Wir suchen Verstärkung an unserem
Empfang/ Praxismanagement
In unserem Therapiezentrum bieten
wir Physiotherapie, Osteopathie und
Trainingstherapie an.
Wir wünschen uns eine Kollegin
oder einen Kollegen mit Erfahrung
im Empfangsbereich, im Bereich der
Heilmittelrichtlinien und dem
Programm THEORG.
Teamfähigkeit,
Organisationstalent,
Kommunikationsstärke und ein
gepflegtes Erscheinungsbild sind
uns wichtig.
Vielleicht möchten Sie uns vorab
virtuell besuchen:
www.karriere.tz-muc.de
Wir ...
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Zahlt die Anwaltsgebühren dann der PI oder der FM?
Bin dort nicht mehr.
Danke für objektive Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
wenn ein PI den FM nicht zahlt,auch nach zwei Mahnungen nicht-was machen.?
Zahlt die Anwaltsgebühren dann der PI oder der FM?
Bin dort nicht mehr.
Danke für objektive Antworten.
Die anfallenden Anwaltsgebühren zahlt der Schuldner( es sei den sie / er ist insolvent).
In Deinem Fall empfehle ich dir einen Anwalt zu bevollmächtigen, der die Angelegenheit für Dich zum gewünschten Ergebnis bringt.
Gruß W.
[bearbeitet am 04.02.13 16:29]
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Wojtek S. schrieb:
Hallo mab,
Die anfallenden Anwaltsgebühren zahlt der Schuldner( es sei den sie / er ist insolvent).
In Deinem Fall empfehle ich dir einen Anwalt zu bevollmächtigen, der die Angelegenheit für Dich zum gewünschten Ergebnis bringt.
Gruß W.
[bearbeitet am 04.02.13 16:29]
Ich habe die Efahrung gemacht das Anwälte die Preise hochhalten.
Viellecht suchst du eher noch das Gespräch.Bist du noch vor Ort(kann ich mir nicht vorstellen)?
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Streitiges Verfahren kostet nochmal bissel was (je nach Streitwert) ähnlich dem online Mahnverfahren und
eine erneute Begründung gegenüber dem Amtsgericht....da besser vom Anwalt helfen lassen, die Begründung muß nicht perfekt sein aber wäre Schade wenn die Klagen wg juristischer Mängel zu Gunsten des Schädigers geht.
Auch wenn entschieden wird, dass die geforderte Summe bis zu 10% abweicht, ist dies kein Hinderungsgrund!
Nervt zwar aber dran bleiben, ist eine Frechheit, die geleistete Tätigkeit nicht zu vergüten, so wie es im Vertrag vereinbart ist. Schade das einige auf sowas zurückgreifen müssen.
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mathias3834 schrieb:
hatte auch die Situation, online mahnverfahren, danach streitiges Verfahren....
Streitiges Verfahren kostet nochmal bissel was (je nach Streitwert) ähnlich dem online Mahnverfahren und
eine erneute Begründung gegenüber dem Amtsgericht....da besser vom Anwalt helfen lassen, die Begründung muß nicht perfekt sein aber wäre Schade wenn die Klagen wg juristischer Mängel zu Gunsten des Schädigers geht.
Auch wenn entschieden wird, dass die geforderte Summe bis zu 10% abweicht, ist dies kein Hinderungsgrund!
Nervt zwar aber dran bleiben, ist eine Frechheit, die geleistete Tätigkeit nicht zu vergüten, so wie es im Vertrag vereinbart ist. Schade das einige auf sowas zurückgreifen müssen.
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fragemax schrieb:
Gibt es denn eine Begründung warum er nicht zahlt und über welche Beträge unterhalten wir uns?
Ich habe die Efahrung gemacht das Anwälte die Preise hochhalten.
Viellecht suchst du eher noch das Gespräch.Bist du noch vor Ort(kann ich mir nicht vorstellen)?
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