Bewirb dich jetzt unter
info@physio360-muenchen.de! Wir
suchen dich! Wir, das Team der
Praxis physio360" Nils Reinkemeyer
sucht dringend Verstärkung. Wir
möchten wachsen und brechen dafür
deine Unterstützung . Wenn du Lust
auf abwechslungsreiche Arbeit,
Eigeninitiative, Platz für eigene
Ideen, einen 30/60 Minuten Takt,
eine nagelneue Praxis mit allen
Möglichkeiten und ein tolles Team
hast, freuen wir uns auf deine
Bewerbung. Wir suchen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeut...
info@physio360-muenchen.de! Wir
suchen dich! Wir, das Team der
Praxis physio360" Nils Reinkemeyer
sucht dringend Verstärkung. Wir
möchten wachsen und brechen dafür
deine Unterstützung . Wenn du Lust
auf abwechslungsreiche Arbeit,
Eigeninitiative, Platz für eigene
Ideen, einen 30/60 Minuten Takt,
eine nagelneue Praxis mit allen
Möglichkeiten und ein tolles Team
hast, freuen wir uns auf deine
Bewerbung. Wir suchen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeut...
ich bräuchte mal Eure Hilfe:
wir haben einen Patienten, der jetzt in unsere Praxis gewechselt ist. Er wurde in einer anderen Praxis mit einer Blanko vom
19.08.25 mit den Diagnosen M19.81 und M75.0 bis zum 29.10.25 behandelt, zur Vermeidung einer OP. die Blanko ist gültig bzw. läuft bis zum 09.12.25.
Jetzt mußte er aber doch operiert werden, Abschlußbericht KH mit Diagnosen M75.1, M75.2 und er möchte die Behandlung in unser Praxis fortsetzen.
Muß ich jetzt die alte VO weiterführen? Aber wir dürfen doch nicht behandeln bei Blanko ohne eine PD, da wir da ja auch den Behandlungsplan etc. erstellen. Und wir hätten jetzt den Fall, dass der Patient in der alten Praxis bereits 16/5 behandlungen erhalten hat, wir also schnell in der roten Phase wären, ohne den Bonus Verordnungspauschale.
Aber eine neue Blanko (dann ja auch mit der neuen Diagnose nach OP) oder auch normale VO für die Schulter darf er doch jetzt nicht bekommen, oder?
lg, Secretary
Gefällt mir
Das Problem mit der Diagnoseänderung ist leider nach wie vor ungeklärt.
Jetzt noch mal praktisch: Du kannst und musst nicht kontrollieren, ob der Patient bereits eine VO in eine andere Praxis hat. Sollte der Patient darum mit eine neue VO zu dir kommen, darfst und kannst du das annehemen und durchführen. Allerdings bleibst das (kleine) Restrisiko des "Nicht-Wissens". Ggf. musst du dich auf einem Abrechnungskampf einstellen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Das Problem hatten wir hier schon mal in ähnlicher Form. Die Kasse hatte sich damals geweigert eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Der Patient wurde damals tatsächlich bis zum Fristablauf nicht behandelt. Ich würde den Patienten ohne ausdrückliche Genehmigung seiner Kasse nicht annehmen, solange die jetztige BVO noch läuft.
Das Problem mit der Diagnoseänderung ist leider nach wie vor ungeklärt.
Jetzt noch mal praktisch: Du kannst und musst nicht kontrollieren, ob der Patient bereits eine VO in eine andere Praxis hat. Sollte der Patient darum mit eine neue VO zu dir kommen, darfst und kannst du das annehemen und durchführen. Allerdings bleibst das (kleine) Restrisiko des "Nicht-Wissens". Ggf. musst du dich auf einem Abrechnungskampf einstellen.
Danke für die Antwort, so ähnlich habe ich es mir gedacht und auch in einem Beitrag von vor 10 Monaten gelesen. Habe gehofft, in der Zwischenzeit gäbe es da mehr Klarheit laughing
Habe auch gerade nochmal mit der KK gesprochen, die ausgesprochen NICHT hilfreich war, sondern mich an Emmendingen verwiesen hat, weil dort sitzen ja die Abrechnungsprofis die mir helfen könnten.... hahaha... oder ich solle mich doch an meinen Verband wenden, der kann mir solche Fragen beantworten ... hahahahah..
Naja, dann werde ich mal mit meiner Chefin besprechen, wie risikobereit sie ist, und verbleibe in der Hoffnung, dass solche Fragen dann bei der "Nachschau" der Blanko im nächsten Jahr geregelt werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Secretary schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Danke für die Antwort, so ähnlich habe ich es mir gedacht und auch in einem Beitrag von vor 10 Monaten gelesen. Habe gehofft, in der Zwischenzeit gäbe es da mehr Klarheit laughing
Habe auch gerade nochmal mit der KK gesprochen, die ausgesprochen NICHT hilfreich war, sondern mich an Emmendingen verwiesen hat, weil dort sitzen ja die Abrechnungsprofis die mir helfen könnten.... hahaha... oder ich solle mich doch an meinen Verband wenden, der kann mir solche Fragen beantworten ... hahahahah..
Naja, dann werde ich mal mit meiner Chefin besprechen, wie risikobereit sie ist, und verbleibe in der Hoffnung, dass solche Fragen dann bei der "Nachschau" der Blanko im nächsten Jahr geregelt werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
@Secretary Insbesondere mit Emmendingen hatten wir mal genau solche Probleme. Die kürzen auch in Fällen, in denen ein Patient parallel in zwei unterschiedlichen Praxen unterwegs war. Interessiert die natürlich nicht, das man das nicht prüfen kann/muss. War immer ein Kampf an das Geld zu kommen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Secretary Ich würde das Risiko auf jedem Fall begrenzen und zumindest eine normale VO ausstellen lassen, sowie bis zum 09.12. mit der Frequenz spielen. Selbstbeübung 😂 😝 ist fachlich evidenzbasiert sowieso vorrangig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
@Secretary Da Du bereits mit der KK gesprochen hast, kannst Du Dich nicht mehr auf "Nicht-Wissen" zurückziehen. Also mit einer neuen Blanko-VO wäre in diesem Fall das Eis mehr als dünn und brüchig.
stimmt, das ist uns dann auch aufgefallen, deshalb machen wir das auch nicht. Und auch der Patient hat mit der KK gesprochen, ist alles protokolliert. Er will sich jetzt selber nochmal mit seiner KK auseinandersetzen, mal sehen was er erreicht. Er ist auf jeden Fall nicht der Typ, der sich schnell abspeisen lässt, auch wenn er nichts erreichen sollte, hat er die Mitarbeiter dort dann wohl auf Trab gebracht wink
Ich hoffe dass das Thema neue Diagnose - neuer Verordnungsfall auch für die Blanko vernünftig korrigiert wird in der Zukunft. Ist ja kein buntgestreiftes Einhorn, das nur alle 500 Jahre vorkommt, sondern ein Fall, der häufiger eintritt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Secretary schrieb:
@die neue
stimmt, das ist uns dann auch aufgefallen, deshalb machen wir das auch nicht. Und auch der Patient hat mit der KK gesprochen, ist alles protokolliert. Er will sich jetzt selber nochmal mit seiner KK auseinandersetzen, mal sehen was er erreicht. Er ist auf jeden Fall nicht der Typ, der sich schnell abspeisen lässt, auch wenn er nichts erreichen sollte, hat er die Mitarbeiter dort dann wohl auf Trab gebracht wink
Ich hoffe dass das Thema neue Diagnose - neuer Verordnungsfall auch für die Blanko vernünftig korrigiert wird in der Zukunft. Ist ja kein buntgestreiftes Einhorn, das nur alle 500 Jahre vorkommt, sondern ein Fall, der häufiger eintritt.
Oder der Patient kann, bis die 16 Wochen rum sind, in die alte Praxis aufsuchen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@Secretary der 9.12 ist doch bald. Ist der Arzt bereit für die nächsten Wochen ein Rezept mit einer nicht Schulter Diagnose zu schreiben?
Oder der Patient kann, bis die 16 Wochen rum sind, in die alte Praxis aufsuchen.
Zur alten Praxis kommt er im moment nicht, weil nicht mobil, und die ist ein ganzes Stück weg. Und eine neue VO war auch noch eine Idee, aber dann eher Plan C
Wir haben jetzt ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, auf dem explizit steht, dass wir nochmal die PD machen dürfen und die VO-Pauschale bekommen, damit wir auf der alten VO weiterbearbeiten können. Ich sag ja, der Patient ist da seeehr penetrant laughing
Ob es auch alles bei der Abrechnung so genehmigt wird, darüber kann ich dann gerne später berichten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Secretary schrieb:
@massu
Zur alten Praxis kommt er im moment nicht, weil nicht mobil, und die ist ein ganzes Stück weg. Und eine neue VO war auch noch eine Idee, aber dann eher Plan C
Wir haben jetzt ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, auf dem explizit steht, dass wir nochmal die PD machen dürfen und die VO-Pauschale bekommen, damit wir auf der alten VO weiterbearbeiten können. Ich sag ja, der Patient ist da seeehr penetrant laughing
Ob es auch alles bei der Abrechnung so genehmigt wird, darüber kann ich dann gerne später berichten
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Secretary schrieb:
Hallo Forum,
ich bräuchte mal Eure Hilfe:
wir haben einen Patienten, der jetzt in unsere Praxis gewechselt ist. Er wurde in einer anderen Praxis mit einer Blanko vom
19.08.25 mit den Diagnosen M19.81 und M75.0 bis zum 29.10.25 behandelt, zur Vermeidung einer OP. die Blanko ist gültig bzw. läuft bis zum 09.12.25.
Jetzt mußte er aber doch operiert werden, Abschlußbericht KH mit Diagnosen M75.1, M75.2 und er möchte die Behandlung in unser Praxis fortsetzen.
Muß ich jetzt die alte VO weiterführen? Aber wir dürfen doch nicht behandeln bei Blanko ohne eine PD, da wir da ja auch den Behandlungsplan etc. erstellen. Und wir hätten jetzt den Fall, dass der Patient in der alten Praxis bereits 16/5 behandlungen erhalten hat, wir also schnell in der roten Phase wären, ohne den Bonus Verordnungspauschale.
Aber eine neue Blanko (dann ja auch mit der neuen Diagnose nach OP) oder auch normale VO für die Schulter darf er doch jetzt nicht bekommen, oder?
lg, Secretary
Für und bringst unterm Strich nur mehr Bürokratie und Ärger.
Glaubt denn irgendjemand von Euch im Ernst dass das so weiter geht bzw die Blankoverordnungen auf weitere Diagnosen ausgeweitet wird ?
Es ist absehbar dass die Blankoverordnung aus "Kostengründen" bald wieder eingestampft wird
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Was für Bürokratie und Ärger hast du denn?Ich komme mit BV genauso gut zurecht wie mit „normalen“VO!Meist ist es auch selbstgemachtes Leid!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
@stefomanski Die wird ausgeweitet. Es wird verhandelt, was als nächstes dazukommt. Was man so hört, scheint es bisher keine signifikanten Kostensteigerungen durch die BVO. Aber genaues ist mir noch nicht bekannt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
stefomanski schrieb:
Der heilige Begriff Blankoverordnung hört sich zunächst supertoll an.
Für und bringst unterm Strich nur mehr Bürokratie und Ärger.
Glaubt denn irgendjemand von Euch im Ernst dass das so weiter geht bzw die Blankoverordnungen auf weitere Diagnosen ausgeweitet wird ?
Es ist absehbar dass die Blankoverordnung aus "Kostengründen" bald wieder eingestampft wird
Mein Profilbild bearbeiten