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  1. Neue Beiträge Alle Foren Fortbildung Muss man 1 Jahr Berufserfahrung haben um Bobath oder PNF zu machen?

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Neues Thema
Muss man 1 Jahr Berufserfahrung haben um Bobath oder PNF zu machen?
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Lihua Böttcher
08.04.2024 20:14
Hallo Zusammen , Frage um die Runde , mir fehlt ein paar Monate an Berufserfahrung , also ich arbeite seit 6 Monaten ,30 Stunden pro Woche ,kann ich trotzdem PNF oder Bobath machen ?
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Hallo Zusammen , Frage um die Runde , mir fehlt ein paar Monate an Berufserfahrung , also ich arbeite seit 6 Monaten ,30 Stunden pro Woche ,kann ich trotzdem PNF oder Bobath machen ?
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Alexander Fischer
08.04.2024 21:06
Ich musste für Bobath 2 Jahre Berufserfahrung haben. Frag beim Anbieter nach. Steht normal auf der Homepage.
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• Kalle1
Ich musste für Bobath 2 Jahre Berufserfahrung haben. Frag beim Anbieter nach. Steht normal auf der Homepage.
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Alexander Fischer schrieb:

Ich musste für Bobath 2 Jahre Berufserfahrung haben. Frag beim Anbieter nach. Steht normal auf der Homepage.

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Lars van Ravenzwaaij
08.04.2024 21:31
BOBATH und PNF jeweils:
Teilnahmevoraussetzung:
Staatliche Anerkennung als Physiotherapeut oder Arzt. Nachweis über ein Jahr Berufserfahrung in Vollzeitbeschäftigung nach Abschluss der Ausbildung. Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt. Arbeit mit neurologischen Patienten nach Schädigung des ZNS (auch zwischen den Kursteilen).

Mit 30 Stunden pro Woche (= Teilzeit) reicht auch ein Jahr nicht.
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• Lihua Böttcher
BOBATH und PNF jeweils: [zitat]Teilnahmevoraussetzung: Staatliche Anerkennung als Physiotherapeut oder Arzt. [b]Nachweis über ein Jahr Berufserfahrung in Vollzeitbeschäftigung nach Abschluss der Ausbildung.[/b] Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt. Arbeit mit neurologischen Patienten nach Schädigung des ZNS (auch zwischen den Kursteilen).[/zitat] Mit 30 Stunden pro Woche (= Teilzeit) reicht auch ein Jahr nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

BOBATH und PNF jeweils:
Teilnahmevoraussetzung:
Staatliche Anerkennung als Physiotherapeut oder Arzt. Nachweis über ein Jahr Berufserfahrung in Vollzeitbeschäftigung nach Abschluss der Ausbildung. Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt. Arbeit mit neurologischen Patienten nach Schädigung des ZNS (auch zwischen den Kursteilen).

Mit 30 Stunden pro Woche (= Teilzeit) reicht auch ein Jahr nicht.

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Leonie 82
08.04.2024 23:22
Ich musste für Bobath Erwachsene ein Jahr Berufserfahrung nachweisen in Form einer schriftlichen Bestätigung durch den AG oder ähnlichem.
Als Vorbereitung für den Kurs wollen/empfehlen einige Betreiber den Kurs "Normale Bewegung". Vielleicht wäre das ja was für dich bis dahin. Lg
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Ich musste für Bobath Erwachsene ein Jahr Berufserfahrung nachweisen in Form einer schriftlichen Bestätigung durch den AG oder ähnlichem. Als Vorbereitung für den Kurs wollen/empfehlen einige Betreiber den Kurs "Normale Bewegung". Vielleicht wäre das ja was für dich bis dahin. Lg
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Leonie 82 schrieb:

Ich musste für Bobath Erwachsene ein Jahr Berufserfahrung nachweisen in Form einer schriftlichen Bestätigung durch den AG oder ähnlichem.
Als Vorbereitung für den Kurs wollen/empfehlen einige Betreiber den Kurs "Normale Bewegung". Vielleicht wäre das ja was für dich bis dahin. Lg

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Kalle1
11.04.2024 19:16
Arge Fragen!!!
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Arge Fragen!!!
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Kalle1 schrieb:

Arge Fragen!!!

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Lars van Ravenzwaaij
11.04.2024 21:10
@Kalle1 Die ARGE hat damit nichts zu tun. Die Fobi-Institute schreiben das aufgrund der Anlage 7 – Weiterbildung zum BRV verbindlich vor.
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• Eva
• die neue
[mention]Kalle1[/mention] Die ARGE hat damit nichts zu tun. Die Fobi-Institute schreiben das aufgrund der Anlage 7 – Weiterbildung zum BRV verbindlich vor.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Kalle1 Die ARGE hat damit nichts zu tun. Die Fobi-Institute schreiben das aufgrund der Anlage 7 – Weiterbildung zum BRV verbindlich vor.

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Halbtitan
12.04.2024 08:05
@Lars van Ravenzwaaij Vorschreiben können die ja viel. Wenn die Vorschrift aber illegal ist, dann gilt sie nicht.

Wie die Frage im Vorstellungsgespräch ob man denn plane schwanger zu werden. Da darf man lügen - ohne negative Konsequenzen zu fürchten.

Von daher: ARGE fragen.
,,Wie ist das denn - ich lüge die Fobiinstitute an, damit ich nicht von dieser diskriminierenden und willkürlichen Vorschrift behindert werde. Mache den Kurs. Bestehe den. Erkennen Sie das dann an?"
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Vorschreiben können die ja viel. Wenn die Vorschrift aber illegal ist, dann gilt sie nicht. Wie die Frage im Vorstellungsgespräch ob man denn plane schwanger zu werden. Da darf man lügen - ohne negative Konsequenzen zu fürchten. Von daher: ARGE fragen. ,,Wie ist das denn - ich lüge die Fobiinstitute an, damit ich nicht von dieser diskriminierenden und willkürlichen Vorschrift behindert werde. Mache den Kurs. Bestehe den. Erkennen Sie das dann an?"
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Halbtitan schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Vorschreiben können die ja viel. Wenn die Vorschrift aber illegal ist, dann gilt sie nicht.

Wie die Frage im Vorstellungsgespräch ob man denn plane schwanger zu werden. Da darf man lügen - ohne negative Konsequenzen zu fürchten.

Von daher: ARGE fragen.
,,Wie ist das denn - ich lüge die Fobiinstitute an, damit ich nicht von dieser diskriminierenden und willkürlichen Vorschrift behindert werde. Mache den Kurs. Bestehe den. Erkennen Sie das dann an?"

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Lars van Ravenzwaaij
12.04.2024 08:34
@Halbtitan Warum soll das illegal sein? Seit wann ist die Frage nach Berufserfahrung als Voraussetzung für eine Weiterbildung illegal? Oder ist Mindestalter und mindestens Realschulabschluss als Voraussetzung für die Ausbildung zum Physiotherapeut nach deinem merkwürdigen Rechtsverständnis auch illegal bzw. diskriminierend?

Die ARGE entscheidet nicht über die Zugangsvoraussetzung für eine Weiterbildung. Sie entscheidet erst über die Kassenzulassung NACHDEM die Weiterbildung bestanden ist! Und auch die ARGE ist an der BRV inkl. Anlagen gebunden.

Erneut, ohne die notwendigen Berufserfahrung kannst du keine Zertifikatsfortbildung anfangen. Die, von der GKV anerkannten Fobi-Institute nehmen dich, ohne Nachweis der Berufserfaurung durch den AG, erst gar nicht an. Ja, AG und AN könnten sich "verschwören" und die Berufserfahrung "faken". Aber das haken wir mal unter Verschwörungstheorie ab.
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• Evemarie Kaiser
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• Lihua Böttcher
[mention]Halbtitan[/mention] Warum soll das illegal sein? Seit wann ist die Frage nach Berufserfahrung als [b]Voraussetzung für eine Weiterbildung[/b] illegal? Oder ist Mindestalter und mindestens Realschulabschluss als Voraussetzung für die Ausbildung zum Physiotherapeut nach deinem merkwürdigen Rechtsverständnis auch illegal bzw. diskriminierend? Die ARGE entscheidet nicht über die [b]Zugangsvoraussetzung[/b] für eine Weiterbildung. Sie entscheidet erst über die Kassenzulassung NACHDEM die Weiterbildung bestanden ist! Und auch die ARGE ist an der BRV inkl. Anlagen gebunden. Erneut, ohne die notwendigen Berufserfahrung kannst du keine Zertifikatsfortbildung anfangen. Die, von der GKV anerkannten Fobi-Institute nehmen dich, ohne Nachweis der Berufserfaurung durch den AG, erst gar nicht an. Ja, AG und AN könnten sich "verschwören" und die Berufserfahrung "faken". Aber das haken wir mal unter Verschwörungstheorie ab.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Halbtitan Warum soll das illegal sein? Seit wann ist die Frage nach Berufserfahrung als Voraussetzung für eine Weiterbildung illegal? Oder ist Mindestalter und mindestens Realschulabschluss als Voraussetzung für die Ausbildung zum Physiotherapeut nach deinem merkwürdigen Rechtsverständnis auch illegal bzw. diskriminierend?

Die ARGE entscheidet nicht über die Zugangsvoraussetzung für eine Weiterbildung. Sie entscheidet erst über die Kassenzulassung NACHDEM die Weiterbildung bestanden ist! Und auch die ARGE ist an der BRV inkl. Anlagen gebunden.

Erneut, ohne die notwendigen Berufserfahrung kannst du keine Zertifikatsfortbildung anfangen. Die, von der GKV anerkannten Fobi-Institute nehmen dich, ohne Nachweis der Berufserfaurung durch den AG, erst gar nicht an. Ja, AG und AN könnten sich "verschwören" und die Berufserfahrung "faken". Aber das haken wir mal unter Verschwörungstheorie ab.

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Halbtitan
12.04.2024 09:12
@Lars van Ravenzwaaij Ein Jahr Berufserfahrung.
Das ist Willkür.

1. Warum ein Jahr?

2. Wirklich ein Jahr? Oder ein Jahr inklusive krank, kindkrank, Urlaub, Betriebsbedingte Pause, Weiterbildungsurlaub, unbezahlte Freistellung, Sonderurlaub?

3. Was für eine Erfahrung überhaupt? Die Erfahrung ein Jahr zu massieren bringt einem nix, bei der Behandlung eines Schlaganfall Patienten.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ein Jahr Berufserfahrung. Das ist Willkür. 1. Warum ein Jahr? 2. Wirklich ein Jahr? Oder ein Jahr inklusive krank, kindkrank, Urlaub, Betriebsbedingte Pause, Weiterbildungsurlaub, unbezahlte Freistellung, Sonderurlaub? 3. Was für eine Erfahrung überhaupt? Die Erfahrung ein Jahr zu massieren bringt einem nix, bei der Behandlung eines Schlaganfall Patienten.
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Halbtitan schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ein Jahr Berufserfahrung.
Das ist Willkür.

1. Warum ein Jahr?

2. Wirklich ein Jahr? Oder ein Jahr inklusive krank, kindkrank, Urlaub, Betriebsbedingte Pause, Weiterbildungsurlaub, unbezahlte Freistellung, Sonderurlaub?

3. Was für eine Erfahrung überhaupt? Die Erfahrung ein Jahr zu massieren bringt einem nix, bei der Behandlung eines Schlaganfall Patienten.

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Lars van Ravenzwaaij
12.04.2024 09:35
@Halbtitan Las es gut sein. Solange ein Gericht die Regelungen der Anlage 7 nicht für fehlerhaft oder ungültig erklärt, sind sie verbindlich. Ob du persönlich sie für willkürlich erachtest oder nicht, ist uninteressant. Punkt.

Oder ist der Mindesbesitz (!) von 2 Jahre der Führerschein Klasse A1 oder A2 für die jeweils nächthöheren Klassen A2 oder A, auch willkürlich und diskriminierend? Du brauchst in diese 2 Jahren nämlich kein einziger Meter gefahren zu sein, nur der Besitz gilt.

Die ARGE hat keinerlei rechtlichen Befugnisse, den Fobi-Institute irgend etwas vorzuschreiben. Sie ist Ausführungsorgan der GKV für die jeweiligen Kassenzulassung. Nicht mehr und nicht minder. Und sie trifft ihre Entscheidungen aufgrund das gültige BSG sowie der jeweiligen Bundesrahmenvertrag.

Du bist juristisch, wie so oft, mal wieder auf dem Holzweg. Oder besser, als Don Quijote unterwegs.
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• Evemarie Kaiser
[mention]Halbtitan[/mention] Las es gut sein. Solange ein Gericht die Regelungen der Anlage 7 nicht für fehlerhaft oder ungültig erklärt, sind sie verbindlich. Ob du persönlich sie für willkürlich erachtest oder nicht, ist uninteressant. Punkt. Oder ist der Mindesbesitz (!) von 2 Jahre der Führerschein Klasse A1 oder A2 für die jeweils nächthöheren Klassen A2 oder A, auch willkürlich und diskriminierend? Du brauchst in diese 2 Jahren nämlich kein einziger Meter gefahren zu sein, nur der Besitz gilt. Die ARGE hat keinerlei rechtlichen Befugnisse, den Fobi-Institute irgend etwas vorzuschreiben. Sie ist Ausführungsorgan der GKV für die jeweiligen Kassenzulassung. Nicht mehr und nicht minder. Und sie trifft ihre Entscheidungen aufgrund das gültige BSG sowie der jeweiligen Bundesrahmenvertrag. Du bist juristisch, wie so oft, mal wieder auf dem Holzweg. Oder besser, als Don Quijote unterwegs.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Halbtitan Las es gut sein. Solange ein Gericht die Regelungen der Anlage 7 nicht für fehlerhaft oder ungültig erklärt, sind sie verbindlich. Ob du persönlich sie für willkürlich erachtest oder nicht, ist uninteressant. Punkt.

Oder ist der Mindesbesitz (!) von 2 Jahre der Führerschein Klasse A1 oder A2 für die jeweils nächthöheren Klassen A2 oder A, auch willkürlich und diskriminierend? Du brauchst in diese 2 Jahren nämlich kein einziger Meter gefahren zu sein, nur der Besitz gilt.

Die ARGE hat keinerlei rechtlichen Befugnisse, den Fobi-Institute irgend etwas vorzuschreiben. Sie ist Ausführungsorgan der GKV für die jeweiligen Kassenzulassung. Nicht mehr und nicht minder. Und sie trifft ihre Entscheidungen aufgrund das gültige BSG sowie der jeweiligen Bundesrahmenvertrag.

Du bist juristisch, wie so oft, mal wieder auf dem Holzweg. Oder besser, als Don Quijote unterwegs.

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Lihua Böttcher
14.04.2024 19:48
@Halbtitan also mir wurde von der Anbieter der Fortbildung gesagt , um mit Krankenkasse abrechnen zu dürfen , muss man dann diese Zertifikate einreichen , dadurch wird dann ausfallen ob man volle 1 Jahr Vollzeit Berufserfahrung hat oder einfach gelogen hat , falls gelogen hat , dann wird die Zertifikate nicht anerkannt , nicht mit Krankenkasse abrechnen kann . Ob stimmt so , habe ich auch niemand kennengelernt die solange Erfahrung gemacht hat .
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[mention]Halbtitan[/mention] also mir wurde von der Anbieter der Fortbildung gesagt , um mit Krankenkasse abrechnen zu dürfen , muss man dann diese Zertifikate einreichen , dadurch wird dann ausfallen ob man volle 1 Jahr Vollzeit Berufserfahrung hat oder einfach gelogen hat , falls gelogen hat , dann wird die Zertifikate nicht anerkannt , nicht mit Krankenkasse abrechnen kann . Ob stimmt so , habe ich auch niemand kennengelernt die solange Erfahrung gemacht hat .
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Lihua Böttcher schrieb:

@Halbtitan also mir wurde von der Anbieter der Fortbildung gesagt , um mit Krankenkasse abrechnen zu dürfen , muss man dann diese Zertifikate einreichen , dadurch wird dann ausfallen ob man volle 1 Jahr Vollzeit Berufserfahrung hat oder einfach gelogen hat , falls gelogen hat , dann wird die Zertifikate nicht anerkannt , nicht mit Krankenkasse abrechnen kann . Ob stimmt so , habe ich auch niemand kennengelernt die solange Erfahrung gemacht hat .

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elena34
14.04.2024 20:33
Um dich für die Fortbildung anmelden zu können, musst du deine Geburtsurkunde einreichen. Ist der Zeitraum erst ein Jahr her, wirst du gefragt ob du ein Jahr voll gearbeitet hast und musst das schriftlich vom Arbeitgeber nachweisen. Stimmt irgendetwas nicht, kannst du dich erst gar nicht anmelden.
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• Kalle1
Um dich für die Fortbildung anmelden zu können, musst du deine Geburtsurkunde einreichen. Ist der Zeitraum erst ein Jahr her, wirst du gefragt ob du ein Jahr voll gearbeitet hast und musst das schriftlich vom Arbeitgeber nachweisen. Stimmt irgendetwas nicht, kannst du dich erst gar nicht anmelden.
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elena34 schrieb:

Um dich für die Fortbildung anmelden zu können, musst du deine Geburtsurkunde einreichen. Ist der Zeitraum erst ein Jahr her, wirst du gefragt ob du ein Jahr voll gearbeitet hast und musst das schriftlich vom Arbeitgeber nachweisen. Stimmt irgendetwas nicht, kannst du dich erst gar nicht anmelden.

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elena34
14.04.2024 20:34
Sorry, Berufsurkunde!!!!
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• Halbtitan
Sorry, Berufsurkunde!!!!
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elena34 schrieb:

Sorry, Berufsurkunde!!!!

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Lihua Böttcher schrieb:

Hallo Zusammen , Frage um die Runde , mir fehlt ein paar Monate an Berufserfahrung , also ich arbeite seit 6 Monaten ,30 Stunden pro Woche ,kann ich trotzdem PNF oder Bobath machen ?



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