Die Fakultät für Angewandte
Gesundheits- und
Sozialwissenschaften der
Technischen Hochschule
Rosenheim sucht zum 15.11.2026 eine
Lehrkraft (m/w/d) für besondere
Aufgaben
für den Bereich
Physiotherapie
in Teilzeit mit 75 % der
durchschnittlichen regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit einer
entsprechenden Vollbeschäftigung.
Die Stelle ist bis 31.12.2029
befristet.
Dienstort ist Rosenheim.
Kennziffer 2026-085-G...
https://anzeigenvorschau.net/bestmedia/img/1395794/2512772/vs/60162...
Gesundheits- und
Sozialwissenschaften der
Technischen Hochschule
Rosenheim sucht zum 15.11.2026 eine
Lehrkraft (m/w/d) für besondere
Aufgaben
für den Bereich
Physiotherapie
in Teilzeit mit 75 % der
durchschnittlichen regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit einer
entsprechenden Vollbeschäftigung.
Die Stelle ist bis 31.12.2029
befristet.
Dienstort ist Rosenheim.
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WEITER.BILDUNG!
Mit der Qualifizierungsoffensive „WEITER.BILDUNG!“ haben Arbeitgeber die Chance, ihre Angestellten zu unterstützen. Praxen mit weniger als zehn Mitarbeitern können die Lehrgangskosten teilweise vollständig vom Bund erstattet bekommen. Sogar Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sind in verschiedenen Abstufungen bis zu 75 Prozent möglich. Die Weiterbildung muss allerdings mehr als 120 Stunden umfassen und der Träger für die Förderung zugelassen sein. (Weitere Informationen ...)
Aufstiegs-BAföG
Eine weitere Option ist das Aufstiegs-BAföG. Will ein Selbstständiger oder Arbeitnehmer einen höheren Berufsabschluss erwerben, kann dieser unabhängig vom Einkommen und Vermögen bis zu 15.000 Euro vom Bund erhalten. Die Hälfte der Summe muss nicht zurückgezahlt werden, der andere Teil kann nach bestandener Prüfung erlassen werden. Die Weiterbildung muss allerdings mindestens 400 Stunden umfassen – egal ob Voll- oder Teilzeit. (Weitere Informationen ...)
Länderebene
Auch auf Landesebene gibt es verschiedene Qualifizierungsschecks und Weiterbildungsboni für Arbeitnehmer und Selbstständige. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland in Art und Umfang der Förderung. (Weitere Informationen ...)
Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können jährlich Prämiengutscheine ihres Landes für Weiterbildungen erhalten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Arbeitnehmers darf bei maximal 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegen. Gedacht ist er für Arbeitnehmer, die maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Der Gutschein deckt bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten und ist auf 500 Euro gedeckelt. (Weitere Informationen ...)
Je nach Bundesland unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten stark. Und auch die Antragstellung kostet Zeit und kann kompliziert sein. Wird die Weiterbildungsmaßnahme weder von Bund noch Ländern gefördert, können die Kosten zu 100 Prozent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Und auch Arbeitnehmer können ihre Fortbildungskosten steuerlich geltend machen, sollte der Arbeitgeber nicht dafür aufkommen.
dh / physio.de
Fortbildungsförderung
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