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• Neue Preise ab 1. Januar 2023 (+ 8,47 Prozent)
Der Rahmenvertrag besteht aus einem allgemeinen Teil und einer ganzen Reihe von Anlagen, welche die Einzelheiten regeln. Diese Anlagen sind:
• Vergütungsvereinbarung (Anlage 2)
• Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung (Anlage 3a und 3b)
• Fortbildung (Anlage 4)
• Zulassungsvoraussetzungen (Anlage 5)
• Anerkenntniserklärung (Anlage 6)
• Weiterbildung / Zertifikatspositionen (Anlage 7)
Gekündigt durch die Verbände und damit neu festzulegen waren ausschließlich:
• Die Vergütungsvereinbarung (Anlage 2)
• Notwendige Angaben auf der Heilmittelverordnung (Anlage 3a und 3b)
a. Leistungsbeschreibung
Hier hätten die maßgeblichen Verbände gerne neue Regelungen zur Doppelbehandlung und ein sog. Kumulationsmodell implementiert, stießen aber sowohl bei den Kassen als auch der Schiedsstelle auf eine Mauer der Ablehnung.
b. Notwendige Angaben auf der Verordnung
Leider gilt immer noch die irrwitzige Regelung, dass ein Arzt bei der Korrektur des Ausstellungsdatums neben dem nun richtigen „neuen“ Ausstellungsdatum noch einmal ein Datum (nämlich das des Korrekturtages) schreiben muss; auch wenn Datum des Korrekturtages und „neues“ Ausstellungsdatum identisch sind.
Dies und noch Weiteres hätten die Verbände gerne neu verhandelt. Sie zogen ihre Anträge aber wieder zurück. Die Schiedsstelle hatte ihnen bedeutet, dass sie hier keinen Spielraum hätte, denn dies sei in der Heilmittel-Richtlinie so geregelt und Richtlinie bricht Vertragswesen.
Somit beschränken sich alle Neuerungen durch den Schiedsspruch auf den Bereich der Vergütungen.
a. lineare Erhöhung aller Preise zum 1. Januar 23 um 8,47 Prozent
Die Preise aller Abrechnungspositionen steigen zum 1.1.23 linear um 8,47 Prozent. Ausschlaggebend für die Abrechnung ist hier der Tag der Behandlung. Dies führt – wie in der Vergangenheit auch schon – zu einem sog. „Splitten“ der Preise. Behandlungen im Jahre 2022 werden mit dem niedrigeren Satz und Behandlungen im Jahre 2023 mit dem höheren Satz vergütet.
b. Zahlbeträge von 2,58 Prozent für die Monate Januar und Februar
Damit aus einem Verschleppen eines Schiedsverfahrens den Therapeuten keine Nachteile entstehen, hat der Gesetzgeber seinerzeit sog. „Zahlbeträge“ in das TSVG geschrieben. Hierbei handelt es sich quasi um eine Art Ausgleichzahlung für den Fall, dass Erhöhungen verspätet eingeführt werden.
Nachdem die neuen Preise schon zum 1. November 2022 hätten vorliegen müssen, hat die Schiedsstelle bestimmt, dass für alle Behandlungen im Januar und Februar zusätzlich noch einmal 2,58 Prozent berechnet werden dürfen – also steigen die Preise für diese zwei Monate um insgesamt 11,05 Prozent (8,47 % + 2,58 %).
c. Praktisches Beispiel und wichtiger Hinweis
Bei der Brot- und Butterposition „KG-Einzel“ sehen die Vergütungssätze in der Praxis also wie folgt aus:
• Bis 31.12.2022: 24,08 Euro
• 1.1.23 bis 28.2.2022: 26,74 Euro
• Ab 1.3.2023: 26,12 Euro
Wichtig: Die neuen Preise bekommt nur, wer seine Abrechnung nach dem 31. Januar 2023 der Kasse zur Abrechnung vorlegt. Offizielle Begründung hierfür: Die Kassen brauchen vier Wochen Zeit, um ihre Systeme umzustellen.
a. Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege (Pos. X9922)
Für diese Hausbesuche wurde eine neue Abrechnungsposition (X9922) geschaffen. Die pauschale Vergütung in Höhe von 20,56 Euro entspricht genau der der Abrechnungsposition X9933 "Hausbesuch pauschal inkl. Fahrtkosten".
Achtung: Diese Position kann lt. Aussage von Ch. Thieme (VPT) nur abgerechnet werden für Behandlungen in Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeit- , Verhinderungs- oder Tagespflege durchführen. (Verhinderungspflege ist ein Betreuungszeitraum von vier Wochen, der sich einer Kurzzeitpflege anschließt). Die Position kann nicht für Behandlungen in sozialen Einrichtungen (z. B. Pflegeheim) abgerechnet werden - auch wenn sich ihr Patient dort zur Tages- oder Kurzzeitpflege befindet.
b. Neue Hygienepauschale (Pos. X1907)
Des Weiteren gibt es für die Abrechnungspositionen X9922 (Kurzzeitpflege - 20,56 €) und X9934 (soziale Einrichtung – 11,82 €) eine Art Hygienepauschale für die höheren und verpflichtenden Hygieneanforderungen bei Behandlungen in diesen Einrichtungen. Sie beträgt 1,50 Euro pro Verordnung. Ausschlaggebend für die Abrechenbarkeit ist allerdings das Ausstellungsdatum – es muss im Jahre 2023 liegen.
Die Unfallversicherung unterscheidet in sog. „A-Positionen und sog. „B-Positionen“
Erstere verhandelt sie selbst mit den maßgeblichen Verbänden, bei letzteren übernimmt sie einfach das Ergebnis aus den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV).
Daher steigen zum 1.1.23 auch die Preise für die B-Positionen. Diese sind:
• Klassische Massage
• Kohlensäurebad
• Hydroelektrische Bäder
• Unterwasserdruckstrahlmassage
• Chirogymnastik
Aber anders als bei der GKV kommt es hier zu keiner Splittingregelung. Ausschlaggebend ist allein der Tag der ersten Behandlung. Dieser entscheidet zu welchem Preis das komplette Rezept abgerechnet wird.
=> Alle diese Preise finden Sie in unserem Preislisten-Service.
Es wurde noch einmal klargestellt: „Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der zugelassene Leistungserbringer über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur dann tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.“
Oder ganz platt ausgedrückt: Ist D1 nicht näher vom Arzt spezifiziert brauch ich alles; liegt eine ärztliche Spezifizierung vor, reicht es, wenn ich das habe, was auf dem Rezept draufsteht.
Ausgangslage
Seit dem letzten Schiedsspruch ist klar, dass die Kosten einer Praxis sich in drei Bereiche unterteilen lassen:
• Personalkosten – Gewichtung: 82,60 Prozent - Veränderungsparameter: strittig
• Sachkosten – Gewichtung 11,00 Prozent - Veränderungsparameter: Inflationsrate
• Gemeinkosten (Raumkosten) – Gewichtung 6,40 Prozent - Veränderungsparameter: Gewerbemietenindex
Streit gab es zwischen den Verbänden und dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) vor allem bei der Frage: Um wie viel Prozent sind seit den letzten Verhandlungen die Personalkosten gestiegen?
Die Verbände argumentierten mit den Zahlen der Berufsgenossenschaft BGW für die Angestellten in den freien Praxen, der GKV-SV mit den Steigerungen im TVÖD. Erstere stiegen um 8,49 Prozent – letztere lediglich um 1,80 Prozent. Somit erklärt sich auch, warum beide Parteien in ihren Vorstellungen soweit auseinander lagen (wir berichteten hier und hier).
Die Schiedsstelle folgte in ihrem Schiedsspruch der Sichtweise des GKV-Spitzenverbandes. Dies hätte allerdings eine Steigerung um lediglich 2,58 Prozent bedeutet.
Das Mirakel des Hauses Orlowski
Und nun geschah Wunderliches: Hatten doch alle Beteiligten (Verbände und Kassen) im Vorfeld immer wieder und unisono erklärt, Kostensteigerungen könnten nur retrospektiv verhandelt werden – schaute der Vorsitzende der Schiedsstelle Dr. Ulrich Orlowski ins Gesetz und fragte kurz und trocken: „Warum?“
Seiner Ansicht nach finden sich für diese Sichtweise keinerlei Hinweise im Gesetz. Und so entschied er in Anbetracht der zu erwartenden Kostensteigerungen durch Inflation und Tarifverhandlungen im neuen Jahr, noch einen „Bonus“ von 5,89 Prozent für das Jahr 2023 oben drauf zu geben.
Wette auf die Zukunft
Dem oben genannten Bonus von 5,89 Prozent liegt vor allem die Annahme zu Grunde, dass die Personalkosten im TVÖD im neuen Jahr um 6 Prozent steigen werden. Daher erließ er auch eine sog. „Anpassungsklausel“. Diese besagt, dass bei den nächsten Verhandlungen zunächst geprüft wird, ob sich die Kosten auch wie angenommen entwickelt haben.
Sollten sie stärker gestiegen sein, wird es eine Art Nachschlag geben – sollte Verdi dagegen deutlich unter 6 Prozent im kommenden Jahr abschließen, wird das den Therapeuten „auf die Füße fallen“ und im schlimmsten Falle könnte es beim nächsten Mal sogar zu einer Preissenkung kommen.
Allen Heilmitteln ist eine bestimmt Abrechnungs-Positionsnummer zugeordnet, die im bundeseinheitlichen Heilmittelpositionsnummernverzeichnis gelistet ist und im Rahmen der maschinellen Abrechnung verwendet werden muss.
Berlin wäre dieser Tage nicht Berlin, wenn nicht auch wieder etwas schief gegangen wäre. Wie schon hier und hier berichtet existiert bei der AOK Plus in Sachsen und Thüringen ein besonderes Heilmittel: der eTherapiebericht. Und diese AOK Plus verwendet bis dato hierfür die Abrechnungs-Positionsnummer X9922. Genau die gleiche Positionsnummer wie der jetzt neu eingeführte „Hausbesuch in Kurzzeitpflege“. Scheinbar hat niemand dem GKV-Spitzenverband all die Jahre über die Verwendung dieser Positionsnummer Bescheid gesagt.
Für Abrechnungsdienstleister ist das ein Problem – für die Kassenseite anscheinend nicht. Diese lässt sich sinngemäß mit den Worten zitieren: Die AOK PLUS wird die Abrechnungsdienstleister und die abrechnenden zugelassenen Leistungserbringenden über die (übergangsweise) „Doppelverwendung“ ab dem 01.01.2023 informieren und mittelfristig eine neue Positionsnummer für den Therapiebericht vergeben.
Dieser Umstand war übrigens die Ursache dafür, dass physio.de die neuen Preise erst ein paar Tage später als gewohnt online anbieten konnte.
Verbände und Zahlen
Aus dem Schiedsspruch geht hervor, dass es 43.397 selbstständige Praxen im Bereich der Physiotherapie gibt (Stand 5.12.22). Diese gliedern sich in:
• 41.000 Praxen für Krankengymnastik / Physiotherapie und
• 2.397 Praxen für Massage
Die Verteilung auf die vier maßgeblichen Verbände sieht (nach eigenen Angaben) wie folgt aus:
• Physio Deutschland: 12.339 Praxen (28,4 Prozent)
• VPT: 10.499 Praxen (24,2 Prozent)
• IFK: 5.227 Praxen (12,0 Prozent)
• VDB: 2.716 Praxen (6,3 Prozent)
=> Aus Verhandlerkreisen wird einem allerdings hinter vorgehaltener Hand zugeraunt, dass diese Zahlen angezweifelt werden.
Jüngste Gesetzesänderung hilft ein bisschen
Die Preise für physiotherapeutische Leistungen erfuhren durch die zwei jüngsten Schiedssprüche eine merkliche Steigerung. Sie sind aber von einem leistungsgerechten und wirtschaftlichen Niveau noch weit entfernt – zumindest aus der Sicht der maßgeblichen Berufsverbände. Daher wurden ja auch beide Schiedssprüche aus dem Jahre 2021 beklagt (wir berichteten hier und hier).
So ein Klageweg dauert in Deutschland allerdings lange, vor allem wenn er über mehrere Instanzen geht. In diesem Falle herrschte Verwirrung, vor welchem Gericht die beiden Klagen denn zu verhandeln seien. Zunächst gingen die Klagen an das Landessozialgericht. Dies war aber der Meinung, dass zunächst eine Etage tiefer das Sozialgericht zuständig sei und verwies die Klagen dorthin. Man könne ja schließlich später vor dem Landessozialgericht wieder in Berufung gehen; was die Verfahrenslänge natürlich um Monate und Jahre verlängert hätte.
Doch damit ist jetzt Schluss. Eine Neufassung des Paragraphen 210 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) legt nun fest: Beide Klagen „gehen in dem Stadium, in dem sie sich befinden, auf das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über.“
Journalistische Pflicht ist es, genauer hinzuschauen und mittels Fragen, den Finger in die Wunde zu legen. Hier nun ein paar kritische Nachfragen:
Nach gründlichem Durchlesen aller Unterlagen konnten wir aber keine Prüfung geschweige denn Entscheidung der Schiedsstelle in Sachen Angemessenheit hinsichtlich „leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung“ finden.
Wann gedenkt also die Schiedsstelle diese Prüfung und Entscheidung durchzuführen respektive zu fällen? Wir würden gerne darüber berichten.
Friedrich Merz / physio.de
update vom 11. Januar 2023:
Beim Erstellen unseres Artikels wunderten wir uns noch über folgende bemerkenswerte Teile des Schiedsspruches:
• Ablehnung der ausschließlich retrospektiven Betrachtung der Kostenentwicklung
• Abschließende Prüfung, "ob die sich aus dieser Kostenentwicklung ergebende Vergütung angemessen ist für eine leistungsgerechte und wirtschaftliche Versorgung"
Wie uns mittlerweile bekannt wurde, sind genau diese beiden Aspekte auch Inhalt der Stellungnahme des Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland (BED) im Schiedsverfahren der Ergotherapeuten vom 9. Dezember 2022 (also vier Tage vor dem Schiedsspruch in der Physiotherapie).
Wir erlauben uns, dies mit dem Motto des englischen Hosenbandordens "Honi soit qui mal y pense" zu kommentieren.
RahmenvertragSchiedsverfahrenVergütungVerbändeGKV-SpitzenverbandBerufsgenossenschaftD1AbrechnungGesetzKlage
8,49% Personalkostensteigerung seit den letzten Verhandlungen bei 14,09 % Erhöhung spricht aber auch eine eindeutige Sprache.
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Problem beschreiben
Dolto schrieb:
Danke für die ausführlichen Infos. Die Verbände hätten ruhig erklären können, dass die deutliche Erhöhung eine Art Wette auf die Gehaltsentwicklungen TVöD in diesem Jahr ist. Nach wie vor sind Schiedsstelle und GKV Spitzenverband der Meinung, dass mit den Vergütungen Gehälter auf TVöD Niveau bezahlbar sind.
8,49% Personalkostensteigerung seit den letzten Verhandlungen bei 14,09 % Erhöhung spricht aber auch eine eindeutige Sprache.
Die wichtigste Info versteckt sich wie so oft zwischen den Zeilen.
Das LSG Berlin übernimmt einen entscheidungsreifen Fall vom SG Berlin. Schon das SG hat deutlich gemacht, dass die Schiedsverfahren 1+2 fehlerhaft waren. Nach gängiger Praxis wird also das LSG den Fall an die Schiedsstelle zurückverweisen. Dort findet dann ein erneutes Schiedsverfahren zur Angemessenheit der Preise und der Leistungsbeschreibung (Verwaltungszeiten!) statt.
Anstelle eines jahrelangen Rechtsstreits könnte es nun vergleichsweise schnell gehen. Die Kassen haben null € geboten, die Schiedsstelle hat nicht geschiedst aber die Forderung der Verbände von 42% Anhebung bleibt bestehen.
Zusätzlich haben die Kassen auf breiter Front mit Ihrer Argumentation Schiffbruch erlitten und dürften sich schwer tun, neue Argumente für ihr Angebot zu finden.
Offensichtlich ist reine Obstruktion auf Dauer nicht erfolgreich.
Völlig unvermittelt fällt also 2023 ein neues Schiedsverfahren vom Himmel. Ich bin gespannt, ob sich die Kassen dieses Mal an konstruktiven Lösungen beteiligen werden.
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Dolto schrieb:
Das wäre natürlich super, wenn auf Grundlage der neuen Leistungsbeschreibung wirtschaftliche Preise geschiedst würden. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
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Supermann schrieb:
.
Das hier mal der ein oder andere daneben liegt, ist ja noch zu verschmerzen.
Aber das unsere Verhandlungsvertreter das nicht erkannt haben, ist nicht so toll.
Vielleicht solltest du das nächste mal bei den Verhandlungendabei sein.thumbsup
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JBB schrieb:
@Supermann
Das hier mal der ein oder andere daneben liegt, ist ja noch zu verschmerzen.
Aber das unsere Verhandlungsvertreter das nicht erkannt haben, ist nicht so toll.
Vielleicht solltest du das nächste mal bei den Verhandlungendabei sein.thumbsup
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Schippi schrieb:
@Supermann leider kann ich deinen Thread nicht lesen,warum auch immer 😩🤔
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Inche schrieb:
Andere Frage sind wir auch beim Privat Patient verpflicht zu Prüfen ob er dem Basistarif unterliegt.Auf der regulären Privat verordnung war das nicht erkennbar.Kam erst nach der 2 Rechnung raus.
Uns kann egal sein wieviel Geld derjenige von seiner Kasse wieder bekommt.
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Stefan Arnold schrieb:
Du kannst deine Privatpreise machen wie du möchtest aber solltest vor der ersten Behandlung einen Honorarvereinbarung unterschreiben lassen wo genau drin steht wieviel der Patient am Ende bezahlen muss. Da kann dir nachträglich keiner dumm kommen.
Uns kann egal sein wieviel Geld derjenige von seiner Kasse wieder bekommt.
Siehe auch Basistarif in der privaten Krankenversicherung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Nö, das liegt allein im Verantwortung des Patienten vor der ersten Behandlung darauf hinzuweisen. Auch Ärzte sind nicht verpflichtet gegen Basistarif zu behandeln.
Siehe auch Basistarif in der privaten Krankenversicherung
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke genau das muss ich der Anwältin nach weisen das wir den hinweis nicht hatten
Es gibt keine Verpflichtung (weder für dich noch sonst ein Gesundheitsdienstleister) dein Honorar auf dem Basistarif zu begrenzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Anwalt? Eigentlich ist die Sachlage ziemlich klar: Privatpatient legt VO vor, du machst eine Honorarvereinbarung. Die Honorarvereinbarung soll/muss ein Hinweis auf das wirtschaftliche Risiko (nicht- oder Teilerstattung deiner Rechnung) enthalten. Patient nimmt an oder lehnt ab. Mehr nicht.
Es gibt keine Verpflichtung (weder für dich noch sonst ein Gesundheitsdienstleister) dein Honorar auf dem Basistarif zu begrenzen.
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wurde auch ohne Verträge angnommen es folgte sogar 1 abgearbeites folgerezept das 3 liegt in der einruchtung habe ich nicht mehr angenommen.Für beide Rechnung sind Teilzahlungen eingegangen.Daher geht es jetzt um die restbeträge da folgen jetzt 1x Mahnung 2 u 1x Mahnung 1.Und eine Info Mail das eine nächträgliche Rechnungsänderrung u Rabatierrung nicht möglich sind und das wir keinen Basistarif anbieten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Inche Okay, im Zweifel hättest du vor Gericht dann schlechte Karten und würdest wahrscheinlich verlieren. Du kannst die Aufklärungspflicht nach § 630c Ziff. 3 BGB nicht belegen und kannst auch die Vereinbarung der Honorarhöhe nicht belegen. Solltest du vor die Zukunft unbedingt ändern.
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Inche schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Lag alles vor die Unterschriften wurden verweigert da Betreuer 1 u 2 die Zuständigkeiten nicht geklärt haben antreffen in der Einrichtung war auch nicht Kontakt daten kamen zu spät.Erreichbarkeit fast unmöglicht.Patient voll Beatmet
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Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Vielen Dank für den ausführlichen Bericht.
Die wichtigste Info versteckt sich wie so oft zwischen den Zeilen.
Das LSG Berlin übernimmt einen entscheidungsreifen Fall vom SG Berlin. Schon das SG hat deutlich gemacht, dass die Schiedsverfahren 1+2 fehlerhaft waren. Nach gängiger Praxis wird also das LSG den Fall an die Schiedsstelle zurückverweisen. Dort findet dann ein erneutes Schiedsverfahren zur Angemessenheit der Preise und der Leistungsbeschreibung (Verwaltungszeiten!) statt.
Anstelle eines jahrelangen Rechtsstreits könnte es nun vergleichsweise schnell gehen. Die Kassen haben null € geboten, die Schiedsstelle hat nicht geschiedst aber die Forderung der Verbände von 42% Anhebung bleibt bestehen.
Zusätzlich haben die Kassen auf breiter Front mit Ihrer Argumentation Schiffbruch erlitten und dürften sich schwer tun, neue Argumente für ihr Angebot zu finden.
Offensichtlich ist reine Obstruktion auf Dauer nicht erfolgreich.
Völlig unvermittelt fällt also 2023 ein neues Schiedsverfahren vom Himmel. Ich bin gespannt, ob sich die Kassen dieses Mal an konstruktiven Lösungen beteiligen werden.
Man sollte die Verhandlungen mal da hin führen, daß die elende Bürokratie abgeschafft wird und damit einhergehend auch die Prüfpflicht. Man sollte da hin kommen, daß wir 1/2 Stunde oder 1 Stunde bezahlt bekommen, anstelle der vielen mickrigen Einzelpositionen, bei denen teilweise die Zeitangabe auch noch sehr schwammig ist.
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Keine Chance. Die Prüfplicht hat uns das Bundessozialgericht aufs Auge gedrückt. Sie gilt im Übrigen nicht nur für uns, sondern für alle Leistungsanbieter im gesetzlichen Gesundheitswesen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Karajan schrieb am 11.01.2023 15:27 Uhr:... und damit einhergehend auch die Prüfpflicht. ...
Keine Chance. Die Prüfplicht hat uns das Bundessozialgericht aufs Auge gedrückt. Sie gilt im Übrigen nicht nur für uns, sondern für alle Leistungsanbieter im gesetzlichen Gesundheitswesen.
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doreens schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Dabei ist das Sozialgericht aber nicht davon ausgegangen, dass uns dann das Honorar gekürzt wird. Das ist Auslegungssache der Raubritter der Krankenkassen und damit definitiv abzuschaffen.
Ärgerlich sind die ungerechtfertigte Kürzungen seitens der GKV-Erfüllungsgehilfen allemal (auch bei mir sind sie nicht gut für den Blutdruck). Nur, dafür gibt es auch auf unsere Seite Anwälte und Gerichte um die Kassen eine teueren Lektion zu lernen. Und hier zeigt sich leider immer wieder den vorauseilenden Gehorsam vieler PI, welches es die Berufsgruppe insgesamt nicht leichter machen. Ansonsten sind Rechnungsprüfungen und -beanstandungen in der gesamte Wirtschaft üblich. Auch dass haben viele PI nicht verinnerlicht; sie sind ja, mit Beginn der Selbstständigkeit, in erster Linie Unternehmer geworden und in zweiter Linie auch noch Therapeuten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@doreens Was heißt denn "Honorar kürzen"? Wenn die Abrechnung Fehler enthält, ist die Retaxierung erstmal rechtmäßig. Und glaubst du aller Ernstes, dass die Bundesrichter das nicht bewusst war?
Ärgerlich sind die ungerechtfertigte Kürzungen seitens der GKV-Erfüllungsgehilfen allemal (auch bei mir sind sie nicht gut für den Blutdruck). Nur, dafür gibt es auch auf unsere Seite Anwälte und Gerichte um die Kassen eine teueren Lektion zu lernen. Und hier zeigt sich leider immer wieder den vorauseilenden Gehorsam vieler PI, welches es die Berufsgruppe insgesamt nicht leichter machen. Ansonsten sind Rechnungsprüfungen und -beanstandungen in der gesamte Wirtschaft üblich. Auch dass haben viele PI nicht verinnerlicht; sie sind ja, mit Beginn der Selbstständigkeit, in erster Linie Unternehmer geworden und in zweiter Linie auch noch Therapeuten.
Das TVSG aus 2017. Ich verstehe nicht warum alle so daran festhalten, gerade dieses "Uralt" Urteil zur Begründung zu nehmen, man kann halt nichts machen und muss es so hinnehmen....
Gerade wegen BSG 2009, wurde das TVSG hier ja geschaffen....
Manche waren ja auch der Meinung es könnte nur retrospektiv verhandelt werden...
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Supermann schrieb:
Das Urteil des Bundessozialgerichtes ist von 2009.
Das TVSG aus 2017. Ich verstehe nicht warum alle so daran festhalten, gerade dieses "Uralt" Urteil zur Begründung zu nehmen, man kann halt nichts machen und muss es so hinnehmen....
Gerade wegen BSG 2009, wurde das TVSG hier ja geschaffen....
Manche waren ja auch der Meinung es könnte nur retrospektiv verhandelt werden...
Was aber passiert ist, ist das mit den neuen HMR und BRV die Prüfgrundlagen auf einem neuen und rechtsicheren Basis gestellt wurden. Trotzdem gibt es noch gewissen Bereiche und Rechtsauffassungen, die Seitens einige Kassen gerade auf ihre juristische Festigkeit ausgelotet werden.
Und Ihre dich nicht, Prüfpflicht und Retaxierungen gibt es in alle Bereiche des Gesundheitsweisen. Ich habe eine Patientin, die, zusammen mit ihrem Mann, als Medizinrechtlern eine große Kanzlei führen, die fast ausschließlich Krankenhäuser gegen der GKV in Sache Rechnungsprüfungen vertreten. Und da sind unsere Retaxierungen in Höhe und Menge noch Peanuts gegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Supermann Weil das BSG ein Grundsatzurteil bezüglich der Prüfpflicht gefällt hat (im übrigen nicht nur bei uns). Dieses wurde auch vom TVSG nicht ausgehebelt. Und solange das BSG seine Grundsatzmeinung nicht ändert (oder der Gesetzgeber die Prüfplicht per Gesetz streicht), wird das auch weiterhin Bestand haben. So funktioniert nun mal die höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Was aber passiert ist, ist das mit den neuen HMR und BRV die Prüfgrundlagen auf einem neuen und rechtsicheren Basis gestellt wurden. Trotzdem gibt es noch gewissen Bereiche und Rechtsauffassungen, die Seitens einige Kassen gerade auf ihre juristische Festigkeit ausgelotet werden.
Und Ihre dich nicht, Prüfpflicht und Retaxierungen gibt es in alle Bereiche des Gesundheitsweisen. Ich habe eine Patientin, die, zusammen mit ihrem Mann, als Medizinrechtlern eine große Kanzlei führen, die fast ausschließlich Krankenhäuser gegen der GKV in Sache Rechnungsprüfungen vertreten. Und da sind unsere Retaxierungen in Höhe und Menge noch Peanuts gegen.
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physiox100 schrieb:
Für mich ist es schon ein Unterschied, ob die Kassen erstmal versuchen die Liegezeiten oder sonstwas bei den KH-Abrechnungen kürzen oder ob mir ein Rezept nicht bezahlt wird, weil der Arzt die Änderung des Rezeptdatums nicht mit einer weiteren Datumsangabe versehen hat. Die kürzen bei uns ja nicht, weil wir es hätten schneller, besser oder anders hätten machen können, sondern wegen Formfehlern. Die bestreiten doch nicht mal, dass die Behandlung notwendig war und ich denke in 99% Fälle wurde die Leistung auch erbracht.
Und bitte, verstehe mich nicht falsch: Es gibt auch in meine Optik ein Unterschied zwischen gerechtfertigte Retaxierungen (kein Mensch ist fehlerfrei) und ungerechtfertigte! Aber, ....wenn PI das mit sich machen lassen und sich nicht wehren, ja dem kann nicht geholfen werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiox100 Nein, ach bei den Krankenhäusern wird regelmäßig versucht, erbrachte Leistungen nicht zu bezahlen. Da gibt es null Unterschied mit unserem Bereich.
Und bitte, verstehe mich nicht falsch: Es gibt auch in meine Optik ein Unterschied zwischen gerechtfertigte Retaxierungen (kein Mensch ist fehlerfrei) und ungerechtfertigte! Aber, ....wenn PI das mit sich machen lassen und sich nicht wehren, ja dem kann nicht geholfen werden.
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physiox100 schrieb:
Ich seh da schon noch einen gewaltigen Unterschied. Im Krankenhaus kann man in der Regel entscheiden wie man behandelt und das da vielleicht nicht immer "(wirtschaftlich-)optimal" entschieden wird, ist nachvollziebar: Ambulant/stationär, operativ/konservativ etc.. Die Therapeuten in den Praxen können sich nicht aussuchen was gemacht wird, sondern machen das was der Arzt aufgeschrieben hat oder lassen es notfalls ändern.
Würde das TVSG konsequent umgesetzt, (und auch diese Umsetzung von Verbandsseite eingefordert ?) wäre hier auch das Forum Abrechnung nicht über und über voll bis oben hin...
Statt dessen fast schon reflexartig, man kann nichts machen...
Liest man sich das TVSG genau durch, frägt man sich doch, da steht doch alles drinn...
die "Verantwortlichkeit" ist klar geregelt...
ich weis gar nicht was da (ausser falschem Namen oder Unterschrift des Arztes..) noch schiefgehen kann...
Es kann doch nicht sein das hier fast täglich, ja täglich Meldungen über Absetzungen (zuletzt zb. MLD) aufschlagen, und wir Therapeuten um unsere ehrliche Arbeit betrogen werden...
Da befriedigt ein, "keine Chance" sicherlich nicht. Was ja auch dem TVSG nicht gerecht wird. Bleibt die Frage, wie so oft, will man was ändern ???
... oder versucht man lieber alle auf den Kurs einzuschwören "keine Chance"....
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Supermann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij was mich hier stört ist eben dieser fast schon gebetsmühlenartige Hinweis auf das BSG Urteil von 2009. Bringt uns das weiter ?
Würde das TVSG konsequent umgesetzt, (und auch diese Umsetzung von Verbandsseite eingefordert ?) wäre hier auch das Forum Abrechnung nicht über und über voll bis oben hin...
Statt dessen fast schon reflexartig, man kann nichts machen...
Liest man sich das TVSG genau durch, frägt man sich doch, da steht doch alles drinn...
die "Verantwortlichkeit" ist klar geregelt...
ich weis gar nicht was da (ausser falschem Namen oder Unterschrift des Arztes..) noch schiefgehen kann...
Es kann doch nicht sein das hier fast täglich, ja täglich Meldungen über Absetzungen (zuletzt zb. MLD) aufschlagen, und wir Therapeuten um unsere ehrliche Arbeit betrogen werden...
Da befriedigt ein, "keine Chance" sicherlich nicht. Was ja auch dem TVSG nicht gerecht wird. Bleibt die Frage, wie so oft, will man was ändern ???
... oder versucht man lieber alle auf den Kurs einzuschwören "keine Chance"....
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Dolto schrieb:
Hat sicher seinen Grund, warum der Fragen-Antwort-Katalog aktuell leer ist.
@physiox100
Eins habt ihr Beiden in meine Beiträge offensichtlich überlesen: Ich mache einen deutlichen Unterschied zwischen gerechtfertigte und ungerechtfertigte Absetzungen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Supermann
@physiox100
Eins habt ihr Beiden in meine Beiträge offensichtlich überlesen: Ich mache einen deutlichen Unterschied zwischen gerechtfertigte und ungerechtfertigte Absetzungen.
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micha850 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ganz richtig ist das nicht. Gesundheitsminister Rösler hat sich seinerzeit für eine Reduzierung dieser Prüfungen eingesetzt. Einige sollten ganz abgeschafft werden.
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micha850 schrieb:
@physiox100 thumbsup Und schau dir an bei welchen Patienten mit Chemotherapie noch behandelt (Verdient) wird. Auch bei den hoffnungslosen. Bringt ja ne Menge Geld.
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micha850 schrieb:
@Supermann Das sehe ich auch so, dann muss ein Gesetz, was Blödsinn ist, geändert werden. Ich muss doch nicht prüfen, was ich nicht ausgestellt habe. Das muss der Aussteller prüfen und verantworten. Bin ich eine Prüfstelle? Wer bezahlt uns dafür?
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micha850 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das ist rüber gekommen 👍 Aber das Gesetz muss geändert werden. Da muss man ansetzen. Schöne Aufgabe an die Verbände. Gemeinsam angehen, gut prüfen und los gehts
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Problem beschreiben
Karajan schrieb:
Die Kassen holen sich das Geld auf die eine oder andere Weise eh wieder zurück. Nach der nächsten Erhöhung schicken sie wieder ihre “Berater” zu den Ärzten, die die Ärzte hinsichtlich ihres Verordnungsverhaltens “beraten” werden…..Was kommt dabei raus? Noch mehr Rezepte ohne Zusatzverordnung und noch mehr Rezepte mit 6x Übungsbehandlung. Auf unserer Seite noch mehr Kürzungen wegen angeblicher Formfehler. ……
Man sollte die Verhandlungen mal da hin führen, daß die elende Bürokratie abgeschafft wird und damit einhergehend auch die Prüfpflicht. Man sollte da hin kommen, daß wir 1/2 Stunde oder 1 Stunde bezahlt bekommen, anstelle der vielen mickrigen Einzelpositionen, bei denen teilweise die Zeitangabe auch noch sehr schwammig ist.
Da können sich die Physiotherapeuten aber mal ordentlich bei den Ergotherapeuten bedanken. Und zusätzlich beim Vorsitzenden der Schiedsstelle, Dr. Ulrich Orlowski.
Diese ausschliesslich rückblickende Betrachtung der Kostenentwicklung als Basis für die Verhandlungen zu nehmen - freiwillig und nicht im Gesetz verankert- ist, offen formuliert, ein Armutszeugnis für die Verhandlungsführer der Physios.
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Achim Brueser schrieb:
Bezgl. der Infos und des Updates vom 11.01. zum Punkt "Kostensteigerungen können nur retrospektiv betrachtet werden":
Da können sich die Physiotherapeuten aber mal ordentlich bei den Ergotherapeuten bedanken. Und zusätzlich beim Vorsitzenden der Schiedsstelle, Dr. Ulrich Orlowski.
Diese ausschliesslich rückblickende Betrachtung der Kostenentwicklung als Basis für die Verhandlungen zu nehmen - freiwillig und nicht im Gesetz verankert- ist, offen formuliert, ein Armutszeugnis für die Verhandlungsführer der Physios.
also ich finde den Punkt das die neuen Preise nur für Verordnungen die nach dem 31.01. eigereicht werden auch zu den neuen Preisen vergütet werden schon sehr "spannend"
"Wichtig: Die neuen Preise bekommt nur, wer seine Abrechnung nach dem 31. Januar 2023 der Kasse zur Abrechnung vorlegt. Offizielle Begründung hierfür: Die Kassen brauchen vier Wochen Zeit, um ihre Systeme umzustellen."
Das ist doch auch ein dreistes Stück, oder sehe ich das falsch?
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also ich finde den Punkt das die neuen Preise nur für Verordnungen die nach dem 31.01. eigereicht werden auch zu den neuen Preisen vergütet werden schon sehr "spannend"
"Wichtig: Die neuen Preise bekommt nur, wer seine Abrechnung nach dem 31. Januar 2023 der Kasse zur Abrechnung vorlegt. Offizielle Begründung hierfür: Die Kassen brauchen vier Wochen Zeit, um ihre Systeme umzustellen."
Das ist doch auch ein dreistes Stück, oder sehe ich das falsch?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Günter Schneider schrieb am 13.01.2023 20:24 Uhr:Viel vielen Dank Hr. Merz,
Wahrscheinlich müssen die Lochkarten der GKV-Dinosaurier-Mainframes durch ein Rentner-Hilfskraft von Hand gestanzt werden. Das kann schonmal drei Wochen dauern im digitalen Entwicklungsland Deutschland. 🥴
also ich finde den Punkt das die neuen Preise nur für Verordnungen die nach dem 31.01. eigereicht werden auch zu den neuen Preisen vergütet werden schon sehr "spannend"
"Wichtig: Die neuen Preise bekommt nur, wer seine Abrechnung nach dem 31. Januar 2023 der Kasse zur Abrechnung vorlegt. Offizielle Begründung hierfür: Die Kassen brauchen vier Wochen Zeit, um ihre Systeme umzustellen."
Das ist doch auch ein dreistes Stück, oder sehe ich das falsch?
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Günter Schneider schrieb:
ich meine, nicht jede Praxis kann es sich evtl. erlauben erst im Februar die Abrechnung für den Januar zu machen. Da sind ja sicher einige Dezember Verordnungen dabei mit 1,2 oder mehr Behandlungen im Januar plus die, die im Januar neu abgearbeitet wurden. Wer da nun vorher abrechnet (weil z.B das Geld benötigt wird), dem entsteht ein finazieller Verlust den er nicht verschuldet hat.
Was wird passieren? Entweder ich bekomme wieder von jeder Kasse eine Kürzung, weil das System ja den Preis noch nicht verarbeiten kann oder es passiert gar nichts, weil die Abrechnungsstellen auch einfach nur ein digitales Preisupdate gemacht haben...
Ich lass mich überraschen.
Aber 2 Wochen warten ist nicht, weil dann die Kostendeckung für Februar nicht sicher ist.
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Dominik Plewan schrieb:
Das sehe ich auch sehr kritisch. Mein Softwareanbieter hat die Preise schon angepasst. Und ich werde damit meine Abrechnung digital mit den Kassen machen. Und das vor dem 31.1.
Was wird passieren? Entweder ich bekomme wieder von jeder Kasse eine Kürzung, weil das System ja den Preis noch nicht verarbeiten kann oder es passiert gar nichts, weil die Abrechnungsstellen auch einfach nur ein digitales Preisupdate gemacht haben...
Ich lass mich überraschen.
Aber 2 Wochen warten ist nicht, weil dann die Kostendeckung für Februar nicht sicher ist.
[Ironie an] Erfüllst du denn die Vorschriften nach Basel III, IV nicht? Als Unternehmer musst du 3 Monatsausgaben an Liquidität vorhalten! [Ironie aus]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Günter Schneider
[Ironie an] Erfüllst du denn die Vorschriften nach Basel III, IV nicht? Als Unternehmer musst du 3 Monatsausgaben an Liquidität vorhalten! [Ironie aus]
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Günter Schneider schrieb:
Unternehmer? ich fühle mich als Angestellter der GKV, besagen auch die Richtlinien zur Scheinselbstständigkeitwink
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Eva-Maria Bauer schrieb:
Die Reaktion auf die Erhöhung der Vergütungen macht sich bereits bei uns bemerkbar. Wir haben im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich weniger neue Verordnungen bekommen. Immer wieder mit dem Argument der Ärzte sie dürften nichts mehr verordnen. Was bringt uns Praxisinhaber die Vergütungserhöhung, wenn es unterm Strich gleich ist bzw. vielleicht sogar weniger.
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Norbert Meyer schrieb:
@Eva-Maria Bauer Der Abwärtstrend in Sachen Verordnungen geht ja schon länger .....!
@Norbert Meyer
Kann ich für unsere Region nicht nachvollziehen. Im Gegenteil, wir haben eher mehr VO seit Einführung der neuen HMR. Ist gibt offensichtlich wohl sehr deutliche regionale Unterschiede.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva-Maria Bauer
@Norbert Meyer
Kann ich für unsere Region nicht nachvollziehen. Im Gegenteil, wir haben eher mehr VO seit Einführung der neuen HMR. Ist gibt offensichtlich wohl sehr deutliche regionale Unterschiede.
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micha850 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Bei uns ist kein Rückgang zu spüren…
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Günter Schneider schrieb:
Viel vielen Dank Hr. Merz,
also ich finde den Punkt das die neuen Preise nur für Verordnungen die nach dem 31.01. eigereicht werden auch zu den neuen Preisen vergütet werden schon sehr "spannend"
"Wichtig: Die neuen Preise bekommt nur, wer seine Abrechnung nach dem 31. Januar 2023 der Kasse zur Abrechnung vorlegt. Offizielle Begründung hierfür: Die Kassen brauchen vier Wochen Zeit, um ihre Systeme umzustellen."
Das ist doch auch ein dreistes Stück, oder sehe ich das falsch?
Wenn ich nur mal mich selbst anschaue. Ohne dass ich irgendetwas an meinem Lebensstiel geändert habe, sind meine monatlichen Fixkosten, im letzten Jahr allein, um fast 300,-€ gestiegen (Mietnebenkosten, Strom, absolut notwendiger Kraftstoff / Fahrkosten)... meine letzte Gehaltsanpassung ist zwei Jahre her...
Zugegeben, an der Gehaltsanpassung ist der Kassenverband nicht direkt schuld.
Bei diesen 300,-€ sind die gestiegenen Lebensmittelpreise und sonstige Teuerungsraten noch gar nicht eingerechnet...
Unterm Strich, selbst wenn mein Arbeitsgeber mir die 8,x% der Preisanpassung komplett weiterreichen würde, was er ja gar nicht kann, würde mir am Ende immernoch Geld fehlen... Sprich diese Preisanpassung ist dem Grunde nach noch nicht mal ein Inflationsausgleich...
Ich bin, wie immer, maßlos enttäuscht. Warum haben wir eigentlich überhaupt 4 verschiedene Verbände, wäre es nicht sinnvoller mit einem Verband aufzutreten? Dafür geballt?
Naja... shit happens... mal sehen wie lang das noch gut geht.
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Wie kommt der Angestellte Dominik zu der irrigen Annahme, das die Praxisbestitzer die Erhöhungen nicht weitergeben können?
Wir geben seit Jahren die Erhöhung im Prinzip eins zu eins weiter. Diesmal 8%. Natürlich geht das, wenn man selbst mitarbeitet und gut strukturiert.
Unsere Mitarbeiter sind das Wertvollste was wir haben.
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Klaus O schrieb:
Nur ein Aufruf an alle Praxisinhaber die dies lesen:
Wie kommt der Angestellte Dominik zu der irrigen Annahme, das die Praxisbestitzer die Erhöhungen nicht weitergeben können?
Wir geben seit Jahren die Erhöhung im Prinzip eins zu eins weiter. Diesmal 8%. Natürlich geht das, wenn man selbst mitarbeitet und gut strukturiert.
Unsere Mitarbeiter sind das Wertvollste was wir haben.
Schönen Sonntag noch..
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Horatio72 schrieb:
@Klaus O Klar geht das, Gegenfrage, haben deine MA auch auf Geld verzichtet als höhere Strom und Heizkosten kamen(bevor jetzt wieder kommt, sind ja nur 2 Prozent, ) oder als die Hygiene Pauschale zurückgenommen wurde obwohl weiterhin getestet wird, gelüftet, gereinigt etc? Wurde dir am Ende des Monats Geld erlassen von deinen MA weil plötzlich reihenweise Therapien abgesagt wurden weil Pat. mit "Symptomen" nicht kommen konnten und schnell adäquater Ersatz besorgt werden konnte.? Nciht falsch verstehen, ich habe immer weitergegeben und eigentlich gute Löhne bezahlt, aber irgendwie hab ich das Gefühl das die PI die einzigen Selbstständigen auf der Welt sind die KEIN Gewinn machen dürfen. Und so 2 -3 Kasper hier befeuern das ganze auch immer wieder unter verschiedenen Namen. Dabei ist es doch so einfach für die AN zu Zeit. Sucht euch den Job aus der euch passt, wenn die Bedingungen nicht stimmen---- 2 Strassen weiter sucht der nächste Physio händeringend Leute. Was muss denn hier immer gefordert werden? Habt mal Arsch in der Hose und fordert bei eurem Chef. Aber anscheinend muss ich hier erstmal Mut geholt werden und Bestätigung gebraucht. Wenn einer von meine MA hier nicht mehr zufrieden ist--- da ist die Tür! Komischerweise hat das bis jetzt noch nie einer gemacht,, evtl. gehört doch etwas mehr als nur das Geld zu nem guten Job.
Schönen Sonntag noch..
Ich hatte hier in keiner Form vor, meinen Arbeitgeber in die Pfanne zu hauen. Ich verdiene ein anständiges Gehalt und ich bin sehr zufrieden mit meinem Arbetisplatz und mit meinem Arbeitsgeber, der sich ein Arm und ein Bein ausreißt um es meinen Kollegen und mir unseren Arbeitsplatz so angenehm und fair wir möglich zu gestalten.
Es Ging eher in die Richtung, das diese ach so tolle Preisanpassung, ich nenne Sie jetzt absichtlich nicht erhöhung, weil im Grunde ist sie das ja nicht wirklich...
Es ist noch nicht mal der Inflationsausgleich... noch nicht mal der.
Ich weiß die GKV hatte es auch nicht leicht die letzten Jahre, aber das ist wirklich langsam aber sicher lächerlich.
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Dominik Derckum schrieb:
@Klaus O @Horatio72 :
Ich hatte hier in keiner Form vor, meinen Arbeitgeber in die Pfanne zu hauen. Ich verdiene ein anständiges Gehalt und ich bin sehr zufrieden mit meinem Arbetisplatz und mit meinem Arbeitsgeber, der sich ein Arm und ein Bein ausreißt um es meinen Kollegen und mir unseren Arbeitsplatz so angenehm und fair wir möglich zu gestalten.
Es Ging eher in die Richtung, das diese ach so tolle Preisanpassung, ich nenne Sie jetzt absichtlich nicht erhöhung, weil im Grunde ist sie das ja nicht wirklich...
Es ist noch nicht mal der Inflationsausgleich... noch nicht mal der.
Ich weiß die GKV hatte es auch nicht leicht die letzten Jahre, aber das ist wirklich langsam aber sicher lächerlich.
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Dolto schrieb:
@Horatio72 Ach wie schnell wird der Rettungsschirm und die Möglichkeit der Kurzarbeit vergessen. Ein Blick in die GKV-HIS verrät uns kein Verordnungsrückgang in 2020 und 2021.
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Horatio72 schrieb:
@Dolto Was hat denn der Verordnungsrückgang mit kurzfristig abgesagten Terminen zu tun? Ob ich bis März oder April voll bin ist mir egal wenn ich die Lücken morgen nicht füllen kann.? Mittlerweile glaube ich ja echt das du gar kein Physio bist. So viel Unsinn wie du kann man in diesem Beruf gar nicht verzapfen.
Die ''Ignorieren''-Funktion gibt es für genau solche Kandidaten.
Aber nein, irgendjemand muss dann doch immer noch auf ihn eingehen und rumdiskutieren.
Genau das will er doch.
Zeit und Energie binden, Konsensfindung ist nicht erwünscht.
Jetzt lasst doch endlich mal gut sein.
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Sarah Gerbert schrieb:
Ihr wollt es aber auch alle so, oder?
Die ''Ignorieren''-Funktion gibt es für genau solche Kandidaten.
Aber nein, irgendjemand muss dann doch immer noch auf ihn eingehen und rumdiskutieren.
Genau das will er doch.
Zeit und Energie binden, Konsensfindung ist nicht erwünscht.
Jetzt lasst doch endlich mal gut sein.
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Dominik Derckum schrieb:
Ohne jetzt zu zynisch werden zu wollen... Aber ist es nicht so, dass die Lebenshaltungkosten eines jeden Bürgers, sowie die Betriebskosten eines jeden Unternehmens... nicht nur der Physios... in den letzten Jahren immens gestiegen sind.
Wenn ich nur mal mich selbst anschaue. Ohne dass ich irgendetwas an meinem Lebensstiel geändert habe, sind meine monatlichen Fixkosten, im letzten Jahr allein, um fast 300,-€ gestiegen (Mietnebenkosten, Strom, absolut notwendiger Kraftstoff / Fahrkosten)... meine letzte Gehaltsanpassung ist zwei Jahre her...
Zugegeben, an der Gehaltsanpassung ist der Kassenverband nicht direkt schuld.
Bei diesen 300,-€ sind die gestiegenen Lebensmittelpreise und sonstige Teuerungsraten noch gar nicht eingerechnet...
Unterm Strich, selbst wenn mein Arbeitsgeber mir die 8,x% der Preisanpassung komplett weiterreichen würde, was er ja gar nicht kann, würde mir am Ende immernoch Geld fehlen... Sprich diese Preisanpassung ist dem Grunde nach noch nicht mal ein Inflationsausgleich...
Ich bin, wie immer, maßlos enttäuscht. Warum haben wir eigentlich überhaupt 4 verschiedene Verbände, wäre es nicht sinnvoller mit einem Verband aufzutreten? Dafür geballt?
Naja... shit happens... mal sehen wie lang das noch gut geht.
Es wurde noch einmal klargestellt: „Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur dann tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.“
Hierzu habe ich eine Frage: Muß ich alle ,in der Klammer aufgeführten, Leistungen an einem Tag innerhalb der 60 Minuten erbringen? Wenn vom Arzt keine Spezifizierung vorgenommen wurde. Zulassung für Erbringung D1 liegt vor.
LG von der Insel Rügen
Jörg
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Rügenmasseur schrieb:
Konkretisierung bei den Regelungen zu D1
Es wurde noch einmal klargestellt: „Die Leistung X2001 kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/ Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Erfolgt eine Spezifizierung kann der Therapeut nur dann tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt.“
Hierzu habe ich eine Frage: Muß ich alle ,in der Klammer aufgeführten, Leistungen an einem Tag innerhalb der 60 Minuten erbringen? Wenn vom Arzt keine Spezifizierung vorgenommen wurde. Zulassung für Erbringung D1 liegt vor.
LG von der Insel Rügen
Jörg
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