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Einbehalt wg fehlender Doku
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Anonymer Teilnehmer
20.01.2013 21:33
Hallo liebe Kollegen,

mir wurde die Rechnung gekürzt nachdem ich die Praxis gewechselt hatte. Begündung: fehlende Dokumentation bei einigen Pat. Kann die als Grund herhalten?
Insgesamt wurden 500 Euro gekürzt....

Was meint ihr?
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Hallo liebe Kollegen, mir wurde die Rechnung gekürzt nachdem ich die Praxis gewechselt hatte. Begündung: fehlende Dokumentation bei einigen Pat. Kann die als Grund herhalten? Insgesamt wurden 500 Euro gekürzt.... Was meint ihr?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

mir wurde die Rechnung gekürzt nachdem ich die Praxis gewechselt hatte. Begündung: fehlende Dokumentation bei einigen Pat. Kann die als Grund herhalten?
Insgesamt wurden 500 Euro gekürzt....

Was meint ihr?

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eim
20.01.2013 22:04
Wo gibt es denn so was?
Du bist als FM selbstständig und der Pi hat gar nichts in der Hinsicht zu befehlen.
Sofort Mahnung mit Mahngebühr schreiben !!
Hast du die Patienten mit genommen ? oder bleiben sie in der alten Praxis?
Wenn du sie selber aqieriert hast und mitgenommen hast dann hat er gar keine Rechte an irgendwelchen Aufzeichnungen und wenn es Patienten aus seiner Praxis sind und sie dort bleiben dann kannst du einen Kurzbefund geben aber du mußt es nicht.Ansonsten begehst du eine Verletzung des Datenschutzes und der Schweigepflicht.Oder du läßt dir von den Patienten die Genehmigung geben dass du die Daten weitergibst.
Das wird auch bei Praxisverkäufen immer vergessen!!!
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Wo gibt es denn so was? Du bist als FM selbstständig und der Pi hat gar nichts in der Hinsicht zu befehlen. Sofort Mahnung mit Mahngebühr schreiben !! Hast du die Patienten mit genommen ? oder bleiben sie in der alten Praxis? Wenn du sie selber aqieriert hast und mitgenommen hast dann hat er gar keine Rechte an irgendwelchen Aufzeichnungen und wenn es Patienten aus seiner Praxis sind und sie dort bleiben dann kannst du einen Kurzbefund geben aber du mußt es nicht.Ansonsten begehst du eine Verletzung des Datenschutzes und der Schweigepflicht.Oder du läßt dir von den Patienten die Genehmigung geben dass du die Daten weitergibst. Das wird auch bei Praxisverkäufen immer vergessen!!!
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webpt
20.01.2013 23:02
...der Pi hat gar nichts in der Hinsicht zu befehlen...
Wobei mab das ja auch nicht geschrieben hatte. Der PI ist der Leistungserbringer und hat/ hatte mit mab sicherlich einen entsprechenden Vertrag. Da wird mab nachsehen müssen, was da evtl. sogar geregelt steht.

...Wenn du sie selber aqieriert hast...
Sind es trotz allem die Patienten des PI, also des Leistungserbringers. Der Nachweis darüber, also wessen Patienten es ja nur sein können, ergibt sich ganz einfach aus den Abrechnungen der Kasse gegenüber. Der FM wird nicht allen ernstes angreifen wollen, dass es seine Patienten sind- zumal das ja auch garnicht geht, in aller Regel waren das nie seine Patienten.

...und mitgenommen hast...
Wenn sich PI/ FM nicht anderslautend vertraglich oder per Absprache geeinigt haben sieht es da für den FM nicht so sehr gut aus ( wenn er massiv gegen vertragliche Treuepflichten verstoßen hat und dies obendrein auch noch weiterführt- also betriebliche Unterlagen zurückhält ).

...hat er gar keine Rechte an irgendwelchen Aufzeichnungen ...
Aber das glatte Gegenteil ist doch der Fall ?

...und wenn es Patienten aus seiner Praxis sind und sie dort bleiben dann kannst du einen Kurzbefund geben aber du mußt es nicht...
Da wird es sicherlich auf den Vertragsinhalt ankommen. Bzw., sofern es keinen geschriebenen Vertrag gibt, wird es sicherlich auch zum Schluß so zu handhaben sein, wie es bis dorthin gehandhabt wurde.

...Ansonsten begehst du eine Verletzung des Datenschutzes und der Schweigepflicht....
Sehe ich genauso, denn niemandem ausser dem bisherigen PI hat der FM interne Geschäftsunterlagen ( oder noch schlimmer: Patientenunterlagen ) herauszugeben. Das haben auch nicht die Patienten zu entscheiden. Wenn Patienten Unterlagen des vorigen Leistungserbringers benötigen, hat dieser diese selbstredend herauszugeben ( sofern relevant ).

...Oder du läßt dir von den Patienten die Genehmigung geben dass du die Daten weitergibst...
Trotz allem hat der FM die Originalunterlagen an den PI zu übergeben- wie gesagt trotz allem, insbesondere als erstes an den bisherigen PI. Der FM hat rein nichts an den Patienten zu übergeben und das auch nicht unternehmerisch für den PI zu enterscheiden- da vermute ich mal frei, dass nicht Gefahr in Verzug anliegt und die Unterlagen der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen, also es zu unmittelbar bevorstehenden Gesundheitsschäden führen würde, wenn der FM diese nicht dem Notarzt aushändigte- selbst dann erhielte der PI unverzüglich seine Geschäftsunterlagen zurück.
Wunderlich ist es ziemlich sehr, weshalb er mab/ FM lediglich EUR 500 abgezogen hat, denn sämtliche Unterlagen wird er schließlich trotzdem vom FM " herauszwingen müssen " z.B. für die Vergütungskürzungen in ein oder zwei Jahren oder auch wenn der Patient selbst oder bevollmächtigte Angehörige oder der MDK die Unterlagen anfordert/ n.



[bearbeitet am 23.01.13 14:40]
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...der Pi hat gar nichts in der Hinsicht zu befehlen... Wobei mab das ja auch nicht geschrieben hatte. Der PI ist der Leistungserbringer und hat/ hatte mit mab sicherlich einen entsprechenden Vertrag. Da wird mab nachsehen müssen, was da evtl. sogar geregelt steht. ...Wenn du sie selber aqieriert hast... Sind es trotz allem die Patienten des PI, also des Leistungserbringers. Der Nachweis darüber, also wessen Patienten es ja nur sein können, ergibt sich ganz einfach aus den Abrechnungen der Kasse gegenüber. Der FM wird nicht allen ernstes angreifen wollen, dass es seine Patienten sind- zumal das ja auch garnicht geht, in aller Regel waren das nie seine Patienten. ...und mitgenommen hast... Wenn sich PI/ FM nicht anderslautend vertraglich oder per Absprache geeinigt haben sieht es da für den FM nicht so sehr gut aus ( wenn er massiv gegen vertragliche Treuepflichten verstoßen hat und dies obendrein auch noch weiterführt- also betriebliche Unterlagen zurückhält ). ...hat er gar keine Rechte an irgendwelchen Aufzeichnungen ... Aber das glatte Gegenteil ist doch der Fall ? ...und wenn es Patienten aus seiner Praxis sind und sie dort bleiben dann kannst du einen Kurzbefund geben aber du mußt es nicht... Da wird es sicherlich auf den Vertragsinhalt ankommen. Bzw., sofern es keinen geschriebenen Vertrag gibt, wird es sicherlich auch zum Schluß so zu handhaben sein, wie es bis dorthin gehandhabt wurde. ...Ansonsten begehst du eine Verletzung des Datenschutzes und der Schweigepflicht.... Sehe ich genauso, denn niemandem ausser dem bisherigen PI hat der FM interne Geschäftsunterlagen ( oder noch schlimmer: Patientenunterlagen ) herauszugeben. Das haben auch nicht die Patienten zu entscheiden. Wenn Patienten Unterlagen des vorigen Leistungserbringers benötigen, hat dieser diese selbstredend herauszugeben ( sofern relevant ). ...Oder du läßt dir von den Patienten die Genehmigung geben dass du die Daten weitergibst... Trotz allem hat der FM die Originalunterlagen an den PI zu übergeben- wie gesagt trotz allem, insbesondere als erstes an den bisherigen PI. Der FM hat rein nichts an den Patienten zu übergeben und das auch nicht unternehmerisch für den PI zu enterscheiden- da vermute ich mal frei, dass nicht Gefahr in Verzug anliegt und die Unterlagen der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen, also es zu unmittelbar bevorstehenden Gesundheitsschäden führen würde, wenn der FM diese nicht dem Notarzt aushändigte- selbst dann erhielte der PI unverzüglich seine Geschäftsunterlagen zurück. Wunderlich ist es ziemlich sehr, weshalb er mab/ FM lediglich EUR 500 abgezogen hat, denn sämtliche Unterlagen wird er schließlich trotzdem vom FM " herauszwingen müssen " z.B. für die Vergütungskürzungen in ein oder zwei Jahren oder auch wenn der Patient selbst oder bevollmächtigte Angehörige oder der MDK die Unterlagen anfordert/ n. [bearbeitet am 23.01.13 14:40]
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webpt schrieb:

...der Pi hat gar nichts in der Hinsicht zu befehlen...
Wobei mab das ja auch nicht geschrieben hatte. Der PI ist der Leistungserbringer und hat/ hatte mit mab sicherlich einen entsprechenden Vertrag. Da wird mab nachsehen müssen, was da evtl. sogar geregelt steht.

...Wenn du sie selber aqieriert hast...
Sind es trotz allem die Patienten des PI, also des Leistungserbringers. Der Nachweis darüber, also wessen Patienten es ja nur sein können, ergibt sich ganz einfach aus den Abrechnungen der Kasse gegenüber. Der FM wird nicht allen ernstes angreifen wollen, dass es seine Patienten sind- zumal das ja auch garnicht geht, in aller Regel waren das nie seine Patienten.

...und mitgenommen hast...
Wenn sich PI/ FM nicht anderslautend vertraglich oder per Absprache geeinigt haben sieht es da für den FM nicht so sehr gut aus ( wenn er massiv gegen vertragliche Treuepflichten verstoßen hat und dies obendrein auch noch weiterführt- also betriebliche Unterlagen zurückhält ).

...hat er gar keine Rechte an irgendwelchen Aufzeichnungen ...
Aber das glatte Gegenteil ist doch der Fall ?

...und wenn es Patienten aus seiner Praxis sind und sie dort bleiben dann kannst du einen Kurzbefund geben aber du mußt es nicht...
Da wird es sicherlich auf den Vertragsinhalt ankommen. Bzw., sofern es keinen geschriebenen Vertrag gibt, wird es sicherlich auch zum Schluß so zu handhaben sein, wie es bis dorthin gehandhabt wurde.

...Ansonsten begehst du eine Verletzung des Datenschutzes und der Schweigepflicht....
Sehe ich genauso, denn niemandem ausser dem bisherigen PI hat der FM interne Geschäftsunterlagen ( oder noch schlimmer: Patientenunterlagen ) herauszugeben. Das haben auch nicht die Patienten zu entscheiden. Wenn Patienten Unterlagen des vorigen Leistungserbringers benötigen, hat dieser diese selbstredend herauszugeben ( sofern relevant ).

...Oder du läßt dir von den Patienten die Genehmigung geben dass du die Daten weitergibst...
Trotz allem hat der FM die Originalunterlagen an den PI zu übergeben- wie gesagt trotz allem, insbesondere als erstes an den bisherigen PI. Der FM hat rein nichts an den Patienten zu übergeben und das auch nicht unternehmerisch für den PI zu enterscheiden- da vermute ich mal frei, dass nicht Gefahr in Verzug anliegt und die Unterlagen der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen, also es zu unmittelbar bevorstehenden Gesundheitsschäden führen würde, wenn der FM diese nicht dem Notarzt aushändigte- selbst dann erhielte der PI unverzüglich seine Geschäftsunterlagen zurück.
Wunderlich ist es ziemlich sehr, weshalb er mab/ FM lediglich EUR 500 abgezogen hat, denn sämtliche Unterlagen wird er schließlich trotzdem vom FM " herauszwingen müssen " z.B. für die Vergütungskürzungen in ein oder zwei Jahren oder auch wenn der Patient selbst oder bevollmächtigte Angehörige oder der MDK die Unterlagen anfordert/ n.



[bearbeitet am 23.01.13 14:40]

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eim schrieb:

Wo gibt es denn so was?
Du bist als FM selbstständig und der Pi hat gar nichts in der Hinsicht zu befehlen.
Sofort Mahnung mit Mahngebühr schreiben !!
Hast du die Patienten mit genommen ? oder bleiben sie in der alten Praxis?
Wenn du sie selber aqieriert hast und mitgenommen hast dann hat er gar keine Rechte an irgendwelchen Aufzeichnungen und wenn es Patienten aus seiner Praxis sind und sie dort bleiben dann kannst du einen Kurzbefund geben aber du mußt es nicht.Ansonsten begehst du eine Verletzung des Datenschutzes und der Schweigepflicht.Oder du läßt dir von den Patienten die Genehmigung geben dass du die Daten weitergibst.
Das wird auch bei Praxisverkäufen immer vergessen!!!

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chipchap
21.01.2013 08:04
Welche Doku ist überhaupt genau hier gemeint?
Der PI kann als abrechnender Leistungserbringer innerhalb der nä. 2 Jahre
durch den MDK der Kassen überprüft werden. Kann er dann nicht lückenlos bei jedem Patienten die Behandlungs-Dokumentation mit Therapeutenkürzel/unterschrift je Einheit nachweisen - wird ihm im Nachhinein für die jeweiligen VOs das Geld "abgezogen".
Ich nehme an, er hat jetzt für die VOs (bei denen die Doku fehlt) den
Wert berechnet, den er bei einer Prüfung den Kassen erstatten müsste.

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Welche Doku ist überhaupt genau hier gemeint? Der PI kann als abrechnender Leistungserbringer innerhalb der nä. 2 Jahre durch den MDK der Kassen überprüft werden. Kann er dann nicht lückenlos bei jedem Patienten die Behandlungs-Dokumentation mit Therapeutenkürzel/unterschrift je Einheit nachweisen - wird ihm im Nachhinein für die jeweiligen VOs das Geld "abgezogen". Ich nehme an, er hat jetzt für die VOs (bei denen die Doku fehlt) den Wert berechnet, den er bei einer Prüfung den Kassen erstatten müsste.
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chipchap schrieb:

Welche Doku ist überhaupt genau hier gemeint?
Der PI kann als abrechnender Leistungserbringer innerhalb der nä. 2 Jahre
durch den MDK der Kassen überprüft werden. Kann er dann nicht lückenlos bei jedem Patienten die Behandlungs-Dokumentation mit Therapeutenkürzel/unterschrift je Einheit nachweisen - wird ihm im Nachhinein für die jeweiligen VOs das Geld "abgezogen".
Ich nehme an, er hat jetzt für die VOs (bei denen die Doku fehlt) den
Wert berechnet, den er bei einer Prüfung den Kassen erstatten müsste.

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fragemax
22.01.2013 12:51
Mich würde Interesieren was an der Doku fehlte (Therapiedoku oderBehandlungsdaten)
Beides ist fehlend ein Desaster. Rechnungstellung wird schwierig und die Verantwortlichkeit mit Dokupflicht ist Bestandteil des Arbeitsverhältnis.
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Mich würde Interesieren was an der Doku fehlte (Therapiedoku oderBehandlungsdaten) Beides ist fehlend ein Desaster. Rechnungstellung wird schwierig und die Verantwortlichkeit mit Dokupflicht ist Bestandteil des Arbeitsverhältnis.
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eim
22.01.2013 14:09
Es gibt KEIN Arbeitsverhältnis da Mab ja FM ist und somit Selbstständig :smile: :smile: :smile: :smile:
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Es gibt KEIN Arbeitsverhältnis da Mab ja FM ist und somit Selbstständig :smile: :smile: :smile: :smile:
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eim schrieb:

Es gibt KEIN Arbeitsverhältnis da Mab ja FM ist und somit Selbstständig :smile: :smile: :smile: :smile:

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eim
22.01.2013 14:11
PS Selbstredend hat natürlich der FM ebenso wie jeder Pi eine Dokumentationspflicht und auch eine Aufbewahrungspflicht
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PS Selbstredend hat natürlich der FM ebenso wie jeder Pi eine Dokumentationspflicht und auch eine Aufbewahrungspflicht
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eim schrieb:

PS Selbstredend hat natürlich der FM ebenso wie jeder Pi eine Dokumentationspflicht und auch eine Aufbewahrungspflicht

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redbi
22.01.2013 22:15
Ist er denn FM gewesen??
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Ist er denn FM gewesen??
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redbi schrieb:

Ist er denn FM gewesen??

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JürgenK
23.01.2013 12:22
Hallo redbi,
da dieser Beitrag unter Frei Mitaeb...gestellt wurde, muß man davon ausgehen, dass der Fragesteller FM ist. :wink:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hallo redbi, da dieser Beitrag unter Frei Mitaeb...gestellt wurde, muß man davon ausgehen, dass der Fragesteller FM ist. :wink: MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo redbi,
da dieser Beitrag unter Frei Mitaeb...gestellt wurde, muß man davon ausgehen, dass der Fragesteller FM ist. :wink:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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fragemax schrieb:

Mich würde Interesieren was an der Doku fehlte (Therapiedoku oderBehandlungsdaten)
Beides ist fehlend ein Desaster. Rechnungstellung wird schwierig und die Verantwortlichkeit mit Dokupflicht ist Bestandteil des Arbeitsverhältnis.

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metin 53
24.01.2013 09:07
Ja, du als Physiotherapeut bist verflichtet für alle Patienten die du behandelt hast eine Doku zu schreiben.
Fehlen diese, hat der Praxisinhaber das Recht sie dir in Rechnung zu stellen, weil das bei einer Prüfung durch die Krankenkassen abgezogen wird.
Ich hatte auch so einen Fall, wo ich bei einer Physiotherapeutin 180,00€ zurückzahlen musste wegen fehlender Doku. Wenn du dass nacharbeitest dann würde ich dass Geld zurückverlangen.
In Zukunft werde ich auch bei fehlender Doku von Physiotherapeuten den Wert einbehalten bis zur Erledigung.
Mit freundlichen Grüßen

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Ja, du als Physiotherapeut bist verflichtet für alle Patienten die du behandelt hast eine Doku zu schreiben. Fehlen diese, hat der Praxisinhaber das Recht sie dir in Rechnung zu stellen, weil das bei einer Prüfung durch die Krankenkassen abgezogen wird. Ich hatte auch so einen Fall, wo ich bei einer Physiotherapeutin 180,00€ zurückzahlen musste wegen fehlender Doku. Wenn du dass nacharbeitest dann würde ich dass Geld zurückverlangen. In Zukunft werde ich auch bei fehlender Doku von Physiotherapeuten den Wert einbehalten bis zur Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
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metin 53 schrieb:

Ja, du als Physiotherapeut bist verflichtet für alle Patienten die du behandelt hast eine Doku zu schreiben.
Fehlen diese, hat der Praxisinhaber das Recht sie dir in Rechnung zu stellen, weil das bei einer Prüfung durch die Krankenkassen abgezogen wird.
Ich hatte auch so einen Fall, wo ich bei einer Physiotherapeutin 180,00€ zurückzahlen musste wegen fehlender Doku. Wenn du dass nacharbeitest dann würde ich dass Geld zurückverlangen.
In Zukunft werde ich auch bei fehlender Doku von Physiotherapeuten den Wert einbehalten bis zur Erledigung.
Mit freundlichen Grüßen

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Georg Janzen
24.01.2013 10:58
Ich vermute, dass die Praxis das "knicken" kann. Du hast ja selbstständig gearbeitet, bist sozusagen selber der Chef und hattest Deine eigene Firma. Die Patienten waren somit auch Deine Patienten. Wenn ich das recht überlege darfst Du die Doku überhaupt nicht herausgeben, zumindest nicht ohne Einverständnis des Patienten.

Gr, Georg

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Ich vermute, dass die Praxis das "knicken" kann. Du hast ja selbstständig gearbeitet, bist sozusagen selber der Chef und hattest Deine eigene Firma. Die Patienten waren somit auch Deine Patienten. Wenn ich das recht überlege darfst Du die Doku überhaupt nicht herausgeben, zumindest nicht ohne Einverständnis des Patienten. Gr, Georg
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morpheus-06
24.01.2013 14:47
aber der Zugelassene muss für die durch den FM erbrachten Leistungen geradestehen und die Einhalten der RV garantieren, dazu gehört auch die Doku. Der FM kann keine "eigenen" GKV-Patienten haben, da er er kein zugelassener Leistungserbringer ist. Der FM ist nur ein Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe für den PI.
Somit wird die Kürzung rechtens bis die Doku auf dem Stand ist den die RV vom PI/Zugelassenen verlangen.
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aber der Zugelassene muss für die durch den FM erbrachten Leistungen geradestehen und die Einhalten der RV garantieren, dazu gehört auch die Doku. Der FM kann keine "eigenen" GKV-Patienten haben, da er er kein zugelassener Leistungserbringer ist. Der FM ist nur ein Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe für den PI. Somit wird die Kürzung rechtens bis die Doku auf dem Stand ist den die RV vom PI/Zugelassenen verlangen.
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morpheus-06 schrieb:

aber der Zugelassene muss für die durch den FM erbrachten Leistungen geradestehen und die Einhalten der RV garantieren, dazu gehört auch die Doku. Der FM kann keine "eigenen" GKV-Patienten haben, da er er kein zugelassener Leistungserbringer ist. Der FM ist nur ein Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfe für den PI.
Somit wird die Kürzung rechtens bis die Doku auf dem Stand ist den die RV vom PI/Zugelassenen verlangen.

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Georg Janzen
24.01.2013 16:04
Glaube ich immer noch nicht. Er ist nur der Krankenkasse selbst gegenüber dokumentationspflichtig. Er hat schließlich eigene Patienten und muss auch selber Werbung machen und am besten auch selbst terminieren. Das Abrechnen über die IK des PI ist doch nur eine "Besonderheit". Aber ich sehe auch Deine Argumentation. Ich glaube, dass das selbst für Juristen keine einfache Frage wäre.

Nachtrag: Zumal die Verlaufsdokumentation für die KK ja schon auf der Rückseite der Verordnung stattgefunden hat. Mehr muss man sowieso nicht dokumentieren (wenn nicht etwas passiert ist).

Gr, Georg



[bearbeitet am 24.01.13 16:09]
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Glaube ich immer noch nicht. Er ist nur der Krankenkasse selbst gegenüber dokumentationspflichtig. Er hat schließlich eigene Patienten und muss auch selber Werbung machen und am besten auch selbst terminieren. Das Abrechnen über die IK des PI ist doch nur eine "Besonderheit". Aber ich sehe auch Deine Argumentation. Ich glaube, dass das selbst für Juristen keine einfache Frage wäre. Nachtrag: Zumal die Verlaufsdokumentation für die KK ja schon auf der Rückseite der Verordnung stattgefunden hat. Mehr muss man sowieso nicht dokumentieren (wenn nicht etwas passiert ist). Gr, Georg [bearbeitet am 24.01.13 16:09]
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Georg Janzen schrieb:

Glaube ich immer noch nicht. Er ist nur der Krankenkasse selbst gegenüber dokumentationspflichtig. Er hat schließlich eigene Patienten und muss auch selber Werbung machen und am besten auch selbst terminieren. Das Abrechnen über die IK des PI ist doch nur eine "Besonderheit". Aber ich sehe auch Deine Argumentation. Ich glaube, dass das selbst für Juristen keine einfache Frage wäre.

Nachtrag: Zumal die Verlaufsdokumentation für die KK ja schon auf der Rückseite der Verordnung stattgefunden hat. Mehr muss man sowieso nicht dokumentieren (wenn nicht etwas passiert ist).

Gr, Georg



[bearbeitet am 24.01.13 16:09]

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metin 53
24.01.2013 17:08
O ja, mann muss jeder Behandlung dokumentieren als Physio, nicht nur auf der Rückseite der Verordnung.Die KK wollen es so, da muss nicht was passieren.
Ich würde dir raten alle deine Patienten und die abgegebene Behandlungen zu dokumentieren, sonst kann es sehr teuer werden.
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O ja, mann muss jeder Behandlung dokumentieren als Physio, nicht nur auf der Rückseite der Verordnung.Die KK wollen es so, da muss nicht was passieren. Ich würde dir raten alle deine Patienten und die abgegebene Behandlungen zu dokumentieren, sonst kann es sehr teuer werden.
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metin 53 schrieb:

O ja, mann muss jeder Behandlung dokumentieren als Physio, nicht nur auf der Rückseite der Verordnung.Die KK wollen es so, da muss nicht was passieren.
Ich würde dir raten alle deine Patienten und die abgegebene Behandlungen zu dokumentieren, sonst kann es sehr teuer werden.

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saloia
24.01.2013 18:55
@georg-- selbst als langjährige FM (die doku macht) habe ich bei deinen beiträgen große und viele fragezeichen...
natürlich ist doku verpflichtend-- nicht (nur) auf der rückseite der VO
und natürlich ist der PI für die leistungen des FM letztlich verantwortlich...

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@georg-- selbst als langjährige FM (die doku macht) habe ich bei deinen beiträgen große und viele fragezeichen... natürlich ist doku verpflichtend-- nicht (nur) auf der rückseite der VO und natürlich ist der PI für die leistungen des FM letztlich verantwortlich...
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saloia schrieb:

@georg-- selbst als langjährige FM (die doku macht) habe ich bei deinen beiträgen große und viele fragezeichen...
natürlich ist doku verpflichtend-- nicht (nur) auf der rückseite der VO
und natürlich ist der PI für die leistungen des FM letztlich verantwortlich...

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Georg Janzen
24.01.2013 19:12
Wo steht das? Falls Du jetzt antwortest im Rahmenvertrag, dann zeig mir die Stelle an der steht, dass die Dokumentation auf der Rückseite nicht ausreichen kann.

Gr, Georg

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• redbi
Wo steht das? Falls Du jetzt antwortest im Rahmenvertrag, dann zeig mir die Stelle an der steht, dass die Dokumentation auf der Rückseite nicht ausreichen kann. Gr, Georg
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Georg Janzen schrieb:

Wo steht das? Falls Du jetzt antwortest im Rahmenvertrag, dann zeig mir die Stelle an der steht, dass die Dokumentation auf der Rückseite nicht ausreichen kann.

Gr, Georg

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saloia
25.01.2013 08:10
ich hätte jetzt tatsächlich geantwortet: im rahmenvertrag..
aber du hast recht, da steht (auch für ergos) nix davon, WIE zu dokumentieren ist, bzw das es nicht auf der rückseite sein darf---- nur: WO willst du auf der rückseite irgendwas, was länger als ein satz ist, dokumentieren?? (soweit ich weiß, unterscheiden sich da "eure" formblätter nicht von "unseren") ...

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ich hätte jetzt tatsächlich geantwortet: im rahmenvertrag.. aber du hast recht, da steht (auch für ergos) nix davon, WIE zu dokumentieren ist, bzw das es nicht auf der rückseite sein darf---- nur: WO willst du auf der rückseite irgendwas, was länger als ein satz ist, dokumentieren?? (soweit ich weiß, unterscheiden sich da "eure" formblätter nicht von "unseren") ...
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saloia schrieb:

ich hätte jetzt tatsächlich geantwortet: im rahmenvertrag..
aber du hast recht, da steht (auch für ergos) nix davon, WIE zu dokumentieren ist, bzw das es nicht auf der rückseite sein darf---- nur: WO willst du auf der rückseite irgendwas, was länger als ein satz ist, dokumentieren?? (soweit ich weiß, unterscheiden sich da "eure" formblätter nicht von "unseren") ...

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die neue
25.01.2013 08:47
wann und daß die Behandlung erbracht wurde, steht hinten auf der VO. Dies bestätigt der Patient mit seiner Unterschrift :blush:
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wann und daß die Behandlung erbracht wurde, steht hinten auf der VO. Dies bestätigt der Patient mit seiner Unterschrift :blush:
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die neue schrieb:

wann und daß die Behandlung erbracht wurde, steht hinten auf der VO. Dies bestätigt der Patient mit seiner Unterschrift :blush:

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metin 53
25.01.2013 08:53
An Georg

setz dich mit den Krankenkassen (Zullasungstelle) in Verbindung, frag mal ob du als Physiotherapeut verpflichtet bist Doku für jeden Patienten zu schreiben.
Als Physiotherapeut bist du verpflichtet BEI jeder Behandlung zu Dokumentieren, mit der Angabe des Zustandes des Patienten(DEIN Befund), wie du behandelt hast und was deine Ziele waren.
Zum Schluss der Behandlung auch was sich geändert hat (Evaluation).
Wenn du das bis jetzt nicht gemacht hast, na dann Prost. Die Krankenkassen kontrolieren dass rückwirkend für bis zu 3 Jahre. Ohne deine Doku gibts kein Geld.
Also können sie von dir rückwirkend für die drei Jahre das Geld zurückfordern. :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:
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An Georg setz dich mit den Krankenkassen (Zullasungstelle) in Verbindung, frag mal ob du als Physiotherapeut verpflichtet bist Doku für jeden Patienten zu schreiben. Als Physiotherapeut bist du verpflichtet BEI jeder Behandlung zu Dokumentieren, mit der Angabe des Zustandes des Patienten(DEIN Befund), wie du behandelt hast und was deine Ziele waren. Zum Schluss der Behandlung auch was sich geändert hat (Evaluation). Wenn du das bis jetzt nicht gemacht hast, na dann Prost. Die Krankenkassen kontrolieren dass rückwirkend für bis zu 3 Jahre. Ohne deine Doku gibts kein Geld. Also können sie von dir rückwirkend für die drei Jahre das Geld zurückfordern. :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:
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metin 53 schrieb:

An Georg

setz dich mit den Krankenkassen (Zullasungstelle) in Verbindung, frag mal ob du als Physiotherapeut verpflichtet bist Doku für jeden Patienten zu schreiben.
Als Physiotherapeut bist du verpflichtet BEI jeder Behandlung zu Dokumentieren, mit der Angabe des Zustandes des Patienten(DEIN Befund), wie du behandelt hast und was deine Ziele waren.
Zum Schluss der Behandlung auch was sich geändert hat (Evaluation).
Wenn du das bis jetzt nicht gemacht hast, na dann Prost. Die Krankenkassen kontrolieren dass rückwirkend für bis zu 3 Jahre. Ohne deine Doku gibts kein Geld.
Also können sie von dir rückwirkend für die drei Jahre das Geld zurückfordern. :clap: :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

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MikeS
25.01.2013 10:09
Deine Sichtweise ist leider falsch und für den Juristen ist diese Frage ganz einfach zu beantworten.

Die RV regeln klar, dass durch den Leistungserbringer (und das IST der Zugelassene) eine Dokumentation zu erfolgen hat, es ist sogar genau geregelt wie diese auszusehen hat und es reichen dabei NICHT nur das Behandlungsdatum und die abgegebene Leistung. Damit haftet er gegenüber den GKVen auch für alle in der Praxis tätigen Mitarbeiter, seien es Festangestellte oder FM.

Somit hat der Leistungserbringer (PI) dafür Sorge zu tragen dass alle in seinem Namen tätigen Personen auch die erforderliche Behandlungsdokumentation anfertigen. Dies sollte allerdings auch im FM-Vertrag geregelt sein, falls nicht könnte sich der PI aber immer noch darauf berufen, dass es eindeutig dem allgemeinen Berufsbild des Physiotherapeuten angehört, Aufzeichnungen zu Befunden und Behandlungen von Patienten anzufertigen - ich denke damit hätte er nach heutigem Stand auch Erfolg.

Ein Teil-Einbehalt wegen nicht oder nicht vollständig erbrachter Leistungen ist somit völlig in Ordnung. Über die Höhe lässt sich natürlich streiten.
Ich würde MAB vorschlagen diese Dokumentationen einfach nachzuholen ...

MikeS



[bearbeitet am 25.01.13 10:11]
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• morpheus-06
Deine Sichtweise ist leider falsch und für den Juristen ist diese Frage ganz einfach zu beantworten. Die RV regeln klar, dass durch den Leistungserbringer (und das IST der Zugelassene) eine Dokumentation zu erfolgen hat, es ist sogar genau geregelt wie diese auszusehen hat und es reichen dabei NICHT nur das Behandlungsdatum und die abgegebene Leistung. Damit haftet er gegenüber den GKVen auch für alle in der Praxis tätigen Mitarbeiter, seien es Festangestellte oder FM. Somit hat der Leistungserbringer (PI) dafür Sorge zu tragen dass alle in seinem Namen tätigen Personen auch die erforderliche Behandlungsdokumentation anfertigen. Dies sollte allerdings auch im FM-Vertrag geregelt sein, falls nicht könnte sich der PI aber immer noch darauf berufen, dass es eindeutig dem allgemeinen Berufsbild des Physiotherapeuten angehört, Aufzeichnungen zu Befunden und Behandlungen von Patienten anzufertigen - ich denke damit hätte er nach heutigem Stand auch Erfolg. Ein Teil-Einbehalt wegen nicht oder nicht vollständig erbrachter Leistungen ist somit völlig in Ordnung. Über die Höhe lässt sich natürlich streiten. Ich würde MAB vorschlagen diese Dokumentationen einfach nachzuholen ... MikeS [bearbeitet am 25.01.13 10:11]
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MikeS schrieb:

Deine Sichtweise ist leider falsch und für den Juristen ist diese Frage ganz einfach zu beantworten.

Die RV regeln klar, dass durch den Leistungserbringer (und das IST der Zugelassene) eine Dokumentation zu erfolgen hat, es ist sogar genau geregelt wie diese auszusehen hat und es reichen dabei NICHT nur das Behandlungsdatum und die abgegebene Leistung. Damit haftet er gegenüber den GKVen auch für alle in der Praxis tätigen Mitarbeiter, seien es Festangestellte oder FM.

Somit hat der Leistungserbringer (PI) dafür Sorge zu tragen dass alle in seinem Namen tätigen Personen auch die erforderliche Behandlungsdokumentation anfertigen. Dies sollte allerdings auch im FM-Vertrag geregelt sein, falls nicht könnte sich der PI aber immer noch darauf berufen, dass es eindeutig dem allgemeinen Berufsbild des Physiotherapeuten angehört, Aufzeichnungen zu Befunden und Behandlungen von Patienten anzufertigen - ich denke damit hätte er nach heutigem Stand auch Erfolg.

Ein Teil-Einbehalt wegen nicht oder nicht vollständig erbrachter Leistungen ist somit völlig in Ordnung. Über die Höhe lässt sich natürlich streiten.
Ich würde MAB vorschlagen diese Dokumentationen einfach nachzuholen ...

MikeS



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metin 53
25.01.2013 10:23
Richtig!!!!!! :clap: :clap: :clap: :clap: :clap:
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Georg Janzen
25.01.2013 14:02
Hallo Metin,
das stimmt nicht.

Du musst für jede Behandlung das Behandlungsdatum, die abgegebene Leistung, die Reaktion des Patienten und, falls vorgekommen, Besonderheiten dokumentieren. Sonst nichts. Ein Befund muss nicht dokumentiert werden.
Als Leistung steht dann da Massage, Manuelle Lymphdrainage, Bewegungsübungen etc. Das ist genau das, das ich auch auf der Rückseite der Verordnung schreibe.
Das ist das, dass die Krankenkasse im Rahmenvertrag verlangt. Alles andere ist Kür und kann jeder machen wie er will. (Ich schreibe auch mehr auf, müsste ich aber nicht)

Darüberhinaus muss ein Behandlungsplan erstellt werden, der kann aber auch in meinem Kopf bleiben. Von schriftlich niederlegen steht nirgenswo etwas.

Schönes Wochenende, Georg



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Hallo Metin, das stimmt nicht. Du musst für jede Behandlung das Behandlungsdatum, die abgegebene Leistung, die Reaktion des Patienten und, falls vorgekommen, Besonderheiten dokumentieren. Sonst nichts. Ein Befund muss nicht dokumentiert werden. Als Leistung steht dann da Massage, Manuelle Lymphdrainage, Bewegungsübungen etc. Das ist genau das, das ich auch auf der Rückseite der Verordnung schreibe. Das ist das, dass die Krankenkasse im Rahmenvertrag verlangt. Alles andere ist Kür und kann jeder machen wie er will. (Ich schreibe auch mehr auf, müsste ich aber nicht) Darüberhinaus muss ein Behandlungsplan erstellt werden, der kann aber auch in meinem Kopf bleiben. Von schriftlich niederlegen steht nirgenswo etwas. Schönes Wochenende, Georg [bearbeitet am 25.01.13 14:04]
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Georg Janzen schrieb:

Hallo Metin,
das stimmt nicht.

Du musst für jede Behandlung das Behandlungsdatum, die abgegebene Leistung, die Reaktion des Patienten und, falls vorgekommen, Besonderheiten dokumentieren. Sonst nichts. Ein Befund muss nicht dokumentiert werden.
Als Leistung steht dann da Massage, Manuelle Lymphdrainage, Bewegungsübungen etc. Das ist genau das, das ich auch auf der Rückseite der Verordnung schreibe.
Das ist das, dass die Krankenkasse im Rahmenvertrag verlangt. Alles andere ist Kür und kann jeder machen wie er will. (Ich schreibe auch mehr auf, müsste ich aber nicht)

Darüberhinaus muss ein Behandlungsplan erstellt werden, der kann aber auch in meinem Kopf bleiben. Von schriftlich niederlegen steht nirgenswo etwas.

Schönes Wochenende, Georg



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Georg Janzen
25.01.2013 14:19
Hallo Mike,

Deine Meinung zur juristischen Sichtweise ist etwas "unbekümmert".
Wenn ein Jurist einen solchen Fall aufdröselt kommen oft recht überaschende Resultate zustande.

Zur Dokumentation reicht Datum, Leistung und die Reaktion des Patienten und gegebenenfalls Besonderheiten. Das ist im Großen und Ganzen das, was ich auch auf die Rückseite der VO schreibe. Mehr muss ich nicht schreiben.

Ich gebe Dir recht, dass der IK-Inhaber der Krankenkasse gegenüber verpflichtet ist, die Dokumentation vorzuhalten, und es ist auch vernünftig eine Dokumentationspflicht im Vertrag mit dem Freien Mitarbeiter zu führen (denn sonst hat der imo überhaupt keine Pflicht dies zu dokumentieren) aber wenn der Patient nicht ausdrücklich zustimmt, dann wird der Freie Mitarbeiter diese Dokumentation nicht weitergeben dürfen. Rahmenvertrag hin oder Rahmenvertrag her. Und ich gehe gerne mit Dir eine Wette ein, dass ich Juristen für Deine als auch meine Position finde und ein Richter da nicht so einfach urteilen wird.

Schönes Wochenende, Georg

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Hallo Mike, Deine Meinung zur juristischen Sichtweise ist etwas "unbekümmert". Wenn ein Jurist einen solchen Fall aufdröselt kommen oft recht überaschende Resultate zustande. Zur Dokumentation reicht Datum, Leistung und die Reaktion des Patienten und gegebenenfalls Besonderheiten. Das ist im Großen und Ganzen das, was ich auch auf die Rückseite der VO schreibe. Mehr muss ich nicht schreiben. Ich gebe Dir recht, dass der IK-Inhaber der Krankenkasse gegenüber verpflichtet ist, die Dokumentation vorzuhalten, und es ist auch vernünftig eine Dokumentationspflicht im Vertrag mit dem Freien Mitarbeiter zu führen (denn sonst hat der imo überhaupt keine Pflicht dies zu dokumentieren) aber wenn der Patient nicht ausdrücklich zustimmt, dann wird der Freie Mitarbeiter diese Dokumentation nicht weitergeben dürfen. Rahmenvertrag hin oder Rahmenvertrag her. Und ich gehe gerne mit Dir eine Wette ein, dass ich Juristen für Deine als auch meine Position finde und ein Richter da nicht so einfach urteilen wird. Schönes Wochenende, Georg
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Georg Janzen schrieb:

Hallo Mike,

Deine Meinung zur juristischen Sichtweise ist etwas "unbekümmert".
Wenn ein Jurist einen solchen Fall aufdröselt kommen oft recht überaschende Resultate zustande.

Zur Dokumentation reicht Datum, Leistung und die Reaktion des Patienten und gegebenenfalls Besonderheiten. Das ist im Großen und Ganzen das, was ich auch auf die Rückseite der VO schreibe. Mehr muss ich nicht schreiben.

Ich gebe Dir recht, dass der IK-Inhaber der Krankenkasse gegenüber verpflichtet ist, die Dokumentation vorzuhalten, und es ist auch vernünftig eine Dokumentationspflicht im Vertrag mit dem Freien Mitarbeiter zu führen (denn sonst hat der imo überhaupt keine Pflicht dies zu dokumentieren) aber wenn der Patient nicht ausdrücklich zustimmt, dann wird der Freie Mitarbeiter diese Dokumentation nicht weitergeben dürfen. Rahmenvertrag hin oder Rahmenvertrag her. Und ich gehe gerne mit Dir eine Wette ein, dass ich Juristen für Deine als auch meine Position finde und ein Richter da nicht so einfach urteilen wird.

Schönes Wochenende, Georg

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saloia
26.01.2013 07:27
die neue schrieb:

> wann und daß die Behandlung erbracht wurde, steht hinten auf
> der VO. Dies bestätigt der Patient mit seiner Unterschrift :blush:

das weiß ich doch :stuck_out_tongue_winking_eye:
das ist aber - für mich- keine DOKUMENTATION, sondern (nur) der leistungsnachweis

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die neue schrieb: > wann und daß die Behandlung erbracht wurde, steht hinten auf > der VO. Dies bestätigt der Patient mit seiner Unterschrift :blush: das weiß ich doch :stuck_out_tongue_winking_eye: das ist aber - für mich- keine DOKUMENTATION, sondern (nur) der leistungsnachweis
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saloia schrieb:

die neue schrieb:

> wann und daß die Behandlung erbracht wurde, steht hinten auf
> der VO. Dies bestätigt der Patient mit seiner Unterschrift :blush:

das weiß ich doch :stuck_out_tongue_winking_eye:
das ist aber - für mich- keine DOKUMENTATION, sondern (nur) der leistungsnachweis

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saloia
26.01.2013 07:29
MikeS schrieb:


> Die RV regeln klar, dass durch den Leistungserbringer (und das
> IST der Zugelassene) eine Dokumentation zu erfolgen hat, es ist
> sogar genau geregelt wie diese auszusehen hat und es reichen
> dabei NICHT nur das Behandlungsdatum und die abgegebene
> Leistung. Damit haftet er gegenüber den GKVen auch für alle in
> der Praxis tätigen Mitarbeiter, seien es Festangestellte oder
> FM.
>
> Somit hat der Leistungserbringer (PI) dafür Sorge zu tragen
> dass alle in seinem Namen tätigen Personen auch die
> erforderliche Behandlungsdokumentation anfertigen.


so sehe ich das auch- lasse mich aber gerne bekehren und mache dann zukünftig nur noch rudimentäre doku im sinne von "patient unterschreibt"

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MikeS schrieb: > Die RV regeln klar, dass durch den Leistungserbringer (und das > IST der Zugelassene) eine Dokumentation zu erfolgen hat, es ist > sogar genau geregelt wie diese auszusehen hat und es reichen > dabei NICHT nur das Behandlungsdatum und die abgegebene > Leistung. Damit haftet er gegenüber den GKVen auch für alle in > der Praxis tätigen Mitarbeiter, seien es Festangestellte oder > FM. > > Somit hat der Leistungserbringer (PI) dafür Sorge zu tragen > dass alle in seinem Namen tätigen Personen auch die > erforderliche Behandlungsdokumentation anfertigen. so sehe ich das auch- lasse mich aber gerne bekehren und mache dann zukünftig nur noch rudimentäre doku im sinne von "patient unterschreibt"
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saloia schrieb:

MikeS schrieb:


> Die RV regeln klar, dass durch den Leistungserbringer (und das
> IST der Zugelassene) eine Dokumentation zu erfolgen hat, es ist
> sogar genau geregelt wie diese auszusehen hat und es reichen
> dabei NICHT nur das Behandlungsdatum und die abgegebene
> Leistung. Damit haftet er gegenüber den GKVen auch für alle in
> der Praxis tätigen Mitarbeiter, seien es Festangestellte oder
> FM.
>
> Somit hat der Leistungserbringer (PI) dafür Sorge zu tragen
> dass alle in seinem Namen tätigen Personen auch die
> erforderliche Behandlungsdokumentation anfertigen.


so sehe ich das auch- lasse mich aber gerne bekehren und mache dann zukünftig nur noch rudimentäre doku im sinne von "patient unterschreibt"

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redbi
27.01.2013 12:07
Bei der Teil-HP-Fobi des VDB kamen wir auf das Doku-Thema zu sprechen und der Anwalt sagte: kopiert die Verordnungen, da ist alles drauf und es reicht aus!! Die Doku ist erbracht, wenn auf der Kopie Datum und Art der Beh. steht :wink:
Grüße
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• webpt
Bei der Teil-HP-Fobi des VDB kamen wir auf das Doku-Thema zu sprechen und der Anwalt sagte: kopiert die Verordnungen, da ist alles drauf und es reicht aus!! Die Doku ist erbracht, wenn auf der Kopie Datum und Art der Beh. steht :wink: Grüße
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redbi schrieb:

Bei der Teil-HP-Fobi des VDB kamen wir auf das Doku-Thema zu sprechen und der Anwalt sagte: kopiert die Verordnungen, da ist alles drauf und es reicht aus!! Die Doku ist erbracht, wenn auf der Kopie Datum und Art der Beh. steht :wink:
Grüße

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webpt
27.01.2013 17:32
...mache dann zukünftig nur noch rudimentäre doku im sinne von "patient unterschreibt"....

Ja was denn auch sonst- hattest du bisher etwas anderes getan ?
Die durchgeführte Maßnahme quittiert der Patient ja auch noch obendrein- was innerhalb der restlichen Welt enorm übergenau sein dürfte.

Nicht ganz zu vergessen wozu, für wen oder was welche Doku gedacht ist, denn auf jeden Fall in keinem Punkt den Selbstzweck der Verbandsmitgliederzwängen nachkommend- auch wenn das natürlich von den Verbandsmitgliedern penetrant immer wieder vertraglich fixiert wird mit der üblichen Keule der Überbestrafung bedenkend ( so wollen es die Verbandsmitglieder ja nunmal ). Dokum. erfüllt nicht einmal einen juristischen Selbstzweck oder stellte etwa Behandlungsfehler dar bzw. ergäbe Kürzungen ( was für Unsinn da verbreitet wird ist schon unglaublich ).

Sicherlich ist es richtig, dass abweichende/ unübliche/ untypische Gegebenheiten zu dokum. seien. Die Maßnahme ist bereits auf der VO mehr als deutlich dokumentiert. Mitunter ist Heilhilfsberuflern noch nicht so richtig aufgegangen wie grundständig desolat die Wertigkeit der Tätigkeit vom Gesetzgeber eingruppiert wurde. Beispielsweise geht von M.+ med. BM von deren Tätigkeit rein garkeine Gefahr aus. Das impliziert mitunter durchaus, dass deren Tätigkeit ua auch als ziemlich wertlos betrachtet werden könnte bzw. es nicht plausibel daherkommt, dass deren Tätigkeit grundsätzlich positive Wirkung hätte. Welch " therapierollenlose Relevanz " muß da nun noch dokumentiert werden- ausser eben, dass es der eigenen Absicherung diente, dass also innerhalb der vollständig gefahrlosen, vollständig nebenwirkungsfreien " Therapie " agiert wurde und die Reaktion typischerweise vernachlässigt werden kann.

Evtl. hier noch nicht erwähnt, dass alleinig der Arzt die Maßnahme bereits dokumentiert hat und jeder Heilhilfsberufler lediglich und ausnahmslos Einzelheiten bestimmen darf - innerhalb seines stark eingeschränkten Wissens, denn bereits die Fähigkeiten des verantwortungsvollen Einschätzens von Gefahrenerkennung usw. sind den Hilfsberuflern nicht möglich, denn genau dafür wurden sie ausdrücklich nicht ausgebildet.
Zu dokumentieren wär allerdings mit Sicherheit, wenn sich der Hilfsberufler ausdrücklich der VO des Arztes widersetzt- also ausserhalb der VO agiert. Um sich also selber zu quittieren, dass nicht einmal der Auftrag erkannt wurde.

Per Abrechnung erhalten die Kassen sozusagen bereits jede einzelne Behandlung dokumentiert und sogar jede einzelne Therapie wurde vom Pat. quittiert.
Wie offensichtlich sehr oft rennen die Hilfsberufler den Schlägen auch noch hinterher.

Wie man z.B. hier sieht: http://www.physio.de/forum/recht-steuern/erstattung-osteopathie-durch-krankenkassen-gkv/25/11958/12001

- keine zugelassenen Räumlichkeitsunerforderlichkeiten
- keine Sprossenwand, kein Spiegel, keine rote Gymnastikkeule mit halbgelben Punkten
- keine verbandsdiktierte Rundumanwesenheitspflicht
- nicht einmal der MDK könnte die Dokumentation herausfordern
- sog. Wirtschaftlichkeitsgebote: kein Wort, rein garkeine Anforderungen
- Vergütung: überüppig, ohne je " verhandelt " haben zu müssen - freiwillig hinterhergeworfen mit der Bitte noch mehr davon überweisen zu dürfen
- halber fehlender Punkt auf einer VO: Fehlanzeige, garnichts ist erforderlich
- also genau wie es die vielen tausend Verbandsmitglieder wollten und permanent einfordern ( dass also die therapeutischen Berufe möglichst verschwinden- denn genau dieses Ziel verfolgen die Verbandsmitglieder seit Jahren- benennen es lediglich anders )



[bearbeitet am 27.01.13 18:10]
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...mache dann zukünftig nur noch rudimentäre doku im sinne von "patient unterschreibt".... Ja was denn auch sonst- hattest du bisher etwas anderes getan ? Die durchgeführte Maßnahme quittiert der Patient ja auch noch obendrein- was innerhalb der restlichen Welt enorm übergenau sein dürfte. Nicht ganz zu vergessen wozu, für wen oder was welche Doku gedacht ist, denn auf jeden Fall in keinem Punkt den Selbstzweck der Verbandsmitgliederzwängen nachkommend- auch wenn das natürlich von den Verbandsmitgliedern penetrant immer wieder vertraglich fixiert wird mit der üblichen Keule der Überbestrafung bedenkend ( so wollen es die Verbandsmitglieder ja nunmal ). Dokum. erfüllt nicht einmal einen juristischen Selbstzweck oder stellte etwa Behandlungsfehler dar bzw. ergäbe Kürzungen ( was für Unsinn da verbreitet wird ist schon unglaublich ). Sicherlich ist es richtig, dass abweichende/ unübliche/ untypische Gegebenheiten zu dokum. seien. Die Maßnahme ist bereits auf der VO mehr als deutlich dokumentiert. Mitunter ist Heilhilfsberuflern noch nicht so richtig aufgegangen wie grundständig desolat die Wertigkeit der Tätigkeit vom Gesetzgeber eingruppiert wurde. Beispielsweise geht von M.+ med. BM von deren Tätigkeit rein garkeine Gefahr aus. Das impliziert mitunter durchaus, dass deren Tätigkeit ua auch als ziemlich wertlos betrachtet werden könnte bzw. es nicht plausibel daherkommt, dass deren Tätigkeit grundsätzlich positive Wirkung hätte. Welch " therapierollenlose Relevanz " muß da nun noch dokumentiert werden- ausser eben, dass es der eigenen Absicherung diente, dass also innerhalb der vollständig gefahrlosen, vollständig nebenwirkungsfreien " Therapie " agiert wurde und die Reaktion typischerweise vernachlässigt werden kann. Evtl. hier noch nicht erwähnt, dass alleinig der Arzt die Maßnahme bereits dokumentiert hat und jeder Heilhilfsberufler lediglich und ausnahmslos Einzelheiten bestimmen darf - innerhalb seines stark eingeschränkten Wissens, denn bereits die Fähigkeiten des verantwortungsvollen Einschätzens von Gefahrenerkennung usw. sind den Hilfsberuflern nicht möglich, denn genau dafür wurden sie ausdrücklich nicht ausgebildet. Zu dokumentieren wär allerdings mit Sicherheit, wenn sich der Hilfsberufler ausdrücklich der VO des Arztes widersetzt- also ausserhalb der VO agiert. Um sich also selber zu quittieren, dass nicht einmal der Auftrag erkannt wurde. Per Abrechnung erhalten die Kassen sozusagen bereits jede einzelne Behandlung dokumentiert und sogar jede einzelne Therapie wurde vom Pat. quittiert. Wie offensichtlich sehr oft rennen die Hilfsberufler den Schlägen auch noch hinterher. Wie man z.B. hier sieht: http://www.physio.de/forum/recht-steuern/erstattung-osteopathie-durch-krankenkassen-gkv/25/11958/12001 - keine zugelassenen Räumlichkeitsunerforderlichkeiten - keine Sprossenwand, kein Spiegel, keine rote Gymnastikkeule mit halbgelben Punkten - keine verbandsdiktierte Rundumanwesenheitspflicht - nicht einmal der MDK könnte die Dokumentation herausfordern - sog. Wirtschaftlichkeitsgebote: kein Wort, rein garkeine Anforderungen - Vergütung: überüppig, ohne je " verhandelt " haben zu müssen - freiwillig hinterhergeworfen mit der Bitte noch mehr davon überweisen zu dürfen - halber fehlender Punkt auf einer VO: Fehlanzeige, garnichts ist erforderlich - also genau wie es die vielen tausend Verbandsmitglieder wollten und permanent einfordern ( dass also die therapeutischen Berufe möglichst verschwinden- denn genau dieses Ziel verfolgen die Verbandsmitglieder seit Jahren- benennen es lediglich anders ) [bearbeitet am 27.01.13 18:10]
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webpt schrieb:

...mache dann zukünftig nur noch rudimentäre doku im sinne von "patient unterschreibt"....

Ja was denn auch sonst- hattest du bisher etwas anderes getan ?
Die durchgeführte Maßnahme quittiert der Patient ja auch noch obendrein- was innerhalb der restlichen Welt enorm übergenau sein dürfte.

Nicht ganz zu vergessen wozu, für wen oder was welche Doku gedacht ist, denn auf jeden Fall in keinem Punkt den Selbstzweck der Verbandsmitgliederzwängen nachkommend- auch wenn das natürlich von den Verbandsmitgliedern penetrant immer wieder vertraglich fixiert wird mit der üblichen Keule der Überbestrafung bedenkend ( so wollen es die Verbandsmitglieder ja nunmal ). Dokum. erfüllt nicht einmal einen juristischen Selbstzweck oder stellte etwa Behandlungsfehler dar bzw. ergäbe Kürzungen ( was für Unsinn da verbreitet wird ist schon unglaublich ).

Sicherlich ist es richtig, dass abweichende/ unübliche/ untypische Gegebenheiten zu dokum. seien. Die Maßnahme ist bereits auf der VO mehr als deutlich dokumentiert. Mitunter ist Heilhilfsberuflern noch nicht so richtig aufgegangen wie grundständig desolat die Wertigkeit der Tätigkeit vom Gesetzgeber eingruppiert wurde. Beispielsweise geht von M.+ med. BM von deren Tätigkeit rein garkeine Gefahr aus. Das impliziert mitunter durchaus, dass deren Tätigkeit ua auch als ziemlich wertlos betrachtet werden könnte bzw. es nicht plausibel daherkommt, dass deren Tätigkeit grundsätzlich positive Wirkung hätte. Welch " therapierollenlose Relevanz " muß da nun noch dokumentiert werden- ausser eben, dass es der eigenen Absicherung diente, dass also innerhalb der vollständig gefahrlosen, vollständig nebenwirkungsfreien " Therapie " agiert wurde und die Reaktion typischerweise vernachlässigt werden kann.

Evtl. hier noch nicht erwähnt, dass alleinig der Arzt die Maßnahme bereits dokumentiert hat und jeder Heilhilfsberufler lediglich und ausnahmslos Einzelheiten bestimmen darf - innerhalb seines stark eingeschränkten Wissens, denn bereits die Fähigkeiten des verantwortungsvollen Einschätzens von Gefahrenerkennung usw. sind den Hilfsberuflern nicht möglich, denn genau dafür wurden sie ausdrücklich nicht ausgebildet.
Zu dokumentieren wär allerdings mit Sicherheit, wenn sich der Hilfsberufler ausdrücklich der VO des Arztes widersetzt- also ausserhalb der VO agiert. Um sich also selber zu quittieren, dass nicht einmal der Auftrag erkannt wurde.

Per Abrechnung erhalten die Kassen sozusagen bereits jede einzelne Behandlung dokumentiert und sogar jede einzelne Therapie wurde vom Pat. quittiert.
Wie offensichtlich sehr oft rennen die Hilfsberufler den Schlägen auch noch hinterher.

Wie man z.B. hier sieht: http://www.physio.de/forum/recht-steuern/erstattung-osteopathie-durch-krankenkassen-gkv/25/11958/12001

- keine zugelassenen Räumlichkeitsunerforderlichkeiten
- keine Sprossenwand, kein Spiegel, keine rote Gymnastikkeule mit halbgelben Punkten
- keine verbandsdiktierte Rundumanwesenheitspflicht
- nicht einmal der MDK könnte die Dokumentation herausfordern
- sog. Wirtschaftlichkeitsgebote: kein Wort, rein garkeine Anforderungen
- Vergütung: überüppig, ohne je " verhandelt " haben zu müssen - freiwillig hinterhergeworfen mit der Bitte noch mehr davon überweisen zu dürfen
- halber fehlender Punkt auf einer VO: Fehlanzeige, garnichts ist erforderlich
- also genau wie es die vielen tausend Verbandsmitglieder wollten und permanent einfordern ( dass also die therapeutischen Berufe möglichst verschwinden- denn genau dieses Ziel verfolgen die Verbandsmitglieder seit Jahren- benennen es lediglich anders )



[bearbeitet am 27.01.13 18:10]

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saloia
27.01.2013 19:49
hallo, redbi---
danke und :blush: i will do so...................

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hallo, redbi--- danke und :blush: i will do so...................
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saloia schrieb:

hallo, redbi---
danke und :blush: i will do so...................

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die neue
27.01.2013 21:30
aber ich dokumentiere doch:
- wann die Leistung erbracht wurde
- welche Leistung erbracht wurde
Und das wird mir sogar vom Patienten mit seiner Unterschrift bestätigt :blush:
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• redbi
aber ich [b] dokumentiere [/b] doch: - wann die Leistung erbracht wurde - welche Leistung erbracht wurde Und das wird mir sogar vom Patienten mit seiner Unterschrift bestätigt :blush:
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die neue schrieb:

aber ich dokumentiere doch:
- wann die Leistung erbracht wurde
- welche Leistung erbracht wurde
Und das wird mir sogar vom Patienten mit seiner Unterschrift bestätigt :blush:

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MikeS
28.01.2013 15:20
Der freie Mitarbeiter fungiert lediglich als Erfüllungsgehilfe des PI gegenüber dem Patienten. Lediglich im Innenverhältnis besteht ein Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis. Insofern ist eine "Weitergabe" der Doku gar nicht erforderlich sondern automatisch gegeben.

MikeS
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• morpheus-06
Der freie Mitarbeiter fungiert lediglich als Erfüllungsgehilfe des PI gegenüber dem Patienten. Lediglich im Innenverhältnis besteht ein Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis. Insofern ist eine "Weitergabe" der Doku gar nicht erforderlich sondern automatisch gegeben. MikeS
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MikeS schrieb:

Der freie Mitarbeiter fungiert lediglich als Erfüllungsgehilfe des PI gegenüber dem Patienten. Lediglich im Innenverhältnis besteht ein Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis. Insofern ist eine "Weitergabe" der Doku gar nicht erforderlich sondern automatisch gegeben.

MikeS

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Georg Janzen schrieb:

Ich vermute, dass die Praxis das "knicken" kann. Du hast ja selbstständig gearbeitet, bist sozusagen selber der Chef und hattest Deine eigene Firma. Die Patienten waren somit auch Deine Patienten. Wenn ich das recht überlege darfst Du die Doku überhaupt nicht herausgeben, zumindest nicht ohne Einverständnis des Patienten.

Gr, Georg

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fragemax
28.01.2013 12:26
Nun sind ja ne Menge Statements vorhanden(bin froh das es größtenteils pro Dku ist) aber was macht mab?
Wie ist es weitergegangen?Und wie siehts aus mit den Fragen die gestellt wurden.
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Nun sind ja ne Menge Statements vorhanden(bin froh das es größtenteils pro Dku ist) aber was macht mab? Wie ist es weitergegangen?Und wie siehts aus mit den Fragen die gestellt wurden.
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die neue
28.01.2013 14:43
Bitte entschuldige, ich hab aus Versehen 'nicht hilfreich' angeklickt. Das war ungewollt !
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Bitte entschuldige, ich hab aus Versehen 'nicht hilfreich' angeklickt. Das war ungewollt !
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die neue schrieb:

Bitte entschuldige, ich hab aus Versehen 'nicht hilfreich' angeklickt. Das war ungewollt !

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fragemax schrieb:

Nun sind ja ne Menge Statements vorhanden(bin froh das es größtenteils pro Dku ist) aber was macht mab?
Wie ist es weitergegangen?Und wie siehts aus mit den Fragen die gestellt wurden.



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