Wir suchen ab 01.Juli 2024 - DICH.
Lust auf eine Veränderung? Lust
auf familiäres Arbeiten mit
flacher Hierarchie? Lust auf
selbstständiges Arbeiten ohne
diese Verwaltungsaufgaben?
Du bist gerne auch schön älter
und erfahren - ideal mit MT und MLD
(keine Pflicht).
Du bist med. Bademeister und
Masseur mit
Erfahrung/Krankengymnastin/Physiotherapeutin?
Wir haben nach zwei großen Praxen
in Ärztehäusern nun endlich
unsere Bestimmung in einer kleinen
und hellen Privatpraxis gefunden.
Wen...
Lust auf eine Veränderung? Lust
auf familiäres Arbeiten mit
flacher Hierarchie? Lust auf
selbstständiges Arbeiten ohne
diese Verwaltungsaufgaben?
Du bist gerne auch schön älter
und erfahren - ideal mit MT und MLD
(keine Pflicht).
Du bist med. Bademeister und
Masseur mit
Erfahrung/Krankengymnastin/Physiotherapeutin?
Wir haben nach zwei großen Praxen
in Ärztehäusern nun endlich
unsere Bestimmung in einer kleinen
und hellen Privatpraxis gefunden.
Wen...
Der ZVK hatte sich Ende der 80er Jahre mit der AOK für das Saarland nicht auf eine neue Honorarvereinbarung einigen können. Daraufhin forderte der Verband seine Mitglieder auf, die Kassenversorgung zu verweigern und nur noch gegen Privatrechnung zu behandeln. Dagegen zog die AOK vor Gericht und meinte, der alte, ausgelaufene Versorgungsvertrag wirke nach.
Im Juni hatte das BSG entschieden, dass Ärzten kein Recht auf Streik oder Boykott zusteht. Doch die Krankengymnasten seien nicht direkt in das gesetzliche Versorgungssystem eingebunden, betonte nun das BSG. Es sei legitim, wenn sich solche Berufsgruppen in Verbänden zusammenschlössen, um nicht einseitig den Honorarvorstellungen der Krankenkassen ausgeliefert zu sein. Auch wirkten die zwischen Kassen und Verbänden geschlossenen Verträge nicht über die vereinbarte Frist hinaus fort.
Nach zwei weiteren Urteilen können die Fachverbände umgekehrt aber auch kein Versorgungsmonopol beanspruchen. Vielmehr dürften die Kassen parallel beispielsweise Verträge auch mit den Apotheken abschließen, im konkreten Fall über die Abgabe orthopädischer Hilfsmittel. (AZ: B 3 KR 17/00 R)
Mein Profilbild bearbeiten