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Behandlungsfehler-Statistik 2018
Behandlungsfehler-Statistik 2018
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern berichten über einen leichten Rückgang bei der Anzahl gestellter Begutachtungsanträge.
29.04.2019 • 0 Kommentare

Anfang April stellten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern auf einer Pressekonferenz in Berlin ihre jährliche Behandlungsfehler-Statistik vor. Insgesamt wurden bei den Ärztekammern im letzten Jahr 10.839 Anträge auf Begutachtung gestellt. Dies entspricht einem Rückgang um 2,35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 9.901 Anträge haben die Gutachterkommissionen erledigt sowie fast 6.000 Sachentscheidungen getroffen.

Die häufigsten Sachentscheidungen sowie Begutachtungsanträge entfielen auf den orthopädischen und unfallchirurgischen Bereich. Im ambulanten Sektor passierten die Behandlungsfehler vor allem im Diagnostikprozess (bildgebende Verfahren). Die häufigsten Fehler im Krankenhaus hingen mit der Durchführung von Operationen zusammen. Insgesamt war die Fehleranzahl im stationären Bereich rund dreimal so hoch, wie bei niedergelassenen Ärzten.

Durch Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmängel verursachte Gesundheitsschäden stellten die Ärztekammern in ca. 1.500 Fällen fest. Etwas mehr als die Hälfte der entstandenen Schäden waren vorübergehend. In 88 Fällen führten die Fehler der Ärzte zum Tod des Patienten.

Prof. Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, betonte auf der Pressekonferenz, dass die vorgestellten Zahlen im Vergleich zu den rund 20 Millionen Behandlungsfällen im stationären und 1 Milliarde Arztkontakten im ambulanten Bereich sehr klein seien. Außerdem warnt er vor der Diskreditierung der betroffenen Kollegen, da nicht selten äußere Umstände, wie z.B. Zeitmangel und wirtschaftlicher Druck die Ursachen wären.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu:
- Behandlungsfehler-Statistiken der letzten Jahre
- Rechtliche Definition der Begriffe Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden
- Ablauf eines Begutachtungsverfahrens

Catrin Heinbokel / physio.de

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