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Sowohl die opta Data als auch die Krankenkasse argumentieren, daß man nicht mehr als 12x MT innerhalb der erlaubten Frist machen darf und daß es daher abgezogen wurde
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Sowohl die opta Data als auch die Krankenkasse argumentieren, daß man nicht mehr als 12x MT innerhalb der erlaubten Frist machen darf und daß es daher abgezogen wurde
@kinzi Gilt nur für KMT (Massagetherapie), nicht für MT (Manuelle Therapie). Die sollen dir für MT eine rechtsverbindliche Quelle nennen, ansonsten Widerspruch und 40,- Euro Strafgebühr.
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• JürgenK
• ali
• die neue
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[mention]kinzi[/mention] Gilt nur für KMT (Massagetherapie), nicht für MT (Manuelle Therapie). Die sollen dir für MT eine rechtsverbindliche Quelle nennen, ansonsten Widerspruch und 40,- Euro Strafgebühr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@kinzi Gilt nur für KMT (Massagetherapie), nicht für MT (Manuelle Therapie). Die sollen dir für MT eine rechtsverbindliche Quelle nennen, ansonsten Widerspruch und 40,- Euro Strafgebühr.
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@ali Dann schaue mal im HMK. Gilt grundsätzlich bei KMT und D1 (wobei es D1 bei der BVO nicht gibt) und das wird durch eine BVO nicht außer Kraft gesetzt.
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• ali
[mention]ali[/mention] Dann schaue mal im HMK. Gilt grundsätzlich bei KMT und D1 (wobei es D1 bei der BVO nicht gibt) und das wird durch eine BVO nicht außer Kraft gesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Dann schaue mal im HMK. Gilt grundsätzlich bei KMT und D1 (wobei es D1 bei der BVO nicht gibt) und das wird durch eine BVO nicht außer Kraft gesetzt.
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Ich dachte auch erst an D1...aber es ging wohl ausdrücklich um die MT...und die Menge an KMT beträgt dann 12 auch bei BVO, richtig?
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• Lars van Ravenzwaaij
• johannes687
Ich dachte auch erst an D1...aber es ging wohl ausdrücklich um die MT...und die Menge an KMT beträgt dann 12 auch bei BVO, richtig?
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kinzi schrieb:
Ich dachte auch erst an D1...aber es ging wohl ausdrücklich um die MT...und die Menge an KMT beträgt dann 12 auch bei BVO, richtig?
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kinzi schrieb:
Sowohl die opta Data als auch die Krankenkasse argumentieren, daß man nicht mehr als 12x MT innerhalb der erlaubten Frist machen darf und daß es daher abgezogen wurde
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@kinzi Gilt nur für KMT (Massagetherapie), nicht für MT (Manuelle Therapie). Die sollen dir für MT eine rechtsverbindliche Quelle nennen, ansonsten Widerspruch und 40,- Euro Strafgebühr.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wo steht das mit KMT, hab ich scheints überlesen. komm aber auch nicht vor..
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ali schrieb:
@kinzi welche Kasse probiert denn das?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali Dann schaue mal im HMK. Gilt grundsätzlich bei KMT und D1 (wobei es D1 bei der BVO nicht gibt) und das wird durch eine BVO nicht außer Kraft gesetzt.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij BIngo, ja klar....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ali ... und ganz speziell bezieht sich der Vertrag BVO darauf in §2 Abs. 1 Satz 2.
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kinzi schrieb:
Es ist wohl eines der ersten Rezepte, die abgerechnet wurden. Die Kollegin sucht die Unterlagen nochmal raus.
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kinzi schrieb:
Ich dachte auch erst an D1...aber es ging wohl ausdrücklich um die MT...und die Menge an KMT beträgt dann 12 auch bei BVO, richtig?
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kinzi schrieb:
Sowohl die opta Data als auch die Krankenkasse argumentieren, daß man nicht mehr als 12x MT innerhalb der erlaubten Frist machen darf und daß es daher abgezogen wurde
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