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Corona
Schon wieder neue Sonderregelungen
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir alle Regeln einmal übersichtlich zusammengestellt.
23.01.2021 • 25 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Vorgestern fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut neue Pandemie-Sonderregelungen.

Therapeuten laufen mittlerweile Gefahr, so langsam den Überblick zu verlieren. Damit dies nicht geschieht, haben wir die aktuell gültigen Sonderregelungen für Sie zusammengetragen.


Behandlungsbeginn
GKV-Rezepte:
Nach der neuen Heilmittelrichtlinie bis auf Weiteres nun 28 Tage
BG-Rezepte:
In „normalen“ Zeiten muss ein BG-Rezept innerhalb von sieben Tagen ab Ausstellungsdatum begonnen werden. Diese Frist wurde auf 14 Tage verlängert. Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 31.3.2021

Änderungsmöglichkeiten von falsch ausgestellten GKV-Rezepten
Ausstellungsdatum: 18.2.2020 – 31.12.2020
Fehler auf einem Rezept können Therapeuten bis 30.9.21 ohne Rücksprache mit dem Arzt selbst berichtigen – ausgenommen hiervon sind die Angaben:
  • • Heilmittel nach Art des Kataloges
    • Hausbesuch
    • Verordnungsmenge
Weitere Bedingung für die selbstständige Korrektur ist außerdem, dass die Änderung auf der Rückseite des Rezeptes unten links kurz begründet und mit Datum und Handzeichen des Leistungserbringers versehen wird.

Ausstellungsdatum: 1.1.2021 – 31.3.21
Der GKV-Spitzenverband wünscht sich von seinen Mitgliedskassen zwar, dass sie (bis auf Heilmittelart, Hausbesuch, Verordnungsmenge) nicht so streng prüfen sollen; wenn diese aber auf ihre bisher geschlossenen Rahmenverträge pochen und absetzen sollten, kann der GKV-Spitzenverband auch nichts machen. Er hat kein Durchgriffsrecht. Die Therapeuten sind (wieder einmal) dem Goodwill der Kassen ausgeliefert.

Änderungsmöglichkeiten von falsch ausgestellten BG-Rezepten
Änderungen auf einem BG-Rezept darf nur der Arzt vornehmen. Eine selbstständige Berichtigung durch den Therapeuten ist laut Auskunft der BG "nicht zulässig".

Entlassmanagement
Innerhalb des so genannten Entlassmanagements müssen Rezepte eigentlich innerhalb von sieben Tagen begonnen und innerhalb von zwölf Tagen abgeschlossen sein. Zurzeit lauten die Fristen aber:

Behandlungsbeginn: innerhalb von 14 Kalendertagen
Gültigkeit: 21 Kalendertage

Diese Regelung gilt so lange der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Dies tat er zuletzt am 18.11.2020 auf unbefristete Zeit.

Unterbrechungsfristen
GKV-Rezepte:
Die Regelung, wonach Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird, wird bis 31.3.2021 ausgesetzt.
BG-Rezepte:
Die max. zulässige Unterbrechungsfrist beträgt 14 Tage.* Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 31.3.2021

Hygienepauschale
GKV-Rezepte:
1,50 Euro pro Verordnung. Diese Regelung gilt für alle Rezepte, welche bis 31.3.2021 mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
BG-Rezepte:
Die Berufsgenossenschaften erstatten ebenfalls bis zum 31.3.2021 eine Hygienepauschale von 1,50 Euro pro Verordnung.
Privat-Rezepte:
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vermeldete, dass seine Mitglieder 1,50 Euro pro Behandlung erstatten werden. Diese Regelung gilt bis 31.3.2021.

Videobehandlung
GKV-Rezepte:
Sie ist in Sachen Physiotherapie für drei Heilmittel erlaubt:
  • • Übungsbehandlung,
    • allgemeine KG und
    • KG-Mukoviszidose.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Patient damit einverstanden ist und die Praxis über die erforderliche Ausstattung verfügt (vgl. unsere Meldung vom 1.4.2020). Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 31.3.2021

BG-Rezepte
Videobehandlungen zu Lasten der Unfallversicherungen waren innerhalb des letzten Jahres möglich; mittlerweile ist diese Regelung ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

Folge-Verordnung per Telefon
GKV-Rezepte:
Folgeverordnungen können nach telefonischer Anamnese ausgestellt und dem Patienten per Post zugeschickt werden.
Geltungsdauer dieser Ausnahmeregelung: bis 31.3.2021
BG-Rezepte:
Wenn es für den Durchgangsarzt nachvollziehbar und plausibel ist, sind Folge-VO per Telefon bei BG-Rezepten möglich. Diese Regelung ist befristet bis zum 31.3.2021.

Präventionskurse online
Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hat im Rahmen der Coronapandemie erlaubt, Präventionskurse online durchzuführen (wir berichteten). Diese Ausnahmeregelung gilt bis 31.3.2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ZPP .

Telefonische Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung (AU)
Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Diese Regelung gilt ebenfalls bis 31.3.2021.

Maskenpflicht
Dies kann von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden sein, je nach Landesinfektionsschutzverordnung. Die einzelnen Länderinfektionsschutzverordnungen finden Sie über diese Webseite .

Fazit
Wie Sie sehen können, scheinen sich die meisten der vielen Köche im Gesundheitswesen beim gemeinsamen Brei „Corona-Sonderregelungen für Physiotherapeuten“ so langsam auf den 31. März 2021 einzugrooven.
Und was ab dann wieder sein wird – nobody knows. physio.de wird Sie aber nicht im Stich lassen und weiter informieren.

Friedrich Merz / physio.de
*Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es die seltenen Ausnahmefälle von sogenannten "durch den UV-Trägers genehmigten Dauerverordnungen" (z.B. bei Schädel-Hirn-Verletzten). Diese sind immer Einzelfallentscheidungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers und haben daher auch keinen besonderen Rezeptvordruck.
Für diese Fälle bleibt es bei der max. zulässigen Unterbrechung von 4 Wochen (28 Kalendertage).

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CoronaAbrechnungGKVBerufsgenossenschaftRezeptEntlassmanagementHygienePKVVideotherapiePräventionskurseZPPMaskenpflicht


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katrin52
23.01.2021 14:02
Vielen Dank für die mal wieder knappe und übersichtliche Zusammenfassung!
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• Friedrich Merz
• mia73
• Bordeauxrot
Vielen Dank für die mal wieder knappe und übersichtliche Zusammenfassung!
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evaroeder
23.01.2021 18:21
Vielen Dank, können sie mir auch sagen wie das mit der geänderten Maskenpflicht ist?
Müssen Patienten auch in Rheinland-Pfalz medizinische Maske oder FFP2 Maske tragen, wenn sie zur Therapie kommen?
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Vielen Dank, können sie mir auch sagen wie das mit der geänderten Maskenpflicht ist? Müssen Patienten auch in Rheinland-Pfalz medizinische Maske oder FFP2 Maske tragen, wenn sie zur Therapie kommen?
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evaroeder schrieb:

Vielen Dank, können sie mir auch sagen wie das mit der geänderten Maskenpflicht ist?
Müssen Patienten auch in Rheinland-Pfalz medizinische Maske oder FFP2 Maske tragen, wenn sie zur Therapie kommen?

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mosaik
23.01.2021 19:05
Auch wenn nicht ich es bin, an den Du die Frage gestellt hast, magst Du hier


Corona-Regeln im Überblick | rlp | Willkommen in Rheinland-Pfalz


gucken?

Ansonsten vielen Dank für den Trampelpfad im Dschungel


Viele Grüße
Monika

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Auch wenn nicht ich es bin, an den Du die Frage gestellt hast, magst Du hier https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ gucken? Ansonsten vielen Dank für den Trampelpfad im Dschungel Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Auch wenn nicht ich es bin, an den Du die Frage gestellt hast, magst Du hier


Corona-Regeln im Überblick | rlp | Willkommen in Rheinland-Pfalz


gucken?

Ansonsten vielen Dank für den Trampelpfad im Dschungel


Viele Grüße
Monika

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katrin52 schrieb:

Vielen Dank für die mal wieder knappe und übersichtliche Zusammenfassung!

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katrin52
23.01.2021 19:09
In BaWü müssen die Patienten OP Masken oder FFP2 tragen
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In BaWü müssen die Patienten OP Masken oder FFP2 tragen
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katrin52 schrieb:

In BaWü müssen die Patienten OP Masken oder FFP2 tragen

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WinnieE
24.01.2021 08:34
@Friedrich Merz,

Danke für die Zusammenfassung!

Der Passus:

"Der GKV-Spitzenverband wünscht sich von seinen Mitgliedskassen zwar, dass sie (bis auf Heilmittelart, Hausbesuch, Verordnungsmenge) nicht so streng prüfen sollen; wenn diese aber auf ihre bisher geschlossenen Rahmenverträge pochen und absetzen sollten, kann der GKV-Spitzenverband auch nichts machen. Er hat kein Durchgriffsrecht. Die Therapeuten sind (wieder einmal) dem Goodwill der Kassen ausgeliefert."

bezieht sich, wenn ich es richtig verstehe, ausschliesslich auf Änderungsmöglichkeiten? (18.02.-31.12.20)

und unter Ausstellungsdatum: 1.1.2021 – 31.3.21
müsste stehen: hier gelten die neuen Heilmittelrichtlinien.

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• Evemarie Kaiser
@Friedrich Merz, Danke für die Zusammenfassung! Der Passus:[i] [i]"Der GKV-Spitzenverband wünscht sich von seinen Mitgliedskassen zwar, dass sie (bis auf Heilmittelart, Hausbesuch, Verordnungsmenge) nicht so streng prüfen sollen; wenn diese aber auf ihre bisher geschlossenen Rahmenverträge pochen und absetzen sollten, kann der GKV-Spitzenverband auch nichts machen. Er hat kein Durchgriffsrecht. Die Therapeuten sind (wieder einmal) dem Goodwill der Kassen ausgeliefert."[/i] bezieht sich, wenn ich es richtig verstehe, ausschliesslich auf Änderungsmöglichkeiten? (18.02.-31.12.20) und unter Ausstellungsdatum: 1.1.2021 – 31.3.21 müsste stehen: hier gelten die neuen Heilmittelrichtlinien.
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Geronimo
24.01.2021 14:00
Hier sollte doch die Anlage 3 gelten, hatte ich zumindest so verstanden....
https://www.physio.de/hmr/hmr20anlage3.pdf
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Hier sollte doch die Anlage 3 gelten, hatte ich zumindest so verstanden.... https://physio.de/hmr/hmr20anlage3.pdf
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Geronimo schrieb:

Hier sollte doch die Anlage 3 gelten, hatte ich zumindest so verstanden....
https://www.physio.de/hmr/hmr20anlage3.pdf

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WinnieE
24.01.2021 14:36
Ja genau. Anlage 3 ist ja Bestandteil der neuen HMR
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• Thorsten Hanf
Ja genau. Anlage 3 ist ja Bestandteil der neuen HMR
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WinnieE schrieb:

Ja genau. Anlage 3 ist ja Bestandteil der neuen HMR

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Friedrich Merz
25.01.2021 09:01
Sehr geehrte(r) WinnieE,

ich verstehe was Sie meinen. Einer der Grundlagen meiner Berichterstattung diesbezüglich ist der Punkt 4.2. folgender Veröffentlichung: Link


Ich habe dies jedenfalls so verstanden, wie ich es nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben habe.



Liebe Grüße aus der Redaktion


Friedrich Merz
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Sehr geehrte(r) WinnieE, ich verstehe was Sie meinen. Einer der Grundlagen meiner Berichterstattung diesbezüglich ist der Punkt 4.2. folgender Veröffentlichung: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/20210122_Corona_Regelungen_fuer_den_Heilmittelbereich_ab_01-01-2021.pdf Ich habe dies jedenfalls so verstanden, wie ich es nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben habe. Liebe Grüße aus der Redaktion Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:

Sehr geehrte(r) WinnieE,

ich verstehe was Sie meinen. Einer der Grundlagen meiner Berichterstattung diesbezüglich ist der Punkt 4.2. folgender Veröffentlichung: Link


Ich habe dies jedenfalls so verstanden, wie ich es nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben habe.



Liebe Grüße aus der Redaktion


Friedrich Merz

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WinnieE
25.01.2021 15:23
Grundsätzlich scheinen wir halt derzeit in einer Warteschleife zu hängen, bis die neuen RV gelten.
Mal schauen, wie viel Ungereimtheiten dann noch in Verbindung mit den neuen Heilmittelrichtlinien übrig bleiben.

Lieben Dank für Ihre unermüdlichen Bemühungen und
beste Grüße (auch ans ganze Team)

Winnie


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• Friedrich Merz
Grundsätzlich scheinen wir halt derzeit in einer Warteschleife zu hängen, bis die neuen RV gelten. Mal schauen, wie viel Ungereimtheiten dann noch in Verbindung mit den neuen Heilmittelrichtlinien übrig bleiben. Lieben Dank für Ihre unermüdlichen Bemühungen und beste Grüße (auch ans ganze Team) Winnie
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WinnieE schrieb:

Grundsätzlich scheinen wir halt derzeit in einer Warteschleife zu hängen, bis die neuen RV gelten.
Mal schauen, wie viel Ungereimtheiten dann noch in Verbindung mit den neuen Heilmittelrichtlinien übrig bleiben.

Lieben Dank für Ihre unermüdlichen Bemühungen und
beste Grüße (auch ans ganze Team)

Winnie


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WinnieE schrieb:

@Friedrich Merz,

Danke für die Zusammenfassung!

Der Passus:

"Der GKV-Spitzenverband wünscht sich von seinen Mitgliedskassen zwar, dass sie (bis auf Heilmittelart, Hausbesuch, Verordnungsmenge) nicht so streng prüfen sollen; wenn diese aber auf ihre bisher geschlossenen Rahmenverträge pochen und absetzen sollten, kann der GKV-Spitzenverband auch nichts machen. Er hat kein Durchgriffsrecht. Die Therapeuten sind (wieder einmal) dem Goodwill der Kassen ausgeliefert."

bezieht sich, wenn ich es richtig verstehe, ausschliesslich auf Änderungsmöglichkeiten? (18.02.-31.12.20)

und unter Ausstellungsdatum: 1.1.2021 – 31.3.21
müsste stehen: hier gelten die neuen Heilmittelrichtlinien.

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kvet
24.01.2021 09:35
Warum lässt man diese Regeln nicht bis Ende des Jahres gelten. So schnell verlässt das Virus uns eh nicht.
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Warum lässt man diese Regeln nicht bis Ende des Jahres gelten. So schnell verlässt das Virus uns eh nicht.
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kvet schrieb:

Warum lässt man diese Regeln nicht bis Ende des Jahres gelten. So schnell verlässt das Virus uns eh nicht.

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uta80
24.01.2021 18:14
Weiß jemand wie es mit der mediz. Maskenpflicht für die Physio in Sachsen ausschaut! Nirgends steht was....
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Weiß jemand wie es mit der mediz. Maskenpflicht für die Physio in Sachsen ausschaut! Nirgends steht was....
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Schippi
24.01.2021 18:56
Wenn nirgendwo etwas steht,dann verhalte ich mich wie immer, op-maske oder ffp2 Maske,
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Wenn nirgendwo etwas steht,dann verhalte ich mich wie immer, op-maske oder ffp2 Maske,
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Schippi schrieb:

Wenn nirgendwo etwas steht,dann verhalte ich mich wie immer, op-maske oder ffp2 Maske,

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evaroeder
24.01.2021 20:24
Hallo,

Ich hatte das Problem in RLP auch dass nirgends was steht! Hab mich direkt ans Ministerium gewandt und die haben tatsächlich geantwortet! Wenn’s nicht in der Verordnung steht ist es nicht Bußgeld relevant aber es obliegt der Praxis selbst darauf zu bestehen, dass medizinische Maske bzw. FFP2 getragen wird?‍♀️
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• Olav
Hallo, Ich hatte das Problem in RLP auch dass nirgends was steht! Hab mich direkt ans Ministerium gewandt und die haben tatsächlich geantwortet! Wenn’s nicht in der Verordnung steht ist es nicht Bußgeld relevant aber es obliegt der Praxis selbst darauf zu bestehen, dass medizinische Maske bzw. FFP2 getragen wird?‍♀️
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evaroeder schrieb:

Hallo,

Ich hatte das Problem in RLP auch dass nirgends was steht! Hab mich direkt ans Ministerium gewandt und die haben tatsächlich geantwortet! Wenn’s nicht in der Verordnung steht ist es nicht Bußgeld relevant aber es obliegt der Praxis selbst darauf zu bestehen, dass medizinische Maske bzw. FFP2 getragen wird?‍♀️

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uta80 schrieb:

Weiß jemand wie es mit der mediz. Maskenpflicht für die Physio in Sachsen ausschaut! Nirgends steht was....

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kroetzi
28.01.2021 17:38
Super danke für die Ergänzungen zur BG.
Ihr seid einfach prima!
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• Friedrich Merz
Super danke für die Ergänzungen zur BG. Ihr seid einfach prima!
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Friedrich Merz
28.01.2021 17:39
Vielen Dank, Ihr Lob ist Balsam auf die Seele eines Redakteurs :wink:
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Vielen Dank, Ihr Lob ist Balsam auf die Seele eines Redakteurs :wink:
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Friedrich Merz schrieb:

Vielen Dank, Ihr Lob ist Balsam auf die Seele eines Redakteurs :wink:

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kroetzi schrieb:

Super danke für die Ergänzungen zur BG.
Ihr seid einfach prima!

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-else-
30.01.2021 08:31
Klasse diese Zusammenfassung. Sie bringt ein wenig Licht ins Dunkle :wink:
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• Friedrich Merz
Klasse diese Zusammenfassung. Sie bringt ein wenig Licht ins Dunkle :wink:
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-else- schrieb:

Klasse diese Zusammenfassung. Sie bringt ein wenig Licht ins Dunkle :wink:

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Andreas Haus
30.01.2021 08:48
Hallo,

eine super Sache die Zusammenfassung, es ist derzeit wirklich nicht einfach den Überblick zu behalten. Danke, danke!
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• Friedrich Merz
Hallo, eine super Sache die Zusammenfassung, es ist derzeit wirklich nicht einfach den Überblick zu behalten. Danke, danke!
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Andreas Haus schrieb:

Hallo,

eine super Sache die Zusammenfassung, es ist derzeit wirklich nicht einfach den Überblick zu behalten. Danke, danke!

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Frank Fuhrmann
30.01.2021 10:29
Sehr gut , besten Dank
:relaxed:
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• Friedrich Merz
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Frank Fuhrmann schrieb:

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birke1904
30.01.2021 13:25
Hallo, im letzten Newsletter bzw. auf der Website ist als Möglichkeit zur Änderung der VO das Datum 30.09.2021 als Zeitraum angegeben. Ist dies ein Schreibfehler?
Mfg
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Hallo, im letzten Newsletter bzw. auf der Website ist als Möglichkeit zur Änderung der VO das Datum 30.09.2021 als Zeitraum angegeben. Ist dies ein Schreibfehler? Mfg
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birke1904 schrieb:

Hallo, im letzten Newsletter bzw. auf der Website ist als Möglichkeit zur Änderung der VO das Datum 30.09.2021 als Zeitraum angegeben. Ist dies ein Schreibfehler?
Mfg

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