Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübernahme
Sowohl den „Profis“ unserer
Branche als auch Berufsanfängern
wird ein hochin...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
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• Schwerpunkt: Orthopädie
• 30-60 Minutentakt
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Sowohl den „Profis“ unserer
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wird ein hochin...
Bisher weigern sich die meisten regionalen Gesundheitsämter den HP Ergo zu vergeben. Neben dem beklagten Gesundheitsamt Karlsruhe gibt es den Heilpraktiker z.B. schon in Braunschweig, Oldenburg und Greifswald. Auch dort waren der Erlaubnis vergleichbare Gerichtsurteile vorausgegangen.
Im gleichen Prozess wurde das entsprechende Urteil für die Logopäden gefällt. Eine Logopädin hatte bereits im Juni 2016 am Verwaltungsgericht Sigmaringen für die Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis in der Logopädie (HP Logo) geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat ihr ebenfalls recht gegeben.
Das Urteil vom 23.03.2017 ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gesundheitsamt Karlsruhe kann theoretisch noch Revision einlegen und einen weiteren Prozess vorm Bundesverwaltungsgericht einfordern. Bleibt es allerdings bei der Entscheidung, haben Ergotherapeuten und Logopäden endlich die gleichen Rechte wie Physiotherapeuten.
Ca. Hei. / physio.de
update 24.8.2022
Gegen das Urteil wurden in der Tat Rechtsmittel eingelegt, sodass der Sachverhalt im Jahre 2019 beim Bundesverwaltungsgericht landete. Dieses führte qua Urteil den sektoralen Heilpraktiker für Logopädie ein. Das entsprechende Urteil finden Sie in unserer Infothek in der Rubrik Urteile unter dem Schlagwort Logopädie konkret hier.
Für den Bereich der Ergotherapie war der vorsitzenden Richterin "zu wenig Fleisch" am Urteilsspruch des VGH. Daher hat sie die Causa erneut an den VGH Baden-Württemberg zurückverwiesen. Dort wurde erneut im Sinne der Ergotherapeuten entschieden und keine Revision zugelassen.
Gegen diese Nichtzulassung wurde Beschwerde eingelegt. Ob dieser stattgegeben wird, weiß man noch nicht. Auf Grund der bundesweiten Bedeutung kann dies durchaus sein. Wie halten Sie auf dem Laufenden.
update vom 11.12.2023
Der erwähnten Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht NICHT stattgegeben. Somit ist der Weg zum sektoralen Heilpraktiker für Ergotherapeuten nun endgültig frei. Lesen Sie hierzu unseren Bericht vom 11. Dezember 2023.
Sektoraler HeilpraktikerErgotherapieLogopädieUrteil
Stadt Dortmund
Gesundheitsamt 53/3
Hövelstr. 8
44122 Dortmund
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung;
hier: eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Sprachtherapie
Oder für Podologen, z.B.:
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
- RGU-S-KVA -Schwanthalerstr. 69
80336 München
Erteilung der
eingeschränktenHeilpraktikererlaubnis
(beschränkt auf das Gebiet der Podologie)
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regiologo schrieb:
Das gibt es schon lange offiziell, z. B.:
Stadt Dortmund
Gesundheitsamt 53/3
Hövelstr. 8
44122 Dortmund
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung;
hier: eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Sprachtherapie
Oder für Podologen, z.B.:
Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
- RGU-S-KVA -Schwanthalerstr. 69
80336 München
Erteilung der
eingeschränktenHeilpraktikererlaubnis
(beschränkt auf das Gebiet der Podologie)
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Froschen schrieb:
Und was dürfte ich dann als Logo-sekt.HP, was ich sonst nicht darf?
Das HeilprG als auch i. d. R. die Berufsgesetze (LogopG) sind Bundesgesetze. Hat ein Gesundheitsamt als zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland dies ermöglicht (freiwillig oder über den Klage-, Instanzenweg), so sollten alle anderen folgen.
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regiologo schrieb:
Als "Alt-Logopäde" in Altersteilzeit :-) mit nachhaltiger Befreiung (Vertrauensschutzregelung) von der Rentenversicherungspflicht interessiert mich das persönlich weniger als null. Es ist aber vmtl. besonders für die KollegInnen mit Kassenzulassungen und Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ab dem 01.04.2012 interessant.
Das HeilprG als auch i. d. R. die Berufsgesetze (LogopG) sind Bundesgesetze. Hat ein Gesundheitsamt als zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland dies ermöglicht (freiwillig oder über den Klage-, Instanzenweg), so sollten alle anderen folgen.
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Tempelritter schrieb:
Behandlung ohne RZ, Befreiung von der DRV und BGW.
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ali schrieb:
Das ist aber Ländersache und bundesweit noch nicht geregelt....deshalb muss(te) noch geklagt werden...
Ohne ärztl. Verordnung behandeln und trotzdem versichert sein.
Heilpraktiker- Rechnungen erstellen, die -wenn man´s richtig macht- von den Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstattet werden.
Im Erstkontakt arbeiten.
Nele
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gesetzl. Rentenversicherung: war ich noch nie, seit selbständig
bgw: die 150 Euro im Jahr .... also, da ist die Ausbildung vermutlich teurer
ohne Rezept behandeln: wenn ich das richtig verstehe, kann ich so zwar einen First Contact herstellen, müsste aber die logopädische Behandlung privat in Rechnung stellen, weil ich als HP keine gkv-Rezepte ausstellen kann? Oder bin ich da falsch informiert? Fazit: in der Logo, gerade die Leute, denen Ärzte Verordnungen verweigern sind Leute, die Logo meist äußerst langfristig brauchen und nicht jeder hat mal eben 10 000 - 20 000 Euro übrig. (ich würde dann ja auch meine Privatsätze nehmen, sonst bräuchte ich gar nicht erst anfangen)
Leute, die nur 10 mal kommen oder so, is nich.
Eigene Entscheidungen über Therapiemethoden / Heilmittel treffen: mach ich schon immer
sektoral: Will heißen, außer logopädischen Problemen, läuft sowieso nix? Ich mache also die gleiche Diagnostik wie immer.
Fazit: wenn ich eine solche "Veränderung" möchte, dann würde ich eine Privatpraxis aufmachen. Privatrezepte bzw. "grüne" Rezepte für Selbstzahler schreiben Ärzte auch eher aus, gehen nicht aufs Budget. Brauch dann nur den richtigen Standort und Leute, die's bezahlen.
Oder "richtig" HP werden und parallel eine Naturheilpraxis haben, wenn das zu mir passen würde.
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Susulo schrieb:
naja.
gesetzl. Rentenversicherung: war ich noch nie, seit selbständig
bgw: die 150 Euro im Jahr .... also, da ist die Ausbildung vermutlich teurer
ohne Rezept behandeln: wenn ich das richtig verstehe, kann ich so zwar einen First Contact herstellen, müsste aber die logopädische Behandlung privat in Rechnung stellen, weil ich als HP keine gkv-Rezepte ausstellen kann? Oder bin ich da falsch informiert? Fazit: in der Logo, gerade die Leute, denen Ärzte Verordnungen verweigern sind Leute, die Logo meist äußerst langfristig brauchen und nicht jeder hat mal eben 10 000 - 20 000 Euro übrig. (ich würde dann ja auch meine Privatsätze nehmen, sonst bräuchte ich gar nicht erst anfangen)
Leute, die nur 10 mal kommen oder so, is nich.
Eigene Entscheidungen über Therapiemethoden / Heilmittel treffen: mach ich schon immer
sektoral: Will heißen, außer logopädischen Problemen, läuft sowieso nix? Ich mache also die gleiche Diagnostik wie immer.
Fazit: wenn ich eine solche "Veränderung" möchte, dann würde ich eine Privatpraxis aufmachen. Privatrezepte bzw. "grüne" Rezepte für Selbstzahler schreiben Ärzte auch eher aus, gehen nicht aufs Budget. Brauch dann nur den richtigen Standort und Leute, die's bezahlen.
Oder "richtig" HP werden und parallel eine Naturheilpraxis haben, wenn das zu mir passen würde.
oder Logo !!! D.h. nur das man ohne Verordnung in seinem Tätigeitsfeld behandeln darf. Falls man die Leistung Privat abrechnen will geht das nur als Selbstzahlerleistung des Patienten !!!
Wieder nur Flickwerk !!
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sonja846 schrieb:
mit welcher Postion aus der GebüH soll das denn ich Rechung gestellt werden ?? Da gibt es keine Pos. für Ergo
oder Logo !!! D.h. nur das man ohne Verordnung in seinem Tätigeitsfeld behandeln darf. Falls man die Leistung Privat abrechnen will geht das nur als Selbstzahlerleistung des Patienten !!!
Wieder nur Flickwerk !!
"Falls man die Leistung Privat abrechnen will geht das nur als Selbstzahlerleistung des Patienten !!! "
--> Hääähh? Ich glaube Du hast das Prinzip nicht verstanden. Wenn Du Fragen hast, dann einfach stellen......
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Bernie schrieb:
Du bist doch gar nicht an die GebüH gebunden.
"Falls man die Leistung Privat abrechnen will geht das nur als Selbstzahlerleistung des Patienten !!! "
--> Hääähh? Ich glaube Du hast das Prinzip nicht verstanden. Wenn Du Fragen hast, dann einfach stellen......
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morpheus-06 schrieb:
Kein Flickwerk, eigene Preise nehmen und bist an nichts gebunden.
Außer FC. Der FC bringt mir aber hier gar nix, weil Leute, die ihre Therapie selber zahlen auch so eine VO vom Arzt bekommen. Halte den sekt.HP in der Logo für eine Lachnummer.
Eventuell interessant: Voll HP, Osteopathieausbildung oder ähnliches, was nur ein Voll HP darf, dieses in Logo integrieren. Ist aber was ganz anderes
Bevor ich für so einen Unsinn klagen würde, würde ich lieber alle meine Kräfte dafür einsetzen, dass Logo per se den Direct Acces hat. Gerade auch weil in unserem Berufsgesetz gar nicht steht, auf welche Methoden wir begrenzt sind.
Mein Eindruck: In der öffentlichen und politischen Wahrnehmung sind Logopäden sowieso nur ein Anhängsel der Physiotherapie ....Müssen wir das durch so ein Pseudogetue von sektoralen HP noch bestätigen?? Es gibt so vieles, wo wir die beiden Sparten null und gar nicht vergleichen können, die HP - Debatte ist eine davon. Wir machen uns dadurch nur klein.
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Susulo schrieb:
sag ich doch: wenn ich in der Logo unabhängiger sein will und es der Markt hergibt, dann eine Privatpraxis - HP ist völlig irrelevant, erst recht "sektoral". Was soll das denn? Gibt es irgendwas, das ich als Logopädin innerhalb der logopädischen Möglichkeiten nicht darf ???? Nein.
Außer FC. Der FC bringt mir aber hier gar nix, weil Leute, die ihre Therapie selber zahlen auch so eine VO vom Arzt bekommen. Halte den sekt.HP in der Logo für eine Lachnummer.
Eventuell interessant: Voll HP, Osteopathieausbildung oder ähnliches, was nur ein Voll HP darf, dieses in Logo integrieren. Ist aber was ganz anderes
Bevor ich für so einen Unsinn klagen würde, würde ich lieber alle meine Kräfte dafür einsetzen, dass Logo per se den Direct Acces hat. Gerade auch weil in unserem Berufsgesetz gar nicht steht, auf welche Methoden wir begrenzt sind.
Mein Eindruck: In der öffentlichen und politischen Wahrnehmung sind Logopäden sowieso nur ein Anhängsel der Physiotherapie ....Müssen wir das durch so ein Pseudogetue von sektoralen HP noch bestätigen?? Es gibt so vieles, wo wir die beiden Sparten null und gar nicht vergleichen können, die HP - Debatte ist eine davon. Wir machen uns dadurch nur klein.
Hat hier schon jemand einen Antrag in Baden-Württemberg gestellt ohne Überprüfung vom Amtsarzt.
Laut einem Gerichtsurteil hat eine Physiotherapeutin erfolgreich geklagt die eine 5 jährige Ausbildung zur Osteopathin gemacht hatte und so imstande war zu diagnostizieren.
Der Sekt. HP wurde ihr dann zugesprochen.
Ich befinde mich in ähnlicher Situation stecke noch im Studium . Ich habe aber bereits Differential Diagnostik erfolgreich beeendet.
Wollte nur um Erfahrungen diesbezüglich hier Anfragen.
'Danke
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gr00ver schrieb:
Sektoaler Heilpraktiker in Baden-Württemberg ohne Kenntnisprüfung .
Hat hier schon jemand einen Antrag in Baden-Württemberg gestellt ohne Überprüfung vom Amtsarzt.
Laut einem Gerichtsurteil hat eine Physiotherapeutin erfolgreich geklagt die eine 5 jährige Ausbildung zur Osteopathin gemacht hatte und so imstande war zu diagnostizieren.
Der Sekt. HP wurde ihr dann zugesprochen.
Ich befinde mich in ähnlicher Situation stecke noch im Studium . Ich habe aber bereits Differential Diagnostik erfolgreich beeendet.
Wollte nur um Erfahrungen diesbezüglich hier Anfragen.
'Danke
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Neli K schrieb:
"Und was dürfte ich dann als Logo-sekt.HP, was ich sonst nicht darf?"
Ohne ärztl. Verordnung behandeln und trotzdem versichert sein.
Heilpraktiker- Rechnungen erstellen, die -wenn man´s richtig macht- von den Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen erstattet werden.
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