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Berufsgenossenschaft
Schulterverletzungen sind nun eine Berufskrankheit
Ab April gelten neue Regelungen der BG BAU. Dazu ein Hinweis auf ein Präventionsprogramm der Berufsgenossenschaft.
Zimmerleute bei der Arbeit
Foto: robertcarlson •
Lizenz: CC-BY •
Tagtägliches Überkopf-Arbeiten, Heben, Schieben – und das über Jahrzehnte. Wenn nach einem Leben körperlicher Arbeit die Schulter schmerzt, wird es schwierig, das Problem wieder in den Griff zu bekommen.
Die Diskrepanz zwischen fehlenden Entlastungsphasen und hoher Arbeitsbelastung erhöht die Wahrscheinlichkeit für Verletzungen der Rotatorenmanschette und anhaltende Schmerzen enorm (Quelle). Das bestätigt jetzt auch der „Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach Beschluss des Gremiums wird ab dem 1. April 2025 die Schädigung der Rotatorenmanschette daher offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Dies betrifft vor allem das Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, den Trockenbau sowie das Reinigungsgewerbe.
Neben dieser Erkrankung wurden auch die Gonarthrose bei professionellen FußballspielerInnen, sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Zudem kann das Parkinson-Syndrom durch Pestizide unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt werden.
Das Schulterkolleg – Prävention statt Resignation
Da Schulterbeschwerden nicht erst seit dem neuen Beschluss ein Problem bei körperlicher Arbeit darstellen, bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bereits seit einiger Zeit das „Schulterkolleg“ an, ein präventives Therapieprogramm zur Vermeidung von Schultererkrankungen.
Das dreiwöchige Programm kombiniert Kraft- und Ausdauertraining, ergonomische Schulungen und gegebenenfalls Psychotherapie.
Dabei übernimmt die BG BAU alle anfallenden Kosten, einschließlich der Fahrt- und Unterbringungskosten an einem berufsgenossenschaftlichen Präventionszentrum. Zusätzlich erstattet sie den Unternehmen das Arbeitsentgelt der teilnehmenden MitarbeiterInnen.
Die Diskrepanz zwischen fehlenden Entlastungsphasen und hoher Arbeitsbelastung erhöht die Wahrscheinlichkeit für Verletzungen der Rotatorenmanschette und anhaltende Schmerzen enorm (Quelle). Das bestätigt jetzt auch der „Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Nach Beschluss des Gremiums wird ab dem 1. April 2025 die Schädigung der Rotatorenmanschette daher offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Dies betrifft vor allem das Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, den Trockenbau sowie das Reinigungsgewerbe.
Neben dieser Erkrankung wurden auch die Gonarthrose bei professionellen FußballspielerInnen, sowie die chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Zudem kann das Parkinson-Syndrom durch Pestizide unter bestimmten Voraussetzungen als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt werden.
Das Schulterkolleg – Prävention statt Resignation
Da Schulterbeschwerden nicht erst seit dem neuen Beschluss ein Problem bei körperlicher Arbeit darstellen, bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bereits seit einiger Zeit das „Schulterkolleg“ an, ein präventives Therapieprogramm zur Vermeidung von Schultererkrankungen.
Das dreiwöchige Programm kombiniert Kraft- und Ausdauertraining, ergonomische Schulungen und gegebenenfalls Psychotherapie.
Dabei übernimmt die BG BAU alle anfallenden Kosten, einschließlich der Fahrt- und Unterbringungskosten an einem berufsgenossenschaftlichen Präventionszentrum. Zusätzlich erstattet sie den Unternehmen das Arbeitsentgelt der teilnehmenden MitarbeiterInnen.
Weitere Informationen hierzu gibt es unter www.bgbau.de/schulterkolleg.
Ein kleines Video zum Schulterkolleg
Daniel Bombien / physio.de
RotatorenmanschetteBerufskrankheitBerufsgenossenschaftSchulterPrävention
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Gert Winsa schrieb:
Wann arbeitest du denn überkopf? Geschweige denn noch zusätzlich mit hoher Last?
Immer, wenn er einen Schwergewichtigen Patienten auf der Hebebühne hat!
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MikeL schrieb:
@Gert Winsa
Immer, wenn er einen Schwergewichtigen Patienten auf der Hebebühne hat!
da musst du nochmal Nachhilfe in Schulteranatomie/Physiologie und Pathologie nehmen.
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Gert Winsa schrieb:
@MikeL
da musst du nochmal Nachhilfe in Schulteranatomie/Physiologie und Pathologie nehmen.
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Problem beschreiben
Kalle1 schrieb:
TJa sollte dann ja auch für Physios gelten oder ?
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