Wir suchen nicht irgendjemand...
Wenn Freude am Job und im Team an
erster Stelle steht,
wenn du mit deiner fröhlichen,
aufgeschlossenen Art andere
begeistern kannst,
wenn du jeden Menschen so nimmst,
wie er ist,
wenn dir keine Diagnose zu
langweilig ist,
wenn du jeden Tag Spaß an neuen
Herausforderungen hast,
dann bist du bei uns genau
richtig!!!
Wir sind ein kleines, junges, aber
starkes Team und legen Wert auf
einen respektvollen Umgang.
Wir suchen eine Verstärkung
zwischen 10h ...
Wenn Freude am Job und im Team an
erster Stelle steht,
wenn du mit deiner fröhlichen,
aufgeschlossenen Art andere
begeistern kannst,
wenn du jeden Menschen so nimmst,
wie er ist,
wenn dir keine Diagnose zu
langweilig ist,
wenn du jeden Tag Spaß an neuen
Herausforderungen hast,
dann bist du bei uns genau
richtig!!!
Wir sind ein kleines, junges, aber
starkes Team und legen Wert auf
einen respektvollen Umgang.
Wir suchen eine Verstärkung
zwischen 10h ...
Eine neue Knieprothese brauchte ein gesetzlich Krankenversicherter. Der Versorgungsantrag blieb liegen. Das Prüfverfahren war auch nach drei Wochen noch nicht abgeschlossen. Der Kniepatient gab die Prothese in Auftrag und berief sich auf die Drei-Wochen-Frist. So war es richtig, entschied das Sozialgericht. Weder hatte die Kasse den Leistungsantrag beurteilt, noch teilte sie einen hinreichenden Grund für die Fristüberschreitung mit. Der sich selbst bewilligte Antrag darf auch nicht nachträglich zurückgenommen werden. Allein der Zeitablauf macht ihn unumstößlich. Lediglich eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen kann den Drei-Wochen-Ausschluss auf fünf Wochen verlängern.
Auch Verordnungen außerhalb des Regelfalls bedürfen einer Prüfung, wenn die Kasse nicht auf das Verfahren verzichtet hat. Die Heilmittelrichtlinie fordert vier Wochen Geduld bis zur Stellungnahme des Krankenkasse. Das vorliegende Urteil aus Dessau fußt auf dem Sozialgesetzbuch V. Das Gesetz steht über der Richtlinie. Die Verkürzung der Prüfzeit scheint auch in diesen Fällen anwendbar zu sein.
Peter Appuhn
physio.de
GKVSozialgericht
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