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nur die klassischen
Behandlungsmethoden beherrscht,
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Wird eine Therapieliege unbeabsichtigt in Funktion gesetzt, kann eine Person eingeklemmt und erheblich verletzt werden. Das Personal und auch die Reinigungskräfte sollten daher in die Risiken und Schutzmaßnahmen im Umgang mit verstellbaren Therapieliegen eingewiesen werden. Insbesondere bei der Reinigung, wenn sich eine Person unter der Liege befindet, ist die Gefahr der Verletzung groß.
Medizinprodukte dürfen weder Patienten noch Anwender gefährden, ein kontrolliertes An- und Abschalten elektrischer Liegen muss sichergestellt sein. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sieht nun vor, die höhenverstellbaren Liegen so zu konstruieren, dass eine versehentliche Betätigung der Steuerung nicht möglich ist. Die Hersteller höhenverstellbarer Liegen reagierten und konstruieren sogenannte Sperrboxen. Sie verhindern im aktivierten Zustand das Anlaufen des Motors und gewährleisten die Bedienung ausschließlich von autorisierten Personen. Die Sperrboxen sind mit einem Schaltstift oder einem Magnetschlüssel ausgestattet, die höhenverstellbare Funktion ist nur über bei gestecktem Stift möglich.
Ältere Therapieliegen, die über keinen Sperrmechanismus verfügen, müssen nachgerüstet werden. Allerdings darf diese Nachrüstung nur durch eine autorisierte Fachfirma erfolgen.
Daniela Driefert / physio.de
BerufsgenossenschaftBGWTherapieliegen
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RoFo schrieb:
Bis wann müssen die nachgerüstet werden?
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RoFo schrieb:
...und zieht statt dessen den Stecker...
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Philipp Morlock schrieb:
und weils praktikabel ist lässt man den Stift einfach stecken....
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phys84 schrieb:
Da es um das unbeabsichtigte Betätigen elektrisch verstellbarer Therapieliegen als Unfallquelle handelt, ist das unbeabsichtigte zu verhindern. Einfachste, aber nicht praktikable Lösung Stecker ziehen. Besser sind Zwischenstecker mit beleuchtetem Schalter für Schukosteckdosen. Gibt es fü ca. 2 bis 6 Euro je nach Anbieter. Ist eine andere Form der (stecken gelassenen) Kontaktstifte, für das Verhindern des unbeabsichtigten Betätigens ausreichend. Fragt Eure SiFa (Sicherheitsfachkraft) nach einer GFB (Gefährdungsbeurteilung). Das Anschlußkabel der Therapieliegen dankt es Euch.*[lächeln]*
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Inche schrieb:
Ich hab einfach Ausschaltbare Steckdosen mit Fernbedinung zusätzlich können jeder Zeit die Speerboxen angebracht werden
Der Therapeut wäscht sich die Hände, trinkt mal schnell noch einen Schluck Kaffee, schaut auf seinen Terminkalender, kleiner Smalltalk mit der Rezeptionskraft, geht zum nächsten Patienten, wieder erst Besprechung, will mit der Behandlung beginnen und merkt jetzt erst, dass er seinen Schlüssel bei der letzten Behandlung hat stecken lassen.
Zwischenzeitlich hat dieser Patient doch nur seine Schuhe anziehen wollen, in vornübergebeugter Haltung natürlich , ihm wird es dabei schwarz vor Augen, fällt mit dem Kopf auf dem Rundumbügel und das wars.
Glück kann vielleicht der Praxisinhaber haben, dessen Liegen mit einer ummantelten Monohubsäulenhydraulik ausgestattet sind und kein Scherengestänge haben.
Abhilfe kann da nur eine auf Entfernung bzw. Abstand reagierende Funkschaltung schaffen, die nur befugte Personen bei sich haben dürfen. Diese stellen ab einem Meter Entfernung die höhenverstellbare Funktion der Liegen automatisch ab.
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Ossi schrieb:
Selbst die nach MedGV zugelassenen Sperrboxen mit Magnetstift oder Schlüssel bieten keine absolute Sicherheit. Regelmäßig vergessen die Therapeuten nach Ende der Behandlung bzw. dem Verlassen des Behandlungsraumes den Schlüssel zu ziehen.
Der Therapeut wäscht sich die Hände, trinkt mal schnell noch einen Schluck Kaffee, schaut auf seinen Terminkalender, kleiner Smalltalk mit der Rezeptionskraft, geht zum nächsten Patienten, wieder erst Besprechung, will mit der Behandlung beginnen und merkt jetzt erst, dass er seinen Schlüssel bei der letzten Behandlung hat stecken lassen.
Zwischenzeitlich hat dieser Patient doch nur seine Schuhe anziehen wollen, in vornübergebeugter Haltung natürlich , ihm wird es dabei schwarz vor Augen, fällt mit dem Kopf auf dem Rundumbügel und das wars.
Glück kann vielleicht der Praxisinhaber haben, dessen Liegen mit einer ummantelten Monohubsäulenhydraulik ausgestattet sind und kein Scherengestänge haben.
Abhilfe kann da nur eine auf Entfernung bzw. Abstand reagierende Funkschaltung schaffen, die nur befugte Personen bei sich haben dürfen. Diese stellen ab einem Meter Entfernung die höhenverstellbare Funktion der Liegen automatisch ab.
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Foka18 schrieb:
Daher haben wir noch 2Liegen zum kurbeln...
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