Wer wir sind
Wir sind mit unseren Leistungen
Physiotherapie, medizinsischer
Trainingstherapie, Rückenzentrum
FPZ und Hausbesuchen in Attendorn
in Südwestfalen ansässig.
Insgesamt 20 Beschäftigte arbeiten
an zwei Standorten.
Seit 13 Jahren sind wir auf dem
Markt in Attendorn und sind stolz
darauf, in diesem Jahr den Weg in
die Digitalisierung geschafft zu
haben.
Wir haben immer ein offenes Ohr
füreinander und unterstützen uns
in jeder Situation, denn unsere
Mitarbeiter/innen ste...
Wir sind mit unseren Leistungen
Physiotherapie, medizinsischer
Trainingstherapie, Rückenzentrum
FPZ und Hausbesuchen in Attendorn
in Südwestfalen ansässig.
Insgesamt 20 Beschäftigte arbeiten
an zwei Standorten.
Seit 13 Jahren sind wir auf dem
Markt in Attendorn und sind stolz
darauf, in diesem Jahr den Weg in
die Digitalisierung geschafft zu
haben.
Wir haben immer ein offenes Ohr
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in jeder Situation, denn unsere
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also die Verordnung muss so ausgestellt sein, das du die Anzahl der Behandlungen rein rechnerisch in 12 Wochen abarbeiten kannst.
24 X KG mit 2xpro Woche ist ok
30 x KG mit 2xpro Woche geht nicht.
Wenn du im ersten Fall aber, aus welchen Gründen auch immer, Th krank oder Urlaub oder PT krank oder Urlaub, dann kannst du auch 13, 14, 15 16.. Wochen brauchen.
An dieser Einstellung hat sich auch bei Corona nichts geändert.
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idefix- schrieb:
@bremsi
also die Verordnung muss so ausgestellt sein, das du die Anzahl der Behandlungen rein rechnerisch in 12 Wochen abarbeiten kannst.
24 X KG mit 2xpro Woche ist ok
30 x KG mit 2xpro Woche geht nicht.
Wenn du im ersten Fall aber, aus welchen Gründen auch immer, Th krank oder Urlaub oder PT krank oder Urlaub, dann kannst du auch 13, 14, 15 16.. Wochen brauchen.
An dieser Einstellung hat sich auch bei Corona nichts geändert.
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billremsi schrieb:
Guten Morgen,muss die 12 Wochenfrist vom Ausstellungsdatum bis zum letzten Behandlungsraum, in der ich eine Verordnung abzurechnen habe, auch eingehalten werden wenn es Unterbrechung gab wegen Covid 19 oder kann ich diese Behandlungen dementsprechend "hinten anhängen"? Ich verstehe den Gesetzesentwurf dazu nicht wirklich....
Beachte bitte den Punkt (2) und das in diesem Schreiben ausdrücklich die schon immer geltende Auslegung der 12-Wochen-Frist "Arztbesuch" für alle vdek-SoFAs klargestellt wird :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
Beachte bitte den Punkt (2) und das in diesem Schreiben ausdrücklich die schon immer geltende Auslegung der 12-Wochen-Frist "Arztbesuch" für alle vdek-SoFAs klargestellt wird :wink:
unsere Abrechnungsstelle azh hat uns erklärt, dass nur die Voa.d.R. nach 12 Wochen ihre Gültigkeit verlieren und alle anderen Verordnungen derzeit so lange gültig sind, bis sie abgearbeitet sind.
Ich habe das auch erst nicht geglaubt, und habe nochmal nachgehakt, hatte dann einen anderen Sachbearbeiter an der Strippe und meine Mitarbeiterin von der Anmeldung daneben sitzen, die mitgehört hat.
Kaum zu glauben....
LG und schönen Feiertag!
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mbone schrieb:
Da habt ihr aber eine ausgesprochen schlecht informierte Abrechnungsstelle
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ali schrieb:
oh Gott, jetzt fängt die azh auch noch an...wird Zeit da zu kündigen, die scheinen grad auch viele neue Mitarbeiter zu haben....
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Ute123 schrieb:
Hallo zusammen,
unsere Abrechnungsstelle azh hat uns erklärt, dass nur die Voa.d.R. nach 12 Wochen ihre Gültigkeit verlieren und alle anderen Verordnungen derzeit so lange gültig sind, bis sie abgearbeitet sind.
Ich habe das auch erst nicht geglaubt, und habe nochmal nachgehakt, hatte dann einen anderen Sachbearbeiter an der Strippe und meine Mitarbeiterin von der Anmeldung daneben sitzen, die mitgehört hat.
Kaum zu glauben....
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