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Neues Thema
Inflationsprämie
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bodylistener
Vor 3 Monaten
Hier wird ein Betrag von 3000€ in den Raum geworfen, ohne Differenzierung der Betriebsgrößen. Ein Konzern kann locker mehr geben, als eine kleine Physiopraxis wie meine. Allen Angestellten wird erst mal die Nase lang gemacht...
Wie geht ihr damit um? Ich werde meinen MA auf jeden Fall schon im November was geben, (Weihnachtsgeld haben wir schon lange nicht mehr, hat auch nix damit zu tun, dienPrämie ist aber jetzt einmalig "nice to have"). Nur wieviel?
Bitte nur sachliche Beiträge, Danke!
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Hier wird ein Betrag von 3000€ in den Raum geworfen, ohne Differenzierung der Betriebsgrößen. Ein Konzern kann locker mehr geben, als eine kleine Physiopraxis wie meine. Allen Angestellten wird erst mal die Nase lang gemacht... Wie geht ihr damit um? Ich werde meinen MA auf jeden Fall schon im November was geben, (Weihnachtsgeld haben wir schon lange nicht mehr, hat auch nix damit zu tun, dienPrämie ist aber jetzt einmalig "nice to have"). Nur wieviel? Bitte nur sachliche Beiträge, Danke!
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Wonderwoman
Vor 3 Monaten
Abgestuft nach Wochenarbeitszeit... wer mindestens 34h arbeitet, der bekommt bei mir in diesem Monat 3.000 Euro
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• jonauti
Abgestuft nach Wochenarbeitszeit... wer mindestens 34h arbeitet, der bekommt bei mir in diesem Monat 3.000 Euro
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Wonderwoman schrieb:

Abgestuft nach Wochenarbeitszeit... wer mindestens 34h arbeitet, der bekommt bei mir in diesem Monat 3.000 Euro

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bodylistener schrieb:

Hier wird ein Betrag von 3000€ in den Raum geworfen, ohne Differenzierung der Betriebsgrößen. Ein Konzern kann locker mehr geben, als eine kleine Physiopraxis wie meine. Allen Angestellten wird erst mal die Nase lang gemacht...
Wie geht ihr damit um? Ich werde meinen MA auf jeden Fall schon im November was geben, (Weihnachtsgeld haben wir schon lange nicht mehr, hat auch nix damit zu tun, dienPrämie ist aber jetzt einmalig "nice to have"). Nur wieviel?
Bitte nur sachliche Beiträge, Danke!

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Leni C.
Vor 3 Monaten
Du kannst diese 3000 Euro , denn du sie zahlen willst , bis Ende 2024 zahlen , auch gesplittet . Also immer mal 100 , 200 oder 300 Euro obenauf .
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• Michael Woelky
Du kannst diese 3000 Euro , denn du sie zahlen willst , bis Ende 2024 zahlen , auch gesplittet . Also immer mal 100 , 200 oder 300 Euro obenauf .
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Leni C. schrieb:

Du kannst diese 3000 Euro , denn du sie zahlen willst , bis Ende 2024 zahlen , auch gesplittet . Also immer mal 100 , 200 oder 300 Euro obenauf .

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die neue
Vor 3 Monaten
ich hab 2 Aushilfen, eine ist alle 2 Wochen für ein paar Stunden da und wenn ich in Urlaub bin, und die andere nur dann, wenn ich in Urlaub bin. Die Daueraushilfe bekommt 300 Euro, die Urlaubsaushilfe 200 Euro.
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• holger302
ich hab 2 Aushilfen, eine ist alle 2 Wochen für ein paar Stunden da und wenn ich in Urlaub bin, und die andere nur dann, wenn ich in Urlaub bin. Die Daueraushilfe bekommt 300 Euro, die Urlaubsaushilfe 200 Euro.
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die neue schrieb:

ich hab 2 Aushilfen, eine ist alle 2 Wochen für ein paar Stunden da und wenn ich in Urlaub bin, und die andere nur dann, wenn ich in Urlaub bin. Die Daueraushilfe bekommt 300 Euro, die Urlaubsaushilfe 200 Euro.

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Äntz
Vor 3 Monaten
Wir haben eine Betriebsvereinbarung (mit allen Rezeption, Reinigung sind wir 21 Personen) rückwirkend zum 01.10.:
Vollzeit 100, TZ 75, Minijob 50 monatlich, vorerst bis Ende 2023
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Wir haben eine Betriebsvereinbarung (mit allen Rezeption, Reinigung sind wir 21 Personen) rückwirkend zum 01.10.: Vollzeit 100, TZ 75, Minijob 50 monatlich, vorerst bis Ende 2023
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Äntz schrieb:

Wir haben eine Betriebsvereinbarung (mit allen Rezeption, Reinigung sind wir 21 Personen) rückwirkend zum 01.10.:
Vollzeit 100, TZ 75, Minijob 50 monatlich, vorerst bis Ende 2023

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LogoMijo
Vor 3 Monaten
Die "Prämie" von insgesamt 3.000,00 € gilt bis 31.12.2024, weshalb ein eventueller Rest mit dem November-Gehalt auf dem Konto sein muss, damit die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.
Die Betriebsgröße muss nicht unbedingt relevant sein, denn eine Praxis mit z. B. 12 MitarbeiterInnen erwirtschaftet (hoffentlich) mehr, als eine drei-Personen-Praxis. So dass auch bei den Zwölfen genügend Spielraum für alle da sein müsste.

Ich habe für mich entschieden, dass ich für die angestellten Kolleginnen die Zahlungen leiste. Abgestimmt auf die Arbeitszeit und verteilt auf das Dezember-Gehalt (für 2024 im November!) innerhalb der drei Jahre. Wenn jemand vorher kündigt, fällts weg.
Vollzeit 38 h/W= 1.000,00 €/a, Teilzeit 20 h/W = 526,00 €/a und Minijob 5 h/W = 132,00 €/a.

Für mich bleiben wie immer die klassischen "Absetzungen" durch die Kostenträger und der damit verbundene Ärger übriggrinning.
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• Ladyfee
Die "Prämie" von insgesamt 3.000,00 € gilt bis 31.12.2024, weshalb ein eventueller Rest mit dem November-Gehalt auf dem Konto sein muss, damit die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. Die Betriebsgröße muss nicht unbedingt relevant sein, denn eine Praxis mit z. B. 12 MitarbeiterInnen erwirtschaftet (hoffentlich) mehr, als eine drei-Personen-Praxis. So dass auch bei den Zwölfen genügend Spielraum für alle da sein müsste. Ich habe für mich entschieden, dass ich für die angestellten Kolleginnen die Zahlungen leiste. Abgestimmt auf die Arbeitszeit und verteilt auf das Dezember-Gehalt (für 2024 im November!) innerhalb der drei Jahre. Wenn jemand vorher kündigt, fällts weg. Vollzeit 38 h/W= 1.000,00 €/a, Teilzeit 20 h/W = 526,00 €/a und Minijob 5 h/W = 132,00 €/a. Für mich bleiben wie immer die klassischen "Absetzungen" durch die Kostenträger und der damit verbundene Ärger übrig[emoji]grinning[/emoji].
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Leni C.
Vor 3 Monaten
@LogoMijo ich sehe das für mich so , daß mein eigener Ertrag durch die Auszahlung sinkt , ich also weniger Überschuß und damit Verdienst habe , und dann im nächsten Jahr Steuern zurück kriege und in der Vorauszahlung runtergesetzt werde . Deshalb zahle ich meinen beiden die Prämie komplett im November 2022 aus .
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• holger302
• Physio2015
[mention]LogoMijo[/mention] ich sehe das für mich so , daß mein eigener Ertrag durch die Auszahlung sinkt , ich also weniger Überschuß und damit Verdienst habe , und dann im nächsten Jahr Steuern zurück kriege und in der Vorauszahlung runtergesetzt werde . Deshalb zahle ich meinen beiden die Prämie komplett im November 2022 aus .
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Leni C. schrieb:

@LogoMijo ich sehe das für mich so , daß mein eigener Ertrag durch die Auszahlung sinkt , ich also weniger Überschuß und damit Verdienst habe , und dann im nächsten Jahr Steuern zurück kriege und in der Vorauszahlung runtergesetzt werde . Deshalb zahle ich meinen beiden die Prämie komplett im November 2022 aus .

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LogoMijo schrieb:

Die "Prämie" von insgesamt 3.000,00 € gilt bis 31.12.2024, weshalb ein eventueller Rest mit dem November-Gehalt auf dem Konto sein muss, damit die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.
Die Betriebsgröße muss nicht unbedingt relevant sein, denn eine Praxis mit z. B. 12 MitarbeiterInnen erwirtschaftet (hoffentlich) mehr, als eine drei-Personen-Praxis. So dass auch bei den Zwölfen genügend Spielraum für alle da sein müsste.

Ich habe für mich entschieden, dass ich für die angestellten Kolleginnen die Zahlungen leiste. Abgestimmt auf die Arbeitszeit und verteilt auf das Dezember-Gehalt (für 2024 im November!) innerhalb der drei Jahre. Wenn jemand vorher kündigt, fällts weg.
Vollzeit 38 h/W= 1.000,00 €/a, Teilzeit 20 h/W = 526,00 €/a und Minijob 5 h/W = 132,00 €/a.

Für mich bleiben wie immer die klassischen "Absetzungen" durch die Kostenträger und der damit verbundene Ärger übriggrinning.

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bodylistener
Vor 3 Monaten
OK Danke schon malgrinning Meine Reinigungskraft hat noch einen Hauptjob und darf ja bei beiden Arbeitgebern was bekommen, darüber denke ich noch nach. Wenn man bei den Physios nach Arbeitszeit staffelt, verletzt man nicht das Gleichhheitsprinzip, richtig?
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OK Danke schon mal[emoji]grinning[/emoji] Meine Reinigungskraft hat noch einen Hauptjob und darf ja bei beiden Arbeitgebern was bekommen, darüber denke ich noch nach. Wenn man bei den Physios nach Arbeitszeit staffelt, verletzt man nicht das Gleichhheitsprinzip, richtig?
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Äntz
Vor 3 Monaten
Nee, hab keinen Link, aber hier die Info an unseren Steuerberater:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Regierung können Sie Ihren Beschäftigten bis zum 31.12.2024
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.

Die Prämie muss als solche auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden und kann auch in Teilbeträgen gezahlt werden.

Grundsätzlich gilt bei diesen Zahlungen der Gleichbehandlungsgrundsatz.
D.h. es dürfen keine Gruppen oder einzelne Mitarbeiter bevorzugt werden.
Abweichende Zahlungen sind dennoch möglich, wenn man sachliche Gründe anführen kann, z.B. eine Verknüpfung an Einkommen oder Arbeitszeit.
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Nee, hab keinen Link, aber hier die Info an unseren Steuerberater: Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Regierung können Sie Ihren Beschäftigten bis zum 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Die Prämie muss als solche auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden und kann auch in Teilbeträgen gezahlt werden. Grundsätzlich gilt bei diesen Zahlungen der Gleichbehandlungsgrundsatz. D.h. es dürfen keine Gruppen oder einzelne Mitarbeiter bevorzugt werden. Abweichende Zahlungen sind dennoch möglich, wenn man sachliche Gründe anführen kann, z.B. eine Verknüpfung an Einkommen oder Arbeitszeit.
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Äntz schrieb:

Nee, hab keinen Link, aber hier die Info an unseren Steuerberater:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Regierung können Sie Ihren Beschäftigten bis zum 31.12.2024
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.

Die Prämie muss als solche auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden und kann auch in Teilbeträgen gezahlt werden.

Grundsätzlich gilt bei diesen Zahlungen der Gleichbehandlungsgrundsatz.
D.h. es dürfen keine Gruppen oder einzelne Mitarbeiter bevorzugt werden.
Abweichende Zahlungen sind dennoch möglich, wenn man sachliche Gründe anführen kann, z.B. eine Verknüpfung an Einkommen oder Arbeitszeit.

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bodylistener schrieb:

OK Danke schon malgrinning Meine Reinigungskraft hat noch einen Hauptjob und darf ja bei beiden Arbeitgebern was bekommen, darüber denke ich noch nach. Wenn man bei den Physios nach Arbeitszeit staffelt, verletzt man nicht das Gleichhheitsprinzip, richtig?

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asima
Vor 3 Monaten
Und Minijobber können theoretisch den vollen Satz von mir und vom Hauptarbeitgeber bekommen, richtig?
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Und Minijobber können theoretisch den vollen Satz von mir und vom Hauptarbeitgeber bekommen, richtig?
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asima schrieb:

Und Minijobber können theoretisch den vollen Satz von mir und vom Hauptarbeitgeber bekommen, richtig?

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Äntz
Vor 3 Monaten
Ich verstehe, dass so, dass man als AG erstmal keine Angestellten außen vor lassen darf. Alles andere könnte man sachlich begründen. z.b. Minijobber mehr zukommen lassen im Verhältnis zu höherem Einkommen, aber auch weniger wegen weniger Stunden oder eventuellem Hauptjob.
Ich glaube eine einheitliche transparente Regelung sinnvoll.
Aber das ist meine Interpretation, bin kein Fachmann, am sinnvollsten Rücksprache mit Steuerberater
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Ich verstehe, dass so, dass man als AG erstmal keine Angestellten außen vor lassen darf. Alles andere könnte man sachlich begründen. z.b. Minijobber mehr zukommen lassen im Verhältnis zu höherem Einkommen, aber auch weniger wegen weniger Stunden oder eventuellem Hauptjob. Ich glaube eine einheitliche transparente Regelung sinnvoll. Aber das ist meine Interpretation, bin kein Fachmann, am sinnvollsten Rücksprache mit Steuerberater
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Äntz schrieb:

Ich verstehe, dass so, dass man als AG erstmal keine Angestellten außen vor lassen darf. Alles andere könnte man sachlich begründen. z.b. Minijobber mehr zukommen lassen im Verhältnis zu höherem Einkommen, aber auch weniger wegen weniger Stunden oder eventuellem Hauptjob.
Ich glaube eine einheitliche transparente Regelung sinnvoll.
Aber das ist meine Interpretation, bin kein Fachmann, am sinnvollsten Rücksprache mit Steuerberater

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Körnchen
Vor 3 Monaten
Weiß jemand, ob dieser Inflationsausgleich auf die Hartz 4 Leistungen angerechnet wird?
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Weiß jemand, ob dieser Inflationsausgleich auf die Hartz 4 Leistungen angerechnet wird?
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
Körnchen schrieb am 06.11.2022 09:20 Uhr:Weiß jemand, ob dieser Inflationsausgleich auf die Hartz 4 Leistungen angerechnet wird?

Wenn Jemanden Hartz IV-Leistungen bezieht, wie soll er dann noch Inflationsprämie bekommen? Es sei denn, er ist ein sog. Aufstocker. Und nein, in diesem speziellen Fall wird es nicht angerechnet (das hättest du dir selbst auch mit eine Google-Suche beantworten können).
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[zitat][b]Körnchen schrieb am 06.11.2022 09:20 Uhr:[/b]Weiß jemand, ob dieser Inflationsausgleich auf die Hartz 4 Leistungen angerechnet wird?[/zitat] Wenn Jemanden Hartz IV-Leistungen bezieht, wie soll er dann noch Inflationsprämie bekommen? Es sei denn, er ist ein sog. Aufstocker. Und nein, in diesem speziellen Fall wird es nicht angerechnet (das hättest du dir selbst auch mit eine Google-Suche beantworten können).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Körnchen schrieb am 06.11.2022 09:20 Uhr:Weiß jemand, ob dieser Inflationsausgleich auf die Hartz 4 Leistungen angerechnet wird?

Wenn Jemanden Hartz IV-Leistungen bezieht, wie soll er dann noch Inflationsprämie bekommen? Es sei denn, er ist ein sog. Aufstocker. Und nein, in diesem speziellen Fall wird es nicht angerechnet (das hättest du dir selbst auch mit eine Google-Suche beantworten können).

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Körnchen
Vor 3 Monaten
Vielen Dank für Deine freundliche Antwort.
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Körnchen schrieb:

Vielen Dank für Deine freundliche Antwort.

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Körnchen
Vor 3 Monaten
Selbstverständlich ist meine Kollegin Aufstockerin und bis vor kurzen gab es noch keine Informationen darüber im Netz.
Schließlich ist das Gesetz erst vor kurzen beschlossen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Korn
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Selbstverständlich ist meine Kollegin Aufstockerin und bis vor kurzen gab es noch keine Informationen darüber im Netz. Schließlich ist das Gesetz erst vor kurzen beschlossen worden. Mit freundlichen Grüßen Andreas Korn
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Körnchen schrieb:

Selbstverständlich ist meine Kollegin Aufstockerin und bis vor kurzen gab es noch keine Informationen darüber im Netz.
Schließlich ist das Gesetz erst vor kurzen beschlossen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Korn

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Körnchen
Körnchen schrieb am 06.11.2022 14:07 Uhr:Selbstverständlich ist meine Kollegin Aufstockerin und bis vor kurzen gab es noch keine Informationen darüber im Netz.
Was heisst denn "... bis vor kurzem...? Die Information auf der Webseite der Bundesregierung ist vom 01. November. Viel zeitnäher geht es wohl nicht. 🤷‍♂️
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[mention]Körnchen[/mention] [zitat][b]Körnchen schrieb am 06.11.2022 14:07 Uhr:[/b]Selbstverständlich ist meine Kollegin Aufstockerin und bis vor kurzen gab es noch keine Informationen darüber im Netz.[/zitat]Was heisst denn "... bis vor kurzem...? Die Information auf der Webseite der Bundesregierung ist vom 01. November. Viel zeitnäher geht es wohl nicht. 🤷‍♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Körnchen
Körnchen schrieb am 06.11.2022 14:07 Uhr:Selbstverständlich ist meine Kollegin Aufstockerin und bis vor kurzen gab es noch keine Informationen darüber im Netz.
Was heisst denn "... bis vor kurzem...? Die Information auf der Webseite der Bundesregierung ist vom 01. November. Viel zeitnäher geht es wohl nicht. 🤷‍♂️

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Körnchen
Vor 3 Monaten
??
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Körnchen schrieb:

??

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Dolto
Vor 3 Monaten
„Zudem wird die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird."

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• sprachidee
„Zudem wird die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird." https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/inflationsausgleichspraemie-2130190
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Dolto schrieb:

„Zudem wird die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung dahingehend ergänzt, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird."

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Ingo Friedrich
Vor 3 Monaten
@Dolto Ich wollte es ja noch nicht ganz glauben. Aber - willkommen zurück.
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[mention]Dolto[/mention] Ich wollte es ja noch nicht ganz glauben. Aber - willkommen zurück.
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Ingo Friedrich schrieb:

@Dolto Ich wollte es ja noch nicht ganz glauben. Aber - willkommen zurück.

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Körnchen schrieb:

Weiß jemand, ob dieser Inflationsausgleich auf die Hartz 4 Leistungen angerechnet wird?

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Dolto
Vor 3 Monaten
„Minijobber können die Sonderzahlung ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Die Prämie wird dabei nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 520 Euro monatlich angerechnet."
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• asima
„Minijobber können die Sonderzahlung ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Die Prämie wird dabei nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 520 Euro monatlich angerechnet."
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asima
Vor 3 Monaten
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asima schrieb:

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Dolto schrieb:

„Minijobber können die Sonderzahlung ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Die Prämie wird dabei nicht auf die Verdienstgrenze von durchschnittlich 520 Euro monatlich angerechnet."



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