Hallo meine Name ist Franziska-C.
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
aktuell 2 Mitarbeitern im Zentrum
von Stahnsdorf.
Die Praxis hat 6 Behandlungsräume,
Parkplätze und Bus vor der Tür.
Die Arbeitszeiten können flexibel
gestaltet werden und werden gut
bezahlt! 4 Tage Woche!!
Wünschenswert wäre die Fobi MLD,
ist aber keine Voraussetzung!
Lehmbruck, ich habe eine Praxis mit
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Schon einmal hatte ein Masseur deshalb die Gerichte bemüht und recht bekommen. Am 12.03.02 berichteten wir hier darüber.
Nun hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem neuerlichen Urteil die damalige Rechtsauffassung bekräftigt.
Eine Masseurin hatte ihre Ausbildungskosten zur Physiotherapeutin in Höhe von ca. 10.000 Euro als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt wollte die Aufwendungen nur als Sonderausgaben über knapp 900 Euro anerkennen. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Ausbildung zur Physiotherapeutin keine Fortbildung im ausgeübten Beruf sei sondern eine Ausbildung auf fachfremdem Gebiet.
Die Masseurin klagte erfolgreich. Die Richter sahen, dass bei der Abgrenzung von Fort- und Weiterbildungskosten die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt beachtet werden müsste. Man könne heute nicht mehr davon ausgehen, dass ein einmal erlernter Beruf ein Leben lang ausgeübt werde. Der Beruf der Masseurin sei heute ohne die zusätzliche Ausbildung zur Physiotherapeutin nicht konkurrenzfähig.
Aktenzeichen: 2 K 2993/00
Peter Appuhn
physio.de
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