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Prävention: Volkshochschulverband kritisiert ZPP
Ärger über bürokratische Hürden
Volkshochschulverband in Baden-Württemberg kritisiert die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).
05.07.2017 • 0 Kommentare

Bei der ZPP handelt es sich um einen Verbund aus der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen. Um einen nach §20 Sozialgesetzbuch V erstattungsfähigen Gesundheitskurs einzurichten, müssen Anbieter diesen zunächst von der ZPP genehmigen lassen. Die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit der Präventionskurse gilt dann für rund 61,7 Millionen Versicherte.

In einer Pressemitteilung des Volkshochschulverbands Baden-Württemberg wurde die ZPP kürzlich heftig kritisiert. Insbesondere die bürokratischen Hürden bei der Anerkennung von Präventionskursen stoßen bei den Verantwortlichen auf Unverständnis. Gemäß den Angaben der Volkshochschulen habe sich die Anzahl der erstattungsfähigen Kurse durch die Einrichtung der ZPP im Januar 2014 stark verringert.

Zu den von der Volkshochschule kritisierten Anforderungen an die Präventionskurse zählen beispielsweise:

- begrenzte Teilnehmerzahl (15)
- begrenzte Anzahl der Kurseinheiten (zwölf)
- wiederholte Nachweise der Grund- und Zusatzqualifikationen von Kursleitern
- wiederholte Prüfungen von Kursleitern
- detaillierte Stundenverlaufspläne

Der Verbandsdirektor des Volkshochschulverbands Hermann Huba bezeichnete diese Qualitätsanforderungen der ZPP als "praxisfern" und zweifelt stark an dem pädagogischen Nutzen der Vorgaben. Die Zusammenarbeit zwischen den Volkshochschulverbänden und der ZPP hat sich auch nach erneuten Verhandlungen nicht verbessert.

Allesamt Kritikpunkte, denen viele Physiotherapeuten nur zustimmen können.

Ca. Hei. / physio.de

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