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Urteil des Bundessozialgerichts: Kasse muss elektronisch gesteuerte Beinprothese bezahlen
Die Prothese sei in der Lage, die Behinderung auf der Grundlage des heutigen Standes der Wissenschaft und Technik auszugleichen. Die deutliche Funktionsverbesserung rechtfertige die höheren Kosten, argumentierte das Gericht.
27.06.2002 • 0 Kommentare

20.000,- Euro kostet die elektronisch gesteuerte Beinprothese. Zu teuer meinte die Krankenkasse und verweigerte die Kostenübernahme.
Doch nun muss sie zahlen. Eine nach einem Motorradunfall beinamputierte Frau klagte sich durch die Instanzen. Das Bundessozialgericht gab ihr recht.

Die Kasse berief sich auf die Wirtschaftlichkeit und meinte, eine herkömmliche Prothese tut es auch. Mit erhöhter Konzentration könne die Klägerin die Defizite einer billigeren Prothese schon ausgleichen.

Der Vorteil der C-Leg-Prothese (computerized leg) besteht vor allem in einer höheren Gangsicherheit auf unebenem Gelände und beim Treppenabwärtslaufen.

Die Mutter von kleinen Kindern argumentierte, sie müsse ständig Gefahrensituationen meistern, in denen die Gangsicherheit der Prothese von großer Bedeutung sei.

Das Bundessozialgericht sah das auch so. Das C-Leg sei in der Lage, die Behinderung auf der Grundlage des heutigen Standes der Wissenschaft und Technik auszugleichen. Die deutliche Funktionsverbesserung rechtfertige die höheren Kosten. Herkömmliche Prothesen könnten auch bei größter Vorsicht die Sturzgefahr nicht in gleicher Weise verringern. Im Alltag gebe es häufig Situationen, die nur durch schnelle Reaktionen zu meistern sind.

Aktenzeichen: B 3KR 68/01R




Peter Appuhn
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