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Kurz notiert
Neuerungen in der LHMB-, BVB-, Blankoverordnungs-Liste bei Lipödem & Schulter
Eine kleine Meldung aus den letzten Wochen, die es verdient hat, berichtet zu werden.
04.10.2025 • 0 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine neue Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHMB), besonderen Verordnungsbedarf (BVB) und zur Blankoverordnung mit Gültigkeit ab dem 1. Oktober herausgegeben.

Dabei wurde der Besondere Verordnungsbedarf (BVB) für die Manuelle Lymphdrainage (MLD) beim Lipödem bis Ende 2027 verlängert. Wenn die Facharztdiagnose vorliegt, kann der Hausarzt somit weiterhin MLD verschreiben, ohne dass dessen Budget belastet wird. Diese Regelung war in der letzten Version der Diagnoseliste ursprünglich nur bis Ende des laufenden Jahres vorgesehen. Die neue Regelung ist allerdings wieder befristet, da die endgültige Entscheidung an die Ergebnisse der LipLeg-Studie gekoppelt ist, die aktuell noch läuft (wir berichteten).

Die Entscheidung der KBV wird von der Gesellschaft für Lipödem sehr begrüßt, da die MLD nachgewiesene Effekte auf die Schmerzen der Betroffenen hat.

Ebenfalls wurde in der Diagnoseliste der Blankoverordnung der ICD-10-Code S42 („Fraktur im Bereich der Schulter und des Oberarmes“) weiter aufgeschlüsselt, sodass anstelle des Sammelcodes jetzt spezifische Codes verwendet werden. Die Inhalte aller anderen Kapitel sind weitgehend unverändert geblieben.

Hinweis zur Handhabung der Liste
Seit Einführung der Blankoverordnung wurde an die "alte LHMB/BVB-Liste" das Kapitel Blankoverordnung angefügt. Nun gibt es in der Physiotherapie Schulter-ICD10-Codes, welche weiter "oben" in der Liste als "Besonderer Verordnungsbedarf" auftauchen (z.B. M75.1) und für die daher das Ampelsystem der Blankoverordnung nicht gilt.

Die Masse der Schulter-ICD10-Codes steht allerdings erst am Schluss der Liste unter dem Rubrum "2. BLANKOVERORDNUNG" und für diese gilt dann das einschlägige Ampelsystem.

dh / physio.de

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