Wir suchen für das TherapieZentrum
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/einen
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten
(w/m/d)
in Voll- oder Teilzeit zunächst
befristet auf 2 Jahre (mit sehr
guter Aussicht auf Verlängerung).
Das TherapieZentrum (Zentrum für
Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie am Universitätsklinikum
Tübingen) versorgt mit rund 100
Mitarbeitenden interdiszip...
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/einen
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten
(w/m/d)
in Voll- oder Teilzeit zunächst
befristet auf 2 Jahre (mit sehr
guter Aussicht auf Verlängerung).
Das TherapieZentrum (Zentrum für
Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie am Universitätsklinikum
Tübingen) versorgt mit rund 100
Mitarbeitenden interdiszip...
Nach § 196 Absatz 14 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Leistungen von Heilmittelerbringern, Ärzten und anderen Freiberuflern lediglich 2 Jahre. Entscheidend ist dabei das Rechnungsdatum. Wer bei der Rechnungslegung ein spätes Datum wählt, z.B. eine Rechnung statt im Dezember erst im Januar erstellt, könnte somit den Verjährungszeitpunkt hinausschieben.
Es gibt allerdings Möglichkeiten, eine Unterbrechung der Verjährung zu erreichen. Durch Erlass eines Mahnbescheides oder einer Klage wird die Verjährung aufgehoben.
Es empfiehlt sich daher, möglichst bald Mahnbescheide zu erlassen oder Klage zu erheben. Beachten Sie dabei bitte, dass der Mahnbescheid oder die Klageerhebung vor dem 31.12. dem säumigen Patienten zugestellt sein muss. Nur dann kommt es tatsächlich zu einer Unterbrechung der Verjährung.
Peter Appuhn
physio.de
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