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unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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In welcher Menge plane ich diese Blankoverordnung, da sie unter diesem ICD ja von der Ampel ausgenommen ist?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ich habe eine Frage zum ICD M75.1 welcher in der Diagnoseliste in Tabelle 3 angefügt ist und dementsprechend ein BVB ist.
In welcher Menge plane ich diese Blankoverordnung, da sie unter diesem ICD ja von der Ampel ausgenommen ist?
Rein theoretisch gedacht: 16 Wochen x 7 Wochentage x 2 vorrangige HM pro Tag = 224 BE vorrangig. Dazu noch 112 ergänzendes HM.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die schnelle Rückmeldung. Das war mein Gedanke, ob es jetzt tatsächlich kein Maximum gibt bei Blankoverordnung mit BVB und dementsprechend auch keinen Abschlag oder ob es doch eine Grenze gibt bei der Planung. Aber wenn es ja eigentlich unbegrenzt planbar ist beantwortet dies meine Frage. Danke :-)!
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Schippi schrieb:
Hallo Lars!Bei einer BVB ohne Blankoverordnung(M75.1) ist eine VO mit 18 Behandlung auf einer VO weiterhin möglich ,oder?
Wenn der Doc bei diese ICD weiterhin eine regulären VO ausstellt, muss die obere Frequenz 2 x wöchentlich sein, um 18 BE zu ermöglichen (sind ja dann eigentlich 24 als maximum).
Und der Doc hat dann auch weiterhin die wirtschaftliche Verantwortung, nicht du. Selbst Schuld, sage ich dann.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Bei eine normale VO und LHB/BVB-Diagnose gilt weiterhin 12 Wochen x obere Behandelfrequenz. Da ändert sich nix.
Wenn der Doc bei diese ICD weiterhin eine regulären VO ausstellt, muss die obere Frequenz 2 x wöchentlich sein, um 18 BE zu ermöglichen (sind ja dann eigentlich 24 als maximum).
Und der Doc hat dann auch weiterhin die wirtschaftliche Verantwortung, nicht du. Selbst Schuld, sage ich dann.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij hatte ich auch so gedacht!Laut Aussage Patient ist der Arzt mit dem Thema blankoverordung noch nicht so vertraut und wollte sich erst in die Thematik reinlesen😂,wird auch Zeit,der01.11.war ja schon,das wird vermutlich die nächsten Wochen ähnlich werden!danke
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Was meinst du mit Menge? Du hast 16 Wochen freier Hand. Es gibt kein Maximum und es gibt auch keinen Abschlag.
Rein theoretisch gedacht: 16 Wochen x 7 Wochentage x 2 vorrangige HM pro Tag = 224 BE vorrangig. Dazu noch 112 ergänzendes HM.
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massu schrieb:
@Leni Wieso Kälte wenn du für die Fango mehr bekommen kannst? 😂😂
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Leni C. schrieb:
Nur mal so : eigentlich muß ich fast lachen daß wir bei einer Blankoverordnung die freie Hand haben , selbstbestimmt ergänzende Heilmittel anzuwenden und das dann bezahlt bekommen . Ich kann mich nicht erinnern , wann z.B. Kälteanwendungen zuletzt auf einem normalen Rezept verordnet wurden . Ob das für die Kassen günstiger wird ( grins ) ?
entschuldigt bitte, hab ich das falsch verstanden? Ich dachte es müsste eine BV ausgestellt werden?
Ausser z.B. in besonderen Fällen medizinischer Komplexität in denen nur der Arzt den korrekten Behandlungsplan erstellen kann. Vielleicht sieht er das ja auch so und nimmt dafür gern die wirtschaftliche Verantwortnug auf sich..
Habe auch frisch eine konventionelle VO aus Mitte November mit M75.1RG (was wohl für rechts steht) über 6xMT bekommen. Kann ich das weiterhin so annehmen oder muss ich auf eine BV bestehen?
Entschuldigt meine Verwirrung bzgl. der Neuerung.
Entspannten Abend
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wellengaenger schrieb:
Denke das wurde in einem anderen Beitrag schon beantwortet, dass er das nicht ausstellen muss. Arbeite einfach weiter die 6xMT ab und warte ggf. auf Nachschub.
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wellengaenger schrieb:
Nabend,
entschuldigt bitte, hab ich das falsch verstanden? Ich dachte es müsste eine BV ausgestellt werden?
Ausser z.B. in besonderen Fällen medizinischer Komplexität in denen nur der Arzt den korrekten Behandlungsplan erstellen kann. Vielleicht sieht er das ja auch so und nimmt dafür gern die wirtschaftliche Verantwortnug auf sich..
Habe auch frisch eine konventionelle VO aus Mitte November mit M75.1RG (was wohl für rechts steht) über 6xMT bekommen. Kann ich das weiterhin so annehmen oder muss ich auf eine BV bestehen?
Entschuldigt meine Verwirrung bzgl. der Neuerung.
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