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GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
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wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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Holetschek will Nachwuchskräfte für die Gesundheitsfachberufe gewinnen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister wirbt über Social-Media um Berufseinsteiger
Pressemitteilung des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 12. Mai 2023
15.05.2023 • 0 Kommentare

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek treibt die Gewinnung von Nachwuchskräften für die Gesundheitsfachberufe voran. Holetschek betonte am Freitag in München anlässlich der angelaufenen Social-Media-Kommunikation des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums unter dem Titel „gesundheit. therapie. bayern.“: „Unsere Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer leisten einen enorm wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Bayern. Die Physiotherapeuten, Podologen, Logopäden, Ergotherapeuten und Diätassistenten kämpfen mit großen Herausforderungen. Einer steigenden Nachfrage an Behandlungen stehen immer weniger Therapeuten gegenüber, die die Patientinnen und Patienten behandeln können. Leider entscheiden sich viel zu wenige für diese wichtigen Berufe – auch weil sie oft nicht die ihnen gebührende Anerkennung erhalten.“

Holetschek unterstrich: „Mit unserer Social-Media-Kommunikation wollen wir über die abwechslungsreichen, wichtigen Berufe informieren und ihr Image verbessern. Denn klar ist: Wir brauchen mehr Nachwuchskräfte, um unsere Gesundheitsversorgung weiterhin auf einem hohen Niveau halten zu können. Wir müssen also mehr junge Menschen für diese Berufe begeistern. Deshalb ist es mir auch wichtig, dass die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen attraktiver werden. Dafür setzt sich Bayern schon seit längerer Zeit ein.“

Holetschek betonte: „Die Ausbildung ist ein zentraler Baustein zur Fachkräftesicherung. Wir haben uns intensiv an der Erarbeitung eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten ‚Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe‘ beteiligt. Ziel ist es dabei, die Ausbildungen in diesen Berufen umfassend zu modernisieren. Da geht es vor allem auch um die Themen Ausbildungsvergütung, Akademisierung und Schulgeldfreiheit.“

Der Minister ergänzte: „Bayern hat bereits im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Regelung beschlossen, mit dem Pflege- und Gesundheitsbonus private Berufsfachschulen des Gesundheitswesens zu unterstützen. Schulen, die diese freiwillige Leistung in Anspruch nehmen, verzichten damit auf die unmittelbare Erhebung des Schulgelds von ihren Schülerinnen und Schülern. Ziel des Pflege- und Gesundheitsbonus ist die – materielle – Schulgeldfreiheit in gesellschaftlich zentralen Ausbildungsberufen. Der Freistaat geht hier mit nicht unerheblichen freiwilligen Leistungen in Vorleistung und ermöglicht so eine faktische Schulgeldfreiheit an den Berufsfachschulen des Gesundheitswesens. Seit dem Schulhalbjahr 2018/2019 müssen Schülerinnen und Schüler auf dieser Grundlage auch an privaten Berufsfachschulen die weiterhin zulässigen Kostenbeteiligungen für die Ausbildung nicht bezahlen. Wir sind hierbei in engem Austausch mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das die privaten Berufsfachschulen des Gesundheitswesens im Jahr 2022 mit dem Pflege- und Gesundheitsbonus in Höhe von rund 20 Millionen Euro gefördert hat.“

In den nächsten Wochen und Monaten begleitet das Ministerium Praktikerinnen und Praktiker aus den genannten Berufen hautnah bei ihrer Arbeit mit der Kamera. Die daraus entstehenden Videos werden dann über die Social-Media-Kanäle des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege veröffentlicht. Auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums gibt es bereits erste Veröffentlichungen, die unter dem Motto „gesundheit. therapie. bayern.“ über die Berufsgruppen informieren: Auf der Website des Ministeriums gibt es außerdem umfangreiche Informationen zu Gesundheitsberufen, darunter auch die bundesrechtlich geregelten Berufsgruppen aus der Heilmittelerbringung.

Pressemitteilung des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 12. Mai 2023

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