Ich biete eine atraktive Stelle in
Vollzeit und/oder Teilzeit
Wir suchen Verstärkung in einem
Alten und Pflegeheim in
HH-Wellingsbüttel und HH-Bramfeld
als Teilzeitstelle
2x Wo 15-20 Std/Wo, freie
Zeiteinteilung, sehr Gutes Gehalt,
extra Urlaub, Bus und Bahn-Karte.
ab sofort oder später!
Vollzeitstelle: 3 Tage Praxis 2
Tage Hausbesuch im Pflegeheim in HH
Wellingsbüttel /Bramfeld.
Ich bezahle sehr gut und bei einer
Vollzeitstelle stelle ich auch
einen Firmenwagen!
Ich freue mich auch w...
Vollzeit und/oder Teilzeit
Wir suchen Verstärkung in einem
Alten und Pflegeheim in
HH-Wellingsbüttel und HH-Bramfeld
als Teilzeitstelle
2x Wo 15-20 Std/Wo, freie
Zeiteinteilung, sehr Gutes Gehalt,
extra Urlaub, Bus und Bahn-Karte.
ab sofort oder später!
Vollzeitstelle: 3 Tage Praxis 2
Tage Hausbesuch im Pflegeheim in HH
Wellingsbüttel /Bramfeld.
Ich bezahle sehr gut und bei einer
Vollzeitstelle stelle ich auch
einen Firmenwagen!
Ich freue mich auch w...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
???an wen gibt’s du das Rezept ab???nach der 16 Wochen Frist wird die BV ungültig!
an die Azh ja ich habe es nur noch liegen es ist fertig
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mastine schrieb:
@Schippi
an die Azh ja ich habe es nur noch liegen es ist fertig
"Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
Das ist in §18 Abs. 5 des Rahmenvertrages geregelt:
"Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch."
also die Blanko ist Anfang Sept..fertig geworden und ich rechne jetzt erst im Nov. wieder ab.Also kurz gesagt: Habe die 4monatsfrist eingehalten aber ich rechne das erst mit der nächten Abrechnung ab. lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mastine schrieb:
@johannes687
also die Blanko ist Anfang Sept..fertig geworden und ich rechne jetzt erst im Nov. wieder ab.Also kurz gesagt: Habe die 4monatsfrist eingehalten aber ich rechne das erst mit der nächten Abrechnung ab. lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mastine schrieb:
alles klar hat sich erledigt Danke Euch
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
@Mastine Letzter Monat zur Abrechnung der VO wäre dann Juni 2026, also überhaupt kein Problem!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mastine schrieb:
Noch kurz ich habe die 4 monatsfrist eingehalten für das Blankorezept. gebe das Rezept allerdings später ab ,das ist doch weiterhin ok oder thinking_facelg Martina
Mein Profilbild bearbeiten