Wo seid ihr interessierten,
neugierigen PhysiotherapeutInnen
,die eine neue Herausforderung
suchen oder einen sanften Start ins
Berufsleben wollen?
Wir sind eine Gruppe aus Physios
und Osteos und brauchen
Verstärkung.
Wir haben zwei Instruktoren für
Handtherapie eine davon ist auch
PNF- Instruktorin ,bei denen ihr
kostenlos an Kursen teilnehmen
könnt.
Ansonsten bestimmt ihr die
Konditionen unter denen ihr
arbeiten wollt und wir versuchen es
möglich zu machen.
Klingt gut?-dann meldet euch...
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Gibts schon Infos?
Grüße Klonkrieger
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"Der Gründonnerstag, 1. April, und der Ostersamstag, 3. April, werden einmalig zu Ruhetagen erklärt. Diese Tage sind nach den Worten der Kanzlerin wie Sonn- oder Feiertage zu betrachten. Das heißt: Arbeitnehmer hätten grundsätzlich frei, es könnten aber – wie an Sonn- und Feiertagen auch – bestimmte Unternehmen arbeiten."
"Ruhetage" über Ostern – Was bedeutet das? (t-online.de)
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idefix- schrieb:
Hab ich gerade von T-online kopiert.
"Der Gründonnerstag, 1. April, und der Ostersamstag, 3. April, werden einmalig zu Ruhetagen erklärt. Diese Tage sind nach den Worten der Kanzlerin wie Sonn- oder Feiertage zu betrachten. Das heißt: Arbeitnehmer hätten grundsätzlich frei, es könnten aber – wie an Sonn- und Feiertagen auch – bestimmte Unternehmen arbeiten."
"Ruhetage" über Ostern – Was bedeutet das? (t-online.de)
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hmm....warum wartet ihr nicht die Veröffentlichung eures Bundeslandes ab...und dann kann man auf grund dieser Grundlage diskutieren ...meine Kugel ist nämlich noch nicht aufgehellt mit erleuchtung der spürche die jetzt jeder verbreitet...
MfG
JürgenK
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Klonkrieger schrieb:
Gründonnerstag ,1 April (BAyern) - können wir auflassen weil Systemrelevant?
Gibts schon Infos?
Grüße Klonkrieger
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Ich finde es ganz komfortabel, an Sonn- und Feiertagen Prinzip nicht zu arbeiten, es kommt aber halt vor...
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Papa Alpaka schrieb:
Das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot gilt nicht für Einrichtungen, in denen kranke Menschen behandelt werden. Klar, das passt nicht in die enge Welt vieler SoFAs, aber das kann direkt an den Anwalt übergeben werden (die AOK zahlt sein Honorar).
Ich finde es ganz komfortabel, an Sonn- und Feiertagen Prinzip nicht zu arbeiten, es kommt aber halt vor...
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stronzo schrieb:
...noch hoffe ich auf einen Aprilscherz (01.04.)... nehme aber an ,da es wie ein Sonn/Feiertag gehandhabt werden soll, dass wir zu sind . Da wir ja auch an Sonn/Feiertagen geschlossen sind. Ganz abgesehen von der möglichen Diskussion , wenn auf dem Rezept der 01.04 als Behandlungstermin steht und die Prüfung dann sagt : Feiertag- wir kürzen...systemrelavant hin sYstemrelevant her ... erst mal kürzen und dann den Widerspruch aussitzen - kenn wir ja alle - auch aus den Schlichtungsgespräcj
(Ruhetage bedeutet: Gleichbedeutend zu Sonn- & Feiertagen - Ausnahmen gibt's also in Form von z.B. Tankstellen & ähnliche dürfen geöffnet haben sowie der bereits erwähnte "engere Lebensmitteleinzelhandel".)
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Qkla schrieb:
Wie soll mann es verstehen ? Ich werde in der Praxis Brötchen und Benzin verkaufen grinning
(Ruhetage bedeutet: Gleichbedeutend zu Sonn- & Feiertagen - Ausnahmen gibt's also in Form von z.B. Tankstellen & ähnliche dürfen geöffnet haben sowie der bereits erwähnte "engere Lebensmitteleinzelhandel".)
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Klonkrieger schrieb:
Die (etwas überforderte) Allgemeinärztin hier im Haus meinte das systemrelevante Berufe aufhaben dürfen. Aber das nehme ich nicht für bare Münze da sie chronisch immer dem Nervenzusammenbruch nahe ist. Wohl mal abwarten...
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chrmass84 schrieb:
Natürlich dürfen wir weiter öffnen., da Systemrelevant! Außerdem sind wir kein Gewerbe im eigentlichen Sinn.
Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit darf nur gehen, wer absolut systemrelevant ist.
Warten wir es ab!
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Tuxedo schrieb:
Ja, warten wir ab...8 Tage haben wir ja noch Zeit und am Mittwoch, 31.03. gegen 22 Uhr werden die Verordnungen dann wohl veröffentlicht werden, sodass man sich noch in aller Ruhe auf den 01.04. vorbereiten kann...in diesem Land funktioniert bald nichts mehr richtig, wenn es irgendwie mit einer Behörde zu tun hat...
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SNS37 schrieb:
Tagesschau.de schreibt:
Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit darf nur gehen, wer absolut systemrelevant ist.
Warten wir es ab!
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chris217 schrieb:
Wird ja auch schwierig Ersatztermine zu finden...
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mbone schrieb:
19 Termine
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mbone schrieb:
Ich hab an dem Tag 18 Termine eingetragen und gehe davon aus dass diese auch so stattfinden werden.
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Danach soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland über Ostern so stark heruntergefahren werden wie nie zuvor in der Krise. Gründonnerstag und Karsamstag werden zu Ruhetagen erklärt. Am Sonnabend dürfen nur Lebensmittelläden und Tankstellen öffnen."
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PT-Morris schrieb:
„Fünf Tage Stillstand angeordnet
Danach soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland über Ostern so stark heruntergefahren werden wie nie zuvor in der Krise. Gründonnerstag und Karsamstag werden zu Ruhetagen erklärt. Am Sonnabend dürfen nur Lebensmittelläden und Tankstellen öffnen."
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ronjane schrieb:
alos ich denke es wäre nur konsequent die Praxen zuzumachen. Sonst macht das alles keinen Sinn. 1000 Ausnahmen sonst.
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Susulo schrieb:
@ronjane das macht so oder so überhaupt keinen Sinn.
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PT-Morris schrieb:
Ich habe das so verstanden, dass Donnerstags, wie ein Feiertag alles zu ist und am Samstag nur Lebensmittelgeschäfte öffnen dürfen. Also am Donnerstag und Samstag keine Friseure, sonstige Geschäfte und auch keine Therapie.
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Feline schrieb:
Das kann hoffentlich jemand kompetentes vom Verband aufklären.....
Zurzeit ist das Kaffeesatzlesen, solange die nicht veröffentlicht sind.
Wenn Gründonnerstag und der folgende Samstag als Feiertage definiert werden, dürften die Praxen aufhaben. Sonn- und Feiertagsverbot galt für Heilmittelerbringer noch nie.
Paragraph 10 Abs 1 Nr (3) ArbZG "in Kränkenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen..."
Also abwarten......
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Ihre Tätigkeit ist jedoch nur dann möglich
"sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können."
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PT-Morris schrieb:
Nur die Hälfte der Wahrheit:
Ihre Tätigkeit ist jedoch nur dann möglich
"sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können."
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ergo19 schrieb:
Hier versteht man doch nichts mehr. Wir sollen alles runter fahren, aber Mallorca Urlaub ist erlaubt. Da stimmt was nicht. Falls wir den Donnerstag nicht arbeiten dürfen, wer zahlt dann den Ausfall?
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Papa Alpaka schrieb:
@PT-Morris ...bei entsprechender Auslastung können die Arbeiten nicht verschoben werden.
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PT-Morris schrieb:
@Papa Alpaka Könnten ja alle sagen und siehe da ein Lockdown auf dem Papier.
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kinimod schrieb:
Haben gerade mit dem Gesundheitsamt telefoniert und wir müssen Gründonnerstag schließen. Mittelfranken/Bayern
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Qkla schrieb:
Echt ? 100 % ?
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daniel40 schrieb:
@kinimod habe gerade auch bei uns im Gesundheitsamt angerufen , der sagte sie können noch nichts sagen ... 🤔erst im laufe der Woche wissen sie mehr
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daniel40 schrieb:
wir gehören auch zu Mittelfranken
ja heute früh definitiv diese Aussage bekommen
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kinimod schrieb:
@daniel40
ja heute früh definitiv diese Aussage bekommen
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ronjane schrieb:
@kinimod also ehrlich , wäre doch nur konsequent - sonst macht doch alles keinen sinn
Unbedingt schriftlich geben lassen; wird die Schließung angeordnet ist der entstehende Schaden zu ersetzen. Schließt du auf freiwilliger Basis ist das ...nett..., gibt dir aber keinen Ersatzanspruch.
Die Erfahrung lehrt: Leerdenker randalieren gerne mal und die angekündigten Lockdowns dauern länger als angesagt.
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Papa Alpaka schrieb:
@kinimod
kinimod schrieb am 23.03.2021 09:27 Uhr:Haben gerade mit dem Gesundheitsamt telefoniert und wir müssen Gründonnerstag schließen. Mittelfranken/Bayern
Unbedingt schriftlich geben lassen; wird die Schließung angeordnet ist der entstehende Schaden zu ersetzen. Schließt du auf freiwilliger Basis ist das ...nett..., gibt dir aber keinen Ersatzanspruch.
Die Erfahrung lehrt: Leerdenker randalieren gerne mal und die angekündigten Lockdowns dauern länger als angesagt.
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viento schrieb:
Quelle des Ersatzanspruches? Danke.
Soll Deutschland seine Bürger einsperren?
Das ist schlicht nicht möglich. Du darfst überall hinfliegen, nicht nur nach Malle.
Und solange die Inzidenzzahl auf Mallorca so niedrig ist, ist es nun kein Risikogebiet. Wird sich schnell ändern, glaub mir
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Shia schrieb:
@ergo19 Wie soll Deutschland einem anderen Staat Hotelgäste verbieten?
Soll Deutschland seine Bürger einsperren?
Das ist schlicht nicht möglich. Du darfst überall hinfliegen, nicht nur nach Malle.
Und solange die Inzidenzzahl auf Mallorca so niedrig ist, ist es nun kein Risikogebiet. Wird sich schnell ändern, glaub mir
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Jeverland schrieb:
Das kommt doch alles auf die jeweiligen Landesverordnungen an.
Zurzeit ist das Kaffeesatzlesen, solange die nicht veröffentlicht sind.
Wenn Gründonnerstag und der folgende Samstag als Feiertage definiert werden, dürften die Praxen aufhaben. Sonn- und Feiertagsverbot galt für Heilmittelerbringer noch nie.
Paragraph 10 Abs 1 Nr (3) ArbZG "in Kränkenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen..."
Also abwarten......
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