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Bundessozialgericht: Krankenkassen dürfen „besondere Therapierichtungen“ bezahlen
Heileurythmie, Maltherapie, rhythmische Massage und andere Behandlungsmethoden dürfen nicht grundsätzlich aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen werden. Schulmedizin „nicht alleiniger Bewertungsmaßstab“.
26.07.2005 • 0 Kommentare

Die wesentlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Doch ob Präventionsangebote, Boni oder Hausarztmodelle – trotz aller verordneten Gleichheit haben die Kassen mancherlei Möglichkeiten, sich ein individuelles Gesicht zuzulegen. So versucht sich beispielsweise die kleine Betriebskrankenkasse Securvita als naturheilkundlich orientierte Krankenkasse zu profilieren. Dem Bundesversicherungsamt (BVA) jedoch, der allgewaltigen Aufsichtsbehörde über die gesetzlichen Krankenkassen, ging das Angebot der BKK zu weit. Es untersagte der Kasse, ganzheitliche Therapiemethoden zu bezahlen und damit zu werben. Jetzt hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Restriktionen des BVA für rechtswidrig erklärt. Die BKK Securvita darf ihren Mitgliedern alternative Leistungen ersetzen. Mit diesem letztinstanzlichen Urteil beendete das BSG einen jahrelangen Rechtsstreit.

Mehrfach, zuletzt 2002, verwehrte der für seine rigiden Entscheidungen berühmte Wächterrat für das Versicherungswesen der Betriebskrankenkasse ihr patientenfreundliches Angebot. Geduldig klagte sich die Kasse durch die Instanzen. Die Bundesrichter betonten mit ihrer Entscheidung, dass Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel „besonderer Therapierichtungen“ aus dem Leistungskatalog nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Die schulmedizinische Sichtweise dürfe „nicht alleiniger Bewertungsmaßstab für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht“ sein. Das Gericht bestätigte der BKK Securvita, dass die anthroposophische Medizin und die Homöopathie eigenständige Therapierrichtungen sind, die von den Krankenkassen bezahlt werden dürfen. Heileurythmie, Maltherapie, plastisch-therapeutisches Gestalten, rhythmische Massage nach Wegman oder Sprachgestaltung können sich die 140.000 Mitglieder der BKK jetzt verordnen lassen, die Kosten dafür werden übernommen.


Peter Appuhn
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