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Gesundheitssystem
Fehlverhalten von Krankenkassen anzeigen
Eingabe des Aktionsbündnisses Therapeuten-am-Limit beim Bundesamt erfolgreich
26.09.2020 • 4 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Gesetzliche Kranken-Versicherungen (GKV) sind per Definition eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mit öffentlichen Aufgaben betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren hoheitliche Aufgaben ihr gesetzlich oder satzungsmäßig zugewiesen worden sind. Aufgrund dieser hoheitlichen Aufgaben unterliegen sie normalerweise sehr strengen Kontrollen.

Unsere GKVen beispielsweise unterliegen der Kontrolle des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), welches dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt ist. Die Aufgabe der Krankenkassen ist es laut § 1 - Fünftes Sozial-Gesetz-Buch (SGB V) unter anderem, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern sowie die Versicherten aufzuklären, zu beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinzuwirken.“

Dass einige Krankenkassen aber bisweilen ihren Einfluß etwas überstrapazieren und in das Verordnungsverhalten von Ärzten eingreifen wollen, hat sich dieses Frühjahr wieder im Bereich Nordrhein gezeigt. Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die Barmer Ersatzkassen (BEK) hatten sich in dieser Zeit verstärkt an Ärzte gewandt und eine „persönliche Kontaktaufnahme“ angekündigt. Hintergrund seien überdurchschnittlich hohe Verordnungsvolumina im Bereich der ambulanten Heilmittelversorgung.

Dass diese „persönliche Kontaktaufnahme“ aber durchaus problembehaftet ist, haben die Therapeuten-am-Limit in einem detaillierten Schreiben an das BAS analysiert. Unwirtschaftliches Verhalten der Krankenkassen ist hier jedoch nur einer der Vorwürfe. Weiterhin geht es um das Unterwandern von Rechtswegen (Aushebeln von Widerspruchsregelungen) und die Fehldeutung von Datenlagen, die zu unrechtmäßigen Prüfungen von Ärzten mit vornehmlich KKH- bzw BEK-versicherten Patienten führten.

Die Therapeuten-am-Limit vermuten durchaus ein systematisches Verhalten. Leider würden diesbezüglich aber nur zu selten Eingaben beim BAS gemacht. Dass eine solche Eingabe durchaus Erfolg zeitigen kann, zeigt die Antwort aus der Bundesbehörde. KKH und BEK hätten dem BAS nun zugesichert, „die umstrittene Verfahrensweise aktuell nicht anzuwenden“. Weiterhin wolle man „die grundsätzliche Bedeutung der Problematik mit den Kassen“ erörtern.

Auch in diesem Fall zeigt sich, dass sich die Gesundheitsdienstleister von den GKVen nicht alles gefallen lassen müssen – weder als Heilmittelerbringer noch als Arzt. Sei es über das Bundesamt für Soziale Sicherung, das gezielte Lancieren solcher Missstände in Medien oder aber Aktionen auf der Strasse …

Protest wirkt!

Man muß ihn nur starten…

OG / physio.de

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TALGKVBAS


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Alfred Kramer
26.09.2020 16:49
Ich frage mich nur, warum die etablierten Verbände so etwas bisher nicht auf die Reihe bekamen....wo da doch so viele gut bezahlte Juristen helfen, die Verbände zu schützen...Ups, hab ich mich mal wieder unklar ausgedrückt??
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Ich frage mich nur, warum die etablierten Verbände so etwas bisher nicht auf die Reihe bekamen....wo da doch so viele gut bezahlte Juristen helfen, die Verbände zu schützen...Ups, hab ich mich mal wieder unklar ausgedrückt??
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Olav
26.09.2020 17:29
Ähnliche Gedanken bekommt man, wenn man vom Musterprozess des VDLS bezüglich kurzfristiger Terminabsagen durch Patienten und der entsprechenden Kostenerstattung hört... warum nicht früher?

VDLS führt Musterprozess: Krankenkassen sollen bei kurzfristigen Absagen der Patienten Ausfall zahlen – VDLS · Verband Deu

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Ähnliche Gedanken bekommt man, wenn man vom Musterprozess des VDLS bezüglich kurzfristiger Terminabsagen durch Patienten und der entsprechenden Kostenerstattung hört... warum nicht früher? https://www.vdls-ev.de/vdls-fuehrt-musterprozess-krankenkassen-sollen-bei-kurzfristigen-absagen-der-patienten-ausfall-zahlen/?fbclid=IwAR02PAFxwkCN6SA4qDTKSTP-tRe-mXoOEVSACfk9fo0ip7qFiav2xDhIpz8
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Olav schrieb:

Ähnliche Gedanken bekommt man, wenn man vom Musterprozess des VDLS bezüglich kurzfristiger Terminabsagen durch Patienten und der entsprechenden Kostenerstattung hört... warum nicht früher?

VDLS führt Musterprozess: Krankenkassen sollen bei kurzfristigen Absagen der Patienten Ausfall zahlen – VDLS · Verband Deu

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Alfred Kramer schrieb:

Ich frage mich nur, warum die etablierten Verbände so etwas bisher nicht auf die Reihe bekamen....wo da doch so viele gut bezahlte Juristen helfen, die Verbände zu schützen...Ups, hab ich mich mal wieder unklar ausgedrückt??

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mogli123
27.09.2020 10:21
Ich wünsche beiden Aktionen Erfolg !

Jeder weiß doch, warum unsere Physio-Verbände solche Dinge nicht machen.
Sie wollen das gute Verhältnis zu unseren Vertragspartnern, den Krankenkassen nicht gefährden.

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Ich wünsche beiden Aktionen Erfolg ! Jeder weiß doch, warum unsere Physio-Verbände solche Dinge nicht machen. Sie wollen das gute Verhältnis zu unseren Vertragspartnern, den Krankenkassen nicht gefährden.
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mogli123 schrieb:

Ich wünsche beiden Aktionen Erfolg !

Jeder weiß doch, warum unsere Physio-Verbände solche Dinge nicht machen.
Sie wollen das gute Verhältnis zu unseren Vertragspartnern, den Krankenkassen nicht gefährden.

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Alfred Kramer
27.09.2020 21:32
Welches Verhältnis??????
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Alfred Kramer schrieb:

Welches Verhältnis??????



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