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In Nordrhein-Westfalen startet in diesem Monat der Einstieg in die Schulgeldfreiheit. Das ist eine gute Nachricht. Zwar handelt es sich, anders als im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben, um keine vollständige Befreiung der Kosten, doch immerhin geht es um eine Erstattung um 70 Prozent, finanziert vom Land. Also: Eine deutliche Entlastung für Schüler und Auszubildende in den Gesundheitsberufen. Und: Alle Schüler werden in die Regelung einbezogen. Es geht niemand leer aus, auch nicht die Schüler, die sich schon in der Ausbildung befinden, wie zunächst befürchtet.
Das Prozedere läuft wie folgt: Die Schulträger stellen Förderungsanträge bei der zuständigen Bezirksregierung. Möglich ist dieser Vorgang seit dem 19. Oktober 2018. Den Bezirksregierungen unterliegt auch die Bewilligung der Anträge. Zuwendungsempfänger sind die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten mit Sitz in NRW. Endbegünstigte sind die Schüler und Auszubildenden in den Berufen der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Masseure, medizinische Bademeister und Pharmazeutisch-technische Assistenten. Gefördert werden die durch das Schulgeld refinanzierten Ausgaben des Schulträgers im Rahmen der Ausbildung, um damit im Gegenzug bei den Schülern in staatlich anerkannten Ausbildungsstätten eine Entlastung beim Schulgeld zu erreichen, besagt die Förderrichtlinie im sperrigen Amtsdeutsch. Die Förderung wird nur gewährt, wenn das ab dem 1. September vereinnahmte Schulgeld in Höhe der rückwirkenden Förderung zurückerstattet wird. Erstattet wird das erhobene Schulgeld mit 70 Prozent auf Grundlagen der am 31.12 2017 geltenden Konditionen.
Interessant auch: Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde, also die Bezirksregierung, entscheide aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Und: Die Förderrichtlinie Gesundheitsberufe ist zum 1. September 2018 in Kraft getreten und endet am 31. Dezember 2023. Der Zeitrahmen lässt aufhorchen. Benötigt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Novellierung der Gesundheitsberufe“ bis Ende 2023 für ein Konzept? Und überhaupt: Klar ist, 70 Prozent sind keine 100 Prozent und das Ziel muss eine Ausbildungsvergütung für die Gesundheitsberufe sein.
Die Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe finden Sie hier.
Daniela Driefert / VDB-Bundesverband Öffentlichkeitsarbeit
VerbändePressemeldungVDBSchulgeldNRW
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ella426 schrieb:
Ohne eine gleichzeitige, deutliche Erhöhung der Kassenhonorare ist die Schulgeldabschaffung ein Schildbürgerstreich. Die meisten jungen Physios, die die Schule verlassen, werden nach kurzer Zeit hinschmeißen, wenn sie sehen, wie schlecht sie bezahlt werden. Das war übrigens schon früher so in Schulgeldzeiten und das wird sich noch verstärken, da andere Kosten wie Wohnen, Nebenkosten etc. ständig zunehmen.
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Philipp Morlock schrieb:
Ein Schritt in die richtige Richtung.
„die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass in neu beginnenden
Ausbildungskursen die Zahl der Auszubildenden beziehungsweise Schülerinnen und Schüler
im Vergleich zu laufenden Kursen an der jeweiligen Ausbildungsstätte nicht wesentlich
erhöht wird. Näheres bestimmen die Bewilligungsbehörden unter Berücksichtigung der im
Anerkennungsbescheid der jeweiligen Ausbildungsstätte ausgewiesenen maximalen
Ausbildungsplatzkapazitäten..."
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tom1350 schrieb:
Letztendlich werden es dann mal angenommen 24 Schüler im Durchschnitt sein. Davon halten am Ende vielleicht 18 das Examen in der Hand und davon wiederum verlassen im ungünstigen Fall 1/3 nach kurzer Zeit den Beruf. Dem gegenüber stehen 4000 - 5000 bundesweit jährlichen Verrentungen. Das wird so nichts. Oder sind wir eh schon mit Physiotherapie überversorgt?
Das wird so nichts.
Das wird so auch nichts.
Aber soll es denn überhaupt was werden ?
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hermi schrieb:
tom1350 schrieb am 26.10.2018 12:04: °
Das wird so nichts.
Das wird so auch nichts.
Aber soll es denn überhaupt was werden ?
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tom1350 schrieb:
Eigentlich soll diese staatliche Zuwendung doch dem Fachkräftemangel entgegen wirken. Das ist bei einer starken Begrenzung der Schülerzahlen aber nicht der Fall.
„die Antragstellerin oder der Antragsteller nachweist, dass in neu beginnenden
Ausbildungskursen die Zahl der Auszubildenden beziehungsweise Schülerinnen und Schüler
im Vergleich zu laufenden Kursen an der jeweiligen Ausbildungsstätte nicht wesentlich
erhöht wird. Näheres bestimmen die Bewilligungsbehörden unter Berücksichtigung der im
Anerkennungsbescheid der jeweiligen Ausbildungsstätte ausgewiesenen maximalen
Ausbildungsplatzkapazitäten..."
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zu machen, werde ich auch 105 € pro Monat nicht zahlen. Ist doch logisch.....
Und wenn die Ausbildung dann irgendwann nix mehr kostet (billiger Jakob....die ham´s nötig....) ist
der Zug sowieso abgefahren.
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hermi schrieb:
Wenn ich 350 € pro Monat nicht zahlen will, weil es sich offensichtlich "nicht lohnt", die Ausbildung
zu machen, werde ich auch 105 € pro Monat nicht zahlen. Ist doch logisch.....
Und wenn die Ausbildung dann irgendwann nix mehr kostet (billiger Jakob....die ham´s nötig....) ist
der Zug sowieso abgefahren.
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Tomy schrieb:
Von wollen ist hier gar nicht die Rede sondern von können.
in einen Niedriglohn-Job ködern lassen.
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hermi schrieb:
Wer nicht kann, sollte sich erst recht nicht durch eine kostenlose Ausbildung
in einen Niedriglohn-Job ködern lassen.
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Tomy schrieb:
Bei angenommenen 350 € /Monat sind das immer noch 105€ / Monat, macht 1260€ / Jahr. Ich versteh es nicht, dass in einem Land wie Deutschland, für die Ausbildung noch Geld mitgebracht werden muss. Ich glaub das wird so wieder nix.
Es ist ein Anfang gemacht worden, es darf nun nicht locker gelassen werden!
Die Lösung von der Grundlohnsummensteigerung ist ja auch ein erster Versuch, ich verdiene nun deutlich mehr, aber wenn das Geld (ca. 20% in den letzten 1,5 Jahren) nicht an die Mitarbeiter weitergegeben werden, dann wird das wohl wieder eingeführt .... und von den Kolegen aus meiner Umgebung bin ich der einzige, wo die Lohnerhöhung 1:1 weitergegeben wird ... also liebe Praxisinhaber, versaut es uns nicht!
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vdv schrieb:
In Wuppertal ist es wohl kostenfrei geworden! So teilte mir ein Schüler von dort mit *[like]*
Es ist ein Anfang gemacht worden, es darf nun nicht locker gelassen werden!
Die Lösung von der Grundlohnsummensteigerung ist ja auch ein erster Versuch, ich verdiene nun deutlich mehr, aber wenn das Geld (ca. 20% in den letzten 1,5 Jahren) nicht an die Mitarbeiter weitergegeben werden, dann wird das wohl wieder eingeführt .... und von den Kolegen aus meiner Umgebung bin ich der einzige, wo die Lohnerhöhung 1:1 weitergegeben wird ... also liebe Praxisinhaber, versaut es uns nicht!
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