Der Unterschied zu Ihrem bisherigen
Arbeiten ist bei uns die direkte
und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit dem Ärzteteam in unserer
neurochirurgischen Praxis.
Nach einem ausführlichen
Erstgespräch behandeln Sie
selbständig unsere Patienten und
entwickeln daraus ein individuelles
Therapiekonzept, welches in
wöchentlichen gemeinsamen
Patientenbesprechungen diskutiert
und gegebenenfalls angepasst wird.
Zusätzlich zu Ihrer beruflichen
Qualifikation (Berufserfahrung mit
entsprechenden Weiter...
Arbeiten ist bei uns die direkte
und vertrauensvolle Zusammenarbeit
mit dem Ärzteteam in unserer
neurochirurgischen Praxis.
Nach einem ausführlichen
Erstgespräch behandeln Sie
selbständig unsere Patienten und
entwickeln daraus ein individuelles
Therapiekonzept, welches in
wöchentlichen gemeinsamen
Patientenbesprechungen diskutiert
und gegebenenfalls angepasst wird.
Zusätzlich zu Ihrer beruflichen
Qualifikation (Berufserfahrung mit
entsprechenden Weiter...
Die Staatsregierung bekräftigt hierzu ihren Beschluss vom 1. Dezember 2020, wonach in den Wintermonaten jede Woche jeweils ein Besucher
eines Bewohners eines vollstationären Pflegeheimes und eines Behindertenwohnheimes eine FFP2-Maske erhält. Dafür stellt der Freistaat rund
2 Mio. Masken aus dem Pandemiezentrallager zur Verfügung.
Personen, die zu beruflichen Zwecken die Einrichtung betreten, fallen nicht
unter den Begriff des Besuchers. Das heißt, dass beispielswiese behandelnde Ärzte, Therapeuten, Betreuerinnen und Betreuer, Richterinnen und
Richter, Sachverständige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA
bzw. des MDK die Einrichtung grundsätzlich betreten dürfen. Es wird aber
empfohlen, dass diese auch FFP2-Masken tragen.
Das Ministerium stellt klar, dass Therapeuten nicht unter den Begriff „Besucher“ fallen und somit nicht die Testpflicht erfüllen müssen.
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W. Stangner schrieb:
Bei uns (10.000 Einwohner, Nordbayern) lassen sie (=die zwei Einrichtungen der Altenhilfe) seit ca. 5 Wochen überhaupt keine Therapeuten mehr rein; ein Teil der Hausärzte versucht sich vor Hausbesuchen im Heim zu drücken, es muß deshalb öfter der Notarzt einspringen. Grund: (viele) Covid-19-Fälle in den Einrichtungen. Bei der derzeitigen Situation in "unseren" Heimen sind wir froh, dort nicht rein zu dürfen/müssen.
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kroetzi schrieb:
Ist aber irgendwie unlogisch da ja gerade Therapeuten viele Kontakte u.a. auch zu anderen Pflegeheimen haben. Dann müsste man ja das Personal im Pflegeheim auch nicht testen.
Die Zusammenarbeit ist hervorragend.
MfG :smile:
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Ingo Friedrich schrieb:
Wir (Bayern) bekommen seit Juni Schutzkleidung vom betreuten Heim gestellt, welche bei jedem Patienten gewechselt wird. Seit 2 Monaten werden wir vom Heim mit FFP2 Masken ausgestattet und seit dieser Woche vor Betreten mit Schnelltest getestet.
Die Zusammenarbeit ist hervorragend.
MfG :smile:
die Pflegeheime die wir physiotherapeutisch betreuen (Hessen) möchten unbedingt das wir Therapeuten kommen und behandeln. Die Heimleitung und die Bewohner freuen sich sehr das überhaupt noch jemand kommt. Wenn für eine Station Quarantäne angeordnet wurde dürfen wir allerdings nicht auf den betroffenen Wohnbereich. Das ist auch gut so.
Ich stehe in engem Kontakt mit HL und PDL und wir lassen uns im Rahmen der neuen Testverordung V regelmässig testen.
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steupel schrieb:
Hallo,
die Pflegeheime die wir physiotherapeutisch betreuen (Hessen) möchten unbedingt das wir Therapeuten kommen und behandeln. Die Heimleitung und die Bewohner freuen sich sehr das überhaupt noch jemand kommt. Wenn für eine Station Quarantäne angeordnet wurde dürfen wir allerdings nicht auf den betroffenen Wohnbereich. Das ist auch gut so.
Ich stehe in engem Kontakt mit HL und PDL und wir lassen uns im Rahmen der neuen Testverordung V regelmässig testen.
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stefanie79 schrieb:
Wer zahlt den Schnelltest?
Siehe Testverordnung V.
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steupel schrieb:
Der Arzt rechnet den Test über eine gesonderte Kodierung mit der Kasse ab.
Siehe Testverordnung V.
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Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Hallo Kollegen,kam gerade vom Verband rein
Die Staatsregierung bekräftigt hierzu ihren Beschluss vom 1. Dezember 2020, wonach in den Wintermonaten jede Woche jeweils ein Besucher
eines Bewohners eines vollstationären Pflegeheimes und eines Behindertenwohnheimes eine FFP2-Maske erhält. Dafür stellt der Freistaat rund
2 Mio. Masken aus dem Pandemiezentrallager zur Verfügung.
Personen, die zu beruflichen Zwecken die Einrichtung betreten, fallen nicht
unter den Begriff des Besuchers. Das heißt, dass beispielswiese behandelnde Ärzte, Therapeuten, Betreuerinnen und Betreuer, Richterinnen und
Richter, Sachverständige sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA
bzw. des MDK die Einrichtung grundsätzlich betreten dürfen. Es wird aber
empfohlen, dass diese auch FFP2-Masken tragen.
Das Ministerium stellt klar, dass Therapeuten nicht unter den Begriff „Besucher“ fallen und somit nicht die Testpflicht erfüllen müssen.
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