physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Altona

Hallo,
Ich suche für meine Praxis
Verstärkung für unser Team im
Bewegungsraum.
Der Schwerpunkt liegt auf
Orthopädie, wir arbeiten im 30 Min
Takt und halbtags gibt es
Unterstützung durch eine
Rezeptionskraft.
Aktuell sind wir ein Team von 6
Therapeuten/innen.
Bundeswehr: Regelungen bei Th-Unterbrechung
Regelungen der Bundeswehr verwirren
Eine Klarstellung zur Behandlungsunterbrechung, die einer Klärung bedarf.
04.04.2019 • 1 Kommentar

Die Bundeswehr und ihre Physiotherapie sorgten allenthalben immer wieder für Schlagzeilen. Schon 2013 kritisierte der Bundesrechnungshof die schlecht organisierten, unwirtschaftlich arbeitenden bundeswehreigene physiotherapeutischen Einrichtungen. Eine stichprobenartige Prüfung der Institutionen ergab, dass die Therapeuten teilweise nur ein bis zwei Patienten am Tag behandelten. Besserung wurde versprochen.

Dass die Bundeswehr dann aber wieder drei Jahre benötigte, allein um einen neuen Rezeptvordruck für die Verschreibung einzuführen, ließ das Vertrauen in die Einrichtung sinken. 2017 rügte der Bundesrechnungshof scharf die „ausufernde Verschreibungspraxis“. So viel zur Geschichte Physiotherapie und Bundeswehr.

Kein Wunder also, dass KollegInnen nur bedingt den kursierenden Angaben trauen und bei ihren Berufsverbänden immer wieder Details zur Abrechnung nachfragen. Diesmal gab es wohl vermehrt Anfragen zur Behandlungsunterbrechung bei Patienten, die von der Bundeswehr kommen. Über den Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) hat die Bundeswehr nun zu diesem Thema "verkünden lassen":

„Aktuell entsprechen die Unterbrechungstatbestände für Patienten denen des vdek-Rahmenvertrages. Bei einer Unterbrechung, die länger als 14 Tage andauert, ist der Grund für die Unterbrechung auf der Rückseite der Heilmittelverordnung schriftlich aufzutragen (Z.B. „Krankheit des Patienten“). Bitte verwenden Sie hierbei nicht die sonst üblichen Abkürzungen, da die Abrechnungsstelle der Bundeswehr diese nicht akzeptiert.“

Ein sichtlich misstrauischer Physiotherapeut und augenscheinlich gebranntes Kind, fragte nun insistierend nach, auf welcher Rechtsgrundlage diese Aussage basiere. Der ZVK verweist dabei auf den Artikel 75 Abs.3 SGB V. „Danach ist die Versorgung diese Personenkreises analog der Versorgung der Versicherten der Ersatzkassen sicherzustellen.“ Der ZVK betont dabei, dass er Vertrauen zu dieser Regelung habe, dass ein Mitarbeiter die Botschaft übersendet habe und es damit rechtlich bindend sei. Aus Erfahrung wissen nun aber auch andere Therapeuten, dass nicht alles, was Mitarbeiter von Krankenkassen kundgeben, auch verlässlich ist.

Nach längerer Recherche seitens des ZVK nun die rechtsverbindliche Formulierung:
§4 Abs. 3 der Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (BwHFV): „Die Inanspruchnahme von Leistungserbringern außerhalb der Bundeswehr erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der §75 Absatz 3 V.“ Danach gilt nach Rechtsauffassung des ZVKs der Rahmenvertrag der vdek.

Damit ist das geklärt!

Aber, und da hat der insistierend fragende Physiotherapeut Recht: Wenn der Rahmenvertrag der vdek gilt, dann gelten diese Regeln ohne Ausnahmen oder Sonderregelungen! „Meinungen oder Wünsche einzelner Mitarbeiter der Bundeswehr widersprechen somit dieser Rechtsgrundlage!“, so der Kollege. Stimmt! Oder?

Ul.Ma. / physio.de

Mehr Lesen über

BundeswehrRezeptRahmenvertragvdekZVK


Es gibt 1 Beitrag
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Philipp Morlock
04.04.2019 08:54
Gibt's eine Institution die kein Bundeswehr-Aequivalent hat?
1

Gefällt mir

Gibt's eine Institution die kein Bundeswehr-Aequivalent hat?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Philipp Morlock schrieb:

Gibt's eine Institution die kein Bundeswehr-Aequivalent hat?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

Mein Profilbild bearbeiten

Das könnte Sie auch interessieren

Bundeswehr: neuer Rezeptvordruck
Neues Heilmittelformular bei der Bundeswehr
Es besteht für Physiotherapeuten keine Prüfpflicht bezüglich Heilmittel-Richtlinien.
08.05.2018 • Von Ul.Ma.
Alle Artikel zum Thema

© 2023 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns