Wir suchen nicht irgendjemand...
Wenn Freude am Job und im Team an
erster Stelle steht,
wenn du mit deiner fröhlichen,
aufgeschlossenen Art andere
begeistern kannst,
wenn du jeden Menschen so nimmst,
wie er ist,
wenn dir keine Diagnose zu
langweilig ist,
wenn du jeden Tag Spaß an neuen
Herausforderungen hast,
dann bist du bei uns genau
richtig!!!
Wir sind ein kleines, junges, aber
starkes Team und legen Wert auf
einen respektvollen Umgang.
Wir suchen eine Verstärkung
zwischen 10h ...
Wenn Freude am Job und im Team an
erster Stelle steht,
wenn du mit deiner fröhlichen,
aufgeschlossenen Art andere
begeistern kannst,
wenn du jeden Menschen so nimmst,
wie er ist,
wenn dir keine Diagnose zu
langweilig ist,
wenn du jeden Tag Spaß an neuen
Herausforderungen hast,
dann bist du bei uns genau
richtig!!!
Wir sind ein kleines, junges, aber
starkes Team und legen Wert auf
einen respektvollen Umgang.
Wir suchen eine Verstärkung
zwischen 10h ...
Vielen Dank im Voraus
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Äntz schrieb:
Auftraggeber ist die Praxis, über die du abrechnen möchtest. Ein Statusverfahren kann sowohl im Voraus, als auch nach Beginn beantragt werden. Laut Regelung der DRV soll dies nicht bei der Beurteilung einfliessen
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Rerum schrieb:
Liebe Kollegen ,ich bin gerade mit Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus beschäftigt. Ich möchte bei Wissenden fragen , was unter Auftragsgeber zu verstehen ist ? Disposition : man möchte nur Hausbesuche machen und vor Ort sind schon 5-6 Patienten vorhanden .Man hat noch keine Praxis kontaktiert wegen der Abrechnung mit GKK. Wer ist in dem Fall der Auftragsgeber? Der Patient? Die Praxis ?, die mit Akquise gar nicht zu tun hat, und laut der DRV nicht haben soll. Ich verstehe die Logik nicht. Zum was beauftragt mich dann die Praxis ?
Vielen Dank im Voraus
genau vor diesem Problem stehe ich auch gerade!
In meinen Augen würde es Sinn machen zuerst das Statusfeststellungsverfahren zu durchlaufen.
Das ist ja der Punkt, der das Projekt der freien Mitarbeit zum scheitern bringt.
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HJS111 schrieb:
So ist es. Erst (!) Stautsfeststellungsverfahren beantragen/durchlaufen...
V0028 DRV
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Roja815 schrieb:
Schau mal nach in
V0028 DRV
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RossiKanne schrieb:
Hallo Rerum,
genau vor diesem Problem stehe ich auch gerade!
In meinen Augen würde es Sinn machen zuerst das Statusfeststellungsverfahren zu durchlaufen.
Das ist ja der Punkt, der das Projekt der freien Mitarbeit zum scheitern bringt.
LG
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Rerum schrieb:
Hallo, wer sind Wir? Die Info bitte !!
LG
ein Kollege von mir hat gerade beantragt......leider noch keinen pos. Bescheid und auch keinen neg.
Schreiben lautet auf Anhörung.....also nochmal den ganzen Quatsch geschildert und wieder hin zur RV.Mal sehen was raus kommt !
Anfang 2021 hat eine andere FM von mir das gl. Getan, ist so durch gegangen.
Was lernen wir daraus ???? Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das.....
Ich denke die bekommen Hausintern div. Weisungen erst einmal abzulehnen.
Grüße und vile Glück.
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Juristisch sind es immer Einzelfallverfahren. Deshalb kann das mal oder so ausfallen.
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Bruzzler schrieb:
Eine Anhörung findet statt, wenn die DRV vor hat das Auftragsverhältnis auf abhängig beschäftigt zu entscheiden. Die DRV ist rechtlich zur Anhörung verpflichtet. Es ist jetzt leider völlig egal was Ihr da schreibt. Der Bescheid wird auf abhängig beschäftigt lauten. Dann kommt das Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid und danach die Klage. Ihr könnt die DRV nur durch eine Klage umstimmen.
Juristisch sind es immer Einzelfallverfahren. Deshalb kann das mal oder so ausfallen.
Ich als fM. besitze keine Zulassung als Leistungserbringer.
Zwischen mir und dem Patient besteht keine vertragliche Beziehung.
Ich unterhalte keine eigene Betriebsstätte.
Meine Tätigkeit wird funktionsgerecht dienend in einer fremdbestimmten Arbeitsorganisation ausgeübt. (das stimmt überhaupt nicht)
Es besteht kein unternehmerisches Risiko, da weder Arbeitskraft noch Kapital mit ungewisser Aussicht auf Erfolg eingesetzt wird...
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Rerum schrieb:
Das Schreiben von DRB ist angekommen. Die Beurteilung : ich wäre doch abhängig beschäftigt. Die Begründung:
Ich als fM. besitze keine Zulassung als Leistungserbringer.
Zwischen mir und dem Patient besteht keine vertragliche Beziehung.
Ich unterhalte keine eigene Betriebsstätte.
Meine Tätigkeit wird funktionsgerecht dienend in einer fremdbestimmten Arbeitsorganisation ausgeübt. (das stimmt überhaupt nicht)
Es besteht kein unternehmerisches Risiko, da weder Arbeitskraft noch Kapital mit ungewisser Aussicht auf Erfolg eingesetzt wird...
Fast der gleiche Wortlaut wurde auch bei meinem Kollegen benutzt.....
Ich denke es wird immer abgelehnt.Muss man eben Klagen.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@Rerum
Fast der gleiche Wortlaut wurde auch bei meinem Kollegen benutzt.....
Ich denke es wird immer abgelehnt.Muss man eben Klagen.
Grüße
Eine bekannte Ärztin, die ganz klar scheinselbstständig war wurde anerkannt. Weißt du warum? Weil sie als Ärztin eh in der Ärzteversorgung ist und die DRV keinen Cent zu erwarten hat.
Es wird ganz offensichtlich zu eigenen Gunsten entschieden. Die haben wohl noch nicht mitbekommen, dass wir als Therapeuten ohne Angestellte eh pflichtversichert sind.
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Dreizack schrieb:
@Rerum Ja. Anscheinend wird immer ähnlich argumentiert bzw. einfach falsche Behauptungen aufgestellt. Es nervt mittlerweile nur noch.
Eine bekannte Ärztin, die ganz klar scheinselbstständig war wurde anerkannt. Weißt du warum? Weil sie als Ärztin eh in der Ärzteversorgung ist und die DRV keinen Cent zu erwarten hat.
Es wird ganz offensichtlich zu eigenen Gunsten entschieden. Die haben wohl noch nicht mitbekommen, dass wir als Therapeuten ohne Angestellte eh pflichtversichert sind.
Nun heißt es für uns Widerspruch / Klageweg bestreiten und abwarten.
So ist das eben in Deutschland...ich könnte mal wieder Kotz...
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Michael Woelky schrieb:
So,habe mal eben bei der RV angerufen....Mitarbeiter hatte wohl nicht so richtig Bock.Naja,werden ja nur von uns bezahlt.Egal : Aussage Bescheid wieder neg.ist auf dem Weg zu uns...Erörterungen etc. soll ich dem Bescheid eintnehmen.So ein aroganter Fuzzi.
Nun heißt es für uns Widerspruch / Klageweg bestreiten und abwarten.
So ist das eben in Deutschland...ich könnte mal wieder Kotz...
Ich bin da raus. Keine Lust mehr. Wie viele Prozesse haben die schon verloren? Und nix gelernt?
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Dreizack schrieb:
@Michael Woelky Das Krasse ist doch, dass auf die Begründungen im Widerspruch null eingegangen wird. Es wird einfach weiter mit Falschbehauptungen die abhängige Beschäftigung begründet.
Ich bin da raus. Keine Lust mehr. Wie viele Prozesse haben die schon verloren? Und nix gelernt?
Kann Dir nur recht geben......ich bin da noch lange nicht raus ! wir werden Klagen.
Und die werden auch noch aus Steuermitteln finanziert/bezahlt.Typisch Behörde.
Kopf hoch und Kämpfen......rage
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Michael Woelky schrieb:
@Dreizack
Kann Dir nur recht geben......ich bin da noch lange nicht raus ! wir werden Klagen.
Und die werden auch noch aus Steuermitteln finanziert/bezahlt.Typisch Behörde.
Kopf hoch und Kämpfen......rage
Die Begründungen der DRV sind komplett subjektive Interessenspolitik. Es werden zur Zeit nur Urteile der LSG Niedersachsen-Bremen und Bayern benannt. Wer sich belesen möchte am besten das Urteil des BSG vom 24.03.2016 googeln. Absätze 25 - 29 lesen. Die DRV ignoriert das BSG Urteil. Ist ja nur ein BSG.... Die angelernten Kräfte der Clearingstelle wissen es natürlich besser....
Trotzdem wird auch bei uns jetzt in neuen Anträgen auf abhängig beschäftigt entschieden. Das Ganze ist unerträglich. Deshalb wenden wir uns aktuell an die zuständigen Aufsichtsorgane. Sprich Direktorium, Bundesamt für soziale Sicherung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir möchten uns auch mit diesem Vorgang an Formate wie Plusminus wenden. Das Ganze sollte an die Öffentlichkeit. Wir benötigen eine gewisse Form von Sicherheit für unternehmerisches Handeln. Wir suchen dringend interessierte PI, um gegen die Clearingstelle der DRV geschlossen vorzugehen.
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Clearer schrieb:
Bei uns wurden in den letzten Jahren alle Anträge auf Selbständigkeit entschieden. Wir mussten leider auch mal gegen die DRV klagen. Wir haben die Klagen selbst geführt und 3 mal gewonnen. In 2 Fällen durch Anerkenntniserklärung der DRV. Ich bin mit der Rechtsprechung deshalb sehr gut vertraut.
Die Begründungen der DRV sind komplett subjektive Interessenspolitik. Es werden zur Zeit nur Urteile der LSG Niedersachsen-Bremen und Bayern benannt. Wer sich belesen möchte am besten das Urteil des BSG vom 24.03.2016 googeln. Absätze 25 - 29 lesen. Die DRV ignoriert das BSG Urteil. Ist ja nur ein BSG.... Die angelernten Kräfte der Clearingstelle wissen es natürlich besser....
Trotzdem wird auch bei uns jetzt in neuen Anträgen auf abhängig beschäftigt entschieden. Das Ganze ist unerträglich. Deshalb wenden wir uns aktuell an die zuständigen Aufsichtsorgane. Sprich Direktorium, Bundesamt für soziale Sicherung und Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir möchten uns auch mit diesem Vorgang an Formate wie Plusminus wenden. Das Ganze sollte an die Öffentlichkeit. Wir benötigen eine gewisse Form von Sicherheit für unternehmerisches Handeln. Wir suchen dringend interessierte PI, um gegen die Clearingstelle der DRV geschlossen vorzugehen.
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Dreizack schrieb:
Die Inhalte des Widerspruchs werden komplett ignoriert. Könnte man sich eigentlich sparen. Bräuchte man aber für den späteren Klageweg gegen den endgültigen Bescheid.
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Rerum schrieb:
@Clearer Ich bin dabei, ich denke alle Betroffene PI und FM sollen sich vereinen und zusammen gegen DRV vorgehen.
Nicht aufregen.Die DRV will eigentlich alle Selbstständigen in die Rentenversicherung bekommen und es gibt Politiker die sie darin auch unterstützen.Das ist das grosse Problem.
Aber dann sollen sie auch die Beamten in die DRV zwingen .Das würde sogar noch viele Gemeinden und Länder und Bund von den wahnsinnig hohen Pensionszahlungen entlasten.Aber welcher Beamte will das schon ?
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eim schrieb:
@Michael Woelky
Nicht aufregen.Die DRV will eigentlich alle Selbstständigen in die Rentenversicherung bekommen und es gibt Politiker die sie darin auch unterstützen.Das ist das grosse Problem.
Aber dann sollen sie auch die Beamten in die DRV zwingen .Das würde sogar noch viele Gemeinden und Länder und Bund von den wahnsinnig hohen Pensionszahlungen entlasten.Aber welcher Beamte will das schon ?
Denn die Wege des Herrn sind unergründlich.....
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Vielleicht gründen wir auch eine Gesellschaft.....? ! smirk
Denn die Wege des Herrn sind unergründlich.....
Grüße
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Rerum schrieb:
@eim Als FM ist man von Rentenversicherung nicht befreit.
Stimmt....Oma anstellen als Bürohilfe, aber sozialpflichtig und schon erledigt
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Michael Woelky schrieb:
@Rerum
Stimmt....Oma anstellen als Bürohilfe, aber sozialpflichtig und schon erledigt
Das weiss ich schon seit mehr als 20 Jahren da ich SELBSTSTÄNDIG bin.
Darum gings aber nicht in meinem Statement sondern darum was die Aufgabe bzw.der Auftrag der DRV ist. Bitte erst lesen dann denken und dann schreiben sunglassessunglasses
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eim schrieb:
@Rerum
Das weiss ich schon seit mehr als 20 Jahren da ich SELBSTSTÄNDIG bin.
Darum gings aber nicht in meinem Statement sondern darum was die Aufgabe bzw.der Auftrag der DRV ist. Bitte erst lesen dann denken und dann schreiben sunglassessunglasses
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Rerum schrieb:
@eim Ich bewundere Ihre Kompetenz .
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Michael Woelky schrieb:
Hallo Leute,
ein Kollege von mir hat gerade beantragt......leider noch keinen pos. Bescheid und auch keinen neg.
Schreiben lautet auf Anhörung.....also nochmal den ganzen Quatsch geschildert und wieder hin zur RV.Mal sehen was raus kommt !
Anfang 2021 hat eine andere FM von mir das gl. Getan, ist so durch gegangen.
Was lernen wir daraus ???? Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das.....
Ich denke die bekommen Hausintern div. Weisungen erst einmal abzulehnen.
Grüße und vile Glück.
Bin am überlegen ob ich nicht Strafanzeige stelle....Begründung wäre: Falschaussage/Behauptung o.ä.
Anschl. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter und so weiter......immer schön Picken und Beschäftigen die Herren und Damen von der RV.
Grüße
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Rerum schrieb:
Genau ist das auch bei mir. Völlige Ignoranz gegenüber dem Antragsteller. Wofür soll man dann den Antrag stellen und 24 Fragen ausführlich beantworten, wenn dies sowieso unwichtig ist. Die Begründung: als FM für HB soll man eine Betriebsstätte (Praxis) im Besitz haben. Dann soll man FM verbieten und das Problem löst sich von alleine. Wie soll man folgendes verstehen: In der Praxis in der ich Angestellter bin, bekommt eine Kollegin den positiven Bescheid und der andere bekommt den negativen. Ein Gesetz, aber komplett unterschiedliche Beschlüsse. Die Analogie: einer darf bei der roten Ampel weiter fahren, ein anderer soll aber stehen bleiben.
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Dreizack schrieb:
Ja, völlig unverständlich, da Physio FM ohne eigene Angestellte eh rentenversicherungspflichtig sind. Was soll der Mumpitz?
Es geht hier nicht um die RV-Pflicht des FM in spä....sondern darum das der sog. AG von sämtlichen soz.Beiträge für den o.g. dadurch befreit bleibt.Ergo.: kein Angestellter keine abgabepflichtigen Sozialabgaben.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@Dreizack
Es geht hier nicht um die RV-Pflicht des FM in spä....sondern darum das der sog. AG von sämtlichen soz.Beiträge für den o.g. dadurch befreit bleibt.Ergo.: kein Angestellter keine abgabepflichtigen Sozialabgaben.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Habe den neg.Bescheid erhalten....da stehen ja Dinge drin die stimmen schon mal garnicht.Es werden Behauptungen aufgestellt die einfach nicht wahr sind.Kann ich schriftlich belegen.
Bin am überlegen ob ich nicht Strafanzeige stelle....Begründung wäre: Falschaussage/Behauptung o.ä.
Anschl. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter und so weiter......immer schön Picken und Beschäftigen die Herren und Damen von der RV.
Grüße
Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn auf abhängig beschäftigt entschieden wird, das Ganze nachvollziehbar ist und die Rechtsprechung des BSG das Ganze auch so sieht. Leider ist das aber Alles überhaupt nicht der Fall. In diesen Bescheiden steht auf mehreren Seiten nur Mist. Dazu gesellt sich Willkür und Ignoranz bzw. komplettes Falsch auslegen wollen von BSG Urteilen.
Es ist einfach unerträglich. Ich habe selbst 3 Klagen geführt und 3 mal gewonnen. Ich kenne die Rechtsprechung eigentlich sehr gut. Trotzdem lässt uns die DRV nicht in Ruhe.
Die übergeordneten Aufsichtsorgane, die die DRV formal kontrollieren müssen, ist das Bundesamt für soziale Sicherung (was kaum jemand kennt) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich habe beide angeschrieben. Bitte macht das auch.
Vielen Dank.
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Rerum schrieb:
Danke für die Info ,ich werde das tun.
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Rachel Müller schrieb:
DAnke und was schreibt man den?
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Problem beschreiben
Clearer schrieb:
Dem Antragsteller vermittelt die DRV, dass der Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus nach objektiven Kriterien passiert und eine vernünftige sachliche Abwägung stattfindet.
Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn auf abhängig beschäftigt entschieden wird, das Ganze nachvollziehbar ist und die Rechtsprechung des BSG das Ganze auch so sieht. Leider ist das aber Alles überhaupt nicht der Fall. In diesen Bescheiden steht auf mehreren Seiten nur Mist. Dazu gesellt sich Willkür und Ignoranz bzw. komplettes Falsch auslegen wollen von BSG Urteilen.
Es ist einfach unerträglich. Ich habe selbst 3 Klagen geführt und 3 mal gewonnen. Ich kenne die Rechtsprechung eigentlich sehr gut. Trotzdem lässt uns die DRV nicht in Ruhe.
Die übergeordneten Aufsichtsorgane, die die DRV formal kontrollieren müssen, ist das Bundesamt für soziale Sicherung (was kaum jemand kennt) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich habe beide angeschrieben. Bitte macht das auch.
Vielen Dank.
Ich habe das vor Jahren zu einem ähnlichen Thema schon mal geschrieben. Ich zitiere jetzt nur einen Patienten den ich behandelt habe. Folgender ungefährer Wortlaut:
Ich: Was machen sie den beruflich?
Patient: Ich bin Informatiker und arbeite seit 4 Jahren freiberuflich für die Deutsche Rentenversicherung.
Ich (bereits stutzig): Und für wen noch?
Patient: Was heißt für wen noch?
Ich: Sie müssten doch mehrere Auftraggeber haben?
Patient: Nein, nur für die Deutsche Rentenversicherung.
Ich lass das mal so stehen.
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Erschreckend ist die Willkür der DRV. Ohne jegliche Scham unter Missachtung des BSG.
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Clearer schrieb:
Mehrere Auftraggeber sind kein Argument mehr. Um ein Auftragsverhältnis zu definieren gibt es viele Merkmale. Mehrere Auftraggeber ist nur eins davon.
Erschreckend ist die Willkür der DRV. Ohne jegliche Scham unter Missachtung des BSG.
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Problem beschreiben
Seelchen schrieb:
Hallo
Ich habe das vor Jahren zu einem ähnlichen Thema schon mal geschrieben. Ich zitiere jetzt nur einen Patienten den ich behandelt habe. Folgender ungefährer Wortlaut:
Ich: Was machen sie den beruflich?
Patient: Ich bin Informatiker und arbeite seit 4 Jahren freiberuflich für die Deutsche Rentenversicherung.
Ich (bereits stutzig): Und für wen noch?
Patient: Was heißt für wen noch?
Ich: Sie müssten doch mehrere Auftraggeber haben?
Patient: Nein, nur für die Deutsche Rentenversicherung.
Ich lass das mal so stehen.
kein Risikokapital, keine direkte Abrechnung mit der GKV... .Wer von FM. hat das? Wofür soll man 24 Fragen beantworten, die überhaupt keine Rolle spielen. Bananen Republik Germany.
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Clearer schrieb:
Es läuft aktuell immer auf eine Klage raus. Die Begründungen in den Bescheiden hat nichts mit der Rechtsprechung des BSG zu tun. Du erfährst nur durch eine Klage, ob Du Recht hast. Im Prinzip ist vieles zur FM im BSG Urteil vom 24.03.2016 geregelt. Einfach mal googeln. Vor allem Absatz 25 bis 29 sind für Dich interessant. Die DRV ignoriert dieses Urteil ständig.
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Rerum schrieb:
@Clearer Dankeschöhn, dann eben klagen.
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katharina44 schrieb:
Und wie arbeitet der FM,der ja nun erstmal als abhängig Beschäftigter gilt,beim PI weiter?Aussitzen?Das werden doch Monate oder sogar Jahre!!!
Wie ist denn hier das Vorgehen der Klagenden? Vertrag auf Eis legen? Das bedeutet der FM sucht sich evtl. was neues... als abhängig witwrbeschäftigen, bis das Urteil durch ist?
Wie handhabt ihr es?
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Gert Winsa schrieb:
@katharina44 vermutlich spekuliert dir Clearingstelle darauf. Ich selbst musste noch nie den Klageweg gehen.
Wie ist denn hier das Vorgehen der Klagenden? Vertrag auf Eis legen? Das bedeutet der FM sucht sich evtl. was neues... als abhängig witwrbeschäftigen, bis das Urteil durch ist?
Wie handhabt ihr es?
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Problem beschreiben
Rerum schrieb:
Gestern kam die endgültige Ablehnung von DRV. Dieselbe Begründung: keine eigene Betriebstätte,
kein Risikokapital, keine direkte Abrechnung mit der GKV... .Wer von FM. hat das? Wofür soll man 24 Fragen beantworten, die überhaupt keine Rolle spielen. Bananen Republik Germany.
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Cannabis schrieb:
Das ist sehr unpraktisch, da solche Verfahren extrem lange dauern können. Das wird gerade bei GKV Verordnungen sehr eng.
Ich will sagen, dass dort jetzt erstmal Schluss ist. Und ob es für dich da wieder eine Zukunft gibt musst du sehen. Vielleicht als Angestellte dann?
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Cannabis schrieb:
Mal so unter uns. Auch wenn du einen Widerspruch eingelegt hast. Rechne mal damit, dass das nicht klappt. Dann ist der Beginn deiner abhängigen Beschäftigung der Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis. Eventuell kannst du unter bestimmten Voraussetzungen den Beginn auf die Bekanntgabe des Bescheids ändern. Aber spätestens alles was du danach abrechnest ist als Angestellte.
Ich will sagen, dass dort jetzt erstmal Schluss ist. Und ob es für dich da wieder eine Zukunft gibt musst du sehen. Vielleicht als Angestellte dann?
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Clearer schrieb:
@Cannabis Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann man innerhalb von 4 Wochen beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen. Bis zum Verhandlungstermin ist das Vertragsverhältnis offen und nicht abhängig beschäftigt.
Also der 1. Bescheid der Clearingstelle?
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Gert Winsa schrieb:
@Clearer falls aber auf abhängig beschäftigt beschieden wird, wird ab ursprünglichem Bescheid Datum zurückgefordert, oder?
Also der 1. Bescheid der Clearingstelle?
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Cannabis schrieb:
Ja. Hop oder Top. Es ist halt sehr riskant jetzt so weiter zu machen, wie bisher.
@Clearer du hast doch nun schon mehrmals erfolgreich geklagt. Wie hast du es in der Zeit zwischen 1. Bescheid und Gerichtsurteil weitergelebt?
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Gert Winsa schrieb:
@Cannabis dann wäre es eine Lösung den Prozentsatz zu reduzieren, es gemäss des Bescheids zu leben und nach Gerichtsbeschluss rückabzuwickeln?....
@Clearer du hast doch nun schon mehrmals erfolgreich geklagt. Wie hast du es in der Zeit zwischen 1. Bescheid und Gerichtsurteil weitergelebt?
Ja, die Lösung mit den Prozenten überlegen wir uns auch gerade.Hoffentlich kann der SB mehr dazu sagen...
Sonst versuch ich das SFV über eine andere Prxis zu machen, dort ausschließlich meine HBs abzurechen und meinen Patienten aus der Praxis leider abzusagen, da das SFV mit Praxisbenutzung noch schlimmer wäre...Ich bin gerade dabei, eine Umfrage bei den hiesigen Praxen zu machen...Denn es gibt tatsächlich einige wenige Praxen, die würden meine HB`s abrechnen, obwohl das SFV noch nicht durch ist...
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katharina44 schrieb:
@Gert Winsa
Ja, die Lösung mit den Prozenten überlegen wir uns auch gerade.Hoffentlich kann der SB mehr dazu sagen...
Sonst versuch ich das SFV über eine andere Prxis zu machen, dort ausschließlich meine HBs abzurechen und meinen Patienten aus der Praxis leider abzusagen, da das SFV mit Praxisbenutzung noch schlimmer wäre...Ich bin gerade dabei, eine Umfrage bei den hiesigen Praxen zu machen...Denn es gibt tatsächlich einige wenige Praxen, die würden meine HB`s abrechnen, obwohl das SFV noch nicht durch ist...
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Clearer schrieb:
@Gert Winsa Ja.
Die DRV sucht Sparringspartner. Ganz einfach. Nur nicht einknicken.
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Clearer schrieb:
@Gert Winsa Mir war klar, dass nicht ich das Problem bin, sondern die DRV. Zudem bin ich in BW. Die Rechtsprechung hier passt der DRV überhaupt nicht. Das Auftragsverhältnis lief normal weiter. Hatte allerdings auch nur ein Mini Mini Volumen. Das Risiko war extrem überschaubar.
Die DRV sucht Sparringspartner. Ganz einfach. Nur nicht einknicken.
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Rachel Müller schrieb:
Leute...nach 5 Monaten Nervenkitzel mit dem.papier mit der rv...ist mein antrag als freier Mitarbeiterin physio abgelehnt worden....Grund..der Auftragnehmer Besitz keine Zulassung als leistungserbringer...soll das ein Witz sein????Kann mir bitte jemanden diese Urteil senden der dagegen spricht? Und welche Anwalt würdet ihr mir empfehlen?Es ist ziemlich dringend..habe 2 Wochen Zeit um Stellung zu nehmen ...lg und danke. Rachel
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Rerum schrieb:
@Rachel Müller Hattest Du schon eine Anhörung bei DRV ? Ich hatte sie die letzte Woche. Die nichts gebracht hat, außer "Bla-Bla". Jetzt warte ich auf "Ja" oder" Nein. Dann ev. eine Klage.
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Rachel Müller schrieb:
Nein keine Anhörung...ein vorläufige Bescheid.. ichhabe 2 Wochen zum widersprechen.dann Bescheid. Es sieht aber nicht so gut aus. Sie argumentieren...keine eigene Betriebsstätte und obwohl ich völlig anders als die physios die in der Praxis arbeite..nämlich komplett von a bis z selbstständig und nur Hb da wo man gebraucht wird mit schwerpunkt neuro...sagen Sie, dass sich nichts unterscheidet...sorry dür die Fehlern. Bin Französin. Werde mir morgen wohl ein Anwalt suchen müssen. Bin verzweifelt. Will nur arbeiten..meine Steuer zahlen..mehr nicht. Und wenn ich klagen muss...wie geht es dann bis zur Urteil weiter? Liebe kollege..es ist nicht einfach.
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Rachel Müller schrieb:
@Rerum wAnn kommt es zur Anhörung?Ich bin so satt....der Zirkus läuft seit dezember
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Rerum schrieb:
@Rachel Müller Ich habe im Juli 2023 angefangen dagegen zu kämpfen. Erst der Wiederspruch dann kommt die Anhörung. Dann folgt eine Klage und dann schmeißt man alles hin und wandert aus.!!!
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Rachel Müller schrieb:
OhGott...es hört sich schlimm an. Bin erst bei der Wiederspruch...nach 5 Monaten....klagst du? Ich glaube es ist einfacher burgergeld zu bekommen ehrlich....arbeitest du weiter als Fm bis zur endgültige Bescheid?
google mal Rechtsanwalt Benjamin Alt, Aachen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Rachel Müller
google mal Rechtsanwalt Benjamin Alt, Aachen
MfG
JürgenK ;)
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katharina44 schrieb:
Bei dem bin ich auch.Der macht das jetzt mit der Anhörung... Und ich bin im Rechtsschutz- ich werde im Zweifelsfall sicher klagen.
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Clearer schrieb:
@katharina44 Herr Alt ist sehr teuer für wenig Leistung.
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Rachel Müller schrieb:
Lieben dank Leute. Habe ein Arbeit und sozialrechler gefunden. Ich halte euch im laufen. Dienstag Termin. Lg liebe kollegen
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katharina44 schrieb:
@Clearer ich habe nur den Vergleich mit dem Anwalt vom zvkconfounded-und da bin ich froh, bei meinem zu sein. Ich finde,er kniet sich schon rein und informiert gut.
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Clearer schrieb:
@katharina44 Für das Honorar sollte er das auch tun.
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Rachel Müller schrieb:
Gibt es irgendwelche Info die ich zusätzlich morgen geben kann ausser diese berühmte Urteil.. bin für jede hilfe mega dankbar. Ihr seid spitze. Danke . Rachel
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katharina44 schrieb:
Ich habe die statusfeststellung mit einem Anwalt auf den Weg gebracht und nun heisst es warten.und meine fertigen Rezepte werden grad nicht für mich abgrechnet,obwohl ich ja arbeite. Irgendwie befinde ich mich in einem luftleeren Raum.
Im Widerspruchsverfahren gibt es noch die mündliche Anhörung. Das Alles ändert aber nix an der Entscheidung der DRV. Und wer es anders sieht, dem steht der Rechtsweg offen. So einfach läuft das bei den Beamten in Berlin ab, die von der Denke eines Selbständigen so weit weg sind wie der Mond von der Erde. Die kapieren das doch gar nicht. Forget it.
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Rachel Müller schrieb:
Heiss es klagen nützt nichts?
Rachel
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Rachel Müller schrieb:
Ich hätte ei ne Frage. Gibt es ausser als FM oder eingestellt eine andere Möglichkeit zu arbeiten ? Muss mir was in der Zwischenzeit überlegen. Meine Plan ist voll und och kann und wille meine liebe Patienten nicht im Stich lassen. Als eingestellt will ich nicht mehr arbeiten. Danke liebe Kollegen. Schön, dass es euch gibt.
Rachel
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Clearer schrieb:
@Rachel Müller Allein nur das hilft. Der Widerspruch und Klageeinreichung hat aufschiebende Wirkung. Du kannst ganz normal weiter arbeiten. Nachzahlungen betreffen zuerst mal eh nur den Auftraggeber. Der Auftragnehmer, also Du, ist ja zuerst mal außen vor.
Und soll ich es verstehen.. wenn man klagt kommt es automatisch zu einem positives Bescheid. Lg
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Rachel Müller schrieb:
Ok. Muss der PI bis zur bescheid rückwirkend zahlen?....nee oder?
Und soll ich es verstehen.. wenn man klagt kommt es automatisch zu einem positives Bescheid. Lg
spätestens bei dieser Auffassung wäre ich als PI raus .
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Leni C. schrieb:
@Clearer
spätestens bei dieser Auffassung wäre ich als PI raus .
Deine Honorare werden als Gehalt einer Anstellung bewertet und dann kommen 40% AG und AN obendrauf, die der AG entrichten muss. Rückwirkend.
Bei einer Klage wird von einem Sozialgericht die Rechtslage bewertet und nicht von der Deutsche Rentenversicherung. Sozialgerichte sind halt neutral und beurteilen unabhängig, nach Lage der ständigen Rechtsprechung, das vorliegende gelebte Auftragsverhältnis. Automatisch ist da gar nix. Du, Dein Autraggeber oder der Anwalt muss halt überzeugend darlegen, warum Deine Tätigkeit eine selbständige ist und welche Indizien dafür sprechen. Der Ausgang vor Gericht ist aber auch ungewiss.....
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Clearer schrieb:
@Rachel Müller
Deine Honorare werden als Gehalt einer Anstellung bewertet und dann kommen 40% AG und AN obendrauf, die der AG entrichten muss. Rückwirkend.
Bei einer Klage wird von einem Sozialgericht die Rechtslage bewertet und nicht von der Deutsche Rentenversicherung. Sozialgerichte sind halt neutral und beurteilen unabhängig, nach Lage der ständigen Rechtsprechung, das vorliegende gelebte Auftragsverhältnis. Automatisch ist da gar nix. Du, Dein Autraggeber oder der Anwalt muss halt überzeugend darlegen, warum Deine Tätigkeit eine selbständige ist und welche Indizien dafür sprechen. Der Ausgang vor Gericht ist aber auch ungewiss.....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Genau deswegen haben wir noch nie FM beschäftigt und werden es auch weiterhin nicht tun.
Dito .
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Leni C. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Dito .
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Rachel Müller schrieb:
Danke...das bezahlen rückwirkend muss ich sagen leuchtet mir nicht ein...den ich bin an den ersten monat direkt zur clearingstelle.
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Clearer schrieb:
@Leni C. Welche Auffassung? Das ist zuerst mal die Rechtslage.
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Clearer schrieb:
Leute, das nützt alles nix. Die müssen in Berlin halt diese Formalitäten einhalten. Weil der Gesetzgeber das so vorsieht. Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren, dann Klagemöglichkeit.
Im Widerspruchsverfahren gibt es noch die mündliche Anhörung. Das Alles ändert aber nix an der Entscheidung der DRV. Und wer es anders sieht, dem steht der Rechtsweg offen. So einfach läuft das bei den Beamten in Berlin ab, die von der Denke eines Selbständigen so weit weg sind wie der Mond von der Erde. Die kapieren das doch gar nicht. Forget it.
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