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in Teil- oder Vollzeit
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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
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- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
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wie vermutlich viele Praxen haben wir das problem das die Kollegen es mit der Doku nicht so genau nehmen. Was soll man als PI machen wenn die Mitarbeiter trotz regelmäßiger ermahnung nichts in die Doku eintragen ?es gibt extra zeit dafür aber diese wir lieber fürlängerre Behandlungszeiten genutzt (für den Pat natürlich toll)
andere Kollegen sind so langsam am tippen das sie kein bock drauf haben
oft sieht die PD dann so aus "pat hat akut schulter schmerzen re " und dann kommt nix mehr
ich sage immer es reicht wenn sie
- Bewegungsausmaß
- schmerzpunkte
- und alltagsproblem des Pat kurz beschreiben
udn dann 2 zeilen welche maßnahme für welche Problem passen wäre
zb "auf grund der schwäche ... mache ich KGG"
ist das zu viel verlangt ?
ich überlege jetzt mit den Mitarbeitern einen Vertrag zu machen das sie über die Doku Pflicht informeirt sind und wenn sie dieser nicht nachkommen und es dadurch zu regressforderungen gegen die Praxis kommt sie persönlich haften
früher oder später wird die KK die Doku sehen wollen und dann kommt es zum regress und dann bin ich die Dumme
wie macht ihr das ?
wir haben eigentlich eine Gute stimmung in der Praxis aber da gibt es immer wieder stress und ich habe keine Lust jede verordnung zu kontrollieren wie im Kindergarten (wie sind 8 Therapeuten)
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MfG
JürgenK ,)
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JürgenK schrieb:
Hmm...und was machen sie bei der Blanko VO?..
MfG
JürgenK ,)
da ist ja genau das Problem es wird immer 20 min extra geplant für die Physiotherapeutische Diagnostik - und die Therapeuten tun es einfach nicht sie behandeln den Patienten lieber die zeit
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Esra Luise schrieb:
@JürgenK
da ist ja genau das Problem es wird immer 20 min extra geplant für die Physiotherapeutische Diagnostik - und die Therapeuten tun es einfach nicht sie behandeln den Patienten lieber die zeit
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JürgenK schrieb:
Ich kann es nicht glauben...das sind doch Pflicht und wird ja auch bezahlt von der KK...
Das Problem mit der mangelhaften Dokumentation habe ich in den letzten 15 Jahren in vielen Praxen erlebt.
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eim schrieb:
Das Gesetz ist ganz klar definiert und Beschrieben .Es ist Pflicht jedes Therapeuten die Dokumentation zu führen.Bitte Gesetz raussuchen jedem Therapeuten geben und die Entgegennahme unterschreiben lassen ebenso natürlich die Haftungsmitteilung und auch klar machen dass es zu Abmahnung fürhrt wenn diese Dienstanweisungen nicht ordentlich ausgeführt werden .
Das Problem mit der mangelhaften Dokumentation habe ich in den letzten 15 Jahren in vielen Praxen erlebt.
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Esra Luise schrieb:
Es geth schwerpunktmäßig um die Physiotherapeutische Diagnostik bei der Blankoverordnung das die nicht im PC erfast wird - da kann es ja Regress geben irgendwann (bei normalen verordnungen sage ich schon gar nichts mehr)
wie vermutlich viele Praxen haben wir das problem das die Kollegen es mit der Doku nicht so genau nehmen. Was soll man als PI machen wenn die Mitarbeiter trotz regelmäßiger ermahnung nichts in die Doku eintragen ?es gibt extra zeit dafür aber diese wir lieber fürlängerre Behandlungszeiten genutzt (für den Pat natürlich toll)
andere Kollegen sind so langsam am tippen das sie kein bock drauf haben
oft sieht die PD dann so aus "pat hat akut schulter schmerzen re " und dann kommt nix mehr
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udn dann 2 zeilen welche maßnahme für welche Problem passen wäre
zb "auf grund der schwäche ... mache ich KGG"
ist das zu viel verlangt ?
ich überlege jetzt mit den Mitarbeitern einen Vertrag zu machen das sie über die Doku Pflicht informeirt sind und wenn sie dieser nicht nachkommen und es dadurch zu regressforderungen gegen die Praxis kommt sie persönlich haften
früher oder später wird die KK die Doku sehen wollen und dann kommt es zum regress und dann bin ich die Dumme
wie macht ihr das ?
wir haben eigentlich eine Gute stimmung in der Praxis aber da gibt es immer wieder stress und ich habe keine Lust jede verordnung zu kontrollieren wie im Kindergarten (wie sind 8 Therapeuten)
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ali schrieb:
Da hilft nur klare Ansage! Doku ist Pflicht. Darauf nochmal energisch hinweisen. Ist in einer Minute zu machen. Bei einigen dauert es, bis es umgesetzt wird. Musst guggen, was der oder die brauchen... Ansonsten ist das Arbeitsverweigerung. Wenn s nicht läuft wären auch Abmahnungen angebracht.
Befundbogen und was zum ankreuzen: ziele und Maßnahmen. Damit wäre das minimum erledigt.
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MeFe89 schrieb:
Die Doku der PD muss ja nicht im PC erfasst werden!
Befundbogen und was zum ankreuzen: ziele und Maßnahmen. Damit wäre das minimum erledigt.
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Oken1 schrieb:
Bei uns gibt es Befundbögen für die PD und für die BD. Diese müssen alle Therapeuten verwenden wenn Pat. mit einer Blancoverordnung kommen. Wir nutzen Klemmbretter für die Bögen. Die Rezeptionsfachkräfte bereiten alles vor. So können die Therapeuten die Bögen mit in die Kabine nehmen und bearbeiten. Wenn der Bogen ausgefüllt ist, kommt er in die Karteikarte des Patienten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Wieso muss der Therapeut unterschreiben? In welche Vorschrift soll das stehen?
Im Paragraphen des BGB .Macht ja auch Sinn,da ja die Akten ja mehrere Jahre aufgehoben werden müssen und wenn sie gebraucht werden muss man ja wissen wer den Patienten behandelt hat.Auch Korrekturen in der Akte bzw. der Dokumentation dürfen nur so durchgestrichen werden das man etwas noch lesen kann und die Korrektur muss mit Datum und Unterschrift des jenigen versehen werden der die Änderung vorgenommen hat.
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Im Paragraphen des BGB .Macht ja auch Sinn,da ja die Akten ja mehrere Jahre aufgehoben werden müssen und wenn sie gebraucht werden muss man ja wissen wer den Patienten behandelt hat.Auch Korrekturen in der Akte bzw. der Dokumentation dürfen nur so durchgestrichen werden das man etwas noch lesen kann und die Korrektur muss mit Datum und Unterschrift des jenigen versehen werden der die Änderung vorgenommen hat.
Und wenn du dich auf § 630f BGB beziehen solltest, dann steht auch dort nichts von eine Unterschrift. Ich kenne überhaupt keine Rechtsvorschrift der eine Unterschrift in der eigenen Akte verlangt, weder in der Papierakte noch in der elektronischen Akte.
Solltest du also wirklich der Meinung sein, dass es eine Unterschrift bedarf, dann hätte ich bitte eine Angabe wo das nun genau steht.
Und ich rede nicht von der Nachvollziehbarkeit irgendwelcher nachträglichen Änderungen. Das ist eine andere Baustelle. Auch die Pflicht zur Führung einer Dokumentation bestreite ich nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Und glaubst du wirklich, dass jeder Arzt seine Befunde in seine Kartei unterschreibt?
Und wenn du dich auf § 630f BGB beziehen solltest, dann steht auch dort nichts von eine Unterschrift. Ich kenne überhaupt keine Rechtsvorschrift der eine Unterschrift in der eigenen Akte verlangt, weder in der Papierakte noch in der elektronischen Akte.
Solltest du also wirklich der Meinung sein, dass es eine Unterschrift bedarf, dann hätte ich bitte eine Angabe wo das nun genau steht.
Und ich rede nicht von der Nachvollziehbarkeit irgendwelcher nachträglichen Änderungen. Das ist eine andere Baustelle. Auch die Pflicht zur Führung einer Dokumentation bestreite ich nicht.
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Schippi schrieb:
@eim oh dann habe ich mich strafbar gemacht,ich habe noch nie einen Befund unterschrieben,werde in meinen Weihnachtsurlaub alle Befunde heraussuchen und unterschreiben 😂🤪😂🤪😂
Brauchst du nicht machen wenn du weißt oder eingetragen hast wer es geschrieben hat und ansonsten soll Beten ja helfen dass du niemals irgendeine Doku raussuchen und für eine Versicherungssache /Rentensache vorlegen mußt.
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eim schrieb:
@Schippi
Brauchst du nicht machen wenn du weißt oder eingetragen hast wer es geschrieben hat und ansonsten soll Beten ja helfen dass du niemals irgendeine Doku raussuchen und für eine Versicherungssache /Rentensache vorlegen mußt.
Das Problem ist im § 630 Absatz h nachzulesen.Es obliegt dem Behandler die Beweislast zu erbringen dass er bzw. sie auch berechtigt war diese Behandlungen durchzuführen.Und dies ist bei einem Dokument halt die Unterschrift oder zumindest der Name des Behandlers.Kannst aber gerne auch noch einen Anwalt befragen. Meiner hat mir das sogar Kostenlos beantwortet.
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Das Problem ist im § 630 Absatz h nachzulesen.Es obliegt dem Behandler die Beweislast zu erbringen dass er bzw. sie auch berechtigt war diese Behandlungen durchzuführen.Und dies ist bei einem Dokument halt die Unterschrift oder zumindest der Name des Behandlers.Kannst aber gerne auch noch einen Anwalt befragen. Meiner hat mir das sogar Kostenlos beantwortet.
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silvia43 schrieb:
wenn die Doku im PC hinterlegt wird, wie macht Ihr das dann mit der Unterschrift des Th. Wir sind gerade dabei von Papier auf digital umzustellen. heute tauchte die Frage auf wenn ich z.B. bei Theorg den Doku- Assistenten einsetze , kann dieser ja nicht unterschreiben, eine Unterschrift wird ja gefordert für die Doku !?
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