Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Was sich in unserem Beitrag vom 25.10.22 schon angedeutet hatte, wird nun Wirklichkeit. Die Regelung zur Impfpflicht für TherapeutInnen läuft zum Jahresende aus. Dies bestätigte auf unsere Nachfrage hin das Bundesministerium für Gesundheit.
Entlassmanagement
Das Entlassmanagement läuft nicht rund in Deutschland (wir berichteten). Umso wichtiger ist es, auf dem aktuellen Stand zu sein. Ursprünglich sollte die Corona-Sonderregelung zum gestrigen Tage auslaufen, wurde aber erneut verlängert.
Sie lautet weiterhin:
- • Verordnungsfähiger Zeitraum: 14 Tage
Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung ist nun bis einschließlich 6. April 2023.• Behandlungsbeginn: innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entlassung
• Behandlungsende: spätestens 21 Kalendertage nach Entlassung
Hintergrund
Die Corona-Sonderregelung des Entlassmanagements ist in § 2a (Abs.2) der Heilmittel-Richtlinie geregelt. In Sachen Geltungsdauer steht dort aber kein fixes Datum. Vielmehr ist dort bestimmt, dass die Sonderregel so lange gilt wie auch der § 1 Absatz 2 Satz 2 der SARS-Cov-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVV) Gültigkeit hat.
Und diese Gültigkeit wurde vor Kurzem im Artikel 8a des "Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19" (CovidIfSGAnpG 2022) neu definiert.
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
Diese Regelung hat der G-BA Anfang August auf Grund steigender Fallzahlen wieder "aktiviert". Sie galt vorerst befristet bis 30. November 2022 und wurde nun bis 31. März 2023 verlängert. Unseren Artikel vom 31. März 2022 haben wir dementsprechend aktualisiert.
Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
EntlassmanagementAUImpfungCorona
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
WiHe schrieb:
Ist schon schade das wir das Entlassmanagement nicht machen können
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
jürgen65 schrieb:
Falsch! Nicht die Immunisierung ist anscheinend ausreichend, sondern Herr Lauterbach hat endlich zugegeben dass die Impfung die Ansteckung und Weitergabe nicht verhindert! Heißt, die Impfpflicht war von Anfang an völlig unsinnig und hat dem Gesundheitssystem nur geschadet!
Mein Profilbild bearbeiten