Ich biete eine atraktive Stelle in
Vollzeit und/oder Teilzeit
Wir suchen Verstärkung in einem
Alten und Pflegeheim in
HH-Wellingsbüttel und HH-Bramfeld
als Teilzeitstelle
2x Wo 15-20 Std/Wo, freie
Zeiteinteilung, sehr Gutes Gehalt,
extra Urlaub, Bus und Bahn-Karte.
ab sofort oder später!
Vollzeitstelle: 3 Tage Praxis 2
Tage Hausbesuch im Pflegeheim in HH
Wellingsbüttel /Bramfeld.
Ich bezahle sehr gut und bei einer
Vollzeitstelle stelle ich auch
einen Firmenwagen!
Ich freue mich auch w...
Vollzeit und/oder Teilzeit
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HH-Wellingsbüttel und HH-Bramfeld
als Teilzeitstelle
2x Wo 15-20 Std/Wo, freie
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Vollzeitstelle: 3 Tage Praxis 2
Tage Hausbesuch im Pflegeheim in HH
Wellingsbüttel /Bramfeld.
Ich bezahle sehr gut und bei einer
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Der praxisinhaber bezahlt keine sozialversicherungsbeiträge, kein Urlaubsgeld usw. Soweit ja logisch. Dann steht da aber: für einen Fall einer entsprechenden Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiter den Praxisinhaber insofern von allen eventuellen Ansprüchen frei.
Ist so eine klausel gültig oder kann das bei einer statusfeststellung Probleme geben?
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Ob dass so durchkommt, müsste noch vom RA geprüft werden.
FM ohne Statusfeststellung ist echt mutig. Auf beide Seiten
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massu schrieb:
Mit dieser Klausel will er sich absichern, dass wenn eine Prüfung ohne Statusfeststellung kommt, du für die gesamten anfallenden KV, Soli und RV ankommst.
Ob dass so durchkommt, müsste noch vom RA geprüft werden.
FM ohne Statusfeststellung ist echt mutig. Auf beide Seiten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das würde mich interessieren ob das so generell ausgeschlossen werden kann. Dann würde ja das ganze am fm hängenbleiben wenn was wäre...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe einen FM Arbeiter Vertrag angeboten bekommen, da ist mir folgende klausel aufgefallen:
Der praxisinhaber bezahlt keine sozialversicherungsbeiträge, kein Urlaubsgeld usw. Soweit ja logisch. Dann steht da aber: für einen Fall einer entsprechenden Inanspruchnahme durch Dritte stellt der freie Mitarbeiter den Praxisinhaber insofern von allen eventuellen Ansprüchen frei.
Ist so eine klausel gültig oder kann das bei einer statusfeststellung Probleme geben?
Der freie Mitarbeiter funktioniert heutzutage nicht mehr. Dazu gibt es hier einige Threads.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mich würde halt interessieren ob die klausel gültig ist
Das scheint eine gängige Klausel in solchen Verträgen zu sein.
Tippe den betreffenden Satz mal in die Google Suchmaske ein. Da findet man viele Musterverträge für FM.Alle enthalten diese Klausel.
Es wird aber immer wieder auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Statusfeststellung hingewiesen.
Also scheint es so, dass trotzdem der PI die Beiträge nachzahlen muß wenn auf Scheinselbständigkeit entschieden wird.
Ich würde da mal einen Anwalt fragen.
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sabine963 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Das scheint eine gängige Klausel in solchen Verträgen zu sein.
Tippe den betreffenden Satz mal in die Google Suchmaske ein. Da findet man viele Musterverträge für FM.Alle enthalten diese Klausel.
Es wird aber immer wieder auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Statusfeststellung hingewiesen.
Also scheint es so, dass trotzdem der PI die Beiträge nachzahlen muß wenn auf Scheinselbständigkeit entschieden wird.
Ich würde da mal einen Anwalt fragen.
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sabine963 schrieb:
So eine Klausel nimmt man doch nur rein weil man weiß warum. Oder nicht?
Der freie Mitarbeiter funktioniert heutzutage nicht mehr. Dazu gibt es hier einige Threads.
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