Arbeite dort, wo andere Urlaub
machen!
Der ROBINSON ESQUINZO PLAYA" liegt
auf Fuerteventura, inmitten einer
Gartenlandschaft mit Blüten und
Palmen. Hier findest du ein kleines
Mehrgenerationen-Dorf mit
wunderschöner Gartenanlage, einem
riesigen Sandstrand und rund 300
Sonnentage im Jahr." "
Unsere Clubs sind für ihre
besondere, ihre einzigartige
Atmosphäre bekannt. Das liegt am
innovativen Urlaubskonzept, am
herzlichen „Du“ untereinander
und unseren Gästen gegenüber –
und vor al...
machen!
Der ROBINSON ESQUINZO PLAYA" liegt
auf Fuerteventura, inmitten einer
Gartenlandschaft mit Blüten und
Palmen. Hier findest du ein kleines
Mehrgenerationen-Dorf mit
wunderschöner Gartenanlage, einem
riesigen Sandstrand und rund 300
Sonnentage im Jahr." "
Unsere Clubs sind für ihre
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Atmosphäre bekannt. Das liegt am
innovativen Urlaubskonzept, am
herzlichen „Du“ untereinander
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und vor al...
mich hat es leider erwischt und ich bin PCR positiv trotz Booster und immer FFP2. Wahrscheinlich bei einem Hausbesuch...
Hab nur leichte Symptome. (OT: und würde weiterhin jedem die Impfung empfehlen!)
Hat jemand von Euch (in BW) schon die Situation gehabt und musste auf Grund eines positiven Testergebnisses in Quarantäne?
Wie sieht da die Entschädigung für den Verdienstausfall aus? Bzw. wie berechnet sich diese?
Als eine MA als Kontaktperson in Quarantäne musste lief das recht einfach ab.
Danke im Voraus.
Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
mich hat es leider erwischt und ich bin PCR positiv trotz Booster und immer FFP2. Wahrscheinlich bei einem Hausbesuch...
Hab nur leichte Symptome. (OT: und würde weiterhin jedem die Impfung empfehlen!)
Hat jemand von Euch (in BW) schon die Situation gehabt und musste auf Grund eines positiven Testergebnisses in Quarantäne?
Wie sieht da die Entschädigung für den Verdienstausfall aus? Bzw. wie berechnet sich diese?
Als eine MA als Kontaktperson in Quarantäne musste lief das recht einfach ab.
Danke im Voraus.
Grüße
Infoportal IfSG – Antrag bei Quarantäne/Tätigkeitsverbot
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Horatio72 schrieb:
Kurze Frage dazu, das zählt nur wenn es behördlich Angeordnet wurde und nicht im Fall eines postiven Schnelltestes und die 2 Tage bis zum PCR Ergebniss oder?
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karin-maria schrieb:
@Horatio72 seit Montag gilt für NRW: Eine behördliche Anordnung ist für die Isolierung nicht erforderlich. Es genügt der PCR Testnachweis auch für die Geltungsmachung von Entschädigungen. Wie das mit den Stunden bzw. Tagen bis zum Ergebnis der Testung ist, weiß ich leider nicht, kann Dir aber hoffentlich mark beantworten.
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Horatio72 schrieb:
@karin-maria das Problem sind ja die falsch positiven schnelltest. MA werden heumgeschickt, PCR Test und bis Ergebnisse da 2 Tage keine Therapie. Der ist dann negativ und mir fehlen 2 Tage. Ist mir jetzt zum 3!!!! Mal passiert. Nächstes Mal werde ich den test weg und mach einfach solange bis einer negativ ist.
„Laut der Verordnung gilt die Isolation nicht erst mit dem Erhalt des positiven Testergebnisses, sondern in einigen Fällen schon vorher: Wer den PCR-Test hat machen lassen, weil er Erkältungssymptome hatte, oder ein zuvor gemachter Schnelltest- oder PCR-Pooltest positiv war, muss sich direkt nach der Durchführung des PCR-Tests isolieren und auf das Ergebnis warten. Fällt dieses negativ aus, endet die Isolation selbstverständlich unmittelbar.
Quarantäne-Regeln in NRW: Auch Neuerungen beim Freitesten
Ist der PCR-Test jedoch positiv, muss man sich automatisch zehn Tage lang in Isolierung begeben. Nach diesem Zeitraum endet die Isolierung automatisch. Die zehn Tage gelten ab dem Tag des ersten positiven Tests. Heißt: Wer einen PCR-Test gemacht hat, weil zuvor schon ein Schnelltest angeschlagen hat, muss die zehn Tage ab dem Tag des positiven Schnelltests rechnen."
Neue Quarantäne-Regeln in NRW: Das müssen Sie nach einem positiven Test tun
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mark760 schrieb:
@Horatio72 NRW:
„Laut der Verordnung gilt die Isolation nicht erst mit dem Erhalt des positiven Testergebnisses, sondern in einigen Fällen schon vorher: Wer den PCR-Test hat machen lassen, weil er Erkältungssymptome hatte, oder ein zuvor gemachter Schnelltest- oder PCR-Pooltest positiv war, muss sich direkt nach der Durchführung des PCR-Tests isolieren und auf das Ergebnis warten. Fällt dieses negativ aus, endet die Isolation selbstverständlich unmittelbar.
Quarantäne-Regeln in NRW: Auch Neuerungen beim Freitesten
Ist der PCR-Test jedoch positiv, muss man sich automatisch zehn Tage lang in Isolierung begeben. Nach diesem Zeitraum endet die Isolierung automatisch. Die zehn Tage gelten ab dem Tag des ersten positiven Tests. Heißt: Wer einen PCR-Test gemacht hat, weil zuvor schon ein Schnelltest angeschlagen hat, muss die zehn Tage ab dem Tag des positiven Schnelltests rechnen."
Neue Quarantäne-Regeln in NRW: Das müssen Sie nach einem positiven Test tun
aber braucht es keine behördliche Anordnung mehr, um die Erstattung von Verdienstausfälle zu beantragen? Werden nicht alle postiven PCR-Tests automatisch ans Gesundheitsamt weitergeleitet?
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
@karin-maria
aber braucht es keine behördliche Anordnung mehr, um die Erstattung von Verdienstausfälle zu beantragen? Werden nicht alle postiven PCR-Tests automatisch ans Gesundheitsamt weitergeleitet?
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karin-maria schrieb:
@Ruhrpottvelosoph Ich hoffe sehr, dass die positiven PCR-tests ans GA weitergeleitet werden aber für NRW gilt seit dieser Woche -wie oben geschrieben- "Entschädigung nach §56 IfSG setzt keine behördliche Anordnung voraus". Es reicht der Beleg der positiven Testung PCR
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mark760 schrieb:
Hier kann man den Antrag stellen. Dazu gibt es einige Infos.
Infoportal IfSG – Antrag bei Quarantäne/Tätigkeitsverbot
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Also da du positiv bist giltst du als krank!
Eine Krankschreibung (AU) gibt es bei positivem Test nur wenn tatsächlich auch Krankheitssymptome vorliegen. Andernfalls ist der Infizierte "gesund", darf halt nicht arbeiten, weil in Quarantäne.
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GüSta schrieb:
Dream13 schrieb am 03.02.2022 12:15 Uhr:
Also da du positiv bist giltst du als krank!
Eine Krankschreibung (AU) gibt es bei positivem Test nur wenn tatsächlich auch Krankheitssymptome vorliegen. Andernfalls ist der Infizierte "gesund", darf halt nicht arbeiten, weil in Quarantäne.
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Dream13 schrieb:
Tut nix zur Sache, ich war auch nur positiv und in Quarantäne 😉
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Dream13 schrieb:
Und da steht eindeutig im ablehnungsbescheid dass man auf Grund des pos Ergebnisses als Kranker bzw. Verdächtiger gilt u man deshalb keinrn Anspruch hat.... 😉
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sascha1982 schrieb:
@Dream13 Hallo Dream 13, sorry aber dann ist entweder dein Ablehnungsbescheid falsch oder du hast den Antrag nicht korrekt ausgefüllt. Als Infizierter gilt man nicht automatisch als krank. §56 IfSG ist hier eindeutig. Der Entschädigungsanspruch berechnet sich nach dem „Nettogewinn“ des Vorjahres.
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Dream13 schrieb:
Na brauch ich ja jetzt nicht weiter diskutieren, meine Erfahrung ist diese u die hab ich hier mal mitgeteilt 😉 ich hab es auch ohne überlebt. 😉
Man darf mal träumen. Übrigends Baden-Württemberg
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PhysioWolf schrieb:
ja ist halt überall anderst, ich war auch positiv per PCR, hatte keine Symptome musste auf Anordnung in Quarantäne. Der Steuerberater hat den Antrag eingereicht und mir wurden 14 Tage erstattet. Die Summe die ich bekam war nur ein Drittel meiner theorischen Einnahmen, aber vieleicht wird die Steuer nicht berechnet.
Man darf mal träumen. Übrigends Baden-Württemberg
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PhysioWolf schrieb:
äh Zwei Drittel wurden mir erstattet thinking_face
Damit ist das ganze Dilemma auf den Punkt gebracht...Wenn wir das immer so handhaben würden, dürfte keiner mehr ohne täglicheTestung auf irgendwelche Erreger arbeiten gehen...
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Arminia schrieb:
@GüSta Zitat: Andernfalls ist der Infizierte "gesund", darf halt nicht arbeiten, weil in Quarantäne.
Damit ist das ganze Dilemma auf den Punkt gebracht...Wenn wir das immer so handhaben würden, dürfte keiner mehr ohne täglicheTestung auf irgendwelche Erreger arbeiten gehen...
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Dream13 schrieb:
Also da du positiv bist giltst du als krank! Da gibt's null Cent Entschädigung! Hätte ich auch mal.... Entschädigung gibt nur wenn man nur in Quarantäne wäre als kontaktoerson
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