Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
selbstständiges Arbeiten,
Bereitschaft zur Fortbildung,
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung,
INTERESSIERT, dann bitte Bewerbung
an:
personal@nachsorge-zentrum-augsburg.de
Tel. 0821 - 56852 107/Frau Borrmann
selbstständiges Arbeiten,
Bereitschaft zur Fortbildung,
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung,
INTERESSIERT, dann bitte Bewerbung
an:
personal@nachsorge-zentrum-augsburg.de
Tel. 0821 - 56852 107/Frau Borrmann
wer kann logopadie verschreiben?
hausarzt sagt, nur hno arzt????
ist das nicht ein schmarrn??? kann nicht jeder neurologe , hausarzt etc logo verschreiben, oder ist das nur bei uns so?
danke für eine antwort
andi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
andi-jo schrieb:
hallo kollegen,
wer kann logopadie verschreiben?
hausarzt sagt, nur hno arzt????
ist das nicht ein schmarrn??? kann nicht jeder neurologe , hausarzt etc logo verschreiben, oder ist das nur bei uns so?
danke für eine antwort
andi
Allerdings muss der Arzt bei Erstverordnung eine Eingangsdiagnostik machen, zu der Sachen gehören, die eben nicht jeder Arzt tatsächlich kann, oder es fehlen ihm die notwendigen Geräte. Was der Arzt machen muss (eigentlich... ob es jeder tut?) , steht in der HMR.
Zum Beispiel gehört auf eine Erst-VO bei unter 18jährigen immer ein Tonaudiogramm, und bei Stimmpatienten außerdem ein laryngoskopischer Befund.
Bei Folge-Vo fällt das weg (und der Logo hat auch keine Pflicht, eine evtl. vorgeschriebene Verlaufsdiagnostik des Arztes zu überprüfen). Also, Folge-Vo ausstellen dürfte für keine Hausarzt ein Problem sein. Für Neuro-Patienten macht das bei uns oft der Hausarzt (und seltener der Neurologe). Manche machen es halt grundsätzlich einfach nicht.
gruß, heropas
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
heropas schrieb:
Ja, das darf jeder verschreiben.
Allerdings muss der Arzt bei Erstverordnung eine Eingangsdiagnostik machen, zu der Sachen gehören, die eben nicht jeder Arzt tatsächlich kann, oder es fehlen ihm die notwendigen Geräte. Was der Arzt machen muss (eigentlich... ob es jeder tut?) , steht in der HMR.
Zum Beispiel gehört auf eine Erst-VO bei unter 18jährigen immer ein Tonaudiogramm, und bei Stimmpatienten außerdem ein laryngoskopischer Befund.
Bei Folge-Vo fällt das weg (und der Logo hat auch keine Pflicht, eine evtl. vorgeschriebene Verlaufsdiagnostik des Arztes zu überprüfen). Also, Folge-Vo ausstellen dürfte für keine Hausarzt ein Problem sein. Für Neuro-Patienten macht das bei uns oft der Hausarzt (und seltener der Neurologe). Manche machen es halt grundsätzlich einfach nicht.
gruß, heropas
je nach Störungsbild kann Logopädie von Allgemeinärzten, Kinderärzten, Hals-Nasen-Ohrenärzten, Phoniatern, Pädaudiologen, Neurologen, Kieferorthopäden und Zahnärzten verschrieben werden.
Liebe Grüße
Ursula
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ursula417 schrieb:
Hallo andi-jo,
je nach Störungsbild kann Logopädie von Allgemeinärzten, Kinderärzten, Hals-Nasen-Ohrenärzten, Phoniatern, Pädaudiologen, Neurologen, Kieferorthopäden und Zahnärzten verschrieben werden.
Liebe Grüße
Ursula
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nordtiger schrieb:
Der Hausarzt kann jedoch Befunde von den Fachärzten einholen und dann selbst verordnen. Aber das will natürlich keiner wenn er selbst nichts dran verdient.
Mein Profilbild bearbeiten