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Patientenquittung jetzt auch nach Krankenhausaufenthalt
Nur auf Wunsch und schriftlichen Antrag.
13.12.2004 • 0 Kommentare

Röntgen, EKG, Operation, Spritzen, Pillen und Physiotherapie – was haben die bloß alles mit mir gemacht. Krankenhauspatienten verlieren nicht selten den Überblick über die Fülle diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen. Seit 1. Dezember aber kann man sich auf die Sprünge helfen lassen. Kliniken müssen gesetzlich Krankenversicherten auf Wunsch eine Patientenquittung ausstellen.

Jetzt haben die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Rahmenvereinbarung zum Quittungsgeschehen beschlossen. Bei der Aufnahme muss das Krankenhaus den Patienten schriftlich über das Recht auf eine Patientenquittung informieren. Entscheidet sich der Patient für die Quittung, muss er seinen Wunsch der Klinikverwaltung schriftlich mitteilen. Zwei Wochen nach seiner Entlassung hat er dazu Zeit. Kosten entstehen dem Versicherten nicht.

Die Quittung muss alle erbrachten Leistungen enthalten, Diagnosen, Entlassungs- und Verlegungstag. Zusätzlich müssen die Preise aufgeführt sein, die das Krankenhaus von der Kasse bezahlt bekommt.

Schon seit Anfang des Jahres können sich die Versicherten ihre Arztbesuche quittieren lassen. Verschwindend wenige Patienten machten bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch. Es bedarf kaum hellseherischer Fähigkeiten, um der Krankenhausquittung mit ihrem bürokratischen Verfahren einen ähnlichen Misserfolg vorherzusagen.


Peter Appuhn
zuzahlung.de


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