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Oberbayern

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Zuzahlung anpassen?
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Anonymer Teilnehmer
06.01.2014 12:50
Hallo,

wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?

Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.

kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?

LG
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Hallo, wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird? Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte. kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen. Ist das richtig so? LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

wie ist es eigentlich geregelt mit der Zuzahlung wenn von den ausgestellten 6 Behandlungen nur 2 geleistet worden sind und das Rezept dann abgebrochen wird?

Ich hatte diese Situation selber mal das mir die volle Zuzahlung berechnet wurde obwohl ich nur 2 von 6 Behandlungen hatte.

kurz gesagt würde ich es einfach anpassen d.h. die 10€ Verordnungsblattgebühr und dann die 1ß% der 2 Behandlungen anrechnen.
Ist das richtig so?

LG

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morpheus-06
06.01.2014 13:01
es kann nur das berechnet werden, was abgegeben wurde -> 10 + 10% aus den 2 geleisteten Behandlungen.
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• Wonderwoman
es kann nur das berechnet werden, was abgegeben wurde -> 10 + 10% aus den 2 geleisteten Behandlungen.
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Leni C.
06.01.2014 13:21
...aber der Patient kann die schon bezahlten 10 % der restlichen , nicht genommenen Behandlungen zurück fordern .
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...aber der Patient kann die schon bezahlten 10 % der restlichen , nicht genommenen Behandlungen zurück fordern .
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Leni C. schrieb:

...aber der Patient kann die schon bezahlten 10 % der restlichen , nicht genommenen Behandlungen zurück fordern .

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Anonymer Teilnehmer
06.01.2014 13:41
Ok ,danke. Also war ich doch nicht falsch mit meiner Aussage :sunglasses:
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Ok ,danke. Also war ich doch nicht falsch mit meiner Aussage :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok ,danke. Also war ich doch nicht falsch mit meiner Aussage :sunglasses:

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morpheus-06 schrieb:

es kann nur das berechnet werden, was abgegeben wurde -> 10 + 10% aus den 2 geleisteten Behandlungen.



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