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Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Heilmittel-Richtlinie neu gestaltet, welche ab 1. Januar 2021 gelten soll.
Wir erläutern alle relevanten Änderungen und stellen den vollständigen Text vor.
Vergessen Sie das Wort „Regelfall“. Es wird keinen Regelfall mehr geben; dieser wird abgelöst werden durch den Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge. (näheres dazu s.u.)
Wo es keinen Regelfall mehr gibt, gibt es auch keine "Verordnung außerhalb des Regelfalles" mehr - ebenso wenig wie die Genehmigung dafür.
Die neue Systematik von Verordnungsfall und orientierender Behandlungsmenge beendet auch die unsägliche Unterteilung in Erst-, Folge- und Verordnung außerhalb des Regelfalles.
Es wird auch keine optionalen Heilmittel mehr geben. Zukünftig wird es nur noch vorrangige und ergänzende Heilmittel geben.
Das Rezeptformular in seiner bisherigen Form wird abgeschafft werden. Es wird ein einheitliches Formular für alle Heilmittel geben, also für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, usw..
Es bleibt aber wie bisher bei einem Vordruck der Größe DIN A5 (im Gegensatz zu den Rezepten der Zahnärzte – diese sind DIN A4).
Bisher werden die Diagnosegruppen EX, WS, ZN, LY... mittels Ziffern in Untergruppen mit prognostisch kurz-, mittel- oder langfristigen Behandlungsbedarf unterschieden (EX1, EX2 / WS1, WS2 ...). Diese Unterscheidung fällt künftig (bis auf bei der Gruppe der sonstigen Erkrankungen - SO) weg. Es gibt also für Physiotherapie in Zukunft „nur“ noch: EX, WS, CS, ZN, PN, AT, GE, LY und die fünf Gruppen der SO.
Der Verordnungsfall ersetzt den bisherigen Regelfall. Zu jedem Verordnungsfall wird im neuen Heilmittelkatalog eine sog. orientierende Behandlungsmenge definiert, welche die Gesamtzahl aller Behandlungen zu diesem Verordnungsfall umfasst. Die maximale Anzahl der Behandlungen pro Rezept ist ebenfalls im neuen Heilmittelkatalog festgelegt.
Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde.
Für die Frage „Neuer Verordnungsfall oder nicht?“ ist also künftig nicht mehr das Datum der letzten Behandlung wie in der alten „Regelfallsystematik“ maßgebend, sondern das Ausstellungsdatum des letzten Rezeptes. Außerdem setzt die neue Richtlinie die alte Forderung „Neuer Arzt gleich neuer Verordnungsfall!“ um (Ausnahme: Zahnarztverordnungen).
Oder wie es die stets gut informierten KBV ausdrückt:
"Ein Verordnungsfall umfasst alle verordneten Heilmittel:
- • aufgrund derselben Diagnose (erste drei Stellen des ICD-10-GM-Codes sind identisch)
"• in derselben Diagnosegruppe laut Heilmittelkatalog
• bei demselben Patienten
• innerhalb der letzten sechs Monate
Wichtig ist zudem, dass zukünftig der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit auch ohne großen Verwaltungsaufwand mehr als die orientierende Behandlungsmenge verordnen darf. Er muss diese medizinische Notwendigkeit lediglich in seiner Patientendokumentation festhalten und nicht wie bisher eine Begründung auf das Rezept schreiben.
Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.
Obwohl es ein einziges Formular für alle Heilmittelerbringer geben wird, müssen für diesen Fall getrennte Verordnungsvordrucke verwendet werden.
Bisher gelebte Praxis, aber eher in einem Graubereich, ist die Doppelbehandlung. Diese ist nun in Ausnahmefällen möglich.
Neu ist die seit langem diskutierte Blanko-Verordnung. Diese ist künftig 16 Wochen gültig, und zwar ohne Begrenzung
• der Behandlungsanzahl,
• der Frequenz und
• des Heilmittels.
Welche Indikationen hierfür in Frage kommen, müssen die maßgeblichen 17 Heilmittelverbände mit dem GKV-Spitzenverband erst noch vereinbaren.
Der in der Praxis sehr viel handbarere Grundsatz „Neuer Arzt gleich neuer Verordnungsfall“ scheint (evtl. nicht ganz unberechtigt) bei den Verantwortlichen die Angst vor einem sog. „Ärztehopping“ geweckt zu haben. Daher verpflichten sie den Arzt künftig eine Verordnung nur noch auszustellen, wenn er sich beim Patienten über bisherige Heilmittelverordnungen informiert hat.
Bisher müssen Rezepte innerhalb von 14 Tagen begonnen sein. Diese Frist erweitert sich auf 28 Kalendertage. Es sei denn, der Arzt sieht einen dringlichen Behandlungsbedarf, dann beträgt diese Frist weiterhin 14 Kalendertage. Dazu müsste er dies aber auf der Verordnung kenntlich machen.
Kleines Berechnungsbeispiel: Bei einem Ausstellungsdatum 2.1. muss also die erste Behandlung spätestens am 30.1. erfolgen (der Ausstellungstag zählt also bei der Zählweise der 28 Tage nicht mit).
Zukünftig werden im Heilmittelkatalog Frequenzspannen (z. B. 1-3x wöchentlich) empfohlen. Diese Frequenzspannen haben allerdings lediglich Empfehlungscharakter; der Arzt darf, wenn er es für medizinisch begründet hält, kommentarlos davon abweichen.
Bisher waren die Heilmittel D1 und Massage auf 10 Einheiten pro Regelfall begrenzt. Künftig sind sie auf 12 Einheiten pro Verordnungsfall begrenzt.
Die alte Richtlinie ist in dieser Hinsicht rigoros: Eine Verordnung verliert bei einer Unterbrechung von länger als 14 Tagen ihre Gültigkeit. (Durch Rahmenvertragsvereinbarungen wurde dies manchmal wieder etwas abgemildert.)
Die neue Richtlinie macht hier „eine Tür auf“: Diese 14-Tages-Frist kann bei einer angemessenen Begründung zukünftig überschritten werden. Welche Begründung als angemessen zu werten ist, müssen die maßgeblichen Heilmittelverbände mit dem GKV-Spitzenverband erst noch vertraglich vereinbaren.
Kleines Berechnungsbeispiel: Fand also die letzte Behandlung am 2.1. statt, muss ohne eine angemessene Begründung die nächste Behandlung spätestens am 17.1. erfolgen (es zählen also die Tage der Nichtbehandlung).
Wichtig: Paragraf 7, Abs. 6 regelt eindeutig, dass bei LHMB und BVB von Anfang an mehr als die zulässige Höchstmenge (z.B. 6 oder 10) auf einem Rezept verordnet werden darf. Die Behandlungsmenge ist allerdings so zu bemessen, dass das Rezept bei Einhaltung der verordneten Frequenz innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet werden kann. Wurde auf dem Rezept eine Frequenzspanne angegeben, ist zur Ermittlung der 12-Wochenfrist der höchste Wert heranzuziehen.
Dem Vernehmen nach ist zurzeit noch eine Anlage 3 zu dieser Heilmittel-Richtlinie in Arbeit. In dieser soll zukünftig geregelt werden, in welchen Fällen und in welcher Form fehlerhafte bzw. unvollständig ausgestellte Verordnungen geändert werden müssen.
Aktualisierung vom 4.12.2019: Diese Anlage 3 wurde mittlerweile veröffentlicht. Sie finden sie hier auf Seite vier.
Mittlerweile hat der G-BA sich auch in Sachen Übergangsregelung festgelegt. Er beschloss Folgendes:
"Heilmittelverordnungen, die vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, behalten auch über den 1. Januar 2021 hinaus ihre Gültigkeit, bis alle Behandlungseinheiten dieser Verordnung erbracht wurden. [...] Bei allen Verordnungen, die ab dem 1. Januar 2021 ausgestellt werden, beginnt ein neuer Verordnungsfall. Das bedeutet: Heilmittelverordnungen, die für die gleiche Erkrankung vor dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, müssen bei der Zählung der Verordnungseinheiten nicht berücksichtigt werden."
Friedrich Merz / physio.de
Anmerkung:
In einer früheren Version des Artikel stand "Es dürfen bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel auf einem Rezept verordnet werden, wobei die max. Anzahl der Behandlungen pro Rezept nicht überschritten werden darf." Dies führte mancherorts zu Missverständnissen. Wir haben dies nun präzisiert.
update vom 7. September 2020:
In einer älteren Version des Artikels wurde als Startdatum für die neue Heilmittel-Richtlinie der 1. Oktober 2020 genannt.
Da aber knapp die Hälfte der Anbieter nicht fristgerecht die aktualisierte Ärzte-Software bereitstellen konnte, wurde der Starttermin vom G-BA auf den 1. Januar 2021 verschoben.
Wir haben den Artikel daher dementsprechend angepasst.
HeilmittelrichtlinieHeilmittelkatalog2020G-BARezeptBVBLHMBD1
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Alleine für die BlankoVO wird es eine Neuregelung der Zuzahlung geben müssen. Wenn im Vorfeld nicht fest steht wie oft ich den Patienten in den 16 Wochen mit was behandeln, muss die GKV und die KV sich was einfallen lassen.
Außerdem ist die Zuzahlungs Eintreibung ja immer noch Thema im Gesundheitsministerium. Da heißt es dann vllt noch mal etwa Geduld haben.
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Dominik Jakubowski schrieb:
Moin!
Alleine für die BlankoVO wird es eine Neuregelung der Zuzahlung geben müssen. Wenn im Vorfeld nicht fest steht wie oft ich den Patienten in den 16 Wochen mit was behandeln, muss die GKV und die KV sich was einfallen lassen.
Außerdem ist die Zuzahlungs Eintreibung ja immer noch Thema im Gesundheitsministerium. Da heißt es dann vllt noch mal etwa Geduld haben.
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Torsten Thieme schrieb:
Ich werde das Gefühl nicht los, dass nach wie vor alle Macht bei den Ärzten liegt. Wie sieht denn die Praxis im Alltag aus? Wenn ich das schon höre.. nach Rücksprache mit dem Arzt! Die haben doch gar keine Zeit und keine Lust, sich mit uns auseinanderzusetzen. Und was ist mit dieser bescheuerten Eintreibungspflicht für Rezeptgebühren? Kein Wort darüber!
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Nunja mit der Neuen Regelung verhandeln ja schon mal nicht mehr alle Verbände mit den Kassen, sondern nur noch eine Beschlussgruppe. VPT und Physio Deutschland werden sich doch zusammentun, um weniger diskutieren zu müssen und mehr Mitglieder unter einem Dach zu Vereinen. Trotzdem hast du recht, Vertreten fühlt man sich nicht.
Das mit der Vergütung muss du erklären. Seit Dr. Kühn im BT so einiges bewirkt hat, gab es in der Summe (in Westfalen) 35% mehr Vergütung. Zwar über drei Jahre, aber man merkt es am Ende der Abrechnung definitiv. Also es ist ja was passiert. Wichtig wäre nur, dass dort jetzt nicht Schluss ist, sondern weiter die Wichtigkeit der Heilhilfsberufe honoriert wird. Noch 30% mit einem mal wäre schon, aber selbst wenn es sich über 2-3 Jahre zieht, wäre das okay. Wichtig wird nur sein, dass das BIM dann auch immer mit der Beihilfe nachzieht
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Dominik Jakubowski schrieb:
Moin!
Nunja mit der Neuen Regelung verhandeln ja schon mal nicht mehr alle Verbände mit den Kassen, sondern nur noch eine Beschlussgruppe. VPT und Physio Deutschland werden sich doch zusammentun, um weniger diskutieren zu müssen und mehr Mitglieder unter einem Dach zu Vereinen. Trotzdem hast du recht, Vertreten fühlt man sich nicht.
Das mit der Vergütung muss du erklären. Seit Dr. Kühn im BT so einiges bewirkt hat, gab es in der Summe (in Westfalen) 35% mehr Vergütung. Zwar über drei Jahre, aber man merkt es am Ende der Abrechnung definitiv. Also es ist ja was passiert. Wichtig wäre nur, dass dort jetzt nicht Schluss ist, sondern weiter die Wichtigkeit der Heilhilfsberufe honoriert wird. Noch 30% mit einem mal wäre schon, aber selbst wenn es sich über 2-3 Jahre zieht, wäre das okay. Wichtig wird nur sein, dass das BIM dann auch immer mit der Beihilfe nachzieht
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Torsten Thieme schrieb:
Guten Morgen! Das ist interessant! Mal abgesehen von den minimalen Preisanpassungen, die sich bei der Rezeptgebühr nur im Centbereich bemerkbar gemacht haben, haben wir, wie gesagt, 11,4 % errechnet. Jedenfalls in Schl. - Holst. Man muss fairerweise sagen... dank der Aktivitäten eines Mannes. Ich kann nicht sehen, dass sich Verbände da in den letzten Jahren mal sehr stark gemacht haben und deutlich zu hören waren. Wäre mal interessant, ein paar alte und ein paar neuePreis aus NRW zu bekommen. Vielleicht ist ja doch nicht alles gleich, was gleich sein soll. Die Beihilfepreise akzeptiere ich schon seit vielen Jahren nicht mehr. Die Pat. zahlen alle meine regulären Privatpreise ohne Ausnahme. LG
Verbandsbashing ist wirklich absurd. Nicht Herr Kühne und auch nicht Herr Spahn wissen um die komplexe Situation der Branche. DAS wissen die Verbände aus ihrer Arbeit vor Ort. Und nur diese Verbände haben/liefern Zahlen, mit denen die Politik argumentieren kann. Das ist passiert. Und passiert weiter, in dem man sich z.B an der WAT beteiligt ( Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT) Survey ). DAS sind die nötigen Argumente, die uns die Zukunft sichern. Auch NICHT-Verbandsmitglieder und sogar Verbandsbasher sind herzlich eingeladen. Auch Basher werden - obwohl sie sich die Mitgliedsbeiträge in Verbänden sparen - von deren Arbeit weiter profitieren. Vielleicht denken Sie vor Ihren nächsten postings darüber nach, wem sie (u.a.) eine Zukunft im GKV Bereich zu verdanken haben.
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Xela schrieb:
Sorry, aber ich muss hier widersprechen. Vorab - in Teilen Deutschlands wurden die Honorare gerade um 50% erhöht. Dass dies nicht für die B-Länder gelten kann, die bereits vorher deutlich besser gestellt waren, liegt auf der Hand. Jetzt ist es vereinheitlicht und in Zukunft wird es im ganzen Land und für alle Verbesserungen geben.
Verbandsbashing ist wirklich absurd. Nicht Herr Kühne und auch nicht Herr Spahn wissen um die komplexe Situation der Branche. DAS wissen die Verbände aus ihrer Arbeit vor Ort. Und nur diese Verbände haben/liefern Zahlen, mit denen die Politik argumentieren kann. Das ist passiert. Und passiert weiter, in dem man sich z.B an der WAT beteiligt ( Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT) Survey ). DAS sind die nötigen Argumente, die uns die Zukunft sichern. Auch NICHT-Verbandsmitglieder und sogar Verbandsbasher sind herzlich eingeladen. Auch Basher werden - obwohl sie sich die Mitgliedsbeiträge in Verbänden sparen - von deren Arbeit weiter profitieren. Vielleicht denken Sie vor Ihren nächsten postings darüber nach, wem sie (u.a.) eine Zukunft im GKV Bereich zu verdanken haben.
Letztes Jahr war MT bei 22,00 und vor drei Jahren waren wir bei 18,70. Ähnliche Verhältnisse bei KG und allem anderen. RVO und vdek machen jetzt auch keinen Unterschied mehr.
Ja dass einer bzw zwei, der Name der Kollegin im Bundestag fällt mir gerade nicht ein, für diese Veränderung verantwortlich sind ist peinlich für Berufsverbände, die Jahrelang Geld kassieren, aber keine Ergebnisse liefern.
Und Beihilfe bleibt ein Thema für sich. Aber eine Anpassung dort nach oben ermöglicht uns auch in dem Bereich besser zu verdienen, ob jetzt per Satz oder mit Eigenanteil.
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Dominik Jakubowski schrieb:
Aktuell sind es KG 21,10 und MT 25,30
Letztes Jahr war MT bei 22,00 und vor drei Jahren waren wir bei 18,70. Ähnliche Verhältnisse bei KG und allem anderen. RVO und vdek machen jetzt auch keinen Unterschied mehr.
Ja dass einer bzw zwei, der Name der Kollegin im Bundestag fällt mir gerade nicht ein, für diese Veränderung verantwortlich sind ist peinlich für Berufsverbände, die Jahrelang Geld kassieren, aber keine Ergebnisse liefern.
Und Beihilfe bleibt ein Thema für sich. Aber eine Anpassung dort nach oben ermöglicht uns auch in dem Bereich besser zu verdienen, ob jetzt per Satz oder mit Eigenanteil.
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Torsten Thieme schrieb:
Ich erkläre, falls erforderlich, meinen Patienten das so.... Der Name sagt es schon... Es ist eine Beihilfe. Falls es nicht reicht, ist der Patient unterversichert. Genau wie ich bei der DKV. Ich bekomme bei Physiotherapie lediglich 70 %. Sollte das der Patient nicht einsehen, muss er gehen. Ich arbeite nicht zu Sätzen, die sich seit 2004 nicht geändert haben. Ich habe keinerlei Probleme. Vielen Dank noch mal für die Preise. Muss bei mir mal gucken. Habe sie gar nicht imKopf
Die beiden Politiker und alle anderen dazu - sind ohne Verbände und deren Informationen von der Basis NICHTS -- EINFACH NICHTS. Verstehen Sie das? Sie kommen erneut mit Verbands-bashing daher. Verstehen Sie eigentlich warum es hier geht in diesem Faden?
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Xela schrieb:
Lieber Dominik; was ist mit Ihnen los? Ich habe Ihnen die beiden Namen im Bundestag gerade hingeschrieben .... und die fallen Ihnen gerade nicht ein?
Die beiden Politiker und alle anderen dazu - sind ohne Verbände und deren Informationen von der Basis NICHTS -- EINFACH NICHTS. Verstehen Sie das? Sie kommen erneut mit Verbands-bashing daher. Verstehen Sie eigentlich warum es hier geht in diesem Faden?
Und immer dieses Denglish. Was ist Bashing, mal Definition googlen
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Dominik Jakubowski schrieb:
@Xela ich hatte ihre Antwort nicht gelesen, Entschuldigung, der Herr Dr Kühne ist mir bekannt, auch unser Gesundheitsminister. Ich sprach aber von einer PolitikerIn, deren Name mir gerade entfällt, die ebenfalls aktiv in dem Bereich ist.
Und immer dieses Denglish. Was ist Bashing, mal Definition googlen
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Torsten Thieme schrieb:
Wann werden sich die Heilmittelverbände endlich unter einem Dach zusammenschließen? Dieses unsägliche Rumgewurschtel von einzelnen Verbänden muss endlich aufhören. Ich fühle mich da schon seit Jahren nicht mehr gut vertreten. Was war mit dem so gepriesenen sofortigen Erhöhungsvorschlag von Herrn Kühne in Höhe von 30 %? Nach meinen Berechnungen sind da gerade mal 11,4 % herausgekommen. Was, bitte schön, sollen wir denn da an unsere Mitarbeiter weitergeben?
Wir sollen das Kontrollieren welches der Arzt verordnet??? Wieso??? Sowas gibt es nirgends im Geschäftsleben vorallem, wenn man das aus hierarchische Sicht betrachtet, wenn es weiterhin so bleibt, das wir die Rezepte welche Ärzte ausfüllen kontrollieren müssen, dann sollten wir auch selber Rezepte verordnen dürfen bzw. sind dann Rezepte nicht mehr von Nöten, das ist eigentlich ein Skandal das ein Berufsbild die keinen akademischen Grad hat, Akademiker kontrollieren muss!!!!!!!
Ein Arzt bekommt für sein Bürokratie Aufwand eine Vergütung, wir nicht!!!!
Bleiben jedoch weiterhin in der Kontrollpflicht??!!!! Den Verbänden sei Dank das wir das mit der IKK erleben durften, ich denke jeder der in einem dieser Verbände ist, hat in meinen Augen sich nicht viel dabei gedacht!!! Und solange diese auch für euch weiterhin die Verhandlungen mit den Kassen führen wird sich nichts ändern und es hat sich nichts geändert!!!!!! Weder bekommt man eine Vergütung für unseren Bürokratischen Aufwand noch sind wir aus der Kontrollpflicht entbunden worden!!!! Ich bin jetzt knapp 10 Jahre selbstständig und hab echt keine Lust mehr auf den Scheiss und bin echt am überlegen ob ich mit 47 noch etwas anderes starten soll...
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Aber auch ich würde mir wünschen für einen Befund vergütet zu werden und auch für den Bericht an den Arzt mit mehr wie einem Euro.
Alleine schon die Tatsache, dass man die oberflächliche Dignaose bestätigen und vertiefen muss, sollte honoriert werden.
Aber bevor sie was anderes machen, nur noch Privatpatienten, da hat man keinen Stress mit der Kasse.
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Dominik Jakubowski schrieb:
Die Kontrollpflicht steht bei Herrn Kühne als nächstes auf dem Zettel, ebenso die Zuzahlung.
Aber auch ich würde mir wünschen für einen Befund vergütet zu werden und auch für den Bericht an den Arzt mit mehr wie einem Euro.
Alleine schon die Tatsache, dass man die oberflächliche Dignaose bestätigen und vertiefen muss, sollte honoriert werden.
Aber bevor sie was anderes machen, nur noch Privatpatienten, da hat man keinen Stress mit der Kasse.
Macht kein Spaß mehr zu sehen wie Medizin in Deutschland sich entwickelt, es ist einfach ein Witz nach über 20 Jahren Berufsleben zurück zu sehen und zu merken, es ist nicht alles Gold was glänzt, wenn mir ein Patient erzählt wieviel Geld er mit einer 2 Jährigen Ausbildung zum Maschinen und Anlagenführer verdient und lediglich seine 37 Stunden Woche hat und wenn er krank ist bekommt er trotzdem sein Geld, im Urlaub verhält sich das auch ähnlich, sogar noch Urlaubsgeld und ist nicht an Launen der Ärzte und Krankenkassen gebunden, sieht man erstmal wie wichtig unser Berufsbild für unser Umfeld ist.
Vielleicht sind sie zufrieden mit Ihrer Situation, ich bin es nicht!!
Wenn ich mit der IKK telefoniere und die Dame am anderen Ende sagt " Sie haben Recht aber ich rufe Sie nicht Privat an, sondern im Namen der Kasse" macht die Sache nur noch peinlich.
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physiowave schrieb:
Ja das mit den Privat Patienten kann man machen, aber ich möchte nicht die 2 Klassen Medizin unterstützen, weil auf das läuft es sowieso hinaus!!
Macht kein Spaß mehr zu sehen wie Medizin in Deutschland sich entwickelt, es ist einfach ein Witz nach über 20 Jahren Berufsleben zurück zu sehen und zu merken, es ist nicht alles Gold was glänzt, wenn mir ein Patient erzählt wieviel Geld er mit einer 2 Jährigen Ausbildung zum Maschinen und Anlagenführer verdient und lediglich seine 37 Stunden Woche hat und wenn er krank ist bekommt er trotzdem sein Geld, im Urlaub verhält sich das auch ähnlich, sogar noch Urlaubsgeld und ist nicht an Launen der Ärzte und Krankenkassen gebunden, sieht man erstmal wie wichtig unser Berufsbild für unser Umfeld ist.
Vielleicht sind sie zufrieden mit Ihrer Situation, ich bin es nicht!!
Wenn ich mit der IKK telefoniere und die Dame am anderen Ende sagt " Sie haben Recht aber ich rufe Sie nicht Privat an, sondern im Namen der Kasse" macht die Sache nur noch peinlich.
Zufrieden ist der falsche Begriff. Das was ich mit meinem Wissen und meinen Fähigkeiten mache, befriedigt mich und hilft zudem noch anderen Menschen. Daher hab ich viel Zeit in die Ausbildung gesteckt, um mich von den Kassen unabhängig zu machen, leider nicht mehr auf der Physio Ebene.
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Dominik Jakubowski schrieb:
Fürwahr, in anderen Branchen ist es einfacher und sicherlich auch entspannter.
Zufrieden ist der falsche Begriff. Das was ich mit meinem Wissen und meinen Fähigkeiten mache, befriedigt mich und hilft zudem noch anderen Menschen. Daher hab ich viel Zeit in die Ausbildung gesteckt, um mich von den Kassen unabhängig zu machen, leider nicht mehr auf der Physio Ebene.
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physiowave schrieb:
Salve, eigentlich hat sich nichts verändert!!!! Über die Kontrollpflicht der Rezepte fällt kein Wort, also gibt es noch viele Punkte um Fehler auf einem Rezept zu produzieren und somit 0 Veränderungen in der Bürokratie, ich habe es hier in diesem Forum schon mal geschrieben!!!! Es wird 2020 und wir haben noch Papierrezepte!!!!! Wie lange gibt es schon Chipkarten für die Patienten?????? Es ist einfach nur noch eim scheiß Job!!!!
Wir sollen das Kontrollieren welches der Arzt verordnet??? Wieso??? Sowas gibt es nirgends im Geschäftsleben vorallem, wenn man das aus hierarchische Sicht betrachtet, wenn es weiterhin so bleibt, das wir die Rezepte welche Ärzte ausfüllen kontrollieren müssen, dann sollten wir auch selber Rezepte verordnen dürfen bzw. sind dann Rezepte nicht mehr von Nöten, das ist eigentlich ein Skandal das ein Berufsbild die keinen akademischen Grad hat, Akademiker kontrollieren muss!!!!!!!
Ein Arzt bekommt für sein Bürokratie Aufwand eine Vergütung, wir nicht!!!!
Bleiben jedoch weiterhin in der Kontrollpflicht??!!!! Den Verbänden sei Dank das wir das mit der IKK erleben durften, ich denke jeder der in einem dieser Verbände ist, hat in meinen Augen sich nicht viel dabei gedacht!!! Und solange diese auch für euch weiterhin die Verhandlungen mit den Kassen führen wird sich nichts ändern und es hat sich nichts geändert!!!!!! Weder bekommt man eine Vergütung für unseren Bürokratischen Aufwand noch sind wir aus der Kontrollpflicht entbunden worden!!!! Ich bin jetzt knapp 10 Jahre selbstständig und hab echt keine Lust mehr auf den Scheiss und bin echt am überlegen ob ich mit 47 noch etwas anderes starten soll...
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Torsten Thieme schrieb:
Volle Punktzahl für Deine Meinung und deshalb wird der Beruf immer noch nicht attraktiv genug sein um eine höhere Therapeutendichte zu erzielen. Daher auch keine Verbesserung für die Patienten. Manchmal unglaublich, wie engstirnig die Leute sind, die meinen, für uns viel erreicht zu haben. Vor allem wird sich jetzt erstmal Jahre wieder nichts tun. Danke dafür... Carpe diem
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Dirk Reuter schrieb:
Wie und wo taxiert man die Rezepte - Nützlich war immer der Betrag Rezeptbebühren , erst recht bei mehreren Heilmitteln
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