physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Baden-Württemberg

Zur Erweiterung unseres 4-köpfigen
erfahrenen und tollen Teams suchen
wir Physiotherapeut (m,w,d) in
Vollzeit. Zertifikate MT und MLD
wären schön, sind aber keine
Bedingung.
Wir sind eine überwiegend
orthopädisch/chirurgisch
arbeitende Praxis mit großem
ganzheitlichen Angebot wie z.B.
Osteopathie, Feldenkrais, Gyrotonic
-Training u.v.m.
Wir bieten sehr gute Bezahlung,
Fortbildungsuntertützung
(finanziell und zusätzliche freie
Tage), betriebliche Altersvorsorge,
regelmäßige Teambespr...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Privat Rezepte nebenberuflich abrechnen

Neues Thema
Privat Rezepte nebenberuflich abrechnen
Es gibt 29 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen? Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses.
ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte.
BG Beitritt, private Haftpflicht & Meldung beim Finanzamt bzw. Ordnungsamt.
muss ich sonst was beachten ? Könnten diverse Beiträge anfallen ? Ich schätze nicht weil es eher eine geringfügige Tätigkeit ist ?
lg
1

Gefällt mir

Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen? Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses. ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte. BG Beitritt, private Haftpflicht & Meldung beim Finanzamt bzw. Ordnungsamt. muss ich sonst was beachten ? Könnten diverse Beiträge anfallen ? Ich schätze nicht weil es eher eine geringfügige Tätigkeit ist ? lg
Gefällt mir
Antworten
Alle 28 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Monaten
Info an AG
1

Gefällt mir

Info an AG
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Info an AG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
@Schippi kriegt er das sowieso nicht ohnehin irgendwie mit ?
1

Gefällt mir

[mention]Schippi[/mention] kriegt er das sowieso nicht ohnehin irgendwie mit ?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Schippi kriegt er das sowieso nicht ohnehin irgendwie mit ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
pt ani
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer
Du bist meist verpflichtet, es mitzuteilen. Das wollte Schippi wohl sagen..
Beim Gesundheitsamt musst Du Dich wohl auch noch formlos anmelden.
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Du bist meist verpflichtet, es mitzuteilen. Das wollte Schippi wohl sagen.. Beim Gesundheitsamt musst Du Dich wohl auch noch formlos anmelden.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



pt ani schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Du bist meist verpflichtet, es mitzuteilen. Das wollte Schippi wohl sagen..
Beim Gesundheitsamt musst Du Dich wohl auch noch formlos anmelden.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
Vor 2 Monaten
hmmm... ob sich das für diese geringe Anzahl lohnt ? ..vielleicht arangiert man sich mit dem derzeitigen AG
MfG
JürgenK ;)
1

Gefällt mir

• Leni C.
hmmm... ob sich das für diese geringe Anzahl lohnt ? ..vielleicht arangiert man sich mit dem derzeitigen AG MfG JürgenK ;)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

hmmm... ob sich das für diese geringe Anzahl lohnt ? ..vielleicht arangiert man sich mit dem derzeitigen AG
MfG
JürgenK ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
@JürgenK was spricht denn dagegen ?
1

Gefällt mir

[mention]JürgenK[/mention] was spricht denn dagegen ?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@JürgenK was spricht denn dagegen ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Alex Moro
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer nö, der aktuelle arbeitgeber bekommts nicht mit.
außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm...
die meldung ans finanzamt machst du mit der steuererklärung automatisch.
ansonsten sollten die drei sachen reichen (BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt).
bedenke allerdings auch, dass manche privatversicherer eine praxis voraussetzen und die kosten ggf. nicht erstattet, was wiederum zu diskussionen und unzufriedenheit der PPs führen kann
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] nö, der aktuelle arbeitgeber bekommts nicht mit. außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm... die meldung ans finanzamt machst du mit der steuererklärung automatisch. ansonsten sollten die drei sachen reichen (BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt). bedenke allerdings auch, dass manche privatversicherer eine praxis voraussetzen und die kosten ggf. nicht erstattet, was wiederum zu diskussionen und unzufriedenheit der PPs führen kann
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Alex Moro schrieb:

@Anonymer Teilnehmer nö, der aktuelle arbeitgeber bekommts nicht mit.
außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm...
die meldung ans finanzamt machst du mit der steuererklärung automatisch.
ansonsten sollten die drei sachen reichen (BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt).
bedenke allerdings auch, dass manche privatversicherer eine praxis voraussetzen und die kosten ggf. nicht erstattet, was wiederum zu diskussionen und unzufriedenheit der PPs führen kann

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
@Alex Moro habe ich grundsätzlich Veränderungen bei bestimmten Kosten ? Versicherungstechnisch ?
ausser die BG und die Haftpflicht sollte sich doch nichts an kosten anbahnen oder ?
lg
1

Gefällt mir

[mention]Alex Moro[/mention] habe ich grundsätzlich Veränderungen bei bestimmten Kosten ? Versicherungstechnisch ? ausser die BG und die Haftpflicht sollte sich doch nichts an kosten anbahnen oder ? lg
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Alex Moro habe ich grundsätzlich Veränderungen bei bestimmten Kosten ? Versicherungstechnisch ?
ausser die BG und die Haftpflicht sollte sich doch nichts an kosten anbahnen oder ?
lg

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Alex Moro
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer fürs erste eigentlich nicht.
solange deine PPs zufrieden bleiben...
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] fürs erste eigentlich nicht. solange deine PPs zufrieden bleiben...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Alex Moro schrieb:

@Anonymer Teilnehmer fürs erste eigentlich nicht.
solange deine PPs zufrieden bleiben...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Richtig. DRV Beiträge evtl., wenn Du mehr als 450 Euro Gewinn pro Monat hast.
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Richtig. DRV Beiträge evtl., wenn Du mehr als 450 Euro Gewinn pro Monat hast.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Badde schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Richtig. DRV Beiträge evtl., wenn Du mehr als 450 Euro Gewinn pro Monat hast.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor einem Monat
@Badde kommen die auf einen dann selber zu ?
1

Gefällt mir

[mention]Badde[/mention] kommen die auf einen dann selber zu ?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Badde kommen die auf einen dann selber zu ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
Vor einem Monat
@Anonymer Teilnehmer Eigentlich nicht. Du bist verpflichtet Deine Selbständigkeit dort anzuzeigen.
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Eigentlich nicht. Du bist verpflichtet Deine Selbständigkeit dort anzuzeigen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Badde schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Eigentlich nicht. Du bist verpflichtet Deine Selbständigkeit dort anzuzeigen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sabine.b.m.
Vor 2 Wochen
Was dagegen spricht? Nun, es ist auf jeden Fall mangelnde Seriosität bzw. Respekt gegenüber dem Arbeitsgeber des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wenn dann noch dazu kommt, daß Du Patienten aus der Praxis abziehst und meinst daß Du über eine Firma irgendwo in der Republik das Geld einstreichen kannst; Du bist ja im Angestelltenverhältnis bereits mit allem Zipp und Zapp sozialversichert und drückst da auch Deine Steuern ab. Es gibt ja Firmen, die helfen dir als freier Mitarbeiter deine Selbstständigkeit in der Physiotherapie zu realisieren.... Die entziehen sich der Verantwortung und überlassen es Dir, Deine nebenberufliche Selbständigkeit zu melden (oder auch nicht)! Spätestens aber bei der Anmeldung bei BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt könnten die Behörden aufmerksam werden. Was mich bei all dem am meisten stört, ist die Respektlosigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
2

Gefällt mir

• Ann1
• Horatio72
Was dagegen spricht? Nun, es ist auf jeden Fall mangelnde Seriosität bzw. Respekt gegenüber dem Arbeitsgeber des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wenn dann noch dazu kommt, daß Du Patienten aus der Praxis abziehst und meinst daß Du über eine Firma irgendwo in der Republik das Geld einstreichen kannst; Du bist ja im Angestelltenverhältnis bereits mit allem Zipp und Zapp sozialversichert und drückst da auch Deine Steuern ab. Es gibt ja Firmen, die helfen dir als freier Mitarbeiter deine Selbstständigkeit in der Physiotherapie zu realisieren.... Die entziehen sich der Verantwortung und überlassen es Dir, Deine nebenberufliche Selbständigkeit zu melden (oder auch nicht)! Spätestens aber bei der Anmeldung bei BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt könnten die Behörden aufmerksam werden. Was mich bei all dem am meisten stört, ist die [b]Respektlosigkeit gegenüber dem Arbeitgeber[/b].
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sabine.b.m. schrieb:

Was dagegen spricht? Nun, es ist auf jeden Fall mangelnde Seriosität bzw. Respekt gegenüber dem Arbeitsgeber des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wenn dann noch dazu kommt, daß Du Patienten aus der Praxis abziehst und meinst daß Du über eine Firma irgendwo in der Republik das Geld einstreichen kannst; Du bist ja im Angestelltenverhältnis bereits mit allem Zipp und Zapp sozialversichert und drückst da auch Deine Steuern ab. Es gibt ja Firmen, die helfen dir als freier Mitarbeiter deine Selbstständigkeit in der Physiotherapie zu realisieren.... Die entziehen sich der Verantwortung und überlassen es Dir, Deine nebenberufliche Selbständigkeit zu melden (oder auch nicht)! Spätestens aber bei der Anmeldung bei BG, Haftpflicht, Gesundheitsamt könnten die Behörden aufmerksam werden. Was mich bei all dem am meisten stört, ist die Respektlosigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Horatio72
Vor 2 Wochen
@sabine.b.m. so siehts aus. Ich konnte gar nicht glauben das die Frage Ernst gemeint ist.
1

Gefällt mir

[mention]sabine.b.m.[/mention] so siehts aus. Ich konnte gar nicht glauben das die Frage Ernst gemeint ist.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Horatio72 schrieb:

@sabine.b.m. so siehts aus. Ich konnte gar nicht glauben das die Frage Ernst gemeint ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Wochen
Es war die Rede von einer Abrechnung neben meinem Angestellten Verhältnis, ganz transparent und klar. Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ? Und von einer Freien Mitarbeit war hier ebenfalls nicht die Rede. Bitte gründlich lesen.
1

Gefällt mir

• M0nique
Es war die Rede von einer Abrechnung neben meinem Angestellten Verhältnis, ganz transparent und klar. Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ? Und von einer Freien Mitarbeit war hier ebenfalls nicht die Rede. Bitte gründlich lesen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es war die Rede von einer Abrechnung neben meinem Angestellten Verhältnis, ganz transparent und klar. Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ? Und von einer Freien Mitarbeit war hier ebenfalls nicht die Rede. Bitte gründlich lesen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
Vor 2 Wochen
@Anonymer Teilnehmer Sehe ich auch so. Keine Ahnung was die meinen.
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Sehe ich auch so. Keine Ahnung was die meinen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Badde schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Sehe ich auch so. Keine Ahnung was die meinen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
sabine.b.m.
Vor 2 Wochen
@Anonymer Teilnehmer Da bitte ich untertänigst um Vergebung. Ich hätte den richtigen "Antworten"-Button drücken müssen; nämlich den von Alex Moro (Zitat: "nö, der aktuelle arbeitgeber bekommts nicht mit.
außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm....Zitatende) Aber sieh den Beitrag einfach mal als Hinweis für alle, die tatsächlich nicht ganz ehrlich neben der Arbeit als angestellter Therapeut noch Geld einstreichen wollen.
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Da bitte ich untertänigst um Vergebung. Ich hätte den richtigen "Antworten"-Button drücken müssen; nämlich den von Alex Moro (Zitat: "nö, der aktuelle arbeitgeber bekommts nicht mit. außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm....Zitatende) Aber sieh den Beitrag einfach mal als Hinweis für alle, die tatsächlich nicht ganz ehrlich neben der Arbeit als angestellter Therapeut noch Geld einstreichen wollen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



sabine.b.m. schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Da bitte ich untertänigst um Vergebung. Ich hätte den richtigen "Antworten"-Button drücken müssen; nämlich den von Alex Moro (Zitat: "nö, der aktuelle arbeitgeber bekommts nicht mit.
außer, der schwager, eines bekannten, der einen kennt, erzählt es ihm....Zitatende) Aber sieh den Beitrag einfach mal als Hinweis für alle, die tatsächlich nicht ganz ehrlich neben der Arbeit als angestellter Therapeut noch Geld einstreichen wollen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
Vor 2 Wochen
@Anonymer Teilnehmer
"Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ?" Ohne Privat-Rezept? Nur als PTHP, sonst nicht. Mit GKV - Rezept nur in den Praxisräumen oder aus medizinischen Gründen als HB.....
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] "Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ?" Ohne Privat-Rezept? Nur als PTHP, sonst nicht. Mit GKV - Rezept nur in den Praxisräumen oder aus medizinischen Gründen als HB.....
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
"Ich darf doch wohl den Schwager meines Bruders am Wochenende behandeln wenn ich möchte ?" Ohne Privat-Rezept? Nur als PTHP, sonst nicht. Mit GKV - Rezept nur in den Praxisräumen oder aus medizinischen Gründen als HB.....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
Vor 2 Wochen
@sabine.b.m. So ein Quatsch. Da will man jemandem unbedingt ein schlechtes Gewissen machen.
Was soll daran nicht ehrlich sein?
Ein Angestellter ist doch kein Leibeigener, der ständig an seinen AG denken muss.
Natürlich kannst Du nebenbei PP behandeln. Solange diese nicht abgeworben wurden.
Und wenn kein Rezept vorliegt hast Du halt massiert. Meine Güte, ist das so schwer?
1

Gefällt mir

[mention]sabine.b.m.[/mention] So ein Quatsch. Da will man jemandem unbedingt ein schlechtes Gewissen machen. Was soll daran nicht ehrlich sein? Ein Angestellter ist doch kein Leibeigener, der ständig an seinen AG denken muss. Natürlich kannst Du nebenbei PP behandeln. Solange diese nicht abgeworben wurden. Und wenn kein Rezept vorliegt hast Du halt massiert. Meine Güte, ist das so schwer?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Badde schrieb:

@sabine.b.m. So ein Quatsch. Da will man jemandem unbedingt ein schlechtes Gewissen machen.
Was soll daran nicht ehrlich sein?
Ein Angestellter ist doch kein Leibeigener, der ständig an seinen AG denken muss.
Natürlich kannst Du nebenbei PP behandeln. Solange diese nicht abgeworben wurden.
Und wenn kein Rezept vorliegt hast Du halt massiert. Meine Güte, ist das so schwer?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor 2 Wochen
@Bernie Wo steht, dass nur in Praxisräume behandelt werden darf?
Totaler Unsinn!
Es reicht, wenn man die notwendige Qualifikation für das Rezept hat. Feddisch!

Und Bernie, lesen bildet: im ersten Beitrag war das Rezept explizit erwähnt.

Und jetzt mag mir bitte keiner kommen, dass PP nur Erstattungen bei Behandlung in GKV-Praxen erhalten. Ich habe seit 23 Jahren eine reine Privatpraxis. ALLE, ALLE, wirklich alle meine Rechnungen werden von den PKVen anerkannt. Es kam niemals eine Rückfrage nach einer GKV-Zulassung.
In meinem eigenen PKV-Vertrag steht auch nichts dergleichen.
Gruß von Monique
1

Gefällt mir

[mention]Bernie[/mention] Wo steht, dass nur in Praxisräume behandelt werden darf? Totaler Unsinn! Es reicht, wenn man die notwendige Qualifikation für das Rezept hat. Feddisch! Und Bernie, lesen bildet: im ersten Beitrag war das Rezept explizit erwähnt. Und jetzt mag mir bitte keiner kommen, dass PP nur Erstattungen bei Behandlung in GKV-Praxen erhalten. Ich habe seit 23 Jahren eine reine Privatpraxis. ALLE, ALLE, wirklich alle meine Rechnungen werden von den PKVen anerkannt. Es kam niemals eine Rückfrage nach einer GKV-Zulassung. In meinem eigenen PKV-Vertrag steht auch nichts dergleichen. Gruß von Monique
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

@Bernie Wo steht, dass nur in Praxisräume behandelt werden darf?
Totaler Unsinn!
Es reicht, wenn man die notwendige Qualifikation für das Rezept hat. Feddisch!

Und Bernie, lesen bildet: im ersten Beitrag war das Rezept explizit erwähnt.

Und jetzt mag mir bitte keiner kommen, dass PP nur Erstattungen bei Behandlung in GKV-Praxen erhalten. Ich habe seit 23 Jahren eine reine Privatpraxis. ALLE, ALLE, wirklich alle meine Rechnungen werden von den PKVen anerkannt. Es kam niemals eine Rückfrage nach einer GKV-Zulassung.
In meinem eigenen PKV-Vertrag steht auch nichts dergleichen.
Gruß von Monique

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
Vor 2 Wochen
@M0nique
Hallo Monique, ich persönlich empfinde Deine Wortwahl mir gegenüber etwas zu aggressiv. Aber, Du wirst Deine Gründe haben.
Wie komme ich darauf, dass nur in Praxisräumen behandelt werden darf? § 3 Abs. 5 des Rahmenvertrages sagt: "Leistungen dürfen grundsätzlich nur an den in § 11 der HeilM-RL bzw. § 9 der HeilM-RL ZÄ genannten Orten und unter den dort genannten Voraussetzungen erbracht werden." Also in der Praxis, oder der häuslichen Umgebung. Häusliche Umgebung aber nur, "wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
1

Gefällt mir

[mention]M0nique[/mention] Hallo Monique, ich persönlich empfinde Deine Wortwahl mir gegenüber etwas zu aggressiv. Aber, Du wirst Deine Gründe haben. Wie komme ich darauf, dass nur in Praxisräumen behandelt werden darf? § 3 Abs. 5 des Rahmenvertrages sagt: "Leistungen [b]dürfen grundsätzlich[/b] nur an den in § 11 der HeilM-RL bzw. § 9 der HeilM-RL ZÄ [b]genannten Orten [/b]und unter den dort genannten Voraussetzungen erbracht werden." Also in der [b]Praxis[/b], oder der [b]häuslichen Umgebung[/b]. Häusliche Umgebung aber nur, "wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

@M0nique
Hallo Monique, ich persönlich empfinde Deine Wortwahl mir gegenüber etwas zu aggressiv. Aber, Du wirst Deine Gründe haben.
Wie komme ich darauf, dass nur in Praxisräumen behandelt werden darf? § 3 Abs. 5 des Rahmenvertrages sagt: "Leistungen dürfen grundsätzlich nur an den in § 11 der HeilM-RL bzw. § 9 der HeilM-RL ZÄ genannten Orten und unter den dort genannten Voraussetzungen erbracht werden." Also in der Praxis, oder der häuslichen Umgebung. Häusliche Umgebung aber nur, "wenn die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Therapeutin oder den Therapeuten nicht aufsuchen kann oder wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
Vor 2 Wochen
Der AT hat einmal gefragt, ob er privat Rezepte abrechnen kann. In einem weitern Thread ging es um die Behandlung am WE zu Hause, nicht um die Abrechnung. Sorry, aber ich antorte nur auf das was geschrieben wird. Abrechnen und Behandeln sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Können und Dürfen im Übrigen auch.
1

Gefällt mir

Der AT hat einmal gefragt, ob er privat Rezepte abrechnen kann. In einem weitern Thread ging es um die Behandlung am WE zu Hause, nicht um die Abrechnung. Sorry, aber ich antorte nur auf das was geschrieben wird. Abrechnen und Behandeln sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Können und Dürfen im Übrigen auch.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

Der AT hat einmal gefragt, ob er privat Rezepte abrechnen kann. In einem weitern Thread ging es um die Behandlung am WE zu Hause, nicht um die Abrechnung. Sorry, aber ich antorte nur auf das was geschrieben wird. Abrechnen und Behandeln sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Können und Dürfen im Übrigen auch.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor 2 Wochen
@Bernie Der Rahmenvertrag ist für PP nicht gültig. Und es ging nur um PPs: "Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen?"

Weiter schrieb AT "Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses.
ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte."
Mir erschließt sich vollkommen, dass bei einer Vollzeitstelle weitere Arbeit am WE gemacht wird.
Gruß von Monique
1

Gefällt mir

[mention]Bernie[/mention] Der Rahmenvertrag ist für PP nicht gültig. Und es ging nur um PPs: "Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen?" Weiter schrieb AT "Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses. ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte." Mir erschließt sich vollkommen, dass bei einer Vollzeitstelle weitere Arbeit am WE gemacht wird. Gruß von Monique
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

@Bernie Der Rahmenvertrag ist für PP nicht gültig. Und es ging nur um PPs: "Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen?"

Weiter schrieb AT "Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses.
ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte."
Mir erschließt sich vollkommen, dass bei einer Vollzeitstelle weitere Arbeit am WE gemacht wird.
Gruß von Monique

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Alex Moro
Vor 2 Wochen
@Bernie um es kurz zu sagen, mit PPs darfst du eigentlich alles machen (PT-Zulassung vorausgesetzt), solange der arzt eine diagnose für dich hat (oder eben HP).
wenn es probleme gibt, dann nur seitens der vertragsbedinungen zw. PPs und deren versicherungen. ob du die in der praxis, zuhause oder im ICE behandelst, kann dir eigentlich egal sein bei rechnungsstellung
1

Gefällt mir

[mention]Bernie[/mention] um es kurz zu sagen, mit PPs darfst du eigentlich alles machen (PT-Zulassung vorausgesetzt), solange der arzt eine diagnose für dich hat (oder eben HP). wenn es probleme gibt, dann nur seitens der vertragsbedinungen zw. PPs und deren versicherungen. ob du die in der praxis, zuhause oder im ICE behandelst, kann dir eigentlich egal sein bei rechnungsstellung
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Alex Moro schrieb:

@Bernie um es kurz zu sagen, mit PPs darfst du eigentlich alles machen (PT-Zulassung vorausgesetzt), solange der arzt eine diagnose für dich hat (oder eben HP).
wenn es probleme gibt, dann nur seitens der vertragsbedinungen zw. PPs und deren versicherungen. ob du die in der praxis, zuhause oder im ICE behandelst, kann dir eigentlich egal sein bei rechnungsstellung

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
Vor 2 Wochen
@Alex Moro
Ich denke, das musst Du mir nicht erklären...... Aber trotzdem: Danke!
1

Gefällt mir

[mention]Alex Moro[/mention] Ich denke, das musst Du mir nicht erklären...... Aber trotzdem: Danke!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

@Alex Moro
Ich denke, das musst Du mir nicht erklären...... Aber trotzdem: Danke!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
Vor 2 Wochen
@M0nique
Im Ausgangspost von AT stand bei mir:"Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen?" Es stand nicht: Privatrezepte

Für mutmaßliche Legasthenie von Forumsteilnehmern bin ich nicht verantwortlich.Erst im zweiten Satz kommt dann so was ähnliches, was man als Privatrezept ansehen kann. Unabhängig davon solltest Du wissen, dass ich seit über 20 Jahren im Forum lieber umfassend antworte.
1

Gefällt mir

[mention]M0nique[/mention] Im Ausgangspost von AT stand bei mir:"Kann ich [b]privat Rezepte[/b] nebenberuflich abrechnen?" Es stand nicht: [b]Privatrezepte[/b] Für mutmaßliche Legasthenie von Forumsteilnehmern bin ich nicht verantwortlich.Erst im zweiten Satz kommt dann so was ähnliches, was man als Privatrezept ansehen kann. Unabhängig davon solltest Du wissen, dass ich seit über 20 Jahren im Forum lieber umfassend antworte.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Bernie schrieb:

@M0nique
Im Ausgangspost von AT stand bei mir:"Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen?" Es stand nicht: Privatrezepte

Für mutmaßliche Legasthenie von Forumsteilnehmern bin ich nicht verantwortlich.Erst im zweiten Satz kommt dann so was ähnliches, was man als Privatrezept ansehen kann. Unabhängig davon solltest Du wissen, dass ich seit über 20 Jahren im Forum lieber umfassend antworte.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor 2 Wochen
@Bernie Vor 25 Jahren - so lange bin ich nun hier unterwegs - gab es noch die korrekte und völlig unmissverständliche Schreibweise. Das sms-Gestammel nahm stetig zu und inzwischen beherrsche ich auch dieses zu verstehen. Bei Unklarheiten frage ich nach.
Ich fand in ATs Beitrag eindeutig herauszulesen, dass es um Privatrezepte ging. Und deswegen schrieb ich, dass man (für PPs) keine Praxisräume braucht.
Nix für ungut, schönes WE (Wochenende)
Gruß von Monique
1

Gefällt mir

[mention]Bernie[/mention] Vor 25 Jahren - so lange bin ich nun hier unterwegs - gab es noch die korrekte und völlig unmissverständliche Schreibweise. Das sms-Gestammel nahm stetig zu und inzwischen beherrsche ich auch dieses zu verstehen. Bei Unklarheiten frage ich nach. Ich fand in ATs Beitrag eindeutig herauszulesen, dass es um Privatrezepte ging. Und deswegen schrieb ich, dass man (für PPs) keine Praxisräume braucht. Nix für ungut, schönes WE (Wochenende) Gruß von Monique
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

@Bernie Vor 25 Jahren - so lange bin ich nun hier unterwegs - gab es noch die korrekte und völlig unmissverständliche Schreibweise. Das sms-Gestammel nahm stetig zu und inzwischen beherrsche ich auch dieses zu verstehen. Bei Unklarheiten frage ich nach.
Ich fand in ATs Beitrag eindeutig herauszulesen, dass es um Privatrezepte ging. Und deswegen schrieb ich, dass man (für PPs) keine Praxisräume braucht.
Nix für ungut, schönes WE (Wochenende)
Gruß von Monique

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
micael94
Vor 2 Wochen
Also ich wuerde niemanden anstellen, der nebenbei noch privat patienten behandelt.
das kann er dann zu 100% machen.
1

Gefällt mir

Also ich wuerde niemanden anstellen, der nebenbei noch privat patienten behandelt. das kann er dann zu 100% machen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



micael94 schrieb:

Also ich wuerde niemanden anstellen, der nebenbei noch privat patienten behandelt.
das kann er dann zu 100% machen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Badde
Vor 4 Stunden
@micael94 Stimmt. Das machen die großen Firmen auch alle so.
Ingenieure, die noch nebenbei an Autos basteln oder Informatiker, die nebenbei Apps und HP programmieren und entwickeln finden reihenweise keine Jobs mehr. Sie gelten als unmotiviert und diese Branchen haben, wie die PT, auch keinen Fachkräftemangel.
1

Gefällt mir

[mention]micael94[/mention] Stimmt. Das machen die großen Firmen auch alle so. Ingenieure, die noch nebenbei an Autos basteln oder Informatiker, die nebenbei Apps und HP programmieren und entwickeln finden reihenweise keine Jobs mehr. Sie gelten als unmotiviert und diese Branchen haben, wie die PT, auch keinen Fachkräftemangel.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Badde schrieb:

@micael94 Stimmt. Das machen die großen Firmen auch alle so.
Ingenieure, die noch nebenbei an Autos basteln oder Informatiker, die nebenbei Apps und HP programmieren und entwickeln finden reihenweise keine Jobs mehr. Sie gelten als unmotiviert und diese Branchen haben, wie die PT, auch keinen Fachkräftemangel.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Kann ich privat Rezepte nebenberuflich abrechnen? Außerhalb meines Anstellungsverhältnisses.
ich hätte nämlich neben meiner Vollzeit Tätigkeit monatlich 1-2 Patienten auf privat Rezept die ich behandeln könnte.
BG Beitritt, private Haftpflicht & Meldung beim Finanzamt bzw. Ordnungsamt.
muss ich sonst was beachten ? Könnten diverse Beiträge anfallen ? Ich schätze nicht weil es eher eine geringfügige Tätigkeit ist ?
lg



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Privat Rezepte nebenberuflich abrechnen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns