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Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
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Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
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uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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vielleicht/hoffentlich könnt ihr mir helfen. Ein Patient, der bei einer GKV der vdek versichert ist, bekam eine Verordnung im März, die jedoch erst später starten konnte. Der Arzt trug daraufhin bei "Behandlungsbeginn am..." den 1.7. ein. Eine neue Mitarbeiterin fragte mich jetzt ob das ginge, da sie es aus ihrer alten Praxis so kenne, das der Behandlungsbeginn vom Arzt um maximal um 8 Wochen verlängert werden dürfe. Ich hatte diesen Fall noch nie, finde aber bisher auch keinen Hinweis auf eine maximal mögliche Verlängerung im Rahmenvertrag. Weiß von euch jemand mehr?
Vielen lieben Dank schon einmal fürs Mitdenken! :blush:
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Tolkinchen schrieb:
Hallo ihr Lieben,
vielleicht/hoffentlich könnt ihr mir helfen. Ein Patient, der bei einer GKV der vdek versichert ist, bekam eine Verordnung im März, die jedoch erst später starten konnte. Der Arzt trug daraufhin bei "Behandlungsbeginn am..." den 1.7. ein. Eine neue Mitarbeiterin fragte mich jetzt ob das ginge, da sie es aus ihrer alten Praxis so kenne, das der Behandlungsbeginn vom Arzt um maximal um 8 Wochen verlängert werden dürfe. Ich hatte diesen Fall noch nie, finde aber bisher auch keinen Hinweis auf eine maximal mögliche Verlängerung im Rahmenvertrag. Weiß von euch jemand mehr?
Vielen lieben Dank schon einmal fürs Mitdenken! :blush:
Also: wenn Arzt das so schreibt, ist das auch entsprechend gültig !!! Kein Problem, wirklich nicht.
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Ich hatte schon stark an mir gezweifelt... :wink: Jetzt bin ich erleichtert!
Liebe Grüße
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Tolkinchen schrieb:
Ganz vielen lieben Dank! :blush:
Ich hatte schon stark an mir gezweifelt... :wink: Jetzt bin ich erleichtert!
Liebe Grüße
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Susulo schrieb:
Tolkinchen, das dürfte kein Problem sein. Im RV steht nichts von diesen "8 Wochen". Die Fantasie der Sprechstundenhilfen sowie die mancher PI bei der Auslegung der RV zu ihren Ungunsten ist hier grenzenlos ...
Also: wenn Arzt das so schreibt, ist das auch entsprechend gültig !!! Kein Problem, wirklich nicht.
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Tolkinchen schrieb:
Danke an euch alle! :blush:
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C. DBO schrieb:
Mein Mann ist niedergelassener Neurologe und hat schon BHBe über ein Jahr ausgestellt, also alles im grünen Bereich, Fristen sind da nirgendwo festgelegt.
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S. Vogt schrieb:
Kann über Monate gehen. Weiß bloß keiner, macht bloß keiner. In den Verträgen steht allerdings, dass es einen besonderen Grund dafür brauch. Habe aber noch nie gehört, dass das geprüft wurde.
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