Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
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wenn ich mir die neue Verordnung in Ba-Wü zum 27.12. anschaue, lese ich nichts mehr von der vor einer Woche beschlossenen 3G Regel bei Physio/Ergo/Logo. Es sind nun lediglich Vorgaben für "körpernahe kosmetische Dienstleistungen" erwähnt. Sehr ihr das auch so, dass die 3G somit wieder passe sind?
Vielen Dank für euren Input!
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Taisuco schrieb:
Guten Morgen zusammen,
wenn ich mir die neue Verordnung in Ba-Wü zum 27.12. anschaue, lese ich nichts mehr von der vor einer Woche beschlossenen 3G Regel bei Physio/Ergo/Logo. Es sind nun lediglich Vorgaben für "körpernahe kosmetische Dienstleistungen" erwähnt. Sehr ihr das auch so, dass die 3G somit wieder passe sind?
Vielen Dank für euren Input!
Für die Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Dienstleistungen bleibt § 28b Absatz 2 IfSG unberührt.
§28b Abs. 2 IfSG und § 28b Abs. 3 sagt schon alles.
Darin wird auch auf § 2 Satz 2 und 4 SchAusnahmV verwiesen, in der das steht.
Somit sollte alles klar sein, 3 G gilt weiterhin.
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KGSchuller schrieb:
§ 17, Abs. 2:
Für die Inanspruchnahme gesundheitsbezogener Dienstleistungen bleibt § 28b Absatz 2 IfSG unberührt.
§28b Abs. 2 IfSG und § 28b Abs. 3 sagt schon alles.
Darin wird auch auf § 2 Satz 2 und 4 SchAusnahmV verwiesen, in der das steht.
Somit sollte alles klar sein, 3 G gilt weiterhin.
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Inche schrieb:
Laut der neuen Tabelle ist Bawü wieder raus aus der 3 G regelung
Das bedeuete aber NICHT, das "medizinisch notwendige Leistungen" wieder davon ausgenommen sind bzw nur weil sie dort nicht explizit genannt sind diese auch nicht gelten.
Grundsätzlich gilt die Landesverordung in ihrer gesamten Fassung und unter §17 Abs. 2 steht es.
Siehe meinen vorherigen post mit verweis auf §28b IfSchG.
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KGSchuller schrieb:
Dort ist nur von "Körpernahen kosmetischen Dienstleistungen" die Rede.
Das bedeuete aber NICHT, das "medizinisch notwendige Leistungen" wieder davon ausgenommen sind bzw nur weil sie dort nicht explizit genannt sind diese auch nicht gelten.
Grundsätzlich gilt die Landesverordung in ihrer gesamten Fassung und unter §17 Abs. 2 steht es.
Siehe meinen vorherigen post mit verweis auf §28b IfSchG.
"Patient*innen unterliegen nicht mehr 3G.
Außer Kraft gesetzt wurde die erst seit dem 20. Dezember 2021 geltende sog. 3G-Regel für Patient*innen – das Sozialministerium hat dies in einem heutigen Telefonat so ausdrücklich bestätigt.
Sie müssen also bei Ihren Patient*innen
weder den Impf- oder den Genesenstatus abfragen
noch müssen Sie sich von Ihren Patient*innen vor jedem Behandlungsbeginn einen Negativtest vorlegen lassen bzw. vor jeder Behandlung einen Coronatest durchführen (lassen).
Zur Verdeutlichung: Also auch keine 3G-Regel bei Hausbesuchen.
Nach wie vor können Sie diese Regelung auf freiwilliger Basis beibehalten."
Also kein 3G in BAWü, obwohl die Corona-LV unter §17 Abs. 2 in zusammenhang mit
§28 IfSchG m.E. etwas anderes aussagt.
Rolle rückwärts in 7 Tagen.....face_with_rolling_eyes
Wir werden es trotzdem weiter so beibehalten, denn die vergangenheit hat ja schon öfters gezeigt, das telefonische Info´s u.U. dann doch nicht gelten oder der Beamte, der das Bußgeld eintreibt, das anders sieht, vom aktuellen Infektionsgeschehen nach Weihnachten und vor allen nach Silvester abgesehen.
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KGSchuller schrieb:
Gerade kam per Email vom ZVK:
"Patient*innen unterliegen nicht mehr 3G.
Außer Kraft gesetzt wurde die erst seit dem 20. Dezember 2021 geltende sog. 3G-Regel für Patient*innen – das Sozialministerium hat dies in einem heutigen Telefonat so ausdrücklich bestätigt.
Sie müssen also bei Ihren Patient*innen
weder den Impf- oder den Genesenstatus abfragen
noch müssen Sie sich von Ihren Patient*innen vor jedem Behandlungsbeginn einen Negativtest vorlegen lassen bzw. vor jeder Behandlung einen Coronatest durchführen (lassen).
Zur Verdeutlichung: Also auch keine 3G-Regel bei Hausbesuchen.
Nach wie vor können Sie diese Regelung auf freiwilliger Basis beibehalten."
Also kein 3G in BAWü, obwohl die Corona-LV unter §17 Abs. 2 in zusammenhang mit
§28 IfSchG m.E. etwas anderes aussagt.
Rolle rückwärts in 7 Tagen.....face_with_rolling_eyes
Wir werden es trotzdem weiter so beibehalten, denn die vergangenheit hat ja schon öfters gezeigt, das telefonische Info´s u.U. dann doch nicht gelten oder der Beamte, der das Bußgeld eintreibt, das anders sieht, vom aktuellen Infektionsgeschehen nach Weihnachten und vor allen nach Silvester abgesehen.
also kein 3 G für Patienten
was ist mit Begleitpersonen?
was ist mit Besuchern, also z.B. mit Leuten, die in die Praxis kommen, um nen Termin zu vereinbaren?
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Karajan schrieb:
Blicke es leider nun nicht mehr.
also kein 3 G für Patienten
was ist mit Begleitpersonen?
was ist mit Besuchern, also z.B. mit Leuten, die in die Praxis kommen, um nen Termin zu vereinbaren?
Wenn nicht jetzt - wann dann ?
Andererseits hat die Neubesetzung der Kultusministerin auch nicht wirklich was gebracht.
Mal schaun was kommt.........................??????????
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mbone schrieb:
Ich hab ja eigentlich gehofft dass Kretschmann schon gleich nach der Wahl das Sozial- und Gesundheitsministerium endlich mit einer fähigen Person besetzt
Wenn nicht jetzt - wann dann ?
Andererseits hat die Neubesetzung der Kultusministerin auch nicht wirklich was gebracht.
Mal schaun was kommt.........................??????????
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Taisuco schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schonmal weiter auch wenn ich es nicht eindeutig finde!
ich blicke jetzt gar nicht mehr durch.
Vom meinem Verband habe ich noch keine Entwarnung erhalten.
Wo steht es geschrieben ?? Damit man es schriftlich hat, falls Kontrollen kommen.
Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüße und bleibt gesund.
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Tempelritter schrieb:
Es steht in der neusten Coronaverordnung des Landes BaWü. VPT und ZVK haben per Newsletter informiert.
Viele Grüße
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Taisuco schrieb:
Du findest den Hinweise auf Seite 14 der Begründung zur Verordnung in BaWü vom 23.12. (zu Paragraph 17 Abs.2 Satz 2), aber auch bei "einfacher Sprache", dort zu Punkt 17.
Viele Grüße
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Leitgebc schrieb:
Hallole zusammen,
ich blicke jetzt gar nicht mehr durch.
Vom meinem Verband habe ich noch keine Entwarnung erhalten.
Wo steht es geschrieben ?? Damit man es schriftlich hat, falls Kontrollen kommen.
Danke für Eure Antworten.
Liebe Grüße und bleibt gesund.
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Ahn schrieb:
Due Übersicht über alle Bundesländer gibt's auf der Seite vom VPT
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