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Und seid ihr alle leer ausgegangen als PI (keine AN), wenn positiv oder hat doch jemand eine Entschädigung erhalten? LG
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Schippi schrieb:
Ich würde zum PCR Test gehen
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asima schrieb:
Danke, hab ich gemacht. Nur so bekommt man den Genesenencode fürs Handy👍
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Jörg Lenhof schrieb:
Hallo... habe folgendes gemacht: nach ST beim GesAmt angerufen, von denen habe ich einen Code bekommen mit dem ich einen sofortigen PCR Test an der Kreisteststelle machen lassen konnte. Dieser ist Grundlage für die Absonderungsanweisung der Ortspolizeibehörde. Sollte ich 5 Tage nach PCR nicht " keimfrei" sein kann wieder mit dem GA reden, die Absonderung wird verlängert. Diese Absonderungsanweisung ist Grundlage für den Antrag nach InfSchGes auf finanziellen Ausgleich. Ist eigentlich ganz einfach. LG und gute Besserung
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asima schrieb:
@Jörg Lenhof Hallo, danke dir. Und der positive PCR reicht nicht aus? Kann mich theoretisch ab morgen freitesten... Bei der Ortspolizei habe ich jetzt nicht vorgesprochen. Aber im PCR steht ja die Quarantänepflicht auch drin? LG
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Jörg Lenhof schrieb:
@asima im Antragsformular ist explizit die Frage nach der ausstellungen Behörde der Absonderungsanordnung gestellt. Wenn der PCR aber positiv gehts doch über Gesundheitsamt automatisch an die Polizeibehlrde die die Anordnung aus- und Zustellung!
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asima schrieb:
@Jörg Lenhof in BW steht im Merkblatt vom 30.6., dass der pos. PCR als Absonderungsnachweis ausreicht, sollte also passen (hoffe ich)... Im Zweifel lege ich den Schrieb bei...
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Problem beschreiben
asima schrieb:
So, jetzt hat es mich auch erwischt... Eigener Schnelltest ist positiv. Geht ihr noch zum PCR?
Und seid ihr alle leer ausgegangen als PI (keine AN), wenn positiv oder hat doch jemand eine Entschädigung erhalten? LG
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