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Lymphdrainage
Mehr Flexibilität bei der MLD?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) macht den Weg für eine bedarfsgerechte Planung frei – aber leider wieder recht bürokratisch. Aber keine Bange, wir helfen Ihnen.
Lymphdrainage am Knie
Foto: Stefan Puchner, Bildjournalist, Augsburg •
Lizenz: CC-BY •
Wer manuelle Lymphdrainage anwendet, wird das Problem kennen: Eine Patientin mit ausgeprägtem beidseitigen Lymphödem erhält vom Arzt eine unzureichende Verordnung über 30 Minuten MLD, während der nächste Patient mit nur leichter Schwellung im Unterschenkel eine viel zu lang angesetzte Verordnung für 45 Minuten mit in die Praxis bringt. Was bleibt, ist bürokratischer Aufwand, sowohl für die Physiotherapie- als auch für die Arztpraxis, um die Verordnung bedarfsgerecht ändern zu lassen.
Damit soll bald Schluss sein. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass zum 1. Oktober 2024 LymphtherapeutInnen entscheiden dürfen, wie lange behandelt wird. 30, 45 oder 60 Minuten sind möglich; vorausgesetzt: Der verordnete Arzt verzichtet auf eine Zeitangabe hinter dem Heilmittel "MLD".
In Zukunft sollen also TherapeutInnen entscheiden können, ob sie ausgeprägte einseitigen Lymphödemen etwa 60-minütige Therapie zukommen lassen oder auch gering vorhandene beidseitig vorliegende Ödeme lediglich 30 Minuten behandeln.
Klingt alles zu gut
Was allerdings nach purer Freiheit klingt, ist in Wahrheit dann doch durch den G-BA klar reglementiert. Denn die Therapiezeit hat sich nach den Vorgaben "Stadium" und "Behandlungsbedarf" zu richten. Wobei für den Fall, dass keine Zeitangabe für die MLD auf dem Rezept genannt ist, der Arzt das Stadium des Ödems mittels ICD-10-Code festlegt.
Hier noch einmal eine Übersicht über die in Frage kommenden Stadien gemäß der S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Lymphödemen.
Nachdem nun das Stadium des Ödems bekannt ist, entscheidet die Therapeutin gemäß Behandlungsbedarf über die Behandlungszeit. Hierfür hat sich der G-BA untenstehende Einteilung ausgedacht.
Zur Erleichterung wird es eine verpflichtende Angabe des Körperteils auf der Verordnung nicht mehr geben. Wie lange eine Therapie angesetzt wird, kann auch innerhalb einer Verordnung bedarfsgerecht geändert werden, etwa wenn die Witterungsverhältnisse zu einer erhöhten Schwellungsneigung führen.
Ergänzende Beschlüsse
Zur eigentlich dringend notwendigen Verbesserung der Situation um die Kompressionsversorgung gibt es wenig Neuerungen. Diese soll weiterhin im Anschluss an die MLD erfolgen, wobei das Material vom Arzt separat verordnet wird.
Klargestellt wurde noch einmal, dass „der Einsatz von Apparaten zur Kompressionstherapie nicht als Bestandteil der Leistung 'Manuelle Lymphdrainage' anzusehen ist.“ Auch bei Vorhandensein und Einsatz eines Kompressionsapparates wird festgelegt, dass der Arzt weiterhin MLD verordnen „soll und muss.“ Eine Entlastung der durch MLD überquellenden Pläne ist also diesbezüglich nicht in Sicht.
Abschließende Bemerkungen
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss diesem Beschluss noch zustimmen (was aber bislang stets eine reine Formsache war).
Daniel Bombien und Friedrich Merz / physio.deNachtrag vom 27. September 2024:
Wie Ärzte von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) darüber informiert werden, lesen Sie hier.Nachtrag vom 1. Oktober 2024:
Pünktlich zur geplanten Einführung der neuen Regelungen rufen die Verbände dazu auf, in bestimmten Fällen die Annahme von Lymph-Rezepten ohne Zeitangaben zu verweigern.
Zitat:
,,Wie lange eine Therapie angesetzt wird, kann auch innerhalb einer Verordnung bedarfsgerecht geändert werden, etwa wenn die Witterungsverhältnisse zu einer erhöhten Schwellungsneigung führen."
-> Also sagt man dem Patienten zu Beginn einer Therapie: ,,Wie viel Sie zuzahlen müssen kann ich Ihnen nicht sagen."
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Zitat:
,,Wie lange eine Therapie angesetzt wird, kann auch innerhalb einer Verordnung bedarfsgerecht geändert werden, etwa wenn die Witterungsverhältnisse zu einer erhöhten Schwellungsneigung führen."
-> Also sagt man dem Patienten zu Beginn einer Therapie: ,,Wie viel Sie zuzahlen müssen kann ich Ihnen nicht sagen."
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Und den Wetterbericht für diesen Tag und die Region bitte ausdrucken als Beweismittel für die Abrechnung .Es wird immer lustiger.....
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Und den Wetterbericht für diesen Tag und die Region bitte ausdrucken als Beweismittel für die Abrechnung .Es wird immer lustiger.....
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jürgen336 schrieb:
Und den Wetterbericht für diesen Tag und die Region bitte ausdrucken als Beweismittel für die Abrechnung .Es wird immer lustiger.....
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Halbtitan schrieb:
Zitat:
,,Wie lange eine Therapie angesetzt wird, kann auch innerhalb einer Verordnung bedarfsgerecht geändert werden, etwa wenn die Witterungsverhältnisse zu einer erhöhten Schwellungsneigung führen."
-> Also sagt man dem Patienten zu Beginn einer Therapie: ,,Wie viel Sie zuzahlen müssen kann ich Ihnen nicht sagen."
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Ich kann ja aber auch schlecht die kommenden Termine planen, wenn ein erhöhter Bedarf besteht, sag ich dann den Patienten danach ab? Und die Frage ist, wie beurteilen die Damen am Tresen, welches Stadium das jetzt ist?
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Ich kann ja aber auch schlecht die kommenden Termine planen, wenn ein erhöhter Bedarf besteht, sag ich dann den Patienten danach ab? Und die Frage ist, wie beurteilen die Damen am Tresen, welches Stadium das jetzt ist?
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Genau darin sehe ich das größte Problem, wie soll die Empfangskraft Termine machen? Eigentlich müsste erst eine Begutachtung der Patienten durch die Therapeuten erfolgen und dann kann man erst Termine machen. Aber dafür gibt’s keine Posiotionsnummer und kein Geld. Und wenn dann die Termine gemacht sind und der Bedarf ändert sich kann man schlecht aus 30 Minuten auf einmal 60 Minuten Behandlung machen.
Also ich sehe das nicht als Vorteil, sondern nur wieder als gute Möglichkeit der Krankenkassen eine Absetzung durch zu kriegen…
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Genau darin sehe ich das größte Problem, wie soll die Empfangskraft Termine machen? Eigentlich müsste erst eine Begutachtung der Patienten durch die Therapeuten erfolgen und dann kann man erst Termine machen. Aber dafür gibt’s keine Posiotionsnummer und kein Geld. Und wenn dann die Termine gemacht sind und der Bedarf ändert sich kann man schlecht aus 30 Minuten auf einmal 60 Minuten Behandlung machen.
Also ich sehe das nicht als Vorteil, sondern nur wieder als gute Möglichkeit der Krankenkassen eine Absetzung durch zu kriegen…
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Ahn schrieb:
Genau darin sehe ich das größte Problem, wie soll die Empfangskraft Termine machen? Eigentlich müsste erst eine Begutachtung der Patienten durch die Therapeuten erfolgen und dann kann man erst Termine machen. Aber dafür gibt’s keine Posiotionsnummer und kein Geld. Und wenn dann die Termine gemacht sind und der Bedarf ändert sich kann man schlecht aus 30 Minuten auf einmal 60 Minuten Behandlung machen.
Also ich sehe das nicht als Vorteil, sondern nur wieder als gute Möglichkeit der Krankenkassen eine Absetzung durch zu kriegen…
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Claudia Kö schrieb:
Ich kann ja aber auch schlecht die kommenden Termine planen, wenn ein erhöhter Bedarf besteht, sag ich dann den Patienten danach ab? Und die Frage ist, wie beurteilen die Damen am Tresen, welches Stadium das jetzt ist?
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Gute Sache. Ich habe beispielsweise eine Patientin, die immer LD 60 hatte, wegen ausgeprägtem Ödem. Plötzlich ordnet die Ärztin an, LD 30, sie dürfe nicht mehr 60 verordnen. Mein Gespräch mit ihr hat meinen Blutdruck in die Höhe getrieben. Das dürfte dann zukünftig wegfallen. In letzter Zeit hatte ich wiederholt therapeutisch unsinnige Rezepte.
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Gute Sache. Ich habe beispielsweise eine Patientin, die immer LD 60 hatte, wegen ausgeprägtem Ödem. Plötzlich ordnet die Ärztin an, LD 30, sie dürfe nicht mehr 60 verordnen. Mein Gespräch mit ihr hat meinen Blutdruck in die Höhe getrieben. Das dürfte dann zukünftig wegfallen. In letzter Zeit hatte ich wiederholt therapeutisch unsinnige Rezepte.
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Joonika schrieb:
Gute Sache. Ich habe beispielsweise eine Patientin, die immer LD 60 hatte, wegen ausgeprägtem Ödem. Plötzlich ordnet die Ärztin an, LD 30, sie dürfe nicht mehr 60 verordnen. Mein Gespräch mit ihr hat meinen Blutdruck in die Höhe getrieben. Das dürfte dann zukünftig wegfallen. In letzter Zeit hatte ich wiederholt therapeutisch unsinnige Rezepte.
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Das ist wirklich unglaublich! Mehr Entscheidungskraft, bedeutet mehr Verantwortung und wer Fehler macht, aus Zeitmangel oder …. , der bekommt dann Absetzungen! Prima, der Job wird immer uninteressanter. Mehr Verantwortung sollte erstmal deutlich mehr bezahlt werden!
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kathi1982 schrieb:
Das ist wirklich unglaublich! Mehr Entscheidungskraft, bedeutet mehr Verantwortung und wer Fehler macht, aus Zeitmangel oder …. , der bekommt dann Absetzungen! Prima, der Job wird immer uninteressanter. Mehr Verantwortung sollte erstmal deutlich mehr bezahlt werden!
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Damit soll bald Schluss sein. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass zum 1. Oktober 2024 LymphtherapeutInnen entscheiden dürfen, wie lange behandelt wird. 30, 45 oder 60 Minuten sind möglich; vorausgesetzt: Der verordnete Arzt verzichtet auf eine Zeitangabe hinter dem Heilmittel "MLD".
In Zukunft sollen also TherapeutInnen entscheiden können, ob sie ausgeprägte einseitigen Lymphödemen etwa 60-minütige Therapie zukommen lassen oder auch gering vorhandene beidseitig vorliegende Ödeme lediglich 30 Minuten behandeln.
Klingt alles zu gut
Was allerdings nach purer Freiheit klingt, ist in Wahrheit dann doch durch den G-BA klar reglementiert. Denn die Therapiezeit hat sich nach den Vorgaben "Stadium" und "Behandlungsbedarf" zu richten. Wobei für den Fall, dass keine Zeitangabe für die MLD auf dem Rezept genannt ist, der Arzt das Stadium des Ödems mittels ICD-10-Code festlegt.
Hier noch einmal eine Übersicht über die in Frage kommenden Stadien gemäß der S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie von Lymphödemen.
Nachdem nun das Stadium des Ödems bekannt ist, entscheidet die Therapeutin gemäß Behandlungsbedarf über die Behandlungszeit. Hierfür hat sich der G-BA untenstehende Einteilung ausgedacht.
Zur Erleichterung wird es eine verpflichtende Angabe des Körperteils auf der Verordnung nicht mehr geben. Wie lange eine Therapie angesetzt wird, kann auch innerhalb einer Verordnung bedarfsgerecht geändert werden, etwa wenn die Witterungsverhältnisse zu einer erhöhten Schwellungsneigung führen.
Ergänzende Beschlüsse
Zur eigentlich dringend notwendigen Verbesserung der Situation um die Kompressionsversorgung gibt es wenig Neuerungen. Diese soll weiterhin im Anschluss an die MLD erfolgen, wobei das Material vom Arzt separat verordnet wird.
Klargestellt wurde noch einmal, dass „der Einsatz von Apparaten zur Kompressionstherapie nicht als Bestandteil der Leistung 'Manuelle Lymphdrainage' anzusehen ist.“ Auch bei Vorhandensein und Einsatz eines Kompressionsapparates wird festgelegt, dass der Arzt weiterhin MLD verordnen „soll und muss.“ Eine Entlastung der durch MLD überquellenden Pläne ist also diesbezüglich nicht in Sicht.
Abschließende Bemerkungen
Daniel Bombien und Friedrich Merz / physio.de
Nachtrag vom 27. September 2024:
Wie Ärzte von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) darüber informiert werden, lesen Sie hier.
Nachtrag vom 1. Oktober 2024:
Pünktlich zur geplanten Einführung der neuen Regelungen rufen die Verbände dazu auf, in bestimmten Fällen die Annahme von Lymph-Rezepten ohne Zeitangaben zu verweigern.
LymphdrainageHeilmittelrichtlinieG-BA
,,Wie lange eine Therapie angesetzt wird, kann auch innerhalb einer Verordnung bedarfsgerecht geändert werden, etwa wenn die Witterungsverhältnisse zu einer erhöhten Schwellungsneigung führen."
-> Also sagt man dem Patienten zu Beginn einer Therapie: ,,Wie viel Sie zuzahlen müssen kann ich Ihnen nicht sagen."
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jürgen336 schrieb:
Und den Wetterbericht für diesen Tag und die Region bitte ausdrucken als Beweismittel für die Abrechnung .Es wird immer lustiger.....
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Halbtitan schrieb:
Zitat:
,,Wie lange eine Therapie angesetzt wird, kann auch innerhalb einer Verordnung bedarfsgerecht geändert werden, etwa wenn die Witterungsverhältnisse zu einer erhöhten Schwellungsneigung führen."
-> Also sagt man dem Patienten zu Beginn einer Therapie: ,,Wie viel Sie zuzahlen müssen kann ich Ihnen nicht sagen."
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Genau darin sehe ich das größte Problem, wie soll die Empfangskraft Termine machen? Eigentlich müsste erst eine Begutachtung der Patienten durch die Therapeuten erfolgen und dann kann man erst Termine machen. Aber dafür gibt’s keine Posiotionsnummer und kein Geld. Und wenn dann die Termine gemacht sind und der Bedarf ändert sich kann man schlecht aus 30 Minuten auf einmal 60 Minuten Behandlung machen.
Also ich sehe das nicht als Vorteil, sondern nur wieder als gute Möglichkeit der Krankenkassen eine Absetzung durch zu kriegen…
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Claudia Kö schrieb:
Ich kann ja aber auch schlecht die kommenden Termine planen, wenn ein erhöhter Bedarf besteht, sag ich dann den Patienten danach ab? Und die Frage ist, wie beurteilen die Damen am Tresen, welches Stadium das jetzt ist?
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Joonika schrieb:
Gute Sache. Ich habe beispielsweise eine Patientin, die immer LD 60 hatte, wegen ausgeprägtem Ödem. Plötzlich ordnet die Ärztin an, LD 30, sie dürfe nicht mehr 60 verordnen. Mein Gespräch mit ihr hat meinen Blutdruck in die Höhe getrieben. Das dürfte dann zukünftig wegfallen. In letzter Zeit hatte ich wiederholt therapeutisch unsinnige Rezepte.
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pipis schrieb:
money_mouth_face
und da ist er der neue Hebel um Leistungen abzusetzen
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peter elsenheimer schrieb:
Hallo
und da ist er der neue Hebel um Leistungen abzusetzen
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kathi1982 schrieb:
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