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  1. Neue Beiträge Alle Foren Logopädie Bachelor of Health

Neues Thema
Bachelor of Health
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susanne895
Vor 9 Monaten
Hallo,

eine Bekannte hat den Abschluss Bachelor of Health ( nicht Master of Science !) + Logopaedische Fortbildungen .

1.Kann sie eine Kassenzulassung erhalten oder die Praxis ueber jmd fuehren wer einen klar definierten Berufsabschluss einer
staatlich anerkannten logopaedin vorweisen kann und diese dann als Fachliche Leitung einstellen ?

2. kann sie mal einspringen, falls die Angestellte krank wird oder Urlaub hat, hat ja die Fortbildungen ?


Danke
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Hallo, eine Bekannte hat den Abschluss Bachelor of Health ( nicht Master of Science !) + Logopaedische Fortbildungen . 1.Kann sie eine Kassenzulassung erhalten oder die Praxis ueber jmd fuehren wer einen klar definierten Berufsabschluss einer staatlich anerkannten logopaedin vorweisen kann und diese dann als Fachliche Leitung einstellen ? 2. kann sie mal einspringen, falls die Angestellte krank wird oder Urlaub hat, hat ja die Fortbildungen ? Danke
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susanne895 schrieb:

Hallo,

eine Bekannte hat den Abschluss Bachelor of Health ( nicht Master of Science !) + Logopaedische Fortbildungen .

1.Kann sie eine Kassenzulassung erhalten oder die Praxis ueber jmd fuehren wer einen klar definierten Berufsabschluss einer
staatlich anerkannten logopaedin vorweisen kann und diese dann als Fachliche Leitung einstellen ?

2. kann sie mal einspringen, falls die Angestellte krank wird oder Urlaub hat, hat ja die Fortbildungen ?


Danke

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julia898
Vor 9 Monaten
Hallo,

vielleicht fragst du mal bei der AOK nach. Die wissen es ganz sicher, weil die auch die Zulassungen erteilen. Vermutlich geht diese Kombination als fachliche Leitung. Ob sie auch therapieren darf, weiß ich nicht genau.
VG
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Hallo, vielleicht fragst du mal bei der AOK nach. Die wissen es ganz sicher, weil die auch die Zulassungen erteilen. Vermutlich geht diese Kombination als fachliche Leitung. Ob sie auch therapieren darf, weiß ich nicht genau. VG
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julia898 schrieb:

Hallo,

vielleicht fragst du mal bei der AOK nach. Die wissen es ganz sicher, weil die auch die Zulassungen erteilen. Vermutlich geht diese Kombination als fachliche Leitung. Ob sie auch therapieren darf, weiß ich nicht genau.
VG

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S. Vogt
Vor 9 Monaten
Welchen Bachelor hat sie denn? Und warum weiß sie nicht, was sie damit machen kann? Das ist seltsam. Wenn sie nicht akademische Sprachtherapie/Logopädie studiert hat, ist es fraglich. Nur Fortbildungen helfen da nicht. Und sie könnte an diesen ohnehin nicht teilnehmen, wenn keine Ausbildung bestünde. Wenn sie eine Bachelor in Logopädie hat, verstehe ich die Frage nicht. Die AOK hat übrigens damit überhaupt nichts zu tun.
Auszug aus dem Ausbildungsprogramm der Hochschule Fresenius (wo das mit dem Deutschen offensichtlich auch nicht so recht klappt):
"Mit dem Bachelor in Akademische Sprachtherapie (B.Sc.) qualifizierst du dich für internationale Masterstudiengänge und eine weiterführende akademische Ausbildung bis hin zur Promotion und Professur.
Außerdem erhältst du eine Krankenkassenvollzulassung. Damit kannst du alle logopädischen Störungsbilder behandeln und deine Therapien mit der Krankenkasse abrechnen."
Wenn jemand nicht sicher ist, was er mit seiner abgeschlossenen Ausbildung darf, ist die Eröffnung einer Praxis vielleicht nicht die ganz kluge Idee. Da kommen noch ganz andere Fragen auf einen zu. Fehlende Informationen und undurchdachte Ziele können dann ganz schön teuer werden.
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• sabine963
Welchen Bachelor hat sie denn? Und warum weiß sie nicht, was sie damit machen kann? Das ist seltsam. Wenn sie nicht akademische Sprachtherapie/Logopädie studiert hat, ist es fraglich. Nur Fortbildungen helfen da nicht. Und sie könnte an diesen ohnehin nicht teilnehmen, wenn keine Ausbildung bestünde. Wenn sie eine Bachelor in Logopädie hat, verstehe ich die Frage nicht. Die AOK hat übrigens damit überhaupt nichts zu tun. Auszug aus dem Ausbildungsprogramm der Hochschule Fresenius (wo das mit dem Deutschen offensichtlich auch nicht so recht klappt): "Mit dem Bachelor in Akademische Sprachtherapie (B.Sc.) qualifizierst du dich für internationale Masterstudiengänge und eine weiterführende akademische Ausbildung bis hin zur Promotion und Professur. Außerdem erhältst du eine Krankenkassenvollzulassung. Damit kannst du alle logopädischen Störungsbilder behandeln und deine Therapien mit der Krankenkasse abrechnen." Wenn jemand nicht sicher ist, was er mit seiner abgeschlossenen Ausbildung darf, ist die Eröffnung einer Praxis vielleicht nicht die ganz kluge Idee. Da kommen noch ganz andere Fragen auf einen zu. Fehlende Informationen und undurchdachte Ziele können dann ganz schön teuer werden.
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S. Vogt schrieb:

Welchen Bachelor hat sie denn? Und warum weiß sie nicht, was sie damit machen kann? Das ist seltsam. Wenn sie nicht akademische Sprachtherapie/Logopädie studiert hat, ist es fraglich. Nur Fortbildungen helfen da nicht. Und sie könnte an diesen ohnehin nicht teilnehmen, wenn keine Ausbildung bestünde. Wenn sie eine Bachelor in Logopädie hat, verstehe ich die Frage nicht. Die AOK hat übrigens damit überhaupt nichts zu tun.
Auszug aus dem Ausbildungsprogramm der Hochschule Fresenius (wo das mit dem Deutschen offensichtlich auch nicht so recht klappt):
"Mit dem Bachelor in Akademische Sprachtherapie (B.Sc.) qualifizierst du dich für internationale Masterstudiengänge und eine weiterführende akademische Ausbildung bis hin zur Promotion und Professur.
Außerdem erhältst du eine Krankenkassenvollzulassung. Damit kannst du alle logopädischen Störungsbilder behandeln und deine Therapien mit der Krankenkasse abrechnen."
Wenn jemand nicht sicher ist, was er mit seiner abgeschlossenen Ausbildung darf, ist die Eröffnung einer Praxis vielleicht nicht die ganz kluge Idee. Da kommen noch ganz andere Fragen auf einen zu. Fehlende Informationen und undurchdachte Ziele können dann ganz schön teuer werden.

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susanne895
Vor 9 Monaten
Ach Vielen Dank. na dann gehts doch, wenn da gleich die Krankenkassenvollzulassung dabei ist in diesem Abschluss.
" Bachelor of Health " - ist doch Gesundheitsmanagement. Eben akademisch, dann kann man sich die Antraege auf Kassenzulassung sparen ( Praxispruefplan mit Skizze der Praxis z.b.) und bibbern, ob man denn die Kassenzulassung bekommt.

Klar, gehen die Fortbildungen.
Da verlangt doch keiner die Berufsurkunde, wenn man bezahlt :) - Name und Geburtsdatum werden abgefragt fuer Zertifikat :)
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Ach Vielen Dank. na dann gehts doch, wenn da gleich die Krankenkassenvollzulassung dabei ist in diesem Abschluss. " Bachelor of Health " - ist doch Gesundheitsmanagement. Eben akademisch, dann kann man sich die Antraege auf Kassenzulassung sparen ( Praxispruefplan mit Skizze der Praxis z.b.) und bibbern, ob man denn die Kassenzulassung bekommt. Klar, gehen die Fortbildungen. Da verlangt doch keiner die Berufsurkunde, wenn man bezahlt :) - Name und Geburtsdatum werden abgefragt fuer Zertifikat :)
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sabine963
Vor 9 Monaten
Also ich hab das so verstanden dass sie schon einen Bachelor in L O G O P Ä D I E bzw. Bachelor in Akademische Sprachtherapie (B.Sc.) haben muß um die Kassenzulassung automatisch zu haben.
Nicht Bachelor of Health.

Vielleicht informiert du dich nochmal genau über ihren Abschluß. Im Gesundheitswesen gibt's über 120 Studiengänge und viele haben irgendwas mit "of Health" in der Bezeichnung. Die meisten haben nix mit Logopädie zu tun.
Eigentlich müsste die Gute doch selbst wissen was sie mit ihrem Abschluß kann und darf.
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• Lars van Ravenzwaaij
• asima
• Leni C.
Also ich hab das so verstanden dass sie schon einen Bachelor in L O G O P Ä D I E bzw. Bachelor in Akademische Sprachtherapie (B.Sc.) haben muß um die Kassenzulassung automatisch zu haben. Nicht Bachelor of Health. Vielleicht informiert du dich nochmal genau über ihren Abschluß. Im Gesundheitswesen gibt's über 120 Studiengänge und viele haben irgendwas mit "of Health" in der Bezeichnung. Die meisten haben nix mit Logopädie zu tun. Eigentlich müsste die Gute doch selbst wissen was sie mit ihrem Abschluß kann und darf.
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sabine963 schrieb:

Also ich hab das so verstanden dass sie schon einen Bachelor in L O G O P Ä D I E bzw. Bachelor in Akademische Sprachtherapie (B.Sc.) haben muß um die Kassenzulassung automatisch zu haben.
Nicht Bachelor of Health.

Vielleicht informiert du dich nochmal genau über ihren Abschluß. Im Gesundheitswesen gibt's über 120 Studiengänge und viele haben irgendwas mit "of Health" in der Bezeichnung. Die meisten haben nix mit Logopädie zu tun.
Eigentlich müsste die Gute doch selbst wissen was sie mit ihrem Abschluß kann und darf.

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Leni C.
Vor 9 Monaten
Niemals bekommt man mit einem allgemeinen Abschluß " Gesundheitsmanagement" irgendeine Zulassung für eine Praxis . Da könnte sie ja auch eine Physiopraxis eröffnen. Es braucht schon einen spezifischen Abschluß .
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Niemals bekommt man mit einem allgemeinen Abschluß " Gesundheitsmanagement" irgendeine Zulassung für eine Praxis . Da könnte sie ja auch eine Physiopraxis eröffnen. Es braucht schon einen spezifischen Abschluß .
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Leni C. schrieb:

Niemals bekommt man mit einem allgemeinen Abschluß " Gesundheitsmanagement" irgendeine Zulassung für eine Praxis . Da könnte sie ja auch eine Physiopraxis eröffnen. Es braucht schon einen spezifischen Abschluß .

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 9 Monaten
@susanne895 Eine Kassenzulassung ist nie bei irgendwelchen Abschlüsse dabei. Sie muss immer (!) beantragt werden.

Außerdem muss immmer (!) nach Ausbildungsabschluss eine Berufsurkunde bei den zuständigen Gesundheitsbehörde beantragt werden. Ohne der jeweiligen Berufsurkunde darf man in keinem med. Beruf tätig werden.

Hier Vereinbarungen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie - GKV-Spitzenverband sind die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zu finden. Und hier Logopädin/Logopäde | Mit Menschen für Menschen. findet man die Rechtsgrundlagen für den Beruf.
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• susanne895
• sabine963
[mention]susanne895[/mention] Eine Kassenzulassung ist nie bei irgendwelchen Abschlüsse dabei. Sie muss immer (!) beantragt werden. Außerdem muss immmer (!) nach Ausbildungsabschluss eine Berufsurkunde bei den zuständigen Gesundheitsbehörde beantragt werden. Ohne der jeweiligen Berufsurkunde darf man in keinem med. Beruf tätig werden. Hier https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_ssss/125_sssst.jsp sind die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zu finden. Und hier https://www.mags.nrw/logopaedin-logopaede#:~:text=Die%20Logop%C3%A4die%2DAusbildung%20ist%20f%C3%BCr,hochschulische%20Ausbildung%20erworben%20werden%20kann findet man die Rechtsgrundlagen für den Beruf.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@susanne895 Eine Kassenzulassung ist nie bei irgendwelchen Abschlüsse dabei. Sie muss immer (!) beantragt werden.

Außerdem muss immmer (!) nach Ausbildungsabschluss eine Berufsurkunde bei den zuständigen Gesundheitsbehörde beantragt werden. Ohne der jeweiligen Berufsurkunde darf man in keinem med. Beruf tätig werden.

Hier Vereinbarungen im Bereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie - GKV-Spitzenverband sind die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zu finden. Und hier Logopädin/Logopäde | Mit Menschen für Menschen. findet man die Rechtsgrundlagen für den Beruf.

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susanne895
Vor 9 Monaten
Vielen Dank geht an Lars
Super Beitrag
Danke :)
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Vielen Dank geht an Lars Super Beitrag Danke :)
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susanne895 schrieb:

Vielen Dank geht an Lars
Super Beitrag
Danke :)

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susanne895 schrieb:

Ach Vielen Dank. na dann gehts doch, wenn da gleich die Krankenkassenvollzulassung dabei ist in diesem Abschluss.
" Bachelor of Health " - ist doch Gesundheitsmanagement. Eben akademisch, dann kann man sich die Antraege auf Kassenzulassung sparen ( Praxispruefplan mit Skizze der Praxis z.b.) und bibbern, ob man denn die Kassenzulassung bekommt.

Klar, gehen die Fortbildungen.
Da verlangt doch keiner die Berufsurkunde, wenn man bezahlt :) - Name und Geburtsdatum werden abgefragt fuer Zertifikat :)

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julia898
Vor 9 Monaten
Heilmittelpraxis gründen (4): Die Kassenzulassung im Überblick | Deutsches Medizinrechenzentrum

schau mal hier nach, da steht alles ganz genau drin
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https://www.dmrz.de/blog/heilmittelpraxis-gruenden-4-die-kassenzulassung-im-ueberblick schau mal hier nach, da steht alles ganz genau drin
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julia898 schrieb:

Heilmittelpraxis gründen (4): Die Kassenzulassung im Überblick | Deutsches Medizinrechenzentrum

schau mal hier nach, da steht alles ganz genau drin

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S. Vogt
Vor 9 Monaten
Da geht jetzt was durcheinander. Eine logopädische Praxis kann leider jeder Bäckermeister eröffnen soweit er für eine leitende Fachkraft sorgt. Der Begriff ist nicht geschützt. Die Kassenzulassung für diese Praxis muss in der Tat beantragt werden. Ich gehe davon aus, dass im Text von Fresenius nicht die Zulassung für eine Praxis gemeint ist, sondern der Zugang zur Behandlung von GKV-Patienten in allen logopädischen Fachbereichen, der bei akademischen Ausbildungsgängen nicht immer gegeben ist. LinguistInnen z. B. dürfen - meiner Erinnerung nach - nicht ohne weiteres therapieren bzw. nicht alle Bereiche therapieren , sondern müssen erst noch bestimmte Praktika ableisten.
Die merkwürdige Auffassung, jeder könne an Fortbildungen teilnehmen, egal welcher Profession - einfach nur nicht sagen, dass man nicht vom Fach ist - lassen nichts Gutes ahnen. Wer von vornherein mit so wenig Wissen und absichtlicher Täuschung unterwegs ist, sollte sich warm anziehen. Das fährt ganz leicht an die Wand. Hier geht es um die medizinische Behandlung von Menschen. Da verstehen die Behörden keinen Spaß.
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• tinki
Da geht jetzt was durcheinander. Eine logopädische Praxis kann leider jeder Bäckermeister eröffnen soweit er für eine leitende Fachkraft sorgt. Der Begriff ist nicht geschützt. Die Kassenzulassung für diese Praxis muss in der Tat beantragt werden. Ich gehe davon aus, dass im Text von Fresenius nicht die Zulassung für eine Praxis gemeint ist, sondern der Zugang zur Behandlung von GKV-Patienten in allen logopädischen Fachbereichen, der bei akademischen Ausbildungsgängen nicht immer gegeben ist. LinguistInnen z. B. dürfen - meiner Erinnerung nach - nicht ohne weiteres therapieren bzw. nicht alle Bereiche therapieren , sondern müssen erst noch bestimmte Praktika ableisten. Die merkwürdige Auffassung, jeder könne an Fortbildungen teilnehmen, egal welcher Profession - einfach nur nicht sagen, dass man nicht vom Fach ist - lassen nichts Gutes ahnen. Wer von vornherein mit so wenig Wissen und absichtlicher Täuschung unterwegs ist, sollte sich warm anziehen. Das fährt ganz leicht an die Wand. Hier geht es um die medizinische Behandlung von Menschen. Da verstehen die Behörden keinen Spaß.
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Da geht jetzt was durcheinander. Eine logopädische Praxis kann leider jeder Bäckermeister eröffnen soweit er für eine leitende Fachkraft sorgt. Der Begriff ist nicht geschützt. Die Kassenzulassung für diese Praxis muss in der Tat beantragt werden. Ich gehe davon aus, dass im Text von Fresenius nicht die Zulassung für eine Praxis gemeint ist, sondern der Zugang zur Behandlung von GKV-Patienten in allen logopädischen Fachbereichen, der bei akademischen Ausbildungsgängen nicht immer gegeben ist. LinguistInnen z. B. dürfen - meiner Erinnerung nach - nicht ohne weiteres therapieren bzw. nicht alle Bereiche therapieren , sondern müssen erst noch bestimmte Praktika ableisten.
Die merkwürdige Auffassung, jeder könne an Fortbildungen teilnehmen, egal welcher Profession - einfach nur nicht sagen, dass man nicht vom Fach ist - lassen nichts Gutes ahnen. Wer von vornherein mit so wenig Wissen und absichtlicher Täuschung unterwegs ist, sollte sich warm anziehen. Das fährt ganz leicht an die Wand. Hier geht es um die medizinische Behandlung von Menschen. Da verstehen die Behörden keinen Spaß.



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