Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Fähigkei...
ich habe von den Kassen eine Kürzung erhalten, weil ein Behandlungsdatum auf einen Sonntag gefallen ist. Die Begründung lautete, dass gemäß § 9 des Arbeitszeitgesetzes eine Behandlung an Sonn- und Feiertagen ohne entsprechende Ausnahme unzulässig sei.
Dazu habe ich Fragen:
Stimmt es tatsächlich, dass ich als Physiotherapeut nicht am Sonntag bzw. Feiertag arbeiten darf?
Gilt dieses Verbot auch für meine Angestellten?
Gibt es eine Möglichkeit, die Kürzung rückgängig zu machen, oder ist die Sache endgültig?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Rückmeldungen!
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Das wurde schon häufiger hier diskutiert, nutz mal die suchfunktion
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MeFe89 schrieb:
Na am wenigsten gilt sie für dich...
Das wurde schon häufiger hier diskutiert, nutz mal die suchfunktion
Seit wann dürfen AN in Deutschland an Sonn- und Feiertage nicht arbeiten? Was wäre dann mit alle AN die heute arbeiten?
Und für Selbstständigen gilt das Arbeitszeitgesetz ohnehin nicht. Außerdem, was hat das ArbZG mit SGB V zu tun?
Widerspruch und die 40,- € und Verzugszinsen nicht vergessen.😂
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77
Seit wann dürfen AN in Deutschland an Sonn- und Feiertage nicht arbeiten? Was wäre dann mit alle AN die heute arbeiten?
Und für Selbstständigen gilt das Arbeitszeitgesetz ohnehin nicht. Außerdem, was hat das ArbZG mit SGB V zu tun?
Widerspruch und die 40,- € und Verzugszinsen nicht vergessen.😂
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ali schrieb:
Welche Kasse probiert das denn?
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Leni C. schrieb:
@ali So eine Absetzung hatte ich vor Jahren schon wegen einem Samstagdatum . Das hat das Abrechenzentrum probiert , ich meine war Davaso . Weiß es nicht mehr so genau . Hab mich dann bei denen gemeldet und gesagt , nur weil sie am Freitag Mittag den Griffel fallen lassen heißt das ja nicht , daß andere Menschen auch Samstags arbeiten . Ist ja schließlich ein Werktag . Habe dann die Absetzung nachbezahlt bekommen .
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von Anne schrieb:
@Leni C. Wir hatten auch vor x Jahren eine Absetzung wegen Wochenendarbeit. Leider hatten wir es damals so hingenommen.... Heute würde ich es nicht mehr hinnehmen.
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Problem beschreiben
postri-77 schrieb:
Hallo in die Runde,
ich habe von den Kassen eine Kürzung erhalten, weil ein Behandlungsdatum auf einen Sonntag gefallen ist. Die Begründung lautete, dass gemäß § 9 des Arbeitszeitgesetzes eine Behandlung an Sonn- und Feiertagen ohne entsprechende Ausnahme unzulässig sei.
Dazu habe ich Fragen:
Stimmt es tatsächlich, dass ich als Physiotherapeut nicht am Sonntag bzw. Feiertag arbeiten darf?
Gilt dieses Verbot auch für meine Angestellten?
Gibt es eine Möglichkeit, die Kürzung rückgängig zu machen, oder ist die Sache endgültig?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Rückmeldungen!
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