ID: 1200_000275
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
eine der größten medizinischen
Versorgungseinrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg. Rund
1.000 Mitarbeiter kümmern sich
tagtäglich um das Wohl der uns
anvertrauten Patienten. Am Standort
Weilmünster behandeln und betreuen
wir in unseren hochspezialisierten
Fachkliniken für Neurologie,
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie Psychosomatik jährlich etwa
10.000 Patienten stationär,
teilstationär und ambulant. Für
unser klinikübergreife...
Das Vitos Klinikum Weil-Lahn ist
eine der größten medizinischen
Versorgungseinrichtungen des
Landkreises Limburg-Weilburg. Rund
1.000 Mitarbeiter kümmern sich
tagtäglich um das Wohl der uns
anvertrauten Patienten. Am Standort
Weilmünster behandeln und betreuen
wir in unseren hochspezialisierten
Fachkliniken für Neurologie,
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie Psychosomatik jährlich etwa
10.000 Patienten stationär,
teilstationär und ambulant. Für
unser klinikübergreife...
Es bleibt also die grundsätzlichen Frage, wie verantwortungsvoll wir auch ohne exakte Vorschriften, miteinander umgehen wollen.
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Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online
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mark760 schrieb:
Bei der Aufzählung geht es um die Einrichtungen und nicht um das Klientel. Mal sehen, was von der Berufsgenossenschaft kommt.
Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online
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Shakespeare schrieb:
@mark760 korrekt, deshalb habe ich geschrieben, dass wir uns da nicht angesprochen fühlen müssen. Liest man die Liste, drängt sich aber der Eindruck auf, dass Therapiepraxen schlicht vergessen wurden und da spielt die erwähnte Klientel eben doch, eine gewisse Rolle. Insofern bin ich auch gespannt, ob es bei den aufgezählten Einrichtungen bleibt. Meine Empfehlung bleibt auch ohne eine explizite Pflicht, sich verantwortungsvoll zu verhalten und mindestens unsere gefährdeten Patientinnen und Patienten ( besser alle) weiterhin maximal zu schützen. Zu mindest, bis sich Covid19 in Bezug auf Risiko und Quantität nicht mehr wesentlich anders verhält, als andere, schwerere Atemwegsinfekte mit denen wir normalerweise leben. Im Moment, ist dass ja durchaus eine realistische Perspektive.
Das Risiko in der Praxis wo fast alle geimpft/genesen oder geimpft und genesen sind halte ich für überschaubar und nach deiner Meinung müsste dann nahezu ganz Europa verantwortungslos und ohne Menschenverstand handeln. Deutschland meint es immer besser zu wissen als der Rest der Welt und ja Vorsicht ist gut, aber wie lang wollen wir das noch durchziehen? Irgendwann muss man mit dem Ausstieg aus diesen ewigen Maßnahmen beginnen und auch im letzten Jahr wo wir auf Arbeit getestet haben bis zum Getno und mit FFP2 umher gerannt sind gab es zu Hauf Ansteckungen unter den Angestellten und auch genug Patienten, wo auch immer die Infektion statt fand. Und anders als in der Deltawelle wo einige unserer Patienten im Krankenhaus gelandet sind (auch jüngere) und alle anderen schon schwere Fieber und Grippalebeschwerden hatten, hört man jetzt bei 3-4x so vielen Infektionen kaum noch was, außer dass die Leute die Quarantäne mit Gartenarbeit verbracht haben. Die Intensivstationen in Sachsen sind seit Monaten stabil und ganz weit weg von den Höchstwerten bei Delta oder Weihnachten 2020. Worauf wollen wir denn noch warten?
Ich halte die Maßnahmen nicht mehr für gerechtfertigt und bin froh darüber dass es eine Freiwilligkeit in den meisten Lebensbereichen nun gibt.
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Stefan Arnold schrieb:
Stimmt schon, ich werde auch keinen davon abhalten mit Maske zu arbeiten oder behandelt zu werden. Der Anteil besonders gefährdeter Gruppen bei uns liegt im einstelligen % Bereich und davon sind fast alle im Heim und dort kommen wir nach wie vor nur mit Maske und Test rein.
Das Risiko in der Praxis wo fast alle geimpft/genesen oder geimpft und genesen sind halte ich für überschaubar und nach deiner Meinung müsste dann nahezu ganz Europa verantwortungslos und ohne Menschenverstand handeln. Deutschland meint es immer besser zu wissen als der Rest der Welt und ja Vorsicht ist gut, aber wie lang wollen wir das noch durchziehen? Irgendwann muss man mit dem Ausstieg aus diesen ewigen Maßnahmen beginnen und auch im letzten Jahr wo wir auf Arbeit getestet haben bis zum Getno und mit FFP2 umher gerannt sind gab es zu Hauf Ansteckungen unter den Angestellten und auch genug Patienten, wo auch immer die Infektion statt fand. Und anders als in der Deltawelle wo einige unserer Patienten im Krankenhaus gelandet sind (auch jüngere) und alle anderen schon schwere Fieber und Grippalebeschwerden hatten, hört man jetzt bei 3-4x so vielen Infektionen kaum noch was, außer dass die Leute die Quarantäne mit Gartenarbeit verbracht haben. Die Intensivstationen in Sachsen sind seit Monaten stabil und ganz weit weg von den Höchstwerten bei Delta oder Weihnachten 2020. Worauf wollen wir denn noch warten?
Ich halte die Maßnahmen nicht mehr für gerechtfertigt und bin froh darüber dass es eine Freiwilligkeit in den meisten Lebensbereichen nun gibt.
Naja
in Österreich hat man ja gesehen wie schnell wieder zur Maske zurückgekehrt wurde - meines Wissens ist deren Impfquote ähnlich durchwachsen wie unsere.
Im Rest der Welt gibt es Länder deren Bevölkerung zu 95% durchgeimpft ist.
Wenn wir in Deutschland tatsächlich alles besser wüssten hätten wir uns mal an denen ein Beispiel genommen.
Wir werden sehen wo es hinläuft.
In meiner Praxis gilt bis auf weiteres 3G und Maskenpflicht.
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mbone schrieb:
@Stefan Arnold
Naja
in Österreich hat man ja gesehen wie schnell wieder zur Maske zurückgekehrt wurde - meines Wissens ist deren Impfquote ähnlich durchwachsen wie unsere.
Im Rest der Welt gibt es Länder deren Bevölkerung zu 95% durchgeimpft ist.
Wenn wir in Deutschland tatsächlich alles besser wüssten hätten wir uns mal an denen ein Beispiel genommen.
Wir werden sehen wo es hinläuft.
In meiner Praxis gilt bis auf weiteres 3G und Maskenpflicht.
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kvet schrieb:
@mbone In welchem Land liegt die Impfquote bei 95% ?
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Shakespeare schrieb:
@Stefan, dass Behörden gelegentlich "unpräzise" Ihre Regeln kommunizieren, ist nicht neu. Nimmt man es wörtlich, kannst Du bis zu einer evtl. Nachbesserung so handeln wie beschrieben. Benutzt Du Deinen gesunden Menschenverstand, würdest Du auch an dieser Liste vielleicht erkennen, dass Therapiepraxen mit recht vielen behinderten, kranken und z.T. pflegebedürftigen Menschen im Nahkontakt arbeiten. Diese Klientel findet man in den Beschreibungen sehr wohl (Arztpraxen, bestimmte ambulante Einrichtungen etc.).
Es bleibt also die grundsätzlichen Frage, wie verantwortungsvoll wir auch ohne exakte Vorschriften, miteinander umgehen wollen.
Quelle - NRW Coronaschutz verordnung wobei BGW wird gerade ihre Verordnung auch angepasst (noch nicht veröffentlicht)
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MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Kshlsk.... und damit gelten die bisherigen Regeln der BGW erst mal weiter.
MfG :)
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Kshlsk schrieb:
@Ingo Friedrich Leider nein, ob und wie schnell eine Verordnung ins Internet gestellt wird hat gar keinen Einfluss auf den schon geltenden Gesetze 😃
Die "geltenden Gesetze" ja. Aber genau die (Arbeitsschutzgesetz) sagen, dass die Beurteilung der BG grundlegend ist.
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Lucien schrieb:
@Kshlsk
Die "geltenden Gesetze" ja. Aber genau die (Arbeitsschutzgesetz) sagen, dass die Beurteilung der BG grundlegend ist.
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Kshlsk schrieb:
In NRW gibt es keine Maskenpflicht in Physiopraxen ab 03.04.2022. Vorerst bis Ende April bleibt so.
Quelle - NRW Coronaschutz verordnung wobei BGW wird gerade ihre Verordnung auch angepasst (noch nicht veröffentlicht)
Und was BGW sagt, ist eigentlich nur Empfehlung und dadurch entsteht keine rechtliche Bindung.
Wichtig ist was CoronaSchVO vorschreibt!
Wer was anderes behauptet kann dasselbe überall lesen.
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Seaman1 schrieb:
Über der Tabelle steht Bundesland Sachsen.
Corona-Virus | Das Landesportal Wir in NRW
Dort die Corona Schutzverordnung vom 03. April 2022 (PDF Datei) anklicken unter
§ 3 Maskenpflicht, da steht es anders drin,
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Anke F schrieb:
Naja, dann lesen Sie sich mal die PDF Datei des Landes NRW durch
Corona-Virus | Das Landesportal Wir in NRW
Dort die Corona Schutzverordnung vom 03. April 2022 (PDF Datei) anklicken unter
§ 3 Maskenpflicht, da steht es anders drin,
Hallo AnkeF. Ich habe Deinen Link angeklickt, die von Dir genannte Verordnung geladen und §3 durchgelesen. Möglicherweise habe ich es übersehen, aber wo bitte steht dort etwas von Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen? Das ist jetzt eine ernsthafte Frage.
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Lucien schrieb:
@Anke F
Hallo AnkeF. Ich habe Deinen Link angeklickt, die von Dir genannte Verordnung geladen und §3 durchgelesen. Möglicherweise habe ich es übersehen, aber wo bitte steht dort etwas von Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen? Das ist jetzt eine ernsthafte Frage.
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Lucien schrieb:
Hallo Kshlsk. Ich hatte Dir schon oben geantwortet, vielleicht hast Du es überlesen: Die Anordnungen der BGW haben Gesetzesrang, da die Arbeitsschutzverordnungen (Arbeitsschutzgesetz) sich explizit auf die Anordnungen der BGW beziehen. tut mir leid, aber so ist das nun einmal.
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Kshlsk schrieb:
@Lucien nein, selbst BGW selber sagen dass die nur Empfehlungen einreichen
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Lucien schrieb:
@Kshlsk Den Satz muss man erstmal verstehen. Was wolltest Du sagen?
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mark760 schrieb:
@Lucien Im Frühjahr 2020 hat die BGW mehr als zwei Monate gebraucht, etwas entsprechendes zu Papier zu bringen. Bin gespannt, wie lange es dauert bis sie die Branchenstandards wieder angepasst haben. Auch zwei Monate?
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Anke F schrieb:
@Lucien ich denke wir gehören zu den vergleichbaren Einrichtungen oder sind in deiner Praxis keine Senioren und Behinderte. Es ist ja deine Entscheidung ob du deine Verantwortung für deine Patienten übernehmen willst oder nicht.
Aufgrund der derzeitigen kritischen Pandemielage ist zusätzlich bis auf Weiteres diese ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen:
Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
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Anke F schrieb:
@Kshlsk Auszug aus der Seite der BGW
Aufgrund der derzeitigen kritischen Pandemielage ist zusätzlich bis auf Weiteres diese ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen:
Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
Dort heißt es:
„i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen“
Das würde auf Physio-Praxen aber nicht zutreffen. Es sei denn vielleicht, wenn sich die Praxis im Alten- oder Behindertenwohnheim befindet.
Und ja, wir übernehmen sehr ernsthaft Verantwortung für unsere Patienten in der Praxis.
In Diskussionen sollte man aber sachlich und korrekt bei den Fakten bleiben.
Wenn Du aber einen anderen Buchstaben in der Verordnung meinst, dann lass es mich bitte wissen, ich schließe eine gewisse Blindheit meinerseits nach wie vor nicht aus
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Lucien schrieb:
@Anke F Auf welchen Buchstaben in der Verordnung beziehst Du Dich denn? Vielleicht auf Buchstabe „i“?
Dort heißt es:
„i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen“
Das würde auf Physio-Praxen aber nicht zutreffen. Es sei denn vielleicht, wenn sich die Praxis im Alten- oder Behindertenwohnheim befindet.
Und ja, wir übernehmen sehr ernsthaft Verantwortung für unsere Patienten in der Praxis.
In Diskussionen sollte man aber sachlich und korrekt bei den Fakten bleiben.
Wenn Du aber einen anderen Buchstaben in der Verordnung meinst, dann lass es mich bitte wissen, ich schließe eine gewisse Blindheit meinerseits nach wie vor nicht aus
„Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.“
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Kshlsk schrieb:
@Anke F BGW ist nicht recthsverbindlich !!!! Steht auch auf der Website der BGW:
„Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.“
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Kshlsk schrieb:
@Lucien Die SARS-CoV-2-Branchenstandards der BGW sollen als Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen hinzugezogen werden. Sie enthalten wichtige branchenbezogene Empfehlungen zur Erfüllung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Kshlsk Wichtig ist es, das Hirn einzuschalten und mal reflektieren, was man da eigentlich tut. Und wenn nach 2 Jahren Pandemie mit Höhen und Tiefen, bei hohen Infektionszahlen in Kombi mit dem unbedingten Weglassenwollen der Maske im direkten Kontakt, der Sinn noch immer nicht klar ist, funktioniert das vielleicht auch einfach nicht.
MfG :)
Sars -Cov-2-Arbeitsschutzverordnung
„§ 2 Gefährdungsbeurteilung und betriebliches Hygienekonzept
(1) Der Arbeitgeber hat gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen. Die festzulegenden Maßnahmen sind auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen.
(2) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend ist und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken durch die Beschäftigten erforderlich ist, sind diese vom Arbeitgeber bereitzustellen. Die Beschäftigten haben die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken oder mindestens gleichwertige Masken zu tragen.“
Wenn Du nun eine fachlich bessere Beurteilung als die BGW erstellen kannst, und ein entsprechendes Schutzkonzept für Kontakte unter 1,5 Meter realisierst… Ja dann. Fraglich ob es im Zweifel vor Gericht Bestand hätte. Immerhin „sollen“ die BGW-Bestimmungen herangezogen werden.
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Lucien schrieb:
@Kshlsk O.K. Dann ausführlich:
Sars -Cov-2-Arbeitsschutzverordnung
„§ 2 Gefährdungsbeurteilung und betriebliches Hygienekonzept
(1) Der Arbeitgeber hat gemäß den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren. Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber in einem Hygienekonzept die erforderlichen Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen. Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen. Die festzulegenden Maßnahmen sind auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen.
(2) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Beschäftigten durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend ist und das Tragen medizinischer Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) oder der in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken durch die Beschäftigten erforderlich ist, sind diese vom Arbeitgeber bereitzustellen. Die Beschäftigten haben die vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Masken oder mindestens gleichwertige Masken zu tragen.“
Wenn Du nun eine fachlich bessere Beurteilung als die BGW erstellen kannst, und ein entsprechendes Schutzkonzept für Kontakte unter 1,5 Meter realisierst… Ja dann. Fraglich ob es im Zweifel vor Gericht Bestand hätte. Immerhin „sollen“ die BGW-Bestimmungen herangezogen werden.
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Kshlsk schrieb:
@Lucien jeder kann sich impfen lassen und FFP2 Maske selber tragen. Dann ist genug geschützt. Dann kann jeder Arbeitgeber aber natürlich entschieden ob das für ihn genügend oder nicht. Freie Wahl. Und BGW sind nur noch Fremdrealität Bürokraten
Interessant aber, dass jetzt mancher PI den Arbeitsschutz entdeckt hat. Sonst wird das doch sehr stiefmütterlich behandelt, z.B. Tragen von Lasten, Stehzeiten, Tageslicht uvm.
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mark760 schrieb:
@Kshlsk Na ja. Die Branchenstandards der BGW werden für den Arbeitsschutz im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes herangezogen.
Interessant aber, dass jetzt mancher PI den Arbeitsschutz entdeckt hat. Sonst wird das doch sehr stiefmütterlich behandelt, z.B. Tragen von Lasten, Stehzeiten, Tageslicht uvm.
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Kshlsk schrieb:
In NRW ist ganz klar - Maskenpflicht in Physiotherapie - Praxen gibt es nicht.
Und was BGW sagt, ist eigentlich nur Empfehlung und dadurch entsteht keine rechtliche Bindung.
Wichtig ist was CoronaSchVO vorschreibt!
Wer was anderes behauptet kann dasselbe überall lesen.
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Seaman1 schrieb:
Jedes Bundesland kocht sein Süppchen. Traurig nach reichlich 2 Jahren.
„Beschäftigte tragen vor allem dann einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske) wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen anwesenden Personen (z.B. Patienten und Patientinnen, Kunden und Kundinnen, Klienten und Klientinnen und ähnliche sowie andere Beschäftigte) nicht eingehalten werden kann und andere Maßnahmen zum Beispiel Abtrennungen nicht umsetzbar sind. Trägt die andere Person bei einem Abstand unter 1,50 Metern keine Maske müssen Beschäftigte Atemschutzmasken (z.B. FFP2-Masken) tragen."
Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online
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Kshlsk schrieb:
BGW gibt nur Empfehlungen und Orientierungen
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mark760 schrieb:
@Kshlsk Ja, im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes.
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Problem beschreiben
mark760 schrieb:
Tja, also doch weiter Maskenpflicht ( für die Therapeuten/ -innen ) in den meisten Fällen:
„Beschäftigte tragen vor allem dann einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske) wenn in Innenräumen der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen anwesenden Personen (z.B. Patienten und Patientinnen, Kunden und Kundinnen, Klienten und Klientinnen und ähnliche sowie andere Beschäftigte) nicht eingehalten werden kann und andere Maßnahmen zum Beispiel Abtrennungen nicht umsetzbar sind. Trägt die andere Person bei einem Abstand unter 1,50 Metern keine Maske müssen Beschäftigte Atemschutzmasken (z.B. FFP2-Masken) tragen."
Coronavirus: Therapeutische Praxen – Arbeitsschutzstandards und Antworten auf häufige Fragen - BGW-online
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massu schrieb:
Und für die Patienten gilt das auch: Gerne ohne Maske zur Behandlung dann aber nur mit Test?
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Äntz schrieb:
nein, Patienten könnten ohne Masken kommen, ohne Test.. machen wenige. aber wär auch okay für uns. MA entscheidet ja auch, ob er ne Maske anziehen möchte. Die meisten MA waren in den letzten Wochen trotz Boosterung infiziert (mit Maske) da alle Infektionen aus dem privaten Bereich kamen (Familie, Kinder, Sport). Wir glauben, mit täglicher Testung genauso viel dafür zu tun, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können. Was bringt es, eine Maske bei uns oder beim Einkaufen zu tragen und beim Grillen mit Nachbarn oder beim in Fußballstadion zu gehen mit tausenden Menschen keine zu tragen.. Jeder darf mit seinem Tempo in die Normalität und kann sich mit FFP2 schützen, die meisten bei uns versuchen das schneller
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Äntz schrieb:
Wie schon erwähnt, haben wir unsere Gefährdungsbeurteilung und Hygienekonzept diese Woche schon verändert. AG stellt alle Arten von Masken und Tests zur Verfügung, MA können entscheiden. Tägliche Tests. Alle Patienten haben das sehr gut angenommen- Patienten, die sich schützen wollen, tragen FFP2 Masken (und es tragen viele). Mag nicht nicht die BG Richtlinien sein, aber wir sind froh damit.
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