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Was du mitbringen darfst:
- eine abgeschlossene Ausbildung in
der Physiotherapie
- Fortbildungen gerne: KGG, MLD und
MT
- eine selbstständige Arbeitsweise
- ein hohes Maß an
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Servicebereitschaft
- Teamfähigkeit und
Zuverlässigkeit
- Interesse an neuen Entwicklungen
Was du mitnehmen darfst:
- eine 4- oder 5 tage Woche
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Weiterbildungsmöglic...
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Die Blankoverordnung der Ergotherapie enthält über 30 unterschiedliche Leistungen mit 15 unterschiedlichen Zuzahlungen zwischen 0,53 Euro und 2,24 Euro je Zeitintervall bzw. pro Tag. Und dabei gibt es nicht einmal Zertifikatspositionen. In bestimmten Diagnosegruppen können Patienten bei bis zu 200 Zeitintervallen pro Blankoverordnung mit Eigenanteilen von über 400 Euro konfrontiert werden. Dies gilt beispielsweise für psychisch-funktionelle Einzelbehandlungen im Hausbesuch. Alleine eine Blankoverordnung könnte also theoretisch bereits zur Überschreitung der Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen führen.
Aufklärung der Patienten wichtiger denn je
Es ist daher wichtiger denn je, die Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich über die voraussichtliche Höhe der Zuzahlung aufzuklären. Die Zuzahlungshöhe hängt von der medizinisch notwendigen Behandlungsplanung ab, über die der Therapeut entscheidet. Diese Regelung ist in Anlage 2, Paragraf 3 des Rahmenvertrages zur Blankoverordnung in der Ergotherapie festgelegt. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass zu viel gezahlte Eigenanteile zurückgezahlt werden können.
Bislang sind solche Zuzahlungsbeträge in der Physiotherapie schwer zu erreichen. In der Regel kommen sie nur bei Patienten vor, die ohnehin von der Zuzahlung befreit sind, da ihr Krankheitsbild dies erfordert. Es ist unklar, wie hoch die finanzielle Belastung für die Patienten im Rahmen der Blankoverordnung in der Physiotherapie mit den unterschiedlichen Zertifikatspositionen und der veralteten Leistungsbeschreibung sein wird.
Vergleich mit Zuzahlung aus anderen Leistungen
Hier zum Vergleich die Zuzahlungen anderer ausgewählter Leistungen innerhalb der Gesetzlichen Krankenkasse:
• Krankenhaus: 10 Euro pro Tag für max. 28 Tage im Jahr
• Arzneimittel: zwischen 5 Euro und 10 Euro pro Packung
• Fahrtkosten: zwischen 5 Euro und 10 Euro pro Fahrt
• Hilfsmittel: zwischen 5 Euro und 10 Euro pro Hilfsmittel
Erneute Diskussion über Abschaffung der Zuzahlung
Eine Stellungnahme des Bundesverbandes für Ergotherapeuten (BED) und von LOGO Deutschland, Verband selbstständiger Logopäden, aus dem vergangenen Jahr erhält in diesem Zusammenhang neue Aktualität. Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass die Zuzahlungen bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln unverhältnismäßig hoch sind. Sie fordern daher eine Deckelung auf zehn Euro pro Verordnung oder eine komplette Streichung des gesetzlichen Eigenanteils.
Die Berufsverbände können aus rechtlichen Gründen nicht gegen diese Regelung klagen – dies könnte nur ein Patient. Der Gesundheitsökonom (B.A.) und Mitglied der Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V für den Bereich der Ergotherapie Volker Brünger hierzu zu unserer Redaktion: "Aus meiner Sicht nimmt der Rechtsstaat die Ungleichbehandlung der Bürger einfach so hin – aus Kostengründen!"
Ein bisschen Bewegung in der Sache
Kürzlich formierte sich in Baden-Württemberg die „Entlastungsallianz“ – eine Initiative des Sozialministeriums in Zusammenarbeit mit LOGO Deutschland, dem BED, dem Deutschen Verband Ergotherapie (DVE) und PHYSIO DEUTSCHLAND. In Medienberichten ist zu lesen, man wolle "nun diesen Schritt – eine Einbringung über das Land in den Bundesrat – prüfen."
Viel Erfolg.
Friedrich Merz / physio.de
ZuzahlungHeilmittelMedikamenteKrankenhausBEDLogo DeutschlandDVEZVKBlankoverordnungBaden-WürttembergErgotherapie
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Michael Schiewack schrieb:
Ich werde ja nicht müde zu schreibe, dass Ergos sich damit auskennen, nämlich der Laufzeit. Die Physioverbände kennen dovh ihre Diagnosen und Methoden. Warum sollen die dann 16 Wochen Gültigkeit verhandeln?
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Lötung schrieb:
@Michael Schiewack Ja. Lassen wir uns überraschen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Da wird wieder die Ausnahme von der Ausnahme thematisiert. Statistisch sind 99,7% der Schulter-VO nach 12,1 Behandlungen abgeschlossen. Natürlich gibt es ein paar Themen, über die wir nachdenken müssen, wenn wir Erfahrungen damit gesammelt haben. Wie immer also...
Die Gültigkeit der BV wird auf jeden Fall die Höhe der Extravergütung pro BV bestimmen. Unter 12 Wochen glaube ich nicht.
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Lötung schrieb:
@Jens Uhlhorn Ausnahme wohl nicht, wenn die Schultersteife erstmal die einzige Diagnose im Rahmen der Blankoverordnung sein wird.
Die Gültigkeit der BV wird auf jeden Fall die Höhe der Extravergütung pro BV bestimmen. Unter 12 Wochen glaube ich nicht.
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Jens Uhlhorn schrieb:
@Lötung Ich schlage vor, Du informierst Dich, bevor Du hier derartige Dinge in die Welt setzt. Nichts in Deinem Beitrag entsprach oder entspricht den Verhandlungen.
In der Ergo wurden gesellschaftlich relevante Diagnosen wie Depression oder Demenz mit der Blankoverordnung abgebildet.
Warum sollte das in der Physio nicht auch gelingen, ein bis zwei umfassend relevante Diagnosen für die Versicherten in Deutschland damit zu versorgen.
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Michael Schiewack schrieb:
Ergänzung.
In der Ergo wurden gesellschaftlich relevante Diagnosen wie Depression oder Demenz mit der Blankoverordnung abgebildet.
Warum sollte das in der Physio nicht auch gelingen, ein bis zwei umfassend relevante Diagnosen für die Versicherten in Deutschland damit zu versorgen.
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Problem beschreiben
Lötung schrieb:
Das Problem ist die lange Gültigkeit der Blankoverordnung, wenn man dieses ausreizt, was bei der Diagnose Schultersteife leicht passieren kann. Da kommt alle drei bis vier Monate Einiges zusammen. Außerdem relativieren sich die einmaligen zusätzlichen Abrechnungspositionen über die Menge an Behandlungen. Schön ist das alles nicht.
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Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Mit der Abschaffung oder Deckelung der Zuzahlung würde man den Praxen einen riesigen Gefallen tun. Ich bezweifle aber dass in Zeiten klammer Kassen so etwas durchzusetzen ist.
Die Zeit der 16 Wochen sind nicht das große Problem bzw. die neue Unbekannte, da wir in der Ergotherapie Rezepte mit mindestens 10 -24 Therapieeinheiten kennen. 12 Wochen+X Laufzeiten sind somit üblich.
Für eine Behandlung mit 10 Einheiten und dem Heilmittel psychisch funktionelle Behandlung im Hausbesuch, zahlen die gesetzlich Versicherten ca 112€ dazu. Hinzu kommt, dass dieses Klientel in der Regel nicht arbeiten kann bzw oft in Rente ist, da chronisch erkrankt oder nach einer Akutphase sich voll im "Genesungsprozess" befindet. Das Geld ist also in der Regel knapp, die Beratungen laufen diesbezüglich in den Praxen auf Hochtouren (Zuzahlungsbefreiung...), eine Deckelung der Kosten wäre mehr als wünschenswert. Sie sind sogar geboten!
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Inche schrieb:
Oder über das Entlasstungsgesetz die Zuzahlung ganz an die KK abgeben da stand im Up Newsletter von Buchner was drin.Vieleicht sollten hier mal die Verbände aller Heilmittelerbringer zusammen angreifen
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Horatio72 schrieb:
@Inche Bei Verbände und zusammen wird es in der Regel schwierig.
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Inche schrieb:
@Horatio72 Leider aber diesesmal ging es um eine Wirkliche entbürokratisierrung
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marc525 schrieb:
Da Problem mit der Zuzahlung habe ich generell nicht mehr, fast alle Patienten sind von der Zuzahlung befreit
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marc525 schrieb:
In der Physiotherapie braucht man eh keine Blankoverordnung, es gibt hier nur noch drei Therapien, MT und Lymphdrainage und KG
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pt ani schrieb:
@marc525 Huch, wo arbeitest Du? Befreiungen sind hier eher die Ausnahme.
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marc525 schrieb:
Halle/Saale, hier leben viele Rentner mit einer ganz kleinen Rente
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pt ani schrieb:
@marc525 Tatsächlich so ein Unterschied. Erschreckend.
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Shia schrieb:
@marc525 keine KG-ZNS? flushed
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marc525 schrieb:
@Shia hab ich schon bestimmt 2 Jahren nicht mehr gesehen, auch keine einzige Anfrage, das Theater mit der akademischen Ausbildung verstehe ich nicht, da wir eh immer die Hilfskräfte bleiben
Sehe es genauso
Traurig das ist
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Shia schrieb:
@marc525 da muss ich dir leider recht geben.
Sehe es genauso
Traurig das ist
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Michael Schiewack schrieb:
Die Blankoverordnung wird das Problem nicht exklusiv auslösen. Das Problem existiert bereits.
Die Zeit der 16 Wochen sind nicht das große Problem bzw. die neue Unbekannte, da wir in der Ergotherapie Rezepte mit mindestens 10 -24 Therapieeinheiten kennen. 12 Wochen+X Laufzeiten sind somit üblich.
Für eine Behandlung mit 10 Einheiten und dem Heilmittel psychisch funktionelle Behandlung im Hausbesuch, zahlen die gesetzlich Versicherten ca 112€ dazu. Hinzu kommt, dass dieses Klientel in der Regel nicht arbeiten kann bzw oft in Rente ist, da chronisch erkrankt oder nach einer Akutphase sich voll im "Genesungsprozess" befindet. Das Geld ist also in der Regel knapp, die Beratungen laufen diesbezüglich in den Praxen auf Hochtouren (Zuzahlungsbefreiung...), eine Deckelung der Kosten wäre mehr als wünschenswert. Sie sind sogar geboten!
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302er schrieb:
das war quatsch!
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