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Hamburg

Hallo liebe Kollegin, lieber
Kollege,

Wir sind ein aufgeschlossenes,
engagiertes und qualifiziertes Team
im Gesundheitswesen. Teamwork steht
bei uns an erster Stelle. Da wir
auch weiterhin wachsen möchten,
suchen wir tatkräftige
Unterstützung.

Die Kombination aus Physiotherapie,
Heilpraktik, Osteopathie, Massage
und Yoga ermöglicht unseren
Therapeuten eine Vielzahl von
Therapieansätzen in den einzelnen
Behandlungen. Unser derzeitiges
Tätigkeitsfeld bezieht sich auf
alle Altersgruppen...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Freie Mitarbeit Rentenversicherungspflichtig bei freier Mitarbeit?

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Rentenversicherungspflichtig bei freier Mitarbeit?
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Anonymer Teilnehmer
16.09.2022 14:27
Hallo,

ist man als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig? Ich könnte in der Suchfunktion nichts finden....

Danke für eure Antworten!
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Hallo, ist man als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig? Ich könnte in der Suchfunktion nichts finden.... Danke für eure Antworten!
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Inche
16.09.2022 14:42
ja
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
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Inche schrieb:

ja

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GüSta
16.09.2022 20:32
zur Antwort von Inche
siehe als gesetzliche Grundlage § 2 Abs .1 Ziff. 2 SGB VI (zur "Krankenpflege" rechnen hier auch die Heilhilfsberufe) + Erläuterungen z. B. hier:
/Link
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• Lars van Ravenzwaaij
• Bernie
• hgb
zur Antwort von Inche siehe als gesetzliche Grundlage § 2 Abs .1 Ziff. 2 SGB VI (zur "Krankenpflege" rechnen hier auch die Heilhilfsberufe) + Erläuterungen z. B. hier: /www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/freie-mitarbeiter-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI726888.html
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GüSta schrieb:

zur Antwort von Inche
siehe als gesetzliche Grundlage § 2 Abs .1 Ziff. 2 SGB VI (zur "Krankenpflege" rechnen hier auch die Heilhilfsberufe) + Erläuterungen z. B. hier:
/Link

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Anonymer Teilnehmer
17.09.2022 12:03
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Danke!

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Bernie
19.09.2022 08:44
Die Frage ist etwas unpräzise: Meinst Du einen PT oder einen sekt. HP - PT? Oder was ganz anderes?
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• doreens
Die Frage ist etwas unpräzise: Meinst Du einen PT oder einen sekt. HP - PT? Oder was ganz anderes?
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Bernie schrieb:

Die Frage ist etwas unpräzise: Meinst Du einen PT oder einen sekt. HP - PT? Oder was ganz anderes?

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Anonymer Teilnehmer
19.09.2022 12:58
Hallo,
ich meinte als freier Mitarbeiter als PT
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Hallo, ich meinte als freier Mitarbeiter als PT
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
ich meinte als freier Mitarbeiter als PT

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

ist man als freier Mitarbeiter rentenversicherungspflichtig? Ich könnte in der Suchfunktion nichts finden....

Danke für eure Antworten!

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Leni C.
19.09.2022 13:33
Als freier MA bist du selbständig und damit rentenversicherungspflichtig . Es sei denn du beschäftigst sozialversicherungspflichtige AN .
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Kathrina Lindner
Als freier MA bist du selbständig und damit rentenversicherungspflichtig . Es sei denn du beschäftigst sozialversicherungspflichtige AN .
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Leni C. schrieb:

Als freier MA bist du selbständig und damit rentenversicherungspflichtig . Es sei denn du beschäftigst sozialversicherungspflichtige AN .

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Badde
27.09.2022 19:29
Als FM ist man in der Dt. RV beitragspflichtig, wenn man mit seinem Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze (520 Euro) liegt und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat. Darunter ist man beitragsfrei. Deshalb wird das im Statusverfahren meist abgefragt und man erhält bei Entscheid auf Selbständigkeit dann die entsprechenden Formulare um seine Beitragszahlung zu definieren. Dafür gibt's unterschiedliche Möglichkeiten:
Die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag oder prozentual oder voller Regelbeitrag.
Alles steuerlich absetzbar und ratsam.
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• Anonymer Teilnehmer
• Kathrina Lindner
Als FM ist man in der Dt. RV beitragspflichtig, wenn man mit seinem Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze (520 Euro) liegt und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat. Darunter ist man beitragsfrei. Deshalb wird das im Statusverfahren meist abgefragt und man erhält bei Entscheid auf Selbständigkeit dann die entsprechenden Formulare um seine Beitragszahlung zu definieren. Dafür gibt's unterschiedliche Möglichkeiten: Die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag oder prozentual oder voller Regelbeitrag. Alles steuerlich absetzbar und ratsam.
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Michael Woelky
Vor 11 Monaten
Soweit so gut....aber ist es ncht auch so das dass Statusverfahren auch dem AG dient,zur Sicherheit damit dieser erkennt das die RV anerkennt das der FM keine Scheinselbstständigkeit begeht und der AG der abrechnet nicht später belangt werden kann.....soz.Vers,-Beiträge nachzuzahlen.Etwas kompliziert ausgedrückt ich weiss,Sorry dafür thinking_face
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Soweit so gut....aber ist es ncht auch so das dass Statusverfahren auch dem AG dient,zur Sicherheit damit dieser erkennt das die RV anerkennt das der FM keine Scheinselbstständigkeit begeht und der AG der abrechnet nicht später belangt werden kann.....soz.Vers,-Beiträge nachzuzahlen.Etwas kompliziert ausgedrückt ich weiss,Sorry dafür [emoji]thinking_face[/emoji]
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Michael Woelky schrieb:

Soweit so gut....aber ist es ncht auch so das dass Statusverfahren auch dem AG dient,zur Sicherheit damit dieser erkennt das die RV anerkennt das der FM keine Scheinselbstständigkeit begeht und der AG der abrechnet nicht später belangt werden kann.....soz.Vers,-Beiträge nachzuzahlen.Etwas kompliziert ausgedrückt ich weiss,Sorry dafür thinking_face

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Badde
Vor 11 Monaten
@Michael Woelky Es dient fast ausschließlich nur dem Auftraggeber.
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• Leni C.
[mention]Michael Woelky[/mention] Es dient fast ausschließlich nur dem Auftraggeber.
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Badde schrieb:

@Michael Woelky Es dient fast ausschließlich nur dem Auftraggeber.

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Michael Woelky
Vor 11 Monaten
@Badde
genau...besser und kürzer hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wobei fast auch wieder so eine Sache ist !
Danke dafür.
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[mention]Badde[/mention] genau...besser und kürzer hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wobei fast auch wieder so eine Sache ist ! Danke dafür.
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Michael Woelky schrieb:

@Badde
genau...besser und kürzer hätte ich es auch nicht beschreiben können.Wobei fast auch wieder so eine Sache ist !
Danke dafür.

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Badde schrieb:

Als FM ist man in der Dt. RV beitragspflichtig, wenn man mit seinem Gewinn pro Monat über der Minijobgrenze (520 Euro) liegt und keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter hat. Darunter ist man beitragsfrei. Deshalb wird das im Statusverfahren meist abgefragt und man erhält bei Entscheid auf Selbständigkeit dann die entsprechenden Formulare um seine Beitragszahlung zu definieren. Dafür gibt's unterschiedliche Möglichkeiten:
Die ersten 3 Jahre halber Regelbeitrag oder prozentual oder voller Regelbeitrag.
Alles steuerlich absetzbar und ratsam.



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