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Wie es sich für gute Berichterstatter ziemt, nahmen wir rechtzeitig Kontakt mit allen infrage kommenden Kostenträgern auf. Wir wollten wissen, ob diese gedenken, ihre Corona-Sonderregelungen – speziell auch die Hygienepauschale – zu verlängern.
Im Rahmen dieser Recherchen bekräftigte der Verband der Privaten Krankenversicherung uns trotz insistierender Nachfrage, dass sie die Hygienepauschale zum 31.3.22 auslaufen lassen werden. Dies teilten wir Ihnen daraufhin in unserem Bericht zu den Corona-Sonderregelungen auch so mit.
Durch engagierte Forumsteilnehmer wurde unsere Redaktion nun darauf aufmerksam, dass andernorts gegenteilige Meldungen im Umlauf seien. Anlass für uns, erneut bei besagtem Verband vorstellig zu werden.
Und siehe da, nach einigen gewissen Momenten des Zauderns und zögerlichen Formulierens räumte dieser dann doch ein wenig kleinlaut ein, dass er seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen habe, "die pandemiebedingte Extravergütung (Hygienepauschale) in Höhe von bis zu 1,50 Euro je Behandlung bis zum 30. Juni 2022 zu erstatten." Gleichwohl lege er aber auch Wert auf die Feststellung, dass "diese ja nicht weisungsgebunden" sind.
Wir haben unseren Bericht zu den Corona-Sonderregeln dahingehend aktualisiert und meinen: Geht doch.
Friedrich Merz / physio.de
CoronaHygienePKVAbrechnung
Wie "gewohnt", haben die KK auf den letzten dRücker entschieden...
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HJS111 schrieb:
Mein Berufsverband hat mich über die verlängerten Corona-Sonderregelungen informiert :-).
Wie "gewohnt", haben die KK auf den letzten dRücker entschieden...
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